ALKO Kupplung passt nicht auf AHK

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Meine ALKO 2004 passt nicht auf die vom Werk verbaute klappbare AHK, es fehlen 10 mm Höhe (Betriebsanleitung ALKO) von Kugelmitte zur Oberkante Kupplung. Brauche genaue Maße der AHK um einen passenden Ersatz für die Alko zu kaufen.

Beste Antwort im Thema

hallo alle die noch Interesse haben,

jetzt kommt der Hammer. Alko hat wohl im Sep. 2011 einen Test mit der 3004 gemacht und jetzt, nach dem ich nochmals angefragt habe und wohl ein etwas besser informierter Mitarbeiter von diesem wußte,
wurde dieser mir heute zugesand.
Bei diesem Test ist ALKO zu dem Ergebnis gekommen, dass es im normalen Betrieb keine Probleme auftreten werden.
Habe gleich nachgefragt ob man den Test auf die 2004 übertragen kann. Antwort ja
Ob der Test offiziell die Bedienungsanleitung aufhebt konnte mir bis jetzt niemand bestätigen.
Hänge den Test mit den Bildern an.
Nach dem ich erfahren hatte, dass Alko troz meiner Korospondens im Unternehmen wohl immernoch die Standartantworten raus gibt, konnte ich mich nicht zurückhalten und habe nochmal mit Nachdruck
darum gebeten die Sachlage im Unternehmen nachzugehen. Darauf dann diese Meldung!

Gruß
Dortmunder 65

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Hier ein Bild wenn WW normal steht und der TIGI auf der linken Seite mit den Reifen 16 cm (auf Betonplatten) erhöht steht.
Da ich zur Zeit keine passende Rampe kenne und auch nicht die Zeit habe, wollte ich so eine normale Verschränkung simulieren.

07032012039

So sieht es aus wenn Tigi und WW fast im 90 Gradwinkel zueinander stehen.

07032012040
07032012041

Tigi und WW im 90 Grad Winkel. Nur WW unter Bereifung links in Fahrtrichtung 16 cm - die Betonplatten
drunter.

07032012042

Hallo zusammen,

es gibt nichts neues, außer das die Westfalia ssk 3 wohl auch nicht geht. Leider benötigt diese einen min. Radius unterhalb der Kugel, den die AHK auch nicht hat.
VW Service hat doch tatsächlich meine Zufriedenheit zu ihrer Leistung abgefragt. Ich habe meinen Unmut
Luft getan und Ihnen klar gemacht, dass man so einen Service auch einstellen kann.
Das nochmalige Anfragen bei Autobild hat bisher keine Erkenntnisse gebracht, vielleicht will niemand in das Wespennest stechen.

Allzeit gute Fahrt
Dortmunder 65

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hallo alle die noch Interesse haben,

jetzt kommt der Hammer. Alko hat wohl im Sep. 2011 einen Test mit der 3004 gemacht und jetzt, nach dem ich nochmals angefragt habe und wohl ein etwas besser informierter Mitarbeiter von diesem wußte,
wurde dieser mir heute zugesand.
Bei diesem Test ist ALKO zu dem Ergebnis gekommen, dass es im normalen Betrieb keine Probleme auftreten werden.
Habe gleich nachgefragt ob man den Test auf die 2004 übertragen kann. Antwort ja
Ob der Test offiziell die Bedienungsanleitung aufhebt konnte mir bis jetzt niemand bestätigen.
Hänge den Test mit den Bildern an.
Nach dem ich erfahren hatte, dass Alko troz meiner Korospondens im Unternehmen wohl immernoch die Standartantworten raus gibt, konnte ich mich nicht zurückhalten und habe nochmal mit Nachdruck
darum gebeten die Sachlage im Unternehmen nachzugehen. Darauf dann diese Meldung!

Gruß
Dortmunder 65

Danke Dortmunder 65,
nun kann ich mir wohl doch die Investition in die Winterhoffkupplung (+ Schloss) sparen.
Schaut aber trotzdem schon alles sehr knapp aus.

Grüsse
Didi

Zitat:

Original geschrieben von Dortmunder 65


hallo alle die noch Interesse haben,

jetzt kommt der Hammer. Alko hat wohl im Sep. 2011 einen Test mit der 3004 gemacht und jetzt, nach dem ich nochmals angefragt habe und wohl ein etwas besser informierter Mitarbeiter von diesem wußte,
wurde dieser mir heute zugesand.
Bei diesem Test ist ALKO zu dem Ergebnis gekommen, dass es im normalen Betrieb keine Probleme auftreten werden.
Habe gleich nachgefragt ob man den Test auf die 2004 übertragen kann. Antwort ja
Ob der Test offiziell die Bedienungsanleitung aufhebt konnte mir bis jetzt niemand bestätigen.
Hänge den Test mit den Bildern an.
Nach dem ich erfahren hatte, dass Alko troz meiner Korospondens im Unternehmen wohl immernoch die Standartantworten raus gibt, konnte ich mich nicht zurückhalten und habe nochmal mit Nachdruck
darum gebeten die Sachlage im Unternehmen nachzugehen. Darauf dann diese Meldung!

Gruß
Dortmunder 65

Das ist doch mal eine gute Aussage . Also passt doch alles so wie es von uns schon berichtet wurde und du must dir keine Sorgen machen . Allzeit knitterfreie Fahrt .

Hallo ich hoffe jetzt nicht all zu pedantisch zu wirken. Aber ich habe jetzt schon soviel Zeit investiert, dass ich auf Bemerkungen und Fragen gerne Auskunft gebe bzw. Antworte.
1. ALKO sieht keine Probleme
2. Ob der Test einer Freigabe gleich kommt, ist noch nicht beantwortet (bleibe am Ball)
3. Einige Winkel sind meiner Meinung nach etwas klein.
Nun ein Auszug aus der DIN

Die Zugkupplungskugel muß sich horizontal um min 90° beiderseits der Mittellinie der am Fahrzeug nicht angebauten Kupplungskugel mit Halterung schwenken lassen. Gleichzeitig ist eine Beweglichkeit von je 20° vertikal nach oben und unten erforderlich. Außerdem ist zusammen mit dem horizontalen Schwenkwinkel von 90° eine Beweglichkeit von 25° beiderseits um die horizontale Achse notwendig.
Zusätzlich müsssen folgende kombinierte Bewegungen erbracht werden.
vertikale Schwenkung +/- 15° bei axialer Verdrehung +/-25°
axialer Verdrehung +/- 10° bei vertikaler Schwenkung +/- 20°

bei allen horizontalen Schwenkwinkel

Ich weiß nicht ob ich mir noch die Zeit nehme den Test mit der Norm abzugleichen.
Lieber ist mir, dass ALKO klar eine Freigabe erteilt.

Gruß
Dortmunder 65

Hallo Gemeinde mit den Wägelchen

erstmal Tusch für den fleißigen Dortmunder 65.
Ich hatte jetzt nicht viel Zeit und habe mir den Test nur kurz reingezogen.

Die Norm kann die AlKo Kupplung nur in der vertikalen Bewegung von 20° einhalten (die kombinierten Bewegungen lt. Norm mußich mir noch reinziehen). Alles andere wird nicht eingehalten und ist nur Bestandsaufnahme.
Es ist einfach ein Versuchsbericht zur Bestandsaufnahme wobei sicher die praktische Fahrversuche für AlKo am wichtigsten sind.
Sicher sind diese Fahrversuche für unseren Alltag mit den Wägelchen am entscheidensten. Ich denke 95% der Fahrsituationen werden damit erschlagen. AlKo muß einfach gegenüber dem Kunden die Tauglichkeit der Kupplung präsentieren um halt Marktführer(?) zu bleiben. Ist Marketing.
Die rein rechtliche Seite der Nichtübereinstimmung der Norm wird außer acht gelassen. Was ist, wenn es leider dazu kommen sollte, das ein Gutachter die Tauglichkeit der AlKo Kupplung am Tiguan bewerten muß. Oftmals sind solche Unfälle ja nicht das eigene Verschulden. Aus dem Grund habe ich Bedenken, dass AlKo die Kombination freigibt.
Jetzt sind wir wieder an dem Punkt, wo jeder für sich entscheiden muß. Erstmal welche Fahrsituationen sind für ihn relevant und wie bewertet er die Einhaltung der Norm.
Da an unserem Wägelchen eh mehrere Arbeiten zu erledigen sind haben wir uns, in Abstimmung mit meiner Tigerbändigerin 😛, für eine Winterhoff entschieden. Ganz haut die Norm ja auch nicht hin, aber die Beweglichkeit insbesondere im eingeknicktem Zustand ist erheblich besser.
Anbei ein paar Handy Bilder. Mehr war nicht möglich, war ganz schön Betrieb beim 🙂 für die Wägelchen (alle kommen aus dem Winterschlaf).

Gruß
Camper 2611

Dsc00014
Dsc00015
Dsc00016
+3

Hi Tigerfreunde,

Camper 2611 hat alles Wesentliche hier schon zusammen gefast. Als ich anfing, hatte ich nicht damit gerechnet, dass es solche Ausmaße annimmt. Da ich mich schon früh für den Umstieg auf die Winterhoff entschied, hätte ich auch einfach aufhören können. Nur ich will mich nicht billig abfertigen lassen.
VW Wolfsburg hat es sogar geschaft mit mir Kontakt aufzunehmen, jetzt haben Sie sich nochmals erklären lassen, welche Maße ich brauche. Habe es nochmals erklärt und auch die Toleranzangaben gefordert. Der Mitarbeiter versprach sich der Sache persönlich anzunehmen und mir möglichst eine technische Zeichnung zu überlassen.

Danke Camper 2611 für die Winterhoffbilder, leider hatte ich es versäumt bei meinem Test diese Bilder zu machen. Wie gesagt, konnte ja nicht wissen wie weit das Ganze geht.

Allzeit gute Fahrt
Dortmunder 65

Hallo Zusammen,

neues von AL-KO !

Zitat- Eine Freigabe wird es pauschal und offiziell von AL-KO nicht geben!

Somit hat jeder Betreiber dieser Kombination selbst zu entscheiden, ob Ihm der Test ausreicht und er das Risiko allein trägt. Von VW bekomme ich bis jetzt keine weiteren Auskünfte, vieleicht bin ich bei denen auf einer roten Liste 😁

Gruß
Dortmunder 65

Hallo,
lange Zeit nichts mehr gehört, aber ich werde wohl doch umsteigen auf Winterhoff, mir ist das Risiko einfach zu groß, bei der Winterhoff ist eindeutig mehr Platz. Schade um die ALKO, aber was keinen Zweck hat................................

Die lange Zeit lag nicht an mir, Alko und VW haben wohl ein Problem. Vieleicht haben die Ihre Rechtsabteilungen in Gang gesetzt und wollen keine negative zu bewertenden Aussagen machen.

Gruß
Dortmunder 65

Hallo Dortmunder 65,

zunächst mal: Das ist wirklich ein professioneller, gehaltvoller Thread. Alle Achtung, gewissenhaft und nachhaltig, höchstes Niveau.

Nun zu meinem Anliegen, bezogen auf die gültigen Normen, folgende Fälle:
 
1. Die Norm(en) definieren die Schnittstelle "fahrzeugseitiges Teil der Kupplung" zu "hängerseitigem Teil der Kupplung" eindeutig und vollständig.
 
A.) -> Dann bestätigt sowohl VW als auch ALKO, dass ihre Teile normgerecht sind -> alles ok. Oder:
 
B.) -> Einer von beiden (oder beide) erfüllen die Norm(en) nicht vollständig -> Hypothetisch. Dann darf dieses Teil z.B. kein CE-Zeichen tragen (http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Zeichen) und somit in der EU nicht vertrieben werden. 

Außerdem gehe ich davon aus, dass ein seriöser Hersteller (wozu ich VW und ALKO mal rechne) schon aus haftungsrechtlichen Gründen nur normgerechten Teile in Verkehr bringt.

2. Die Norm(en) definieren die Schnittstelle "fahrzeugseitiges Teil der Kupplung" zu "hängerseitigem Teil der Kupplung" nicht eindeutig und unvollständig -> Hypothetisch, wäre ein massiver Fehler in der Norm (um so was zu vermeiden gibt's ja gerade Normen, s. http://de.wikipedia.org/wiki/Normung).

In erster Linie müsste der betroffene Hersteller das zuständige Normengremium auf den Fehler hinweisen (ich gehe mal davon aus, dass die selbst in den entsprechenden Gremien sitzen).
 
Ich habe jetzt den ganzen Thread verfolgt, mir ist aber nicht klar, wo hier, in unserem bis ins letzte durchregulierten (genormten) Rechtsraum, das Problem liegt? Irgendeiner der Beteiligten (VW, ALKO, das Normengremium) hat wohl "Dreck am Stecken". Das würde auch die zögerliche Mitarbeit des Betroffenen erklären.

Nachtrag: Sollten wider Erwarten die Normen doch noch offene Fragen lassen müssten die Anbieter der Kupplungsteile "Kompatibilitätslisten" herausgeben aus denen die zulässigen Kombinationen hervorgehen. Der pot. Kunde kann ja nicht vor dem Kauf alle relevanten Größen überprüfen (noch einmal - um so was zu vermeiden wurden und werden u.a. Normen entwickelt).

Gruß gbho
 

Ganz am Rande bemerkt kaufe ich ha ein Auto mit Kupplung und einen Hänger. Da sollte ich doch davon ausgehen können das alle zugelassenen Hänger mit allen Zugelassenen Fahrzeugen kombinierbar sind.

Bin ich verpflichtet bei Autohändler ein Auto zu verlangen das einen Fendt WW ziehen soll.

Oder muß ich beim WW Händler ein Modell verlangen das ein Tiguan ziehen kann?

Es kann doch eigentlich nicht notwendig sein zu Jedem Fahrzeug passende Kupplungen zu kaufen. Was machen die Verleiher. Ich habe noch nirgends ein Schild mit der Aufschrift "Unsere Anhänger können von VW PKW nicht gezogen werden" gesehen.

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