A2 Regelung in DE soll geändert werden ... was haltet ihr davon?

Ich kopiere den Text einfach hier rein mit Quelle. Ich hatte kein Thread gesehen wo das hier schon diskutiert worden ist. Was haltet ihr davon ?

Die EU-Führerscheinneuregelung von 2013 sieht vor, dass Inhaber des Führerscheins A2 Motorräder bis 35 kw (48 PS) fahren dürfen - allerdings mit der Einschränkung, dass diese Motorräder offen nicht mehr als das Doppelte dieser Leistung haben, sprich maximal 70 kW (96 PS).

Diesen Zusatz hat Deutschland 2013 bewusst nicht umgesetzt und muss sich deswegen jetzt einem „Vertragsverletzungsverfahren“ vor dem Europäischen Gerichtshof stellen. Deutschland bereitet derzeit eine EU-konforme Neuregelung des A2 vor, um einer Verurteilung zu entgehen. Am 8. Juli soll im Bundesrat darüber entschieden werden.

Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. Die deutsche Nachbesserung soll im Sommer 2016 abgeschlossen sein.

Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.
Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.

Quelle:

http://www.motorradonline.de/.../729930
Beste Antwort im Thema

Ich bin letztes Jahr einfach so auf gut Glück in eine Fahrschule gegangen und habe gefragt, was ein Motorradführerschein kostet. Es lief dann folgendermaßen ab

"kommt darauf an, wieviele Fahrstunden sie brauchen."

Ich erzählte dann, dass ich schon lange 125er fahre, da ich den A1 Führerschein habe.

"Ja wenn das so ist, dann brauchen Sie die Theorie gar nicht mehr machen, dann machen Sie einfach den Stufenführerschein A2 und in zwei Jahren dann eine Prüfung für A."

"Was darf ich mit A2 fahren?"

"Alle Maschinen mit 48 PS, außerhalb Deutschlands nur welche, die offen nicht mehr als 96 PS haben"

"Warum ist das so?"

"Das ist das Gesetz. In Deutschland ist das eine Sonderregelung."

"Na gut, dann machen wir da so"

Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir dann einen A2 Führerschein ausgestellt, ich habe eine 600er auf mich angemeldet und versichert und ich wusste, die nächsten zwei Jahre darf ich nur in Deutschland damit fahren. Alles war legal, alle waren zufrieden, ins Ausland wollte ich nicht, kein Amt und keine Behörde hat mich zu irgendeinem Zeitpunkt auf etwas Besonderes hingewiesen. Von der Fahrschule über den Fahrprüfer, über die Zulassungsbehörde, über die Führerscheinstelle bis hin zur Polizei in Kontrollen haben mich alle durchgewunken.

An die, die sagen, ich hätte es wissen müssen. Wo war jetzt mein Fehler? Muss jetzt jeder Bürger EU Verordnungen im Original nachlesen und dann juristisch prüfen, ob der deutsche Staat rechtlich korrekt handelt?
Bin ich Rechtsanwalt für Europarecht? Muss man als Bürger jetzt anfangen, alle deutschen Gesetze erst mal zur Disposition zu stellen?

Diese Typen, die verlangen, dass jetzt die Angeschissenen ihre Maschinen verkaufen sollen oder die Kosten für A2 in den Wind schießen sollen, das sind wahrshceinlich die selben, die mit Foto und Notitzblock Sonntag morgens durch die Straßen laufen und Falschparker aus Prinzip anzeigen. Nur, dass die Falschparker wenigstens wussten, dass sie was falsch machen.
Solche Leute möchte ich mal sehen wenn morgen rauskommt, dass in der ihrem Landkreis zugehörigen Bausatzung etwas gegegn EU Recht verstoßen hat und es dann heisst, tja, strenggenommen sind alle Baufreigaben seit 2010 unzulässig, bitte reißt eure Häuser wieder ab, es tut uns sehr leid. Was da los wäre. Aber nein, wenn es einen nicht selbst betrifft, sondern nur eine kleine Gruppe, dann geilt sich der Deutsche Gartenzwergbesitzer daran auf, dass man Anderen an den Karren fährt, die sich nicht schuldig gemacht haben, keine Gesetze übertrten haben, und niemandem geschadet haben und auch niemandem a priori schaden werden. Ein erhabens Gefühl muss das sein. Assozial ist noch viel zu harmlos als Bezeichnung für das.

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Zitat:

@Rapidstrike schrieb am 7. September 2016 um 15:05:10 Uhr:


Den Wertverlust gibt es deshalb, weil eben so viele Einsteiger eine 600er kaufen um diese zu drosseln.
Mit der neuen Regelung, dürfen diese sich ja dann keine "großen" mehr kaufen und fallen als Abnehmer weg.

Schwachsinn! Erst wird immer behauptet, die Kiddies müssten sich große Mopeds kaufen, weil sie ja nach zwei Jahren nicht wechseln könnten und nun soll das Moped doch plötzlich weg?!? Ja was denn nun!?

Eine 600er mit 120 PS ist völlig unabhängig von einem paar übermotivierten A2-Inhabern immer noch eine 600er mit 120 PS und die hat mit oder ohne A2-Tauglichkeit ihren Wert. Man muß ggf. eben die 105 € Drossel rausschmeißen und dafür die 30 bis 50 € für den Papierkram investieren.

Zitat:

@Rapidstrike schrieb am 7. September 2016 um 15:05:10 Uhr:


Am Beispiel: Sollte es ab heute verboten werden unter 25 Jahren einen VW Polo zu fahren, würden pro Jahr 5000 Leute(Beispielzahl!) unter 25 keinen Polo mehr kaufen.
Also eine Kundengruppe weniger, bedeutet sowohl weniger Marktpotential, als auch weniger Absatz.

= Wertverlust da weniger Abname

Bei diesem Schwachfug hast Du aber übersehen, daß Du in einer Stunde plus einer Fahrt zum Prüfer Deines Vertrauens für einen Fuffi aus Deinem Polo einen Passat machen kannst.

Das mit dem Wertverlust ist also nichts als ein herrlicher Blödsinn! Die umgekehrte Geschichte aber auch: Wer sich mit A2 ein Moped mit mehr als 70 kW ab Werk fertig gedrosselt oder zum Drosseln kauft, der spart keinen Cent. Weder sofort, noch nach zwei Jahren. Wird ja von den kleinen Jungs hier auch immer wieder behauptet... Stimmt nur nicht.

Gruß Michael

@Lewellyn

Da hast du etwas falsch verstanden... Vielleicht auch etwas blöd vormuliert. Ich hatte nie vor gegen das Gesetz zu verstoßen. Falls es mir nicht möglich ist eine 600er zu drosseln und auch legal zu fahren, werde ich dass auch nicht tun. Dann muss ich wohl meine Pläne umplanen....

Dass eine Litermaschine zu drosseln Quatsch ist, weiss ich selber. Man hat keine Chance ne R1 legal auszufahren.
Eine 600er wahrscheinlich auch nicht, aber mann muss ja auch nicht ans limit gehen, aber trotzdem ist es beruhigend zu wissen dass man Luft nach oben hat (Meine Meinung!).

@Papstpower

Ja hab ne gedrosselte Supermoto zuhause. Die hat offen auch knapp an die 40Ps. Macht sau Spaß damit durch Kurven zu heizen, und manche große alt aussehen zu lassen 😉 Aber es fehlt mir immer mehr an Leistung... (Ps: Zu den kommentaren dass ich überheblich wäre und mich überschätze : Alle geschrieben Versägungen basieren auf realen ereignissen. Nicht zu ernst nehmen 🙂 )

Offtopic:

Kann mir einer erklären wie man jemanden Zitiert ? Und ist es auch vom Mobiltelefon aus möglich ?

Danke

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Kauf dir ne offene 600er / 1000er / SuMo und fahr damit auf der Rennstrecke. Dann kannst du dein Können perfektionieren und dich drüber freuen, dass die, die du da "versägst" auch wirklich schnell sein wollten. Auf der Landstraße gibt´s alle Gruppen von Fahrern und nur weil eine 125er Sportler dort ne 1000er Tourer "versägt", heißt das noch lange nicht, dass der Tourerfahrer nicht schneller KONNTE. Kann auch sein, dass du der geborene Urtyp Moppedfahrer bist, aber auch dann sollte grenzwertig riskantes Fahren nicht im öffentlichen Straßenverkehr ausgelebt werden, völlig bumms mit wieviel PS.

Hast du den "zitieren" Button nicht?
Mein Screenshot ist mit dem Handy/Smartphone erstellt.

Screenshot-2016-09-07-17-04-56
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Offtopic:

Zitat:

@fate_md schrieb am 7. September 2016 um 16:30:07 Uhr:


Lange auf den Beitrag drücken, oben rechts die Anführungszeichen wählen.

Vielen Dank

@der_kasper

Bei mir sieht das ein bisschen anders aus...

entweder schalte auf die Mobil Ansicht um (ganz unten auf der Seite links)
oder
lad dir die MT App

Mit der sumo fehlt leistung? In der kurve willst du beschleunigen?? Auf der geraden prügelt man nicht die karre hoch. Das macht man nur wenn man eh keine Leistung hat.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 6. September 2016 um 21:41:03 Uhr:


Auf der Landstrasse gilt in Deutschland 100km/h.

"Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben."

Quelle

Mit anderen Worten, werden die Voraussetzungen erfüllt und die Geschwindigkeit wird nicht durch ein Schild/eine Anzeige begrenzt bzw. mit dem entsprechenden Schild aufgehoben, dann darf auch auf einer Landstraße alles aus dem Fahrzeug geholt werden.

Na ob das dann noch eine Landstraße ist wage ich zu bezweifeln...

Doch. Die B51 durch die Eifel z.B. Da gibts einen unbeschränkten Abschnitt ohne Tempolimit. Allerdings unterscheidet der sich auch nur marginal von einer handelsüblichen Autobahn. Fahrspass erst ab 200. Wer´s braucht...

Sogar hier im Pott gibt es so Strecken. Von Herten nach Wanne, sind aber
nur 2 km. Anfang Mai haben sie das nach ca, 40 Jahren gemerkt, jetzt ist
da ein 100er-Schild. Bin ich gerne zum Abschluß gefahren. Mit 60 anfahren,
dann voll beschleunigen (im Dritten bis 240), dann schon wieder ausklingen
lassen. Na ja, vorbei.

Stimmt. Jetzt gibts Schilder? Schade. Lange nicht mehr mit dem Mopped da lang gefahren. Ist nicht meine Richtung...😉

Verstehe ich das richtig?
Auf einer 4-spurigen Straße, deren Fahrtrichtung nur von zwei durchgezogenen Linien "getrennt" wird, wäre mehr als 100 erlaubt?

Wenn das weiße Autochen auf dem blauen Schild darauf hinweist.

Zitat:

@WorldEater666 schrieb am 8. September 2016 um 13:44:16 Uhr:


Verstehe ich das richtig?
Auf einer 4-spurigen Straße, deren Fahrtrichtung nur von zwei durchgezogenen Linien "getrennt" wird, wäre mehr als 100 erlaubt?

Aus der StVO:

Die Höchstgeschwindigkeit außerhalb von Ortschaften beträgt
100 km/h. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben

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