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Airbag Lenkrad gegen NO Airbag

Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 12:30

Hallo

Habe mal eine Frage Ich habe einen E34 V8 mit Airbag möchte aber nun den Airbag Lenker gegen ein Sport Lenker von Viktor tauschen Habe mir von Viktor einen Umrüstnarbe gekauft .Nun mal meine Frage was pasiert mit der Airbag Lampe wird sie immer leuchten oder muß ich das Birnchen ausbauen .

Bitte um Antwort

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15 Antworten
am 15. Oktober 2005 um 18:40

für so nen schwachsinn werd ich sicher keine tips geben. wenn man nichtmal geld für ein sportlenkrad mit airbag hat, dann sollte man es ganz lassen. oder eben nen kleineres auto fahren.

bau dir am besten gleich noch die gurte aus.

Themenstarteram 16. Oktober 2005 um 4:07

Vielen Dank für deine Antwort

wenn Du ein wenig Grips im Kopf hättest würdest Du erst vieleicht fragen WARUM du Schlaumeier .

ich dachte hier gibt es Leute die einen gute Tips geben können .

Behalte deine Komentare doch für Dich .

Jedem das seine. aber das lämpchen wird wohl immer leuchten, da ja vom airbagmodul kein signal mehr kommt. wies rausgeht kann ich leider ned sagen, aber an das leuchten gewöhnt man sich :)

Hallo Thomas

Hier antwortet nicht der Klaus, sondern ich ( Christian ) aus Köln, da ich noch nicht angemeldet bin.

Findest mich aber unter > Black Panther < bei : www.my-own-style.de

Habe letzte Woche das Airbag auch ausgebaut und ein Holzlenkrad eingebaut.

Meine Umrüstung war eine Raid Nabe, habe diese nach Vorschrift umgebaut, alles Top, bis auf:

Umbau nur mit abgeklemmter Batterie, ich habe meins mit angklemmter Batterie ausgebaut, das ist ein Fehler, da beim abziehen vom Modulstecker (vom Airbag) er ihn als Fehler speichert.

Den Schleifring übernimmst du vom orig. Lenkrad, das wars eigentlich schon.

Die Airbag Leuchte blieb natürlich an ( ach ja, du mußt den Modulstecke abtrennen und einen Widerstand - mitgeliefert - anlöten ) wegen Signal.

Bin dann Zu BMW gefahren, kurz an den Diagnose Apparat dran, der hat den fehler ausgelesen und gelöscht, seitdem alles Prima !!!

Zu Kai:

So ein sportlenkrad kostet auch ein wenig mehr !

Nochmal Thomas:

Die Nabe für den e34 gibt es nicht mit Tüv !!!

Die Birne ausbauen nützt dich nix ( hatte ich zuerst versucht ), da ist noch eine zusatzbirne drinn, aus Sicherheitsgründen.

Ich hoffe ich konnte dir ein parr Infos geben, da ich hier im forum noch nicht angemeldet bin, habe ich über Klaus geantwortet.

Wenn du mir persöhnlich schreiben willst, dann über : www.my-own-style.de

gruß Christian aus Köln

Themenstarteram 23. Oktober 2005 um 20:55

Hallo Christian

Vielen Dank für deine Antwort

Kannst Du Mir genau schreiben wo und was für einen Wiederstand Du eingelötet hast .

Habe die Passende Narbe für mein Auto ja schon aber von Viktor

und da war kein wiederstand dabei.Habe versucht Dich direkt anzuschreiben bin aber nicht ins Forum gekommen zum anmelden .Mfg Thomas

am 23. Oktober 2005 um 21:20

Zitat:

Original geschrieben von elhomer

Zu Kai:

So ein sportlenkrad kostet auch ein wenig mehr !

5er fahren wollen und dann nichtmal geld für ein airbaglenkrad haben... muss ich echt nicht verstehn. aber versenkt euren schädel lieber mal in ner metall- oder holzplatte statt in nem kissen, ist eure sache. das war dann wenigstens cool und hat vor der disco mehr hergemacht.

bitte den Airbag drin lassen...

1. erlischt die Betriebserlaubniss...

seit einiger zeit ist es rechtlich nicht möglich einen solchen

ausbau eintragen zu lassen.

(ist nur möglich bei fahrzeugen mit einem BJ, bei dem der

Airbag ne Sonderausstattung war)

2. du fährst dann ohne versicherungsschutz

sollte etwas passieren wird die versicherung nix zahlen und du

wirst mit sicherheit große probleme kriegen.

3. solltest du einen finden - oder kennen, der dir das lenkrad

trotzdem einträgt, ändert das nichts daran, dass es nicht

zugelassen ist.

einziger vorteil: die meissten polizisten wissen nicht, obs das

fzg auch ohne airbag gegeben hat und werden dir nix tun.

im falle eines unfalls kann ich dir versichern, kennt sich der

gutachter damit sehr gut aus und du bekommst noch viel

größere schwierigkeiten.

am 24. Oktober 2005 um 6:11

Hi,

dane absolut richtig....mehr kann ich auch nicht sagen!!!

gruß

Hallo Thomas

Bin immer noch nicht angemeldet, aber hier mal ne E-Mail Adresse. geilezaubermaus@freenet.de

Es war ein 2ohm Widerstand, der ist bei der Nabe dabei, der muß dazwischen !!!

Hallo Kai

Ich denke schon das ich genug Geld habe, fahre 3 - 5er BMW, habe bis vor 4 Jahren immer 2 Amis Sommer und Winter gefahren, wer so Airbag verwöhnt ist und ne w . . . Birne hat, der braucht Airbags.

Hallo Dane

Ja und Nein, was ich nicht erwähnt hatte, du darfst das Airbag nicht ändern, wenn dein Fahrzeug 2 !!! Airbags aufweist, da ist es verboten und bei der Versicherung bei einem Unfall gibt es Probleme, gebe ich dir recht.

Wenn dein Fahrzeug allerdings nur das Fahrerairbag aufweist, darfst du das Airbag zurückrüsten !!!, und bekommst keine Probleme mit der Versicherung, voraussetzung ist (hierbei jetzt BMW), das es die Werkstatt von einem Meister machen läßt, dieses dir bescheinigt das es ordnungsgemäß umgebaut wurde, es dann der Versicherung meldest und alles ist in Ordnung.

Hallo elhomer...

 

hm, das kann durchaus sein, weiss es zumindest nicht besser.

aber: welcher bmw-händler bescheinigt dir das? und wenn dann nur "auf Kundenwunsch" in der Bescheinigung.

wenn es dir ein meister beim :D unterschreibt und die rechtslage wirklich so ist, tut mir der meister leid.

wenn dir was passiert und ein angehöriger sich dann reinhängt kann sich der meister gleich aufhängen.

lass den airbag drin - bzw kauf n lankrad mit airbag und geh den schwierigkeiten ausm weg.

hatte einmal so nen fall in der werkstatt... der kunde bereut das noch bis heute!!!

-- da is n bekannter mit seinem auto gefahren und hat nen unfall gebaut. schwere kopfverletzung aber wieder geheilt. der bekannte hat anzeige erstattet, weil er nicht aufgeklärt wurde, dass kein airbag drin ist und er ansonsten nicht gefahren wäre. er konnte ihm nicht beweisen, dass er es wusste und zahlt bis heute... -- und das ist noch ne glimpfliche variante...

am 24. Oktober 2005 um 8:10

Hallo dane

Nicht elhomer hat geantwortet sondern ich, bin jetzt Registriert.

Der Werksattmeister ist bzw. hat den Lehrgang für Sprengstoff gemacht, und nur der darf als Meister dieses Schriftstück ausfüllen !!! (das war gemeint).

Es darf nur bei einfach!!! Airbag gemacht werden, das ist wichtig, ich arbeite hier mit BMW Hammer zusammen, und habe mich dort schon kundig über die Vorgehensweise über Airbag Rück Rüstung gemacht.

Nur ist es doch jedem selber überlassen ob er Airbag fahren will oder nicht, am liebsten fahre ich ohne Airbag, ist nur was für Kleinwagen ;o))

Egal, Bei Unfall haste eventuell keinen Anspruch wegen "" ohne Versicherungsschutz"", ist aber eher von Bedeutung wenn du für Schäden oder Folgeschäden klagen möchtest, dann ist es relevant das Airbag, wegen minderung von Verletzungen ( und wat is wennste einen von der Seite kriegst ??? ).

Vielmehr hat ja Thomas auch nur gefragt, aber jeder ist seines Glückes Schmied und für sich Verantwortlich, No Risk - No Fun

Mfg: Christian aus Köln

am 24. Oktober 2005 um 8:22

Hallo Kai

Hast du kein LDK Kennzeichen mehr ???

gruß Christian

P.s. will dich ja nicht persöhnlich angreifen mit den Airbags, aber habe ja auch nicht vor mit dem Schädel ins Lenkrad zu . . . . . . . . :o)

am 24. Oktober 2005 um 12:53

wer hatte denn bitte vor, einen unfall zu bauen bzw. ins lenkrad zu beissen?!

ja, das kennzeichen habe ich noch. warum auch nicht?

@CEEDEE

den Lehrgang kenn ich... hab selbst die Sachkundeprüfung - so heisst das ding. dürfte den wisch also unterschreiben...

fakt ist, dass der meister im falle eines unfalles ggf der gearschte ist. wenn er es unterschreibt is es ja gut. - sein pech -

Zitat:

Bei Unfall haste eventuell keinen Anspruch wegen "" ohne Versicherungsschutz"", ist aber eher von Bedeutung wenn du für Schäden oder Folgeschäden klagen möchtest, dann ist es relevant das Airbag, wegen minderung von Verletzungen

es geht nicht darum, wenn dir was passiert, sondern aus irgend einem grund jemand anders fährt.

dieser muss evtl ins krankenhaus und niemand zahlt diesen krankenhausaufenthalt (weder Krankenkasse noch Versicherung) - stell dir ma vor es in ne teuere OP.

bei diesem unfall muss nichtmal der fahrer schuld sein. der verursacher mit dem anderen fzg braucht auch nix bezahlen, weil du sicherheitseinrichtungen deaktiviert hast, die diese verletzung uu verhindern hätte können.

sollte dich diese person dann verklagen, weil er dies geld nicht selber bezahlen will hast du sehr schlechte karten.

vom prinzip her kannst du den airbag gerne rausmachen... die risiken müssen dir aber auch klar sein.

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