Betriebserlaubnis unwissentlich erloschen - Trotzdem ein Bußgeld von 98,50€

Hallo zusammen,

im April wurde mir bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle meine Seitenblinker beanstandet (BMW E90).
Diese hatten eine E-Nummer, trotzdem wurde mir gesagt sie seinen nicht legal. Direkt vor Ort hat mir der Polizist das Dokument von diesen Blinkern vorgezeigt.
Laut dem Dokument sind sie:
1. zu dunkel
2. darf kein Lauflicht sein

Nachdem ich das Dokument gesehen hatte wurde ich natürlich einsichtig und musste die Blinker demontieren (Sichergestellt) - Ich habe natürlich eine Mängelkarte bekommen, durfte jedoch noch ohne Seitenblinker nach Hause fahren. Am folgenden Tag habe ich mein Auto bei der Dekra mit originalen Blinkern vorgeführt - alles in Ordnung.

Da laut Verkäufer der Seitenblinker im Verkehr zugelassen sein sollte, meinte der Polizist, ich sollte eine Anzeige gegen den Verkäufer stellen und somit immerhin das Geld davon zurückbekommen. Auch dies habe ich direkt gemacht.

Jetzt kommt der eigentliche Punkt:
Gerade eben ist ein weiterer gelber Brief hineingeflattert -> ein Bußgeld wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis von 98,50€ (inkl. Gebühren)!?
Ich dachte mit der Mängelkarte wäre dieser Fall abgeschlossen.

Könnte ich gegen dieses Bußgeld Einspruch erheben, weil ich vom Verkäufer getäuscht wurde?
Ich meine immerhin läuft nun auch eine Anzeige gegen ihn (inkl. „Beweismittel“ vom Kauf).

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, bevor ich stur die knapp 100€ zahle!

58 Antworten

Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 9. Juni 2024 um 10:46:43 Uhr:



Zitat:

@tartra schrieb am 9. Juni 2024 um 10:11:08 Uhr:


und nun?

Im Zweifel für den Angeklagten!
Das gleiche bei den LEDs, da steht auf dem Karton erstmal überall groß drauf, dass die erlaubt sind, ist sogar ein Aufkleber dabei, zum anbringen. Wenn du das Zeug im Laden kaufst, gehst du davon aus, dass das erlaubt sein muss.
...
Verkehrte Welt, der Staat soll seine Bürger schützen und nicht die Renditen der Konzerne.

Und genau diese Vollkasko Denke von einigen Endverbrauchern beschert uns allen immer wieder tolle "Verbraucherrechte" die die mitdenkenden unter uns mehr beschränkt/behindert, als schützt ... Weil man meint den letzten DAU "beschützen" zu müssen...

Deine Ansicht ist schlicht falsch ... ein e bedeutet einfach nicht das man es lustig verbauen kann wo man möchte und sich rausreden könnte habe von nichts gewusst ...

Was kommt als nächstes .. muss sparen und schraube 4 Preishammer Corsa 45 PS Endschalldämpfer unter den 500 PS AMG, hat doch ein e eingestanzt inkl. gültiger Nummer ...😁😁😁

Du bist ja ein Fuchs.

Zitat:

@tartra schrieb am 9. Juni 2024 um 12:24:41 Uhr:


ein e bedeutet einfach nicht das man es lustig verbauen kann wo man möchte und sich rausreden könnte habe von nichts gewusst ...

Wenn ich nen Blinker mit E auf dem dafür vorgesehenen Auto an der dafür vorgesehenen Stelle verbaue, dann darf ich mich darauf verlassen, dass es seine Richtigkeit hat.

Ansonsten können wir das mit E-Nummer und ABE sein lassen, und den Kram nur noch mit Teilegutachten vermarkten lassen.

Wenn der Verkäufer den Käufer in einem der Punkte getäuscht hat, dann kann es nicht sein, dass der arglose Käufer dafür haftbar gemacht wird.
Der Käufer war es nicht, welcher den offensichtlich unzulässigen Blinker in Verkehr gebracht hat.

Das ist überspitzt gesagt in etwa so, als wenn du deiner Holden unwissentlich nen Gammeldöner vorsetzt, sie an Lebensmittelvergiftung stirbt und du wegen heimtückischen Mordes belangt würdest.

Zitat:

@simonbeckflip schrieb am 8. Juni 2024 um 16:29:21 Uhr:


Ich finde es ist ein großer Unterschied, ob ich mit Vorsatz Leuchtmittel ohne BE fahren oder nicht.

Korrekt. Bei vorsätzlichem Handeln erhöht sich die Strafe in der Regel um das Doppelte.

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Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 9. Juni 2024 um 14:55:29 Uhr:



Wenn der Verkäufer den Käufer in einem der Punkte getäuscht hat, dann kann es nicht sein, dass der arglose Käufer dafür haftbar gemacht wird.

Genau so sehe ich es auch.

Offen bleibt dann wie schon angesprochen die Frage, ob der Käufer hier arglos sein durfte.

Danke erstmal für die vielen Antworten und verschiedenen Denkweisen.

Anbei habe ich ein paar Screenshots von dem Hersteller zu den Blinkern. Ich glaube da darf man als Verbraucher sehr stark davon ausgehen, dass diese legal in der StVZO für dieses Auto zugelassen sind.

Nochmal einen kleinen Nachtrag:
Die Screenshots stammen von Blinkern, die jetzt nur noch ON/OFF schalten. Vorher gab es die Modelle mit "dynamisch", welche jetzt jedoch nicht mehr von diesem Hersteller angeboten werden. Trotzdem war die Beschreibung bis auf das oben genannte komplett identisch.
Ich habe noch ein Bild mit der kompletten E-Nummer hinzugefügt, diese scheint identisch mit den beiden Versionen zu sein.

Img
Img
Img
+2

Laut Beschreibung Standard on off.
Da bist du nicht stutzig geworden, dass es dynamisches Licht ist.
Und das e4 ist lediglich, dass es eine Genehmigungsnr aus Holland ist.
Warum schreibt man in die Beschreibung nicht die gesamteTG Nummer?

Vermutlich weil man dann ermitteln könnte,dass die Nummer nicht zu den leuchten passen.

das wär ja nicht das 1. Mal, dass ein chinesischer Hersteller PKW-Zubehör mit e-Zeichen und gefälschten Zertifikaten verkauft,
Soweit ich mitbekommen habe, sind dynamische Blinker als Seitenblinker gar nicht zulässeig, also nur vorne oder hinten am Fahrzeug. Daher tippe ich auch hier entweder auf gefälschte Dokumente, oder die haben einfach eine Nummer von nicht dynamischen Leuchten auf das Glas geprägt bzw. bei geprüften statischen Blinkern nachträglich aus Versehen die Dynamik hinzugefügt. 🙂😁

Zum Erlöschen der BE wurde ja schon reichlich geschrieben, hier mal ein Link zu einer Zeitschrift aus dem Polizeiumfeld bzw. einem Blog eines Lehrbeauftragten an der Polizeihochschule und einer Professorin an einer Hochschule für Polzei etc.:

Lies mich

Ergo: Ein Einspruch gegen den Bussgeldbescheid hat durchaus seine Berechtigung, hier wäre "Fahren mit nicht vorschriftsmässiger Beleuchtungseinrichtung" angebracht.

Es muss nicht mal gefälscht sein,andere Länder erlauben andere Dinge.
Das ist der Grund warum solche Dinge gerne in Ländern wie den Niederlanden, Polen oder anderen EU Ländern zugelassen werden.
Ist dort einfacher,billiger und dort auch zugelassen .
Sie entsprechen dann den dortigen Bedingungen,sind aber trotz E-Zulassung in Deutschland nicht gültig.
Die Ahnungslosen in Deutschland kaufen die dann gerne ohne zu wissen das die hier trotzdem nicht legal sind.

Sorry, diese Antwort ist einfach Unsinn.

Nach der Theorie sind ja Millionen von Fahrzeugen nicht vorschriftsmäßig, da es viele Hersteller gibt, welche eine EG Typgenehmigung mit allen Einzelvorschriften außerhalb von BRD haben.
Bitte um Beweise.

Im übrigen gelten die Einzelvorschriften bezüglich eines Fahrtrichtungsanzeigers für alle EU Länder.
(Abgesehen von Einzelbetriebserlaubnissen..)

Das von @Bloetschkopf gesagte ist so nicht richtig. Sowohl eine EG Typgenehmigung (kleines e) wie auch eine ECE Genehmigung (großes E) sind europaweit gültig und anerkannt. Egal in welchem Land die Prüfung stattfand.

So wie auch ein Gesamtfahrzeug mit EG Typgenehmigung in jedem der Länder ohne weitere Umbauten etc. zulassungsfähig ist.

Dann hätte man sich Deiner Aussage nach ja problemlos Frontscheinwerfer mit e11 aus Großbritannien hier in ein Fahrzeug bauen können.
Nur haben die leider Linksverkehr und wären hier trotzdem nicht zulässig gewesen.
Es gibt da noch mehr Beispiele,ich finde die Liste die ich dazu hatte leider nicht mehr.
Es gibt teils nationale Gesetze verschiedener Länder die eine E-Kennzeichnung aus anderen Ländern mit anderen Bestimmungen nicht zulassen.
Scheinwerfer für Linksverkehr wären das einfachste Beispiel.

Hier mal eine Aussage vom KBA zu gelben Lampen mit E1 Kennzeichnung:

ZITAT"

Richtigstellung durch Informationen des KBA Flensburg und des TÜV Hannover

Französische gelbe H4-Lampen mit ECE-Zulassung
Hintergründe zum gelben Abblendlicht

Das gelbe Abblendlicht wurde 1936 während des 2.Weltkriegs zur Unterscheidung von Freund und Feind in Frankreich eingeführt. Gelb = Franzose, Weiss = Erschießen da Feind. So in etwa wurde es erklärt als die Franzosen die Abschaffung verkündeten. Seit 1993 ist auch in Frankreich weißes Licht erlaubt und die Hersteller haben auch umgehend darauf umgestellt. So wird es wohl seit 10 Jahren praktisch keine Neuzulassungen mehr mit gelben Licht geben, obwohl diese noch bis Ende 2001 möglich waren. Seit dem sind auch in Frankreich keine Neuzulassungen mehr mit gelbem Licht zulässig. Bei Nebelscheinwerfern wurde auch später noch hauptsächlich gelb verwendet. Da es damals kaum Nebelscheinwerfer gab, war dies ein Vorteil bei Nebel (in Österreich war es zwar nicht so üblich aber erlaubt).
Gelbes Abblendlicht/Scheinwerfer hat neben dem Nachteil der geringeren Lichtstärke aber auch Vorteile. Es blendet den Gegenverkehr nicht so stark und die Augen des Fahrers werden geschont.
Auch Tiere erstarren nicht so im Scheinwerferlicht und bleiben auf der Piste stehen. Sicher sind damit Wildunfälle nicht gänzlich vermeidbar aber das Risiko sinkt. Für Deutschland wurde vor ein paar Jahren auch mal die Einführung von gelbem Licht diskutiert - eben aus den o.g. Gründen. Dieses hätte aber auch eine Änderung der StVZO erfordert, denn §50(1) StVZO besagt, das zur Beleuchtung der Fahrbahn nur weißes Licht verwendet werden darf.


E-Prüfzeichen und Rechtslage

E-Prüfzeichen geben unter anderem das Land an, in dem die Prüfung für den Glühlampentyp erfolgt ist. Es ist allerdings keinerlei Aussage zum Land in dem die Produktion stattfindet und erst recht keine Aussage dazu, in welchem Land diese Glühlampen zulässig sind.
Hier am Beispiel einer gelbglas H4-Glühlampe:

37R E1 00814 PE 15

Diese Glühlampe ist zwar nach ECE in Deutschland (E1) Bauartgenehmigt worden und trägt das E-Prüfzeichen, aber darf trotzdem nicht an Fahrzeugen mit deutscher Zulassung verbaut werden, da die StVZO wie schon oben erwähnt weißes Licht zur Fahrbahnbeleuchtung fordert.
Diese Glühlampe darf also nur in Fahrzeugen mit französischer Zulassung verbaut werden.

"ZITAT ENDE"

Solange nationales Recht die Verwendung ECE-zugelassener Bauteile nicht ausschliesst oder einschränkt, kann man diese zulassungfrei und eintragungsfrei problemlos an seinem Fahrzeug betreiben.

Dass zusätzlich der zugewiesene Verwendungszweck eingehalten werden muss, steht ausser Frage, diesen erkennt man an Zusatznummern/Buchstaben/Zeichen hinter der E-Nummer und der Prüfnummer. Man darf also einen Seitenblinker auch nur als Seitenblinker benutzen, und nicht vorne oder hinten.

Scheinwerfer für Linksverkehr haben übrigens einen Pfeil als zusätzliche Kennung und sind aus diesem Grunde nur für diesen Einsatzzweck zugelassen.

Anderes Beispiel: Ich hatte an einem Motorrad Doppelscheinwerfer, wobei einer nur als Abblendscheinwerfer und der andere als Fernscheinwerfer zugelassen war, obwohl beide mit H4-Leuchtmitteln bestückt wurden und es keine sichtbaren Unterschiede gab.
Eine problemlose elektrische Umrüstung der Scheinwerfer auf doppeltes Fahrlicht/hat der TÜV wegen der Buchstaben auf den Gläsern bemängelt.

Und soweit ich informiert bin, sind dynamische Blinker nur vorne und hinten erlaubt, d.h. es dürften auf dem Markt gar keine legalen Lauflicht-Seitenblinker mit e-Nummern geben.
edit: mittlerweile gibt es doch welche, z.B. von Osram.

Deine „pauschale“ Aussage war diese:

„Sowohl eine EG Typgenehmigung (kleines e) wie auch eine ECE Genehmigung (großes E) sind europaweit gültig und anerkannt. Egal in welchem Land die Prüfung stattfand.

So wie auch ein Gesamtfahrzeug mit EG Typgenehmigung in jedem der Länder ohne weitere Umbauten etc. zulassungsfähig ist.“

Und jetzt kommen die zusätzlichen Erklärungen und das Kleingedruckte von denen vorher von Dir kein Wort erwähnt worden ist.
Die meisten hier wissen eben nicht das es außer Frage steht auch das Kleingedruckte zu lesen.
Die lesen Deine pauschale Aussage und denken genau das was die meisten glauben,das ein e Zeichen immer und überall in der EU Gültig ist.

Nichts anderes habe ich in einfacher Form vorher ausgesagt,nämlich das es nationale Ausnahme geben kann.
Da war es angeblich noch nicht richtig und wurde von jemand anderem noch als Unsinn abgetan.

ich glaube du verwechselst mich gerade mit Nogel

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