Airbaglampe leuchtet - TÜV?

Opel Astra G

Hallo,
ist eine leuchtende Airbaglampe relevant für den TÜV? Vermutlich ists ein Fehler am Steuergerät, sonst ist am KFZ alles ok.
MfG

28 Antworten

Schonmal die restlichen Lampen beobachtet, was die tun beim Start?
Die gehen alle an und nach und nach wieder aus, dies sollte auch die Airbag Lampe tun. Tut sie das nicht, weiß auch der Prüfer bescheid.

Aber vielleicht hast ja Glück und er übersieht es.

Mal eine andere Frage, bei einem Unfall würden die Airbags nicht auslösen, wie sieht es da aus wenn jemand zu Schaden kommt und was die Versicherung macht, wenn festgestellt wird dass die Airbags außer Funktion sind. Die Betriebserlaubnis ist ja auch erloschen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich hab damals bei meinem anderen Fahrzeug einfach das Steuergerät abgeklemmt, da brannte dann keine Kontrolllampe mehr und er kam durch den TÜV, hatte aber nur einen Fahrerairbag.

Wenn die Airbags nicht auslösen wurde am Fahrzeug manipuliert. Sprich du warst grob fahrlässig unterwegs und wenn Pech hast zahlt die Versicherung nix. Korrekt

Nee, wird nicht ausgelesen. Aber beim einschalten der Zündung muss die Lampe angehen. Damit man sieht ob die Lampe heile ist und im Ernstfall auch angehen und vor einer Störung warnen würde. Nach dem Starten geht sie dann wieder aus wenn alles in Ordnung ist. Heisst: TÜV Prüfer schaltet Zündung ein, Lampe bleibt aus, Auto ist schon durch die Prüfung gefallen.
Wer die Lampe ausbaut und das Auto dann verkauft, damit der Käufer nicht merkt das der Airbag nicht geht, bekommt, wenns rauskommt, vor Gericht richtig eine reingewürgt. Weil der Käufer Arglistig getäuscht wurde. Nach einem Unfall gibts noch extra was an die Ohren.

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Da liegt du leider daneben.

Zuerst einmal muss die Lampe leuchten, wenn du die Zündung einschaltest.

Zum anderen ist normalerweise eine Diode hinter der Lampe die dann weiter leuchtet, wenn

Man die erste entfernt.

Zitat:

@Captain Crazy schrieb am 3. April 2017 um 10:15:27 Uhr:



Zitat:

@Joehlinger schrieb am 3. April 2017 um 06:37:08 Uhr:


Lampe rausdrehen hilft beim TÜV auch nicht!

Also nur mal interessehalber (hab noch nen Jahr TÜV und will das eigentliche Problem lösen...) aber wieso sollte es nicht helfen die Lampe rauszudrehen? Liest der TÜV den Fehlerspeicher aus? Die können das doch dann gar nicht nachprüfen 😕

Zitat:

@smh74 schrieb am 3. April 2017 um 10:58:21 Uhr:


.... Die Betriebserlaubnis ist ja auch erloschen...

Wie kommst du darauf, dass die BE erloschen sein soll bei einem defekten Airbag?!
Das ist Unsinn! Klar ist das Auto nicht vorschriftsmäßig und hat einen Defekt, aber mit der BE hat das rein gar nichts zu tun.

Gruß Viech

Das Problem hab ich bei meinem auch.

Zu viel Bass. Komisch, ist aber so. 🙂

Ein Stecker unter dem Fahrersitz wird locker, Airbag Lampe leuchtet. Am Stecker wackeln oder neu reinstecken hat bis jetzt immer geholfen. Bei einem Schlagloch, oder zu starken Bass löst sich der Stecker wieder etwas.

Habe das gleiche Modell wie du, Fünftürer, bj 98, 1.6 75 PS.

Gruß

Zitat:

@viech schrieb am 27. April 2017 um 14:50:15 Uhr:


Wie kommst du darauf, dass die BE erloschen sein soll bei einem defekten Airbag?!
Das ist Unsinn! Klar ist das Auto nicht vorschriftsmäßig und hat einen Defekt, aber mit der BE hat das rein gar nichts zu tun.

Gruß Viech

Da ich beim TÜV nachgefragt habe und habe auch was dazu gefunden.

Zitat:

Inhalt/Kurztext:

Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt.

Ausführlicher Text:

Die Verwendung von Reboard-Kindersitzen auf Beifahrersitzplätzen in Fahrzeugen, die mit Airbagsystemen ausgerüstet sind, ist nur zulässig, wenn der Airbag außer Funktion gesetzt ist.

Die Arbeitsgruppe „§19/29 Clearingstelle“ hat die Problematik aus zulassungsrechtlicher Sicht diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

1. „Außer-Funktion-setzen“ des Airbags

Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.

Bei Gutachten im Sinne des § 19 (3) handelt es sich um Gutachten, die auch für Fahrzeugteile zum nachträglichen Einbau (z.B. Sonderlenkräder, Spoiler) erteilt werden. Das Verfahren ist in diesem Fall das gleiche, wie nach dem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen, für die ein entsprechendes Gutachten gefordert wird. Das heißt, grundsätzlich muß das „außer-Funktion-setzen“ des Airbags bei Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens durch den Sachveständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Überwachungsorganisation abgenommen werden.

Bei einem Negativgutachten handelt es sich um ein Gutachten eines technischen Dienstes in dem festgelegt wird, unter welchen Umständen das „außer-Funktion-setzen“ des Airbas keiner Abnahme bedarf, so daß die BE bestehen bleibt. In dem entsprechenden Negativgutachten ist in der Regel festgelegt, welche Herstellervorschriften beim „außer-Funkton-setzen“ beachtet werden müssen.

2. Ausbau eines Airbags

Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.

Dieser Stellungnahme der Clearingstelle liegen folgende Überlegungen zugrunde.

Der Airbag ist ein Bauteil eines Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben.

Eine Gefährdung tritt ein, so die Erläuterungen zum Beispielkatalog zu § 19 StVZO, wenn für die Verkehrssicherheit wesentlichen Eigenschaften und Merkmale eines Fahrzeugs, wie z.B: der Insassenschutz, so beeinflußt werden, daß das in den Bau- und Betriebsvorschriften festgelegte Niveau unterschritten wird. Der Komplettausbau kann also nicht zum Erlöschen der BE führen, denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein.

Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die BE zum Erlöschen.

Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des Lenkrades.

Haftungsrechtliche Folgen wurden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.

Die Fahrzeughersteller lassen Arbeiten an Airbagsystemen nur von den von ihnen autorisierten Fachwerkstätten zu. Eine Zusatzkennzeichnung mit dem Hinweis auf die Funktionsunfähigkeit wird ebenfalls gefordert.

Unabhängig vom Erlöschen der BE wird den Kunden empfohlen, in jedem Falle einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.

(Quelle:VFZ, 10./11. Sitzung § 19 Clearingstelle)

Wenn die Airbaglampe dauer leuchtet ist das Airbagsystem erst mal vorübergehend außer Funktion gesetzt.

Wie du deinem geposteten Text entnehmen kannst gilt dies logischerweise nur für Manipulationen/Umbauten/Änderungen am Airbag System.

Desweiteren löst das Airbag Steuergerät im Fall der Fälle aus Sicherheitsgründen immer aus. Je nach Unfallsituation nur einen Teil oder alle Airbags/Gurtstraffer.

Hallo. Ich habe das gleiche problem. Im werkstadt wurde mir gesagt dass wenn es zu unfall kommt, springt kein einziger airbag aus. Ich habe renault laguna ll. Bj. 2005. Das lesegerät hat gezeigt airbag oder kabelbruch fensterairbag fahrerseite. Um zu reparieren sollt mann ganze dachverkleidung ausbauen.Tüv ist jetzt auch fällig. Deshalb machen lassen. Sicherheit geht vor. Besonders wenn man Kinder hat.kosten 180 wenn nur kabel. Plüs 200 wenn das airbag. Defekt

Versuche es doch mal hier https://www.motor-talk.de/.../...-talisman-safrane-vel-satis-b731.html

Die Airbags gehen immer auf aber nicht kontrolliert das ist das gefährliche, wenn du von der Seite angefahren wirst würden die Sensoren z. B. Nur den Seiten Airbag zünden bei einem defekten sensor gehen alle zur gleichen Zeit auf und dies kann sehr gefährlich sein.

Zitat:

@Altenholzer schrieb am 25. April 2018 um 16:46:36 Uhr:


Die Airbags gehen immer auf aber nicht kontrolliert das ist das gefährliche, wenn du von der Seite angefahren wirst würden die Sensoren z. B. Nur den Seiten Airbag zünden bei einem defekten sensor gehen alle zur gleichen Zeit auf und dies kann sehr gefährlich sein.

Ausserdem Sensoren messen aufprallgeschwindigkeit und stärke. je nach dem wie schlimm wird aufprall, so werden die airbags öffnen. z.b. voole kraft oder nur zum hälfte. unseren auto ist jetzt bei werkstadt. morgen wissen wir mehr.

Ach wie schön waren die alten Zeiten......
Da gab es eine Kontrollleuchte für die Batterie und eine für Öl.

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