Aktuelle Leasingkonditionen XC90 II
Liebe Volvisti,
ich bin Hin- und Hergerissen vom neuen Dickelch ! Das Design drinnen wie draußen ist ein Traum - keine Frage. Massiv stört mich nur die verfügbare Motorenpalette (4 Zylinder D5 AWD). In Frage kommt auf jeden fall auch ein RRS TDVS6 HSE.
Kann einer von Euch berichten wie attraktiv die aktuellen Leasingkonditionen derzeit sind.
Mich interessieren folgende Optionen : o,- Anzahlung, 36 oder 48 M LZ, 30TKM p.a., BLP ca. € 78 K
Danke für Eure Einschätzung liebe Gemeinde :-)
Cheers, Snoopylines
Beste Antwort im Thema
Hier nochmals die aktualisierte Konditionsübersicht. Habe noch einige Anpassungen vorgenommen und ein Diagramm zugefügt.
2728 Antworten
Musste bei der steuerlichen Beurteilung nicht zwischen Privat- und Geschäfsleasing unterschieden werden ?
Da Phyliiii Nettopreise angibt gehe ich von Gewerbe aus. Hat Mr.Tmg mglw. privat geleast und somit diese Möglichkeit?
Wer weiss es besser ?
Richtig, nur wenn ich nicht geschäftlich lease habe ich das Problem der Wegfallenden Abzugsfähigkeit der Kosten nicht. Ich habe sie grundsätzlich nicht. 😉😉
Also ich habe mich gestern auch mit jemanden Unterhalten. Dieser Fall muss mit einen StB besprochen werden, wenn man nach seinem Leasing das Fahrzeug (oder was auch immer) kauft.
Aber warum kauft man was nach dem Leasing? Da wäre eine Finanzierung besser, denn dann sind alle Punkte geklärt.
MfG
Stefan
Zitat:
@stefanblablabla schrieb am 14. Oktober 2018 um 13:52:50 Uhr:
Also ich habe mich gestern auch mit jemanden Unterhalten. Dieser Fall muss mit einen StB besprochen werden, wenn man nach seinem Leasing das Fahrzeug (oder was auch immer) kauft.
Aber warum kauft man was nach dem Leasing? Da wäre eine Finanzierung besser, denn dann sind alle Punkte geklärt.
MfG
Stefan
Wieso ist die Finanzierung besser?
Kannst Du doch gar nicht wissen! 🙂
So könnten z. B. die Leasingrate höher sein als die anfängliche AFA.
Oder die Leasingkonditionen sind besser als die Finanzierungskonditionen.
Es gibt sicher noch mehr Möglichkeiten.
Solche Sachen sollten immer mit dem Steuerberater besprochen werden,
Ähnliche Themen
Moin zusammen.
Ich überlege grade einen Wechsel auf einen Volvo XC90 im Auge. Ich hab mich lange eingelesen und werfe jetzt meine Konditionen mal in den Ring. Ich habe mir einen XC90 R-Design konfiguriert und mein Freundlicher hat mir untenstehendes Angebot gemacht.
Gewerbe, Flotte von 9 Fahrzeugen
36 Monate / 40.000 km pa
NLP € 71.150,41
Leasingsonderzahlung € 0
NLR € 824,00
LF 1,158
Servicerate € 77,01
Ich denke da muss noch was gehen...was denkt ihr?
Hab mir auch noch ein Angebot von Vehiculum machen lassen:
NLR € 746,98
LF 1,05
Was für ein unterschied...obwohl ich lieber Regional bleiben würde! Aber das ist zu viel Unterschied...vielleich bewegt sich ja mein Freundlicher noch!
Mir ging es hier nur um den Kauf nach dem Leasing. Deswegen kann, muss aber nicht, eine Finanzierung auch gut sein.
Aber als Firma ist ein Leasing immer besser, ohne Kauf Option, sondern einfach ein anderes Fahrzeug leasen.
Aber das kann er sagen was f0r einen passt, da man nicht alle Fakten von jemanden kennt.
Deswegen verstehe ich die ganze Disskusion nicht.
MfG Stefan
@Eis-Hasi
Woher sollen wir bzw ich es Dir sagen können? Wenn hier kein Händler ist wird dir keiner deine Frage beantworten können.
Gehe einfach zu zwei bzw drei Händler und lass dir gegenangebote geben. Dann siehst du ja welches Angebot nach Zahlen besser ist.
*bitte nicht böse aufnehmen *
MfG
Stefan
Nö....diese Frage wird hier seit Jahren fast wöchentlich gestellt und es gibt immer Hinweise. Ein netter User hier hat sogar eine Exceltabelle erstellt, die Kaufdatum und viele andere relevante Daten berücksichtigt und einen Vergleich erlaubt.
Weiss grad nicht mehr welcher.
Zitat:
@Eis-Hasi schrieb am 14. Oktober 2018 um 16:20:48 Uhr:
Moin zusammen.
Ich überlege grade einen Wechsel auf einen Volvo XC90 im Auge. Ich hab mich lange eingelesen und werfe jetzt meine Konditionen mal in den Ring. Ich habe mir einen XC90 R-Design konfiguriert und mein Freundlicher hat mir untenstehendes Angebot gemacht.Gewerbe, Flotte von 9 Fahrzeugen
36 Monate / 40.000 km pa
NLP € 71.150,41
Leasingsonderzahlung € 0
NLR € 824,00
LF 1,158
Servicerate € 77,01Ich denke da muss noch was gehen...was denkt ihr?
Hab mir auch noch ein Angebot von Vehiculum machen lassen:
NLR € 746,98
LF 1,05Was für ein unterschied...obwohl ich lieber Regional bleiben würde! Aber das ist zu viel Unterschied...vielleich bewegt sich ja mein Freundlicher noch!
Raten über 1 scheinen hier sehr selten, auch wenn 40.000km p.a. auch über dem Durchschnitt liegen.
[
Meine Wenigkeit.
Leider kommen nur keine Werte mehr rein.
quote]
@B.Engel2013 schrieb am 14. Oktober 2018 um 17:01:19 Uhr:
Nö....diese Frage wird hier seit Jahren fast wöchentlich gestellt und es gibt immer Hinweise. Ein netter User hier hat sogar eine Exceltabelle erstellt, die Kaufdatum und viele andere relevante Daten berücksichtigt und einen Vergleich erlaubt.
Weiss grad nicht mehr welcher.
Zitat:
@stefanblablabla schrieb am 14. Oktober 2018 um 16:28:09 Uhr:
Mir ging es hier nur um den Kauf nach dem Leasing. Deswegen kann, muss aber nicht, eine Finanzierung auch gut sein.
Aber als Firma ist ein Leasing immer besser, ohne Kauf Option, sondern einfach ein anderes Fahrzeug leasen.
Aber das kann er sagen was f0r einen passt, da man nicht alle Fakten von jemanden kennt.
Deswegen verstehe ich die ganze Disskusion nicht.
MfG Stefan
Beispiel: Du hast ein Fahrzeug geleast und nicht finanziert weil die Leasingrate günstiger ist als die Finanzierungsrate.
Du planst das Fahrzeug zurückgeben und ein Neues leasen. Für alle Fälle hast Dualer einen Kaufoption zum Restwert vereinbart.
Dein Sohn will das Fahrzeug am Leasingende übernehmen, er weiß wo es herkommt, das es kein Montagsauto ist, wie es gefahren wurde und dass es regelmäßig gewartet wurde. Dein Sohn ist wirtschaftlich eigenständig.
Oder Du gibst Deinen Gewerbebetrieb auf und kaufst das Fahrzeug vom Händler als Privatperson zu Restwert.
Oder Du (oder ein Strohmann) kaufst zum niedrigen Restwert und verkaufst zu teureren Marktwert. Die Differenz steckst Du steuerfrei ein, Ganz heißes Eisen!!
Diese Differenz zu Deinen Gunsten und der dadurch reduzierte Gewinn des Händlers ärgert das Finanzamt.
Wird die Motivation jetzt klarer?
Das ist im Auge des Finanzbeamten nur dann „anrüchig“ und prüfungsrelevant, wenn die Leasingrate bewusst so gestaltet wurde (zu hoch, z.B. per zu geringem Restwert, oder zu hoch angesetzter Laufleistung und dadurch zu geringem Restwert oder, oder, oder …) und dadurch der Preis beim Auslösen des Fahrzeuges signifikant unter dem Marktwert liegt. Hierbei ist es dann egal, ob das Fahrzeug mit Gewinn weiterverkauft wird oder selbst genutzt werden soll.
Die Differenz ist beim wohlgesinnten Steuerprüfer „nur“ ein zu versteuernder GWV. Er könne aber auch eine bewusste Steuerhinterziehung hineininterpretieren. Ganz abgesehen davon wird dann auch rückwirkend die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen in Frage gestellt…
Ergo, immer den Drittvergleich heranziehen. Würde ein externer Dritter das Fahrzeug auch zu diesem Preis vom Autohaus bekommen? Wenn nein, Vorsicht! Dann hat man nämlich durch die Gestaltung des Vertrages einen privaten Vorteil „erschlichen“.
Da gibt es 2 Aspekte, einmal die verdeckte Gewinnausschüttung wie oben dargestellt, wenn das Fahrzeug nach Leasingende privat übernommen wird. Und einmal auch die Frage der Bilanzierung des Fahrzeugs, also ist es meinem Betriebsvermögen zuzurechnen auch wenn es geleast wurde. Deshalb StB fragen!
Zitat:
@A6SW schrieb am 15. Oktober 2018 um 11:17:47 Uhr:
Das ist im Auge des Finanzbeamten nur dann „anrüchig“ und prüfungsrelevant, wenn die Leasingrate bewusst so gestaltet wurde (zu hoch, z.B. per zu geringem Restwert, oder zu hoch angesetzter Laufleistung und dadurch zu geringem Restwert oder, oder, oder …) und dadurch der Preis beim Auslösen des Fahrzeuges signifikant unter dem Marktwert liegt. Hierbei ist es dann egal, ob das Fahrzeug mit Gewinn weiterverkauft wird oder selbst genutzt werden soll.
Die Differenz ist beim wohlgesinnten Steuerprüfer „nur“ ein zu versteuernder GWV. Er könne aber auch eine bewusste Steuerhinterziehung hineininterpretieren. Ganz abgesehen davon wird dann auch rückwirkend die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen in Frage gestellt…
Ergo, immer den Drittvergleich heranziehen. Würde ein externer Dritter das Fahrzeug auch zu diesem Preis vom Autohaus bekommen? Wenn nein, Vorsicht! Dann hat man nämlich durch die Gestaltung des Vertrages einen privaten Vorteil „erschlichen“.
Ja so ist es ! Gestaltungsmissbrauch.
Ich habe das ja auch nur geschrieben um zu verdeutlichen, was für eine Motivation hinter Leasing und dann Kauf zum Restwert stecken könnte.
Mir persönlich ist dass zu viel Aufwand. Ich nutze die Spielräume die mir die Steuergesetzgebung legal lässt und nichts darüber hinaus. Und damit schlafe ich besser. Ich lease zu möglichst günstigen Raten und gebe mein Fahrzeug am Ende der Leasingdauer zurück. Ich bin kein Autohändler und ich möchte mich auch nicht mit dem Käufer auseinandersetzen wenn dann doch mal was kaputt geht. (Gewährleistung)
Zitat:
@pat19230 schrieb am 15. Oktober 2018 um 12:42:59 Uhr:
Da gibt es 2 Aspekte, einmal die verdeckte Gewinnausschüttung wie oben dargestellt, wenn das Fahrzeug nach Leasingende privat übernommen wird. Und einmal auch die Frage der Bilanzierung des Fahrzeugs, also ist es meinem Betriebsvermögen zuzurechnen auch wenn es geleast wurde. Deshalb StB fragen!
Meine Rede!