Servicekosten zu Service "A" und Service "B" Sammelthread
Hallo Gemeinde
Zwecks Einschätzung und Vergleichbarkeit der Servicekosten gibt es auf der W176 FAQ Seite diesen Beitrag:
Servicekosten für "A" und "B" Services, Näherungswerte auf Basis der Userbeiträge (inkl. Öl Info's)
Damit ggf. ein gleichwertiger Beitrag für die neue GLA FAQ Seite erstellt werden kann, und dieser stetig mit aktuellen Daten Verfeinerung verfeinert wird, wären natürlich Rückmeldungen zu durchgeführten Services von euch höchst willkommen.
Damit die Gesamtkosten, sowie die Kosten der Einzelpositionen präzise (mit/ohne Mwst.) übernommen werden können, bitte ich euch, die Rechnung selbst (ohne Namen, Adresse. usw.) in diesem Thread zu posten.
Des Weiteren bitte ich Euch noch um nachfolgende Angaben zu dem Fahrzeug.
- Fahrzeug = Benziner oder Diesel
- Datum der Erstzulassung
- Kilometerstand
- Service "A" oder "B"
- Service Plus (ja/nein)
Gruß
wer_pa
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gla-neu schrieb am 10. November 2016 um 12:39:10 Uhr:
Ich bekam gerade den Anruf vom Mercedes-Center Köln, dass der B-Service für mein Fahrzeug GLA 220CDI 4Matic ca. 650 EUR kosten soll.
Ich mußte wohl oder übel zustimmen
Das musstest du gar nicht. Du hättest auch in anderen Mercedes-Werkstätten fragen können, was es bei denen kostet. Die Kosten für Arbeitsstunden und Öl können die Werkstätten frei festlegen.
193 Antworten
Hallo zusammen,
war heute schwer überascht von den Kosten für eine Wartung für meinen H247 GLA 200(3 Jahre alt, 25tkm).
Es wurde als Umfang ASSYST A3 genannt. Hauptpunkte waren:
- Service A
- Ölwechsel
- Luftfilter
- Getriebeöl wechseln
- Zündkerzen wechseln
Genannt wurde mir ein Brutto-Preis von 1000€.
Das erschien mir relativ viel Geld. Wie seht ihr das?
Sind nach 3 Jahren bzw. 25tkm tatsächlich schon Zündkerzen oder Getrieböl zu wechseln?
Gruss,
Tim
Zitat:
Genannt wurde mir ein Brutto-Preis von 1000€.
Die Kosten liegen im typischen Rahmen.
Zitat:
Sind nach 3 Jahren bzw. 25tkm tatsächlich schon Zündkerzen oder Getrieböl zu wechseln?
Ja.
Sparen könntest du, wenn du das Motoröl gemäß MB Spezifikation und in original verschlossenen Behältnissen beistellst und den Service Plus, bei Service Auftragsvergabe abwählst.
Für den H247 GLA findest du hier entsprechenden Serviceinformationen:
https://www.motor-talk.de/.../...ten-aus-dem-mbux-ki-t6966637.html?...
Den aktuellen Link zu den Serviceunterlagen und Kostenberechnungen, sende ich nach PN Anfrage zu.
Gruß
wer_pa
Verstehe ich es aus Bild 2 richtig, dass das Getriebeöl bei meinem GLA 200 alle 3 Jahre gewechselt werde muss, bei einem GLA 200 4M nur alle 125000km, was bei meiner Fahrleistung nach alle 15(!) Jahre anstünde?
Das klingt für mich als Laien unplausibel...
Gruss,
Tim
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Zitat:
Verstehe ich es aus Bild 2 richtig, dass das Getriebeöl bei meinem GLA 200 alle 3 Jahre gewechselt werde muss, bei einem GLA 200 4M nur alle 125000km,
Das klingt für mich als Laien unplausibel...
Bei dem GLA 180/200 wird der Getriebetyp 700.42 verbaut. Bei den anderen Fahrzeugvarianten (= ab 200 4 Matic) wird ein anderes/stärkeres Getriebe = 724.0 bzw. 724.1 verbaut.
Den Link zu den Service- und Kostenunterlagen, habe ich dir per PN zugeschickt.
Gruß
wer_pa
Hab noch mal ne Frage zu dem Öl, wieviel braucht man beim GLA 200 Benziner? Reicht ein 5L Kanister?
Bei mir steht demnächst der B1 an. Wird da auch das Getriebeöl gewechselt? Fahrzeug ist dann ca. 3 Jahre alt.
Kann es sein, dass das Fahrzeug ein aktueller GLA = H247 ist? Falls ja, dann bist du hier in diesem Thread verkehrt, da hier nur Beiträge für das ältere GLA Model X156 angelegt sind.
Der Service Thread für den H247 GLA befindet sich hier.
https://www.motor-talk.de/.../...cedaten-aus-dem-mbux-ki-t6966637.html
Zu deinen Fragen, falls du den aktuellen H247 GLA hast:
Zitat:
Hab noch mal ne Frage zu dem Öl, wieviel braucht man beim GLA 200 Benziner? Reicht ein 5L Kanister?
Nein, der M282 Motor benötigt 5,1 L
Zitat:
Bei mir steht demnächst der B1 an. Wird da auch das Getriebeöl gewechselt? Fahrzeug ist dann ca. 3 Jahre alt.
Ja = Service 20. Siehe Bild (= gültig für den aktuellen GLA H247)
Des Weiteren werden aber auch noch folgende Arbeiten durchgeführt:
- Service 8 = Motorluftfilter erneuern
- Service 12 = Zündkerzen erneuern
- Service 10 = Pflege Panoramaschiebedach (Wenn vorhanden)
Gruß
wer_pa
Hallo zusammen. Mal ne allgemeine Frage. Wieviel Tage darf oder kann man den Service überziehen.Habe auch km Stand noch Luft .Kann die Werkstatt das mitbringen des Öls verweigern ? Danke schon mal für Eure Erfahrungen.
Zitat:
@ossiland schrieb am 25. August 2025 um 10:03:52 Uhr:
Hallo zusammen. Mal ne allgemeine Frage. Wieviel Tage darf oder kann man den Service überziehen.Habe auch km Stand noch Luft .Kann die Werkstatt das mitbringen des Öls verweigern ? Danke schon mal für Eure Erfahrungen.
1) 90 Tage/3.000 km
2) Bzgl. ÖL-Beistellung, ja
Gruß
wer_pa
Zitat:
@ossiland schrieb am 25. August 2025 um 10:03:52 Uhr:
Hallo zusammen. Mal ne allgemeine Frage. Wieviel Tage darf oder kann man den Service überziehen.
Falls ein MB100-Garantievertrag besteht, ist das in §4 a) konkret geregelt: "Eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich."
Mit dem Öl ist das so eine Sache. Dein Lieblingsitaliener ist vermutlich auch nicht begeistert, wenn du zum Edelessen deinen eigenen Wein mitbringst. Ich persönlich sehe das so: Damit mein Freundlicher auch weiterhin freundlich bleibt, gönne ich ihm den Aufpreis für das 24-Karat-Motoröl, und profitiere vielleicht mal von kleineren "Gegenleistungen", wie persönliche Händlerkulanz (- wenn MB mauert), unentgeltliche Überprüfung von Beanstandungen, kostenlosen Ersatzwagen o. ä.
Zitat:@Mountaingrau schrieb am 26. August 2025 um 08:52:31 Uhr:
Falls ein MB100-Garantievertrag besteht, ist das in §4 a) konkret geregelt: "Eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich."
Sorry, die Angaben sind veraltet.
Siehe MB 100 Stand 01.2023
Gültig ist der Verweis auf die "Toleranzen des Herstellers", die wie folgt lauten:
= 90 Tage/3.000 km
Gruß
wer_pa
Zitat:
@wer_pa schrieb am 26. August 2025 um 10:10:59 Uhr:
Falls ein MB100-Garantievertrag besteht, ist das in §4 a) konkret geregelt: "Eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich."
Sorry, die Angaben sind veraltet.
Siehe MB 100 Stand 01.2023
Gültig ist der Verweis auf die "Toleranzen des Herstellers", die wie folgt lauten:
= 90 Tage/3.000 km
Gruß
wer_pa
Ok, - aber wo finde ich denn diese Angaben in verbindlicher Form? Selbst der KD-Meister meiner Werkstatt meinte noch bei der Terminabstimmung für den 1. Service kürzlich, dass ich ja "bis zu 30 Tage überziehen" dürfte. Aus meinen Kaufvertragsunterlagen kann ich auch nichts Näheres dazu ersehen.
Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 26. August 2025 um 11:56:28 Uhr:
Ok, - aber wo finde ich denn diese Angaben in verbindlicher Form? Selbst der KD-Meister meiner Werkstatt meinte noch bei der Terminabstimmung für den 1. Service kürzlich, dass ich ja "bis zu 30 Tage überziehen" dürfte. Aus meinen Kaufvertragsunterlagen kann ich auch nichts Näheres dazu ersehen.
Das Dokument lautet "WR 04-01-090 Wartung" und ist jedem SB bekannt. Dieses interne MB Dokument, ist jedoch nicht dafür freigegeben, dem Kunden als Kopie mitzugeben. Siehe auch Statement der MBV im Bildanhang.
Wie ich zuvor schon mal in einem anderen Forenbereich berichtet hatte, war ich bei dem Abschluss der MB 100 (nach der Änderungung von §4a) nicht gewillt den §4a ohne Kenntnis der Toleranzen zu akzeptieren. In Folge habe ich u. a. die BaFin, die MBV und das CAC kontaktiert, ohne eine schriftliche Ausführung der "Toleranzen der Herstellers" zu erhalten. Wer unterscheibt schon einen Versicherungsvertrag, ohne die genauen Ausschlüsse zu kennen? Auf Nachfrage bei einem SB, könnte man ggf. eine mündliche Aussage oder maximal Einsicht in das Dokument erhalten (:-)). Für mich nicht akzeptierbar, denn im Streitfall, bezogen auf eine Toleranzüberschreitung, zählt ausschließlich der schriftliche Nachweis der definierten Toleranzen.
Blöd ist auch, dass in der MB 100 das vakante Dokument samt Ausgabestand nicht benannt wird und folglich, nachfolgende Änderungen mit dem Wissensstand bei Vertragsabschluß der MB 100, nicht mehr übereinstimmt. Somit wäre angeraten, eine bewusste Überziehung der Wartungsintervalle nach Abschluss einer MB 100, vorsorglich zu vermeiden.
Gruß
wer_pa