Gültigkeitsbeginn Führerschein

Ich habe letztens den C und CE Führerschein gemacht. Bei der Aushändigung des neuen Scheins ist mir aufgefallen, dass dieser zwar ab Abholungsdatum gültig ist (20.10.2020), die Gültigkeit aber bis Ende Juni 2025 befristet ist.

Wo kommt dieses Datum her? Warum gilt der Schein nicht 5 Jahre ab dem Ausstellungsdatum?

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Was für ein Unsinn hier wieder verzapft wird. Noch mal von vorne lesen!

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Zitat:

@gast356 schrieb am 22. Oktober 2020 um 22:17:25 Uhr:


...mußt noch einiges lernen so als Klasse CE BEsitzer und LKW-Fahrer.

Als LKW-Fahrer bist du der vollkommen unterbezahlte demütige Depp der Nation, der sich dadurch auszeichnet leidensfähig zu sein, alles mit sich machen läßt und sich nie, nie , absolut niemals beklagt oder streikt... seien die Arbeitsbedingungen auch noch so menschenunwürdig. <jetz weiß ich garnicht, welchen Smiley ich da hinpacken soll... für den hier 😁 ist das leider zu ernst / zu nah an der Realität... ach ich nehm einfach mal die hier 😉🙁😠 >

PS: ...den meisten Fahrern wird das vermutlich noch nicht einmal aufgefallen sein, dass sie da immer um ein paar Wochen bis Monate beschissen werden... aber angesichts der Zustände in der Speditionsbranche mit Preisdumping und all den Folgen für die Fahrer ist das Pillepalle.

Das kann man so nicht pauschalisieren Bei mir passt alles wunderbar 15.5.1988 Kasse 2 gemacht
am 3.4 2015 lief der mit erreichen der 50 an meinem Geburtstag ab. also schon im Februar 2015 einen neuen beantragt incl Module Gesundheitschek .... der lief dann wieder am 3.4.2020 ab wieder im Februar 2020 neu beantagt und siehe da der läaut wieder exakt an meinem 60. Geb. ab dann wird eben 2025 im Februar noch mal verlängert der dann wieder bis zu meinem 65 Geb. gültig ist dann laüft der ab und 4 Wochen später gehe ich in Rente wird also 2030 nicht mehr verlängert,

Verallgemeinern kann man das schon, aber nicht im Sinne von @gast356 😉

Die Regelung für die Verlängung von Fahrerlaubnissen lautet nämlich

Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet. (siehe §24 (1) Satz 2).

Das gilt halt nicht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Geltungsdauer bereits abgelaufen war. Dann wir die betreffende Klasse nach den Regeln von §23 wieder erteilt. So wie 2018 im Fall von @gast356, da war die Geltungsdauer der Verlängerung von 2012 schon abgelaufen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. Oktober 2020 um 17:58:05 Uhr:


Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet. (siehe §24 (1) Satz 2).

Das gilt halt nicht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Geltungsdauer bereits abgelaufen war. Dann wir die betreffende Klasse nach den Regeln von §23 wieder erteilt. So wie 2018 im Fall von @gast356, da war die Geltungsdauer der Verlängerung von 2012 schon abgelaufen.

Das kann es bei mir eigentlich nicht sein.

Denn ich hatte vorher nur einen 3er. Der lief Anfang Oktober 2020 ab.

Hier nochmal chronologisch:

- ca 10.06. Führerscheinerweiterung beantragt.
- 15.06. Rechnung von Landratsamt erhalten
- 29.06. Ausstellungsdatum (und genau den Punkt verstehe ich nicht)
- Anfang August Theorieprüfung C/CE
- 19.08. Praktische Prüfung C/CE

Dann Führerschein nicht abgeholt, weil ich noch Klasse D angehängt habe:

- 15.09. Theorieprüfung D
- 15.10. Praktische Prüfung D
- 20.10. Führerschein abgeholt

... und mich geärgert, dass Klasse D nicht mit eingetragen war. "Ja, das dauert immer etwas, so 1 bis 2 Wochen..." Danke

Auf dem Führerschein wurde dann vermerkt:
29.06.2020 Ausstellungsdatum
20.10.2020 Gültigkeitsbeginn Klasse C/CE
28.06.2025 Gültigkeitsende Klasse C/CE
28.06.2035 Gültigkeitsende Führerschein

Ich bin ja mal gespannt, wie lange dann die Klasse D gilt...

Der 29.06. ist der Tag, an dem das Landratsamt den Führerschein in Berlin bestellt hat.

Es sind also zwischen Zahlung und Bearbeitung zwei Wochen vergangen.

Das finde ich nicht unbedingt ungewöhnlich, dein Vorgang war vermutlich nicht der einzige der zu bearbeiten war, und Personal ist bei vielen Behörden knapp, und dieses Jahr besonders (einerseits Ausfälle durch Quarantäne, andererseits Abkommandierungen zu den Gesundheits- und Ordnungsämtern...)

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Zitat:

@gast356 schrieb am 23. Oktober 2020 um 19:18:06 Uhr:



Zitat:

@Crashtestdummy1234 schrieb am 22. Oktober 2020 um 22:31:51 Uhr:


...
Ich fahre ganz sicher nur in eigenem Auftrag, wann und wo es mir passt, sicher eher über- als unterbezahlt und auch nicht als Depp der Nation.
...

Ich hoffe für Dich, wenns im eigenen Auftrag ist, dass sich Deine dann ja wohl Selbstständigkeit auf eine Tätigkeit erstreckt, die nichts mit dem Transport von Gütern zu tun hat, sondern der LKW-Transport nur Mittel zum Zweck / Nebentätigkeit ist (also quasi Werksverkehr) und das Geld mit einer lukrativen Haupttätigkeit verdient wird.

So wie das z.B. bei einer Baufirma ist, wo das Geld auf den Baustellen verdient wird und die LKWs als notwendiges Übel für den Material- & Maschinentransport benötigt werden... da kann man auch als angesteller Fahrer einen guten Lohn, geregelte Arbeitszeiten, Urlaub, Weihnachtsgeld, usw. haben - wobei man in diesem Bereich auch fast keinen "Fahrermangel" kennt, mir als Disponent so einer größeren Baufirma haben die Bewerber die Bude eingerannt... war zwar nicht unbedingt jeder dafür geeignet (ich sag nur Tieflader, Drehschemel, Ladekrane, usw) und wir haben zunehmend auch die Niedrigpreise in der Speditionsbranche ausgenutzt und etliche Transporte extern an Speditionen vergeben.

Als Selbstständiger in der Speditions- / Transportbranche biste nämlich gleich noch schlechter dran... denn die Wurzel allen Übels ist nicht "die große Masse an gierigen Spediteuren, die ihren Fahrern keinen angemessenen Lohn & menschenwürdige Arbeitbedingungen vergönnen" sondern das Problem sind Mitbewerber die scheinbar nicht kalkulieren können und dazu das Überangebot an Frachtraum und die sich aus Angebot und Nachfrage ergebenden erheblich zu niedrigen Frachtpreise.

Mal interessehalber: ich lese ab und zu hier im LKW Bereich mit.. ich bin kein Fahrer, mich interessiert nur das Thema.

Dabei fällt mir dein immer gleicher Beitrag auf. Hast du den als Vorlage gespeichert? Oder bist du gar ein Bot? 😁

Du scheinst wirklich unzufrieden mit dem Speditionsleben zu sein, scheinst aber immer noch in der Logistik zu arbeiten? Vielleicht täte da ein perspektivwechsel gut? 😁

...ich bin schon seit 2012 weg von der Speditionsbranche, allerdings habe ich Prinzipien und werde auch weiterhin auf die Mißstände aufmerksam machen.
Es täte gut, wenn viel mehr Leute sich sich hier in D statt um irgendwelchen unbedeutenden Mist lieber einmal darum kümmern würden... Armut, menschenunwürdige Lebensbedingungen... das haben wir direkt vor der Nase auf unseren Autobahnparkplätzen.

So etwas wie brauchbare / starke Gewerkschaften gibt es in der Branche nicht, vorhandenen Gewerkschaftlern, wie auch der Politik & Gesellschaft geht das Schicksal der Fahrer am Allerwertesten vorbei.
Außer Alibi-Gesetzen und irgendwelcher "schauspielerischen Entsetzt-Einlagen" in den Medien um sich die Hände publikumswirksam in Unschuld zu waschen passiert da nix.

Mir scheint es, dass das Ganze System hat... die Wirtschaft / die komplette Volkswirtschaft in D wird durch Preisdumping und Ausbeutung in der Logistikbranche subventioniert.

Klar, dass das jedem der auf Kosten des Preisdumpings und der daraus resultierenden Ausbeutung der Fahrer lebt -also auch dem Großteil der Bevölkerung- nicht gefällt... wenn man angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen fordert, wodurch sämtliche Preise quer durch die Supermarktregale und Produktpalette der Industrie massiv steigen würden.

Mal auf Basis des Frachtpreises von einem normalen 40 Tonnen-Planen-Sattelzuges, wie man ihn zu tausenden auf unseren Straßen fahren sieht... bei inzwischen ungefähr 80-90 Cent pro km, aber tatsächlich benötigten ca. 1,30 bis 1,50€ pro km kann man sich ausmalen was los wäre, wenn die Transportkosten plötzlich das ca. 1,5 fache betragen würden.

Wie versprochen kommt hier das Update:

Heute war ich wieder beim Abholen des Führerscheins. Das letzte Mal war ja Klasse D noch nicht eingetragen.
Hier nun das Ergebnis:
Klasse C gültig ab 20.10.2020, gültig bis 29.06.2025.
Klasse D gültig ab heute, gültig bis 20.10.2025.

Auf Nachfrage sagte man mir, dass der Beginn sich nach dem Zeitpunkt der "Bestellung bei der Behörde" richtet. (zzgl. Bearbeitungszeit offenbar).

Ganz stimmen kann das so nicht, denn ich habe damals ja beide Führerscheinklassen zeitglich "bestellt". Beim C kommt das ja ungefähr noch hin, aber beim D ist es offensichtlich das "Gültig ab-Datum" des C. Ein Zusammenhang erschließt sich mir hier überhaupt nicht.

Den blöden Zeitunterschied von ca. 4 Monaten fand die Dame im Amt nicht schlimm, man könne ja 6 Monate vorher schon die Verlängerung beantragen. An den Daten ändert sich dann auch in Zukunft nichts, es werden einfach jeweils 5 Jahre addiert, d.h. es wird immer einer 4 Monate vor dem anderen ablaufen.

Mein Hinweis auf Probleme mit der Fahrerkarte wurden nur mit "Damit haben wir hier nichts zu tun." beantwortet.

Aber sie meinte noch, ich könne beim Verlängern beantragen, dass beide auf den kürzeren Geltungszeitraum angeglichen werden...

Scan02981

Ich beneide Dich. Mein ursprünglich aus dem "alten Dreier" umgeschriebener C1/E war in Deutschland wie bei Dir unbefristet.
Als ich dann 2012 hier in Österreich den D gemacht habe, war ab diesem Zeitpunkt auch der C1/E mit in diesem Gültigkeitsraster ... also 5 bzw. ab 60 nur noch 2 Jahre.
Ergo bleibt mir ab Ende März nur noch der B/E ...

Bei mir haben sie den CE Ablauf -auf Nachfrage- gleich dem C Ablauf gestellt, weil man meinte dass ich ja mit CE ohne C eh nix anfangen kann. Ich hätte aber auch protestieren können, dann hätten sie unterschiedliche Daten eingetragen.

Zitat:

@Crashtestdummy1234 schrieb am 4. November 2020 um 11:40:47 Uhr:


Auf Nachfrage sagte man mir, dass der Beginn sich nach dem Zeitpunkt der "Bestellung bei der Behörde" richtet. (zzgl. Bearbeitungszeit offenbar).

Ganz stimmen kann das so nicht, denn ich habe damals ja beide Führerscheinklassen zeitglich "bestellt".

Du hast die Klassen beantragt, die Behörde hat den Führerschein (das Dokument) bei der Bundesdruckerei bestellt. Genau auf den Bestellvorgang bei der Bundesdruckerei kommt es aber für die Gültigkeit an.

Siehe §23 Absatz 1 Satz 3 der Fahrerlaubnisverordnung.

Aber das sagte ich ja bereits.

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