Airbag(s) defekt - Rechtslage CH
hallo zusammen,
ich habe eine frage zur rechtslage bezüglich airbags, insbesondere für die schweiz.
vor einigen monaten hatte ich einen sehr kuriosen "selbstunfall", bin auf einer landstrasse auf ein grosses metallstück oder holzklumpen, stein o.ä. aufgefahren. nicht der kleinste kratzer an auto, jedoch rechter reifen kaputt, & es wurde der rechte gurtstraffer sowie der sitzairbag des beifahrersitzes ausgelöst. auf der fahrerseite wurde nichts ausgelöst.
den gurtstraffer habe ich reparieren lassen, aber als ich bei nachfrage den preis für die airbagreparatur gehört habe - 1600 CHF nur die teile, habe ich aufgrund des alters (polo 2001, in der CH ist das uralt) einfach nur den sitz zunähen lassen, warnleuchte abgeklebt. die werkstatt konnte mir ohne grossen aufwand nicht sagen, ob das steuergerät auch betroffen ist, also nur der eine oder alle bags ausser betrieb sind.
ich bin ein halbes jahr so herumgefahren... kennt jemand die vorschriften - also muss ein airbag funktionieren, wenn er vorhanden ist? meine logik wäre - wenn ich nen 76er golf kaufe, würde ich ja auch ohne lufttaschen fahren. aber logik & gesetz sind ja oft sehr gegensätzlich.
plus anschlussfrage: würde bei einem unfall die haftpflicht zahlen (verschuldet oder unverschuldet), wenn die polizei sähe, dass bspw. der fahrerairbag nicht ausgelöst wurde ?
vielen dank schon mal für erhellende antworten!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Nachdem die Airbag(s) vom System deaktiviert sind trotzdem aber das Fahrzeug in Betrieb genommen wir gleicht das fast einer Selbstmordgefährdung.
Also ist jeder ohne Airbag ein Selbstmörder? Wobei, wie kann man sich selbst ermorden? Man kann sich selbst nur töten... 😮
89 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Wo?Zitat:
Gibt es
vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Airbag#Rechtsvorschriften
http://www.arge-altauto.de/getDownload.php?id=171 Punkt 4
Ausgebaute Airbags dürfen nicht wieder neu verbaut noch an Private verkauft werden.
In den von dir genannten Links nicht.Da ist immer nur ein Mischmasch drinnen, von Empfehlungen und natürlich dem Verbot von Verkauf an Privatleute.
Das ist auch alles ganz schön, aber eine Vorschrift, Richtlinie oder ein Gesetz welches ausdrücklich verbietet, Airbags zu verkaufen, gibt es schlicht weg nicht. Das ist meine Feststellung nach intensiver Recherche im letzten Jahr.
Wenn deiner Werkstatt z.B. die notwendigen Vorraussetzungen erfüllt, kann sie dir nen gebrauchten Airbag kaufen gehen und einbauen.
Das mit der Werkstatt wäre eine Möglichkeit (sofern sie die offiziellen Voraussetzungen des Pyrotechnikgesetzes erfüllt!).
Selber kaufen geht halt nicht, da du ohne entsprechende Genehmigung aufgrund des Pyrotechnikgesetzes einen Gegenstand dieser Pyrotechnikklasse nicht kaufen darfst. Das ist eben der springende Punkt hier.
Die Frage die ich noch nicht geklärt sehe ist wer pyrotechnische Gegenstände dieser Klasse
verkaufendarf. Evtl. darf dies der Schrotthändler eben nicht seperat, aber dann kaufste eben als Berechtigter das Auto und verkaufst es ohne Airbag wieder zurück 🙂
Eine Werkstatt darf sehr wohl gebrauchte Airbags verbauen, vor allem dann wenn z.b. die ganze Einheit (z.b. Sitz) gewechselt wird.
In der CH sieht das anders aus, da gibts keine Regeln. Dort werden Airbags im Internet angeboten und man bekommt sie auch beim Verwerter.
Also wenn alle Airbags vom System deaktiviert sind (Leuchten der Warnleuchte), ist es denn möglich, das System wieder zu aktivieren, so dass die restlichen, nicht ausgelösten wieder funktionieren? In diesem Fall dürfte dann ja keine Fahrlässigkeit oder Straftat vorliegen, solange ich keinen Beifahrer mitnehme...
Zitat:
Original geschrieben von Debalier
Also wenn alle Airbags vom System deaktiviert sind (Leuchten der Warnleuchte), ist es denn möglich, das System wieder zu aktivieren, so dass die restlichen, nicht ausgelösten wieder funktionieren? In diesem Fall dürfte dann ja keine Fahrlässigkeit oder Straftat vorliegen, solange ich keinen Beifahrer mitnehme...
Eine Straftat wird ohnehin wahrscheinlich eher nicht vorliegen.
Im Prinzip, wenn das Steuergerät sich nicht abgeschossen hat, kann man sich im Netz n Wiederstand kaufen der den Airbag vorgaukelt und dann sagt auch das Steuergerät wieder "alles ok".
Ich finde die Gesetzgebung zu Airbags sowieso total übertrieben. Davon sind Millionen Fahrzeuge unterwegs, wer den Sprengstoff aus Airbags irgendwie nutzen will, kann einfach für 100 oder 150€ n Auto kaufen und da sind genug Airbags drinnen.
Weiterhin geht von den Dingern im Prinzip auch keine Gefahr aus.
Die Airbagthematik und vor allem die Gesetzgebung wird in Deutschland eher durch Lobbiisten der Automobilindustrie hoch gehalten, die so Kunden in die Werkstätten zwingen wollen und von Handwerkskammern welche die dafür notwendigen Schulungen machen und damit Geld verdienen und von Firmen welche Lagerschränke, Aufkleber, usw. verkaufen.
Es geht bei der ganzen Sache eigentlich blos darum, Kasse zu machen.
In der Praxis kann und darf jeder Airbags samt dem Auto drumherum einfach kaufen.
Wenn man n neuen Airbag braucht, ist das nicht verkehrt, den einfach nach Teilenummer beim Hersteller zu bestellen. Ist das Paket z.B. bei Mercedes einmal da, muss es irgendwo hin, zurück schicken geht nicht. Wenn der Lagerist pennt, gibt er einem den Scheiss über die Theke, weil er sonst seinem Chef erklären muss, dass er nen Airbag bestellt hat den man jetzt blos noch sprengen kann...
Ist auch mit anderen Gefahrstoffen wie speziellen Ölzusätzen bei DB so...
Die dürfen nicht an Privatleute rausgegeben werden, aber wenn sie da sind, muss der Lagerist ja irgendwo damit hin und was sich hinter der Beschreibung "Additiv" versteckt, weis der ja nicht wenn man mit FIN bestellt und der Beipackzettel von wegen "nicht an Privatleute" hängt erst dran, wenn das Produkt da ist...
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Zitat:
Original geschrieben von martinde001
(Auslesen ab CHF 250)
Ja genau, mindestens 🙄
Ich weiss ja nicht wie du im wahren Leben auftritts, je nachdem könnte solch ein Preis, so eine Art Schutzpreis sein, weil die Werkstatt dich als Kunden nicht will. Das haben wir viel so gemacht, wenn ein Kunde kam den wir nicht wollten ( Besserwisser, einer der gemeint hat man lässt alles stehen und liegen für ihn, usw) hat man einen absolut weit überzogenen Preis genannt, damit der Kunde gleich wieder gegangen ist. Bei normalen Kunden haben wir das natürlich nicht gemacht.
Natürlich kannst du das mit dem Widerstand tun, hatte ich ja bereits beschrieben.
Würde aber dann theoretisch ein Unfall geschehen, bei dem der theoretische Beifahrer verletzt würde und es liesse sich auf den fehlenden Airbag folgern, dann wirst du halt wegen Körperverletzung belangt, nebst den Folgen zum führen eines nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuges. Und wenn man dir nachweisen kann dass du das wusstest oder das Teil selbst eingebaut hast, gibt es noch Vorsatz obendrau.
@all nicht vergessen: Der TE fragt wie es in der CH ist. Hier ist vieles anders als in D. Hier sitzt der Autofahrer mit 5/6 Beinen im Gefängnis...
@Supra: Ich gehe NIE in CH-Werkstätten, aber ich habe bei Kunden die Rechnungen gesehen und auch damals bei Mercedes bei meinem Firmenwagen: Nur mal 10 Minuten sehen was kaputt ist CHF 350.
Aktuell: Toyota Auris, Lichtsensor um 1Digit korrigieren, autom. Verrieglung AUS und Rückwärtsfahrdauerpiepsignal ausschalten. Das Auto war 11 Minuten in der Werkstatt, Rechnugsbetrag 231,50CHF + MwSt. ..das Auto ist 8 Monate alt.
Der steht jetzt bei mir weil der Kunde keine 2300CHF zahlen will um eine AHK montiert zu bekommen (Materialpreis 330EUR).
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
@Supra: Ich gehe NIE in CH-Werkstätten, aber ich habe bei Kunden die Rechnungen gesehen und auch damals bei Mercedes bei meinem Firmenwagen: Nur mal 10 Minuten sehen was kaputt ist CHF 350.
Aktuell: Toyota Auris, Lichtsensor um 1Digit korrigieren, autom. Verrieglung AUS und Rückwärtsfahrdauerpiepsignal ausschalten. Das Auto war 11 Minuten in der Werkstatt, Rechnugsbetrag 231,50CHF + MwSt. ..das Auto ist 8 Monate alt.
Der steht jetzt bei mir weil der Kunde keine 2300CHF zahlen will um eine AHK montiert zu bekommen (Materialpreis 330EUR).
Welche Mercedes Werkstatt war das? Ich habe nie mehr als 40.- bezahlt bei Mercedes fürs auslesen, weder in Winterthur noch in Zürich. SAM Codierung kam soviel ich noch weiss auf 60.-.
Diese Arbeiten haben wir, als ich noch bei Toyota gearbeitet hatte, für 20 Franken gemacht, bei Kunden die wir kannten. Sonst kam das vielleicht auf 30-40 Chf.
Lass mich raten: AHK mitgebracht? Emilfreybetrieb? 😁
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Natürlich kannst du das mit dem Widerstand tun, hatte ich ja bereits beschrieben.Würde aber dann theoretisch ein Unfall geschehen, bei dem der theoretische Beifahrer verletzt würde und es liesse sich auf den fehlenden Airbag folgern, dann wirst du halt wegen Körperverletzung belangt, nebst den Folgen zum führen eines nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuges. Und wenn man dir nachweisen kann dass du das wusstest oder das Teil selbst eingebaut hast, gibt es noch Vorsatz obendrau.
Also was ich meinte, war nicht, nur dem System die Airbags vorzugaukeln, damit das Lämpchen nicht leuchtet sondern die anderen Bags
tatsächlichübers Steuergerät wieder zum Funktionieren zu bringen & eben vorn
keinenBeifahrer mitzunehmen. Im Zweifelsfall könnte man sogar den Sitz ausbauen, dann wäre eine theoretische Körperverletzung bei einem realen Unfall nicht möglich. Überhaupt ne interessante Frage - sobald man den Beifahrersitz herausnähme, müsste ja bei jedem Auto die Warnleuchte angehen... Oder darf man den gar nicht ausbauen?
Du darfst den Beifahrersitz ausbauen, aber das bringt dir nichts, da die Lampe trotzdem brennt, da ja der Zündungskreis immer noch defekt ist und dann noch der Gurtstraffer fehlt.
Geh zum Verwerter. hol dir ein Airbag und gut ist.
Oder hol dir so einen Widerstand, kost paar Euro auf Ihbäh, dann denkt dein Steuergerät alles sei OK.
Ich habe dich nur extra auf die rechtliche Situation hingewiesen, du weisst ja sicher selbst wie die Polizei hier so drauf ist. CH ist nicht D, hier suchen sie jeden Grund um dem Autofahrer Bussen zu verteilen, vor allem in ZH.
Achja: An MFK würde ich an deiner Stelle nicht denken ohne Airbag 🙂
@Supra:
Ja, EFAG(K) aber komplett mit AHK und Einbau. Ich habe die AHK heute bei Westfalie gekauft für unter 290EUR mit 13pol E-Satz.
Achtung nur theoretisch überlegt:
Wie möchtest Du wissen, welchen Widerstand der Brückenzünder vor der Aktivierung hatte, solltest Du auf den blöden Gedanken kommen, einfach nen Widerstand einzubauen???
EInfach mal mit dem Multimeter nachmessen???
Schlechte Idee, da Du so mglw. den Airbag aktivierst (es macht schon einen großen Unterschied, welche Art Brückenzünder verbaut wurde)!!!!
Ein richtiger Zündkreisprüfer aus der Sprengtechnik kostet zu recht einiges Geld!!!
Nen Gebrauchten einzubauen solltest Du der Fachwerkstatt überlassen!!
Beim Schrotti liegen die teils offen in den Fahrzeugen rum wenn jemand aus dem Armaturenbrett oder Lenkrad Teile braucht.
Ich habe dann dort oft meine Zündmaschine mit und habe Spaß während der Kumpel seine Teile ausbaut.
Daneben gibt es übrigens auch mehrstufige Systeme. Also wo der Stofflappen hängt, kann noch ein zweiter, Nichtaktivierter versteckt sein!!! Den siehst Du dann, wenn er Dich K.O. schlägt, oder schlimmer, eben nie mehr!!
Oder es sind Airbags verbaut, welche mechanisch mit aktiviert werden können. Dann muß vor dem Sitzausbau das Zündsystem gesperrt werden!!!!
Allein das richtige Ablegen des ausgebauten AB´s kann lebensrettend sein.
Laß also besser die Finger von der Anlage wenn Du keine Ahnung von hast. Das kann richtig schiefgehen.
Die Widerstände (meist 4,5kOhm) gibt es fertig mit Stecker für die jeweiligen Fahrzeuge zu kaufen.
Ein alter Polo hatte sicher noch keine mehrstufigen Airbags, und wenn ist es eh vorbei da der Airbag ja ausgelöst hatte.
Wenn man mit einem normalen Multimeter misst, passiert gar nichts, man sollte nur sehen dass weniger als 3V Prüfspannung heraus kommen. Habe ich beim Voyager auch gemacht um den Fehler zu suchen, Airbag ist nicht ausgelöst.
Was verbreitest du hier so Panik vor Airbags? Bis die Dinger auslösen muss einiges passieren. Zu Hause ein Glühbirne zu wechseln oder die Gasflasche vom Grill ist 1000mal gefährlicher.
Im übrigen wurde nach der Rechtslage in CH gefragt und in der CH ist vieles eine Straftag was in D noch nicht mal gehandet wird, dafür dürfen "wir" hier aber mit Kriegswaffen im Auto herumfahren 🙂
Zitat:
Wenn man mit einem normalen Multimeter misst, passiert gar nichts, man sollte nur sehen dass weniger als 3V Prüfspannung heraus kommen. Habe ich beim Voyager auch gemacht um den Fehler zu suchen, Airbag ist nicht ausgelöst.
Genau, und wenn durch Aufladung doch mal 5V Anfangsimpuls kommen, kanns schon knallen. Das ist das bescheuerteste was ich je gelesen habe...
Zitat:
Ein alter Polo hatte sicher noch keine mehrstufigen Airbags, und wenn ist es eh vorbei da der Airbag ja ausgelöst hatte.
Die gabs schon vor über 25 Jahren bei Mercedes und wenn der Airbag ausgelöst wurde, ist es eben NICHT vorbei, weil man nicht sehen kann, ob wirklich beide Stufen ausgelöst wurden !
Wir reden von SEITENAIRBAGS beim POLO.
Zündspannung der Airbags sind minimum 9,2V bei 190mA. Ansonsten könnten sie schon durch Induktionsspannung in den Kabeln gezündet werden.
Dann erkläre mal wie die 2. Stufe auslöst? Höhere Spannung? 2. Zundkreis?
Ich weiss nur beim Voyager hatte der Stecker am Airbag 3 Pins.
Zudem ging die Eingangsfrage um das Recht in der CH, und diese Frage lässt sich mit einem Wort beantworten:
Darf er so fahren? NEIN!
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Ich finde die Gesetzgebung zu Airbags sowieso total übertrieben. Davon sind Millionen Fahrzeuge unterwegs, wer den Sprengstoff aus Airbags irgendwie nutzen will, kann einfach für 100 oder 150€ n Auto kaufen und da sind genug Airbags drinnen.
Es geht doch nicht Datum, dass jemand in den Besitz von Sprengstoff kommt, sondern dass Airbags, wenn sie unkontrolliert gezündet werden, ein erhebliches Gefährdungspotential haben.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Du darfst den Beifahrersitz ausbauen, aber das bringt dir nichts, da die Lampe trotzdem brennt, da ja der Zündungskreis immer noch defekt ist und dann noch der Gurtstraffer fehlt.Geh zum Verwerter. hol dir ein Airbag und gut ist.
Oder hol dir so einen Widerstand, kost paar Euro auf Ihbäh, dann denkt dein Steuergerät alles sei OK.
Wie ich ganz am Anfang geschrieben habe, fahre ich das Auto nicht mehr, daher ist es eher theoretisch, denn ich, weil eben die Reperaturkosten + hinten neue Bremsscheiben (völlig dahin - da müssen der Händler & der MFK-Prüfer, bei dem ich den gekauft habe, unter ner Art Kleinkanton-Inzucht-Decke gesteckt haben) den Wert des Autos weit überstiegen haben. Ausserdem wollte ich eh etwas Grösseres & kein Geld mehr reinstecken.
Eben das war meine Frage: ob es legal wäre, den Sitz auszubauen -
nur !,wenn die anderen Bags funktionieren & ich der Polizei ob des Lämpchens ganz offen sagen könnte, dass der Sitz wegen des defekten Airbags ausgebaut wurde (eben damit mir nicht mal eine theoretische Fahrlässigkeit unterstellen könnte).
Die Aussage, dass der Gurtstraffer fehlt, verstehe ich nicht - den habe ich reparieren lassen. Oder hängen die in einem System & funktionieren nur ordnungsgemäss, wenn die Airbags ok sind (dann wäre ich bei der Reparatur faktisch noch mal um 700 CHF gelinkt worden).
& das ist etwas, was ich noch interessant zu wissen finde: kann man denn überhaupt den Sitz rausnehmen, auch wenn alles ok? Das System müsste ja irgendwie nen fehlenden Airbag registrieren. Ich habe keine Ahnung von Autotechnik, kann mir nur vorstellen, dass der Kontakt zum Steuergerät irgendwie über die Sitzschienen läuft.
Ich hab die Frage hier reingestellt, weil ich kurz überlegt hatte, das Auto mit einer Wechselnummer zu behalten (eine der Sachen, die in der CH cool sind, Steuer & Versicherung für´s Zweitauto kosten nur einen Bruchteil) - die bald 3000 CHF, die ich in nem halben Jahr reingesteckt habe, wollte ich nicht einfach wegschmeissen. Ein Händler hätte mir max. 500 gegeben, ist ergo ein Komplettverlust von 7000 ! in sechs Monaten. & ich gehöre nicht zu den Begüterten, im Gegenteil.
& daher hab´ ich gerade schon wieder mit nem Kauf nen Fehler begangen - ne Mischung aus Unwissen & Erfahrungen aus ´ner anderen Zeit & sozialem Umfeld... aber das ist ne andere Geschichte...