Aktuelle Leasingkonditionen XC90 II
Liebe Volvisti,
ich bin Hin- und Hergerissen vom neuen Dickelch ! Das Design drinnen wie draußen ist ein Traum - keine Frage. Massiv stört mich nur die verfügbare Motorenpalette (4 Zylinder D5 AWD). In Frage kommt auf jeden fall auch ein RRS TDVS6 HSE.
Kann einer von Euch berichten wie attraktiv die aktuellen Leasingkonditionen derzeit sind.
Mich interessieren folgende Optionen : o,- Anzahlung, 36 oder 48 M LZ, 30TKM p.a., BLP ca. € 78 K
Danke für Eure Einschätzung liebe Gemeinde :-)
Cheers, Snoopylines
Beste Antwort im Thema
Hier nochmals die aktualisierte Konditionsübersicht. Habe noch einige Anpassungen vorgenommen und ein Diagramm zugefügt.
2728 Antworten
Hallo zusammen,
ich plane die gewerbliche Anschaffung eines XC90 D5, mich von Audi zu lösen und meinen Audi Q5 3.0 TDI los zu werden. Wir haben im Fuhrpark aktuell sage und schreibe zwei Fahrzeuge, eben den Audi und einen BMW.
Ich habe aktuell von Vergleichsplattformen (Vehiculum und wie sie alle heißen) folgende Angebote:
Alle Preise netto
Angebot 1:
Listenpreis: 73.570,58
Rate: 567,41
LF: 0,77
Lautzeit: 48 Monate
KM: 15.000
zzgl. 37,79€ Servicepaket Wartung & Verschleiß
Angebot 2:
Listenpreis: 73.672,27
Rate: 545,27
LF: 0,74
Lautzeit: 54 Monate
KM: 15.000
mit der Option, das Fahrzeug am Ende des Leasing zu einem definierten Preis zu übernehmen.
Mir erscheint der LF ganz attraktiv, vielleicht geht da aber noch was an der einen oder anderen Nachkommastelle beim Leasingfaktor ... vielleicht glatt 0,7?!
Lässt sich ein Volvo Händler auf solche externe Angebote ein? Wie ist die Bereitschaft eines Volvo-Händlers (ich würde zu einem bekannten Händler im Großraum Hamburg mit mehreren Marken) derzeit bei der Inza eines Diesel SUV? Gibt es da Erfahrungswerte?
Beste Grüße!
Die Leasingfaktoren erscheinen mir bei den geringen KM-Leistungen und vor allem der langen Laufzeit durchaus auch vom normalen Händler erreichbar. Ob der aber einen Betrügerdiesel-SUV auf dem Hof haben möchte, das gilt es herauszubekommen.
Den Q5 würde ich auch nicht als unterstützendes Moment in die Verhandlungen nehmen. Die "Option" den Wagen zu einem fest definierten Preis übernehmen zu können ist schön, birgt aber Probleme: Entweder sie ist rechtlich verbindlich definiert, dann (kann das FA, wenn es davon weiß) das zum Verlust des Leasings führen und das Auto ist ein ein Mietkauf. Oder es ist keine rechtlich bindende Option. Bitte mal genau nachfragen. 😉
Ähnliche Themen
KM-Leasing mach und fertig. Zusätzlich kann man den Restwert des Fahrzeugs festschreiben lassen und sich das Kaufrecht als Option sichern. Das ist überhaupt kein Problem und rechtlich eindeutig. Mit Mietkauf hat das gar nichts zutun, da es sich um zwei unterschiedliche Verträge handelt, die in Art und Weise nicht verbunden sind.
Bietet Volvo sowas direkt auch an, oder geht das nur über die üblichen Verdächtigen (Sixt Leasing etc.) in Form einer "Vario-Finanzierung"?
@mr.tmg sorry, nicht richtig. Stichwort Leasingerlass. Die Verträge sind nach den steuerlichen Richtlinien in Deutschland als ein Vertrag zu werten.
also meinen ersten XC90II habe ich genauso mit dem Volvohändler gemacht.
Erst km-Leasing und im Freitext folgenden Satz:
"Leasing über Volvo Financial Service gem. Antrag, Überführung und Zulassung gegen separate Rechnung in Höhe von XXX Euro incl. MwSt. Herrn XX wird ein Vorkaufsrecht/Erstkaufrecht des o.g. Fahrzeugs nach Beendigung des Leasingvertrages eingeräumt. Der Kaufpreis beträgt XXXEuro inkl. MwSt. Eine Fahrzeugbewertung entfällt. Eine Gebrauchtwagengarantie ist in diesem Preis nicht enthalten."
=> Du kannst im Prinzip das Auto nicht direkt von der LeasingBank kaufen, das macht der Händler. Dann kaufst du das Auto von diesem als Gebrauchtwagen ab.
@ StefanLi: es spielt überhaupt keine Rolle, welches Auto ich Gebraucht kaufe und wer der Vorbesitzer war. Welche Vertagskonstellation für deine Version maßgeblich war, weiß ich nicht. Meine geht auf jeden Fall.
VG
Nur weil es geklappt hat, heißt das nicht, dass es bei jedem FA durchgeht. Erst wenn das einem Prüfer aufstößt, kommt der Augenblick der Wahrheit.
Deine geht, klar. Kommt der Prüfer und liest sich das durch, ist sein Bericht um einen Spiegelstrich reicher. Keine Debatte, Rechtslage seit Jahrzehnten.
Mein Prüfer rückte beim letzten Mal sofort mit den Auszügen aller Fahrzeuge vom Straßenverkehrsamt an inkl. Info, wer der Nachbesitzer war. Einen Wagen hatten wir zurückgeben nach dem Leasing und drei Wochen später hat ihn einer unser Mitarbeiter privat vom Händler völlig unabhängig gekauft. DAS mussten wir sehr genau erklären!
Mein Kenntnisstand ist auch der, dass der anschließende Kauf schädlich für das vorherige Absetzen der Leasingraten ist, da dann im Ergebnis kein Unterschied mehr zum Kauf auf Raten besteht.
Es müsste aber doch in dieser illustren Runde ein/e StB/in zu finden sein, der/die uns das mal näher erläutern kann.
Da sagt einem doch schon das Bauchgefühl, dass es nicht im Sinne der Steuergerechtigkeit gegenüber dem Rest der Bevölkerung ist. Da muss man keine Fachfrau sein.
@frank9-5 ich habe mir den Link zur entsprechenden Finanzvorschrift mur gespart. Hier vom iww https://www.iww.de/.../...zurechnung-des-leasinggegenstands-f81432?...