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Auto umschreiben - Versicherung läuft schon lange auf mich - wo EVB-Nummer?

Hallo,

mein Bruder hat vor Jahren ein Auto finanziert und er steht als Halter im großen Fahrzeugschein.

Ich fahre das Auto schon mehrere Jahre und die Versicherung läuft seitdem über mich.

Das Auto soll nun komplett auf mich umgeschrieben werden und es wird neben Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, gültiger HU und Ausweisen auch die EVB Nummer der Versicherung verlangt.

Das Problem ist, die EVB-Nummer finde ich leider nirgendwo. Suche ich bei check24 nach der Nummer, wird mir nur Folgendes angezeigt:

"Bei Abschluss haben Sie angegeben, dass Ihr Auto bereits zugelassen ist. In diesem Fall benötigen Sie keine eVB. Ihr Antrag wurde bereits an die **** Versicherung AG übermittelt."

" Bestens! Dann benötigen Sie keine eVB. Ihr Fahrzeug ist bereits korrekt versichert."

Jetzt ist meine Sorge, wenn wir das Auto auf mich überschreiben wollen, dass das Amt die Evb-Nummer haben möchte, ich aber nicht besitze, da dass Auto schon länger auf mich versichert ist?

Habe alle Emails durchgeschaut von der Versicherung, aber nirgendwo taucht diese Nummer auf.

Tut mir Leid für die vll. doofe Frage, kenne mich damit aber leider garnicht aus und bin für jede Hilfe dankbar.

Gruß Marcel

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37 Antworten

Alles nicht nötig, die Versicherung läuft ja bereits auf dich und dieses Auto

Ok, vielen dank.

Also können die selber prüfen, dass das Auto schon auf mich versichert ist.

Wenn du noch päpstlicher sein willst, dann nimm halt die Versicherungs Unterlagen mit

Zitat:

@nogel schrieb am 6. Februar 2022 um 15:33:50 Uhr:

Alles nicht nötig, die Versicherung läuft ja bereits auf dich und dieses Auto

Er ist aber nur Versicherungsnehmer.

Wenn der TE jetzt Halter des Wagens werden will, ist sehr wohl eine eVB nötig.

Ohne eVB kein Halterwechsel! Ist nach dem Kennzeichen und der Fin, dass dritte was eingeben werden muss, um in den Halterwechsel einzusteigen.

@TE

Da Du ja bereits Versicherungsnehmer bist, rufst Du bei der Versicherung an und lässt Dir eine eVB geben.

Alternativ kannst Du Dir natürlich auch eine neue rechnen und woanders eine eVB einholen.

Die EVB dient dazu, der Behörde nachzuweisen, daß es eine Versicherung gibt, die vorläufige Deckung für das Fahrzeug XYZ gewährleistet, bis der eigentliche Versicherungsvertrag geschlossen wurde.

Wenn das betreffende Fzg. jedoch bereits auf genau den neuen Halter versichert war, ist und bleibt, ist das selbstverständlich NICHT nötig.

Wenn irgendein Verwaltungsprogramm von @windelexpress das nicht kann, muß es das lernen ;-)

Ohne eVB kein Halterwechsel.

Die eVB ist dafür da,nachzuweisen,dass für den neuen Halter Versicherungsschutz gewährt wird. Ganz egal ob der vorher schon Versicherungsnehmer war.

Der Versicherungsnehmer interessiert bei der Zulassung überhaupt nicht.

Das Verwaltungsprgramm wird bundesweit eingesetzt.

Wenn man's nicht genau weiß, vielleicht nichts schreiben, erspart dem TE die entäuschung unverrichteter Dinge abziehen zu müssen, wenn er ohne eVB einen Halterwechsel beantragt.

Die eVB braucht man auch wenn man den Halter online wechseln möchte

Richtig, eine neue eVB im Bestandsvertrag anfordern oder neuen abschließen und dann ummelden.

Wenn zwei 'Experten' sich streiten ... :eek: ;)

am 6. Februar 2022 um 16:25

Zitat:

@xcbn schrieb am 6. Februar 2022 um 15:37:50 Uhr:

Ok, vielen dank.

Also können die selber prüfen, dass das Auto schon auf mich versichert ist.

Nein. Das ist ein normaler Halterwechsel, der zwingend eine eVB braucht.

Hallo, xcbn,

letztendlich ist es doch egal, ob Du zwingend eine eVb - Nr. brauchst oder nicht.

Wenn nur Halter - aber kein Versicherungswechsel geplant ist, rufe einfach bei Deiner Versicherung an, lass Dir die Nummer geben und teile diese, wenn sie gebraucht wird, der Zulassungsstelle mit.

Wird sie nicht gebraucht, schadet es dann auch nicht.

Was ebenfalls nicht schaden kann: Sobald der PKW auf Dich umgemeldet ist, noch mal bei der Versicherung abklären, ob bei denen auch alles sauber dokumentiert ist. Hab in der Hinsicht schon einiges erlebt und kann deshalb nur raten, ein paar Minuten Zeit zu investieren, um später keinen unnötigen Ärger zu bekommen.

Viele Grüße,

Uhu110

Seltsam, dass meine Schwester als VN ihr Fahrzeug, welches auf den Namen meiner Mutter zugelassen war, auf ihren Namen ohne eVB ummelden konnte. Gibt es da in den verschiedenen Bundesländern andere Regelungen?

@TE auf jeden Fall der Versicherung den Halterwechsel mitteilen, damit das Merkmal "abweichender Halter" aus dem Vertrag rausgenommen wird, der Aufpreis liegt bei ~25%.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 6. Februar 2022 um 19:44:09 Uhr:

Seltsam, dass meine Schwester als VN ihr Fahrzeug, welches auf den Namen meiner Mutter zugelassen war, auf ihren Namen ohne eVB ummelden konnte. Gibt es da in den verschiedenen Bundesländern andere Regelungen?

Oh oh, jetzt wirst du gleich zu hören bekommen "Wenn man's nicht genau weiß, vielleicht nichts schreiben"

(denn was windelexpress nicht kennt, gibt es nicht, genau wie neulich beim Thema Vorabzuteilung des Kennzeichens auf dem normalen Formular der ZB1) :D:D:D

Verlink doch mal die HP einer Zulassungsstelle,wo man für den Halterwechsel keine eVB braucht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Februar 2022 um 20:14:07 Uhr:

Verlink doch mal die HP einer Zulassungsstelle,wo man für den Halterwechsel keine eVB braucht.

Der Thread handelt von einem Sonderfalll, bei dem der Versicherungsnehmer gleich bleibt.

Daher ist kein Nachweis der vorläufigen Deckung (EVB) erforderlich, weil ja bereits ein Versicherungsvertrag besteht. Aber das hatte ich eigentlich schon erklärt......

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