Airbags Haltbarkeitsdatum läuft aus

Viele Fahrzeuge vom Baujahr 94 oder 95 haben jetzt Airbags drin, die abgelaufen sind. Ich weiß gar nicht, wer überprüft sowas? Der Tüv dann? Das bedeutet alle die so ein Fahrzeug haben müsse nIhren Airbag teuer austauschen lassen oder Sie kaufen sich ein neues komplettes Airbaglenkrad im Zubehör.

44 Antworten

nun aber mal wieder zum Thema:

manche Leute geben wohl Ihren Airbalg auch Namen. Der Kunde dessen Auto ich heute gesehen findet das aber doof 🙂

Airbalg [n. 6; ugs.] 1 [abwertend] fliegendes Kind; sie bremste und ihre zwei Airbälger flogen von hinten durchs Auto, weil sie wieder mal nicht ordnungsgemäß angeschnallt waren

Aber nun einmal die Frage.
Wir haben darüber diskutiert, dass wohl eine Menge von uns Airbags im Fahrzeug haben, die evtl. nicht mehr pyrotechnisch einwandfrei sind. Sicherlich können wir davon ausgehen, dass sie durchaus noch funktionieren, aber einer von hunderttausend ....

Was werdet ihr jetzt tun, nachdem ihr über drei Seiten erfahren habt, wie es um Eure Sicherheitssysteme steht?

Haut mich ruhig, aber ich denke, keiner wird etwas unternehmen ... reine Vermutung!!

Es gibt da eine Versuchsreihe, die wurde in der Fachzeitschrift Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik veröffentlicht.

Dort kommt man zu dem Ergebnis, dass es bei älteren Fahrzeugen keinerlei Probleme mit den Airbagsystem gibt. Habe die Zeitschrift schon bei einem Kollegen angefordert, er will sie mir übermitteln.

Werde den Beitrag scannen und hier veröffentlichen (darf man das?)

Bis dahin noch was aus der Zeit von mir und meinem Kübel, den ich eigenhändig aus dem Schlamm gezogen habe, ja so war das damals in Brockdorf, oder war`s doch kurz vor Stalingrad, keine Ahnung mehr, ist schon so lang her.... 😎

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Kübel?
Das ist ein T1 der letzten Generation ca.

Das hier ist ein Kübel 😉

ich sprach von "aus der Zeit" von mir und meinem Kübel du kleiner Hasenbär.

Aber du hast Recht, es ist tatsächlich ein T1 Westfalia Wohnmobil im unrestaurierten Originalzustand.

Gut aufgepasst 😉

Zitat:

Werde den Beitrag scannen und hier veröffentlichen (darf man das?)

Darfst warscheinlich nicht, wird bei den meisten Zeitschriften im Impressum untersagt (habs zumdindest vor kurzem in einer NICHTautozeitschrift dort gelesen). Wenn es dort aber nicht ausdrücklich untersagt ist dann machs, mich würde es auch interessieren wie es sich verhält, vor allem als Auszug aus einer Fachzeitschrift und nicht von AutoBlöd (die öfter eh nur praxisfremden Scheiss erzählen).........

MFG

nee, das ist schon eine richtige Fachzeitschrift. Wenn das geht werde ich es hier einstellen, wenn nicht kann man es ja auch anderweitig übermitteln. Uns wird da schon was einfallen 😉

Oder aber, ich schreib alles ab und tu so, als ob ich die Versuche selbst durchgeführt habe.... 😎

Dann kann sich das eine oder andere Alice Schwarzer Double wieder über mich aufregen und mir ein paar Erbsen zum Zählen schenken. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Werde den Beitrag scannen und hier veröffentlichen (darf man das?)

Nein.

🙁 dann eben nicht..

Am besten ein raid silberpfeil kaufen.

Vor 2-3 Jahren hab ich mal einen Bericht gesehen, der sich in meinem Gedächtnis eingebrannt hat, weil mir die Autos so leid getan haben...
Leider habe ich über google nichts dazu gefunden, vielleicht weiss hier ja jemand davon:

DaimlerChrysler hat mehrere sehr gut erhaltene W126 (mit Airbag erhältlich ab 1980) und W123 (mit Airbag erhältlich ab 1981 ) gekauft, um sie vorsätzlich zu zerstören.
Ziel des Ganzen: Man wollte Erkenntnisse darüber gewinnen, wie sich die Airbags nach 20 Jahren verhalten. Dazu wurden die Fahrzeuge unter Laborbedingungen gecrasht.

Das Ergebnis war beeindruckend: In sämtlichen Versuchen haben die Airbags einwandfrei funktioniert 🙂

Grüße
Lars

Moin,

Das sollten sie auch tun. Nicht Umsonst gibt es nach einer verhältnismäßig einfachen Prüfung ... sofort ein neues Aufkleberchen bei Mercedes 😉 Und die wechseln die Bauteile nicht aus. Die Überprüfung dient wahrscheinlich nur der rechtlichen Absicherung und fertig, mit der Begründung ... in 15 Jahren könnte ja doch mal was passiert sein, irgendwer könnte mal das Warnlämpchen abgeklemmt haben etc.pp.

Einen Fremdartikel darf man auszugsweise unter Angabe der exakten Quelle zitieren. Den kompletten Artikel scannen und einstellen darf man bis auf seltene Ausnahmen nicht.

Du könntest also z.B. eine Grafik, einen Absatz scannen, einstellen und z.B. wie folgt zitieren :

Peter Mustermann (wenn weitere Autoren da sind et al. oder ebenfalls aufzählen), "Titel des Aufsatzes", Musterzeitung, Jahr, Ausgabe, Seite, ggf. Verlag, ggf. Verlagsstadt (wird in der Regel nur beim Zitat aus Büchern gemacht, da unterschiedliche Ausgaben durchaus schonmal unterschiedliche Inhalte haben können z.B. unterscheiden sich manche Ausgaben aus China, von denen aus England)

Das wäre rechtlich gesehen statthaft und wird auch in wissenschaftlichen Publikationen genauso gehandhabt. Ausnahme : Der Verlag untersagt dies ausdrücklich ! (z.B. über die Formulierung "Zweitverwertung, auch Auszugsweise, bedarf der Zustimmung des Verlages"😉

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

Das sollten sie auch tun. Nicht Umsonst gibt es nach einer verhältnismäßig einfachen Prüfung ... sofort ein neues Aufkleberchen bei Mercedes 😉 Und die wechseln die Bauteile nicht aus. Die Überprüfung dient wahrscheinlich nur der rechtlichen Absicherung und fertig, mit der Begründung ... in 15 Jahren könnte ja doch mal was passiert sein, irgendwer könnte mal das Warnlämpchen abgeklemmt haben etc.pp.

Einen Fremdartikel darf man auszugsweise unter Angabe der exakten Quelle zitieren. Den kompletten Artikel scannen und einstellen darf man bis auf seltene Ausnahmen nicht.

Du könntest also z.B. eine Grafik, einen Absatz scannen, einstellen und z.B. wie folgt zitieren :

Peter Mustermann (wenn weitere Autoren da sind et al. oder ebenfalls aufzählen), "Titel des Aufsatzes", Musterzeitung, Jahr, Ausgabe, Seite, ggf. Verlag, ggf. Verlagsstadt (wird in der Regel nur beim Zitat aus Büchern gemacht, da unterschiedliche Ausgaben durchaus schonmal unterschiedliche Inhalte haben können z.B. unterscheiden sich manche Ausgaben aus China, von denen aus England)

Das wäre rechtlich gesehen statthaft und wird auch in wissenschaftlichen Publikationen genauso gehandhabt. Ausnahme : Der Verlag untersagt dies ausdrücklich ! (z.B. über die Formulierung "Zweitverwertung, auch Auszugsweise, bedarf der Zustimmung des Verlages"😉

MFG Kester

Guter Hinweis, danke.

werde mal sehen wie ich das hier händeln kann..

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Du könntest also z.B. eine Grafik, einen Absatz scannen, einstellen und z.B. wie folgt zitieren :

...

Das wäre rechtlich gesehen statthaft und wird auch in wissenschaftlichen Publikationen genauso gehandhabt. Ausnahme : Der Verlag untersagt dies ausdrücklich ! (z.B. über die Formulierung "Zweitverwertung, auch Auszugsweise, bedarf der Zustimmung des Verlages"😉

MFG Kester

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