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Airbag

Themenstarteram 5. September 2012 um 12:02

Hallo,

als Brillenträger halte ich nicht viel von Airbags.

Ist es eigentlich erlaubt, einen serienmäßig eingebauten Airbag wieder ausbauen zu lassen,

mein PKW ist von 2009.

Danke und Gruß

trollfahrer

Beste Antwort im Thema

NEIN

MfG aus Bremen

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NEIN

MfG aus Bremen

wenn es dermaßen scheppert, daß der airbag auslöst, ist das mit der brille das kleinste übel!

deine bedenken sind unbegründet:

"Keine oder nur eine geringe Gefahr stellen Zigaretten oder Brillen dar. Diese fliegen normalerweise bereits durch den Aufprall, also noch vor der Entfaltung des Airbags, weg. Dass sie sich dann zum Zeitpunkt des Entfaltens des Airbags zwischen Airbag und Insassen befinden, ist sehr unwahrscheinlich. Aber selbst bei Sportbrillen, die nicht wegfliegen können, ist der großflächige Aufprall auf dem Airbag weitaus ungefährlicher als zum Beispiel ein Aufprall auf dem Lenkrad.

Frontairbags sind darauf ausgelegt, nur bei einem schweren Aufprall auszulösen. Bei einem Aufprall mit einer Änderung der Relativgeschwindigkeit von weniger 25 km/h reicht in der Regel die Rückhaltewirkung der Sicherheitsgurte aus."

http://de.wikipedia.org/wiki/Airbag

Zitat:

Original geschrieben von trollfahrer

Hallo,

als Brillenträger halte ich nicht viel von Airbags.

Ist es eigentlich erlaubt, einen serienmäßig eingebauten Airbag wieder ausbauen zu lassen,

mein PKW ist von 2009.

Danke und Gruß

trollfahrer

1. Als Brillenträger hatl ich sehr viel von Airbags (okay,, es hat nichts mit der Tatsache zu tun, dass ich Brillenträger bin, sondern damit, dass Airbags an sich sinnvoll sind)

2. Nein, es ist nicht erlaubt

3. Nimm Kunststoffbrillengläser, dann splittert auch nichts.

Mal davon abgesehen, dass es ja nun mehr als genug Brillenträger in D gibt und wenn Airbags Gefahr für diese Personengruppe darstellen würden, dann hätte sich seit der großflächigen Einführung der Airbags vor nunmehr über 20 Jahren schon die ein oder andere Boulevardzeitung auf dieses Thema gestürzt.

Durch die immer weiter verbreiterte Einführung von Kunststoff-Brillengläsern dürfte die eh schon theoretische Gefahr nochmals minimiert worden sein...

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

NEIN

MfG aus Bremen

und WO steht das bitte? totaler quatsch! :rolleyes:

NATÜRLICH kann, und DARF man das! hier kaufen: http://www.ebay.de/.../200806593293?... allerdings nur in verbindung mit einem anderen lenkrad. solche dinger gibts für viele autos MIT papieren, zulassung und allem pipapo.

man jann und DARF JEDEN airbag deaktivieren. auch die in den sitzen wen vorhanden.

Zitat:

F: Kann ich meinen Originalfahrzeugsitz mit Seitenairbag durch einen RECARO Sitz ohne SAB ersetzen?

A: Das kommt auf das jeweilige Fahrzeug an. Falls es möglich ist, benötigen Sie aber einen Airbag Stilllegungssatz. Vorhandene Airbag Stilllegungsätze für RECARO Sitze können Sie aus unserer Konsolenpreisliste entnehmen.

quelle: http://www.recaro-automotive.com/.../...u-eintragung-und-konsolen.html

ob es sinnvoll ist oder nicht steht nicht zur debatte. es geht darum ob es zulässig ist. und dazu gibts nur eine antwort: JA es ist zulässig WEN man z.b. ein solches lenkrad von raid kauft.

Howdy, dein Link beschreibt auch, dass es auf das Fahrzeug ankommt.

Mein Kentnisstand ist, dass der Airbag ohne besondere Gründe (behindertengerechter Umbau, etc.) nicht deaktiviert werden darf, wenn das Fahrzeug immer serienmäßig mir diesem ausgeliefert wurde, da der Airbag Teil der Betriebsgenehmigung ist.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Howdy, dein Link beschreibt auch, dass es auf das Fahrzeug ankommt.

Mein Kentnisstand ist, dass der Airbag ohne besondere Gründe (behindertengerechter Umbau, etc.) nicht deaktiviert werden darf, wenn das Fahrzeug immer serienmäßig mir diesem ausgeliefert wurde, da der Airbag Teil der Betriebsgenehmigung ist.

ja klaro kommts aufs fahrzeug drauf an. WEIL es eben diese adapter aufgrund der geringen nachfrage wohl nicht für einen lada niva incl tüv gutachtenh gibt ;) angebot und nachfrage eben. solange man nicht weiss was der te für einen wagen fährt....aber die aussage das man airbags grundsätzlich nicht ausbauen/deaktivieren darf ist nunmal quatsch.

dein letzter satz ist im übrigen sehr interesant. den der hats auch insich. ist nämlich der wagen mit einem airbag nur gegen aufpreis ausgerüstet kann und darf man das ding auch "so" ausbauen (lassen). den die be gilt einmal mit airbag und einmal ohne. und ja 2009 gabs auch solche autos. zwar extrem wenige aber es gab sie.

Er fährt 2 Saab soweit ich das weiß. Baujahr 2008 aber oben schrieb er 2009. Vielleicht hat er sich einen anderen gekauft innerhalb der letzten Tage.

Saab haben wohl schon lang serienmaeßig Airbags.

Ja, ich kann howdy hier vollumfänglich recht geben.

Inwieweit das Deaktivieren oder Ausbauen eines Airbags sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

alternative:

kauf dir ein auto ohne airbags:D

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Ja, ich kann howdy hier vollumfänglich recht geben.

Inwieweit das Deaktivieren oder Ausbauen eines Airbags sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Beleg?

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

 

Mein Kentnisstand ist, dass der Airbag ohne besondere Gründe (behindertengerechter Umbau, etc.) nicht deaktiviert werden darf, wenn das Fahrzeug immer serienmäßig mir diesem ausgeliefert wurde, da der Airbag Teil der Betriebsgenehmigung ist.

So what?

Dafür hat der TÜV ja die Einzelabnahme im Programm.

Ist halt die Frage was dem TE die Sache Wert ist.

normalerweise sollte man den airbag erst gar nicht zu gesicht bekommen.

 

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Howdy, dein Link beschreibt auch, dass es auf das Fahrzeug ankommt.

Mein Kentnisstand ist, dass der Airbag ohne besondere Gründe (behindertengerechter Umbau, etc.) nicht deaktiviert werden darf, wenn das Fahrzeug immer serienmäßig mir diesem ausgeliefert wurde, da der Airbag Teil der Betriebsgenehmigung ist.

ja klaro kommts aufs fahrzeug drauf an. WEIL es eben diese adapter aufgrund der geringen nachfrage wohl nicht für einen lada niva incl tüv gutachtenh gibt ;) angebot und nachfrage eben. solange man nicht weiss was der te für einen wagen fährt....aber die aussage das man airbags grundsätzlich nicht ausbauen/deaktivieren darf ist nunmal quatsch.

dein letzter satz ist im übrigen sehr interesant. den der hats auch insich. ist nämlich der wagen mit einem airbag nur gegen aufpreis ausgerüstet kann und darf man das ding auch "so" ausbauen (lassen). den die be gilt einmal mit airbag und einmal ohne. und ja 2009 gabs auch solche autos. zwar extrem wenige aber es gab sie.

Für nen Lada Niva wären die Adapter auch irgendwie Perlen vor die Säue :D

Und es kommt eben nicht auf die Nachfrage an, sondern darauf, ob es das Kfz auch ohne Airbag gab. Daher gibt es für den E36 z.B. den Adapter. Für den E46 sollte das so nicht im Rahmen der STVO zu haben sein.

 

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