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Airbag+Lenkrad ausbauen

Themenstarteram 19. Mai 2008 um 4:11

Moin Jungs,

im Herbst 2008 bekomme ich meinen 211er (schwarze Limo, mopf). Ich habe vor ein paar Tagen ein AMG-Lenkrad ersteigert und möchte dies dann einbauen.

Ich bitte euch um Hinweise zum Airbag- bzw. Lenkradausbau (Suchfunktion habe ich benutzt)!

Airbag:

Zündung aus oder Batterie abklemmen? Haben die zwei Schrauben auf der Rückseite des Lenkrades einen TORX-Kopf (welche Größe)? Sind die Multifunktionstasten am Airbagmodul befestigt?

Lenkrad:

Mit welchem Drehmoment muß das Lenkrad anschließend wieder festgezogen werden.

Gibt es sonst noch irgendetwas, was dabei zu beachten ist?

Das ersteigerte Lenkrad ist aus dem Jahr 2007, aber ich nehme mal an, daß sich da nichts weiter verändert hat (Lenkradnabe und Airbag müßten also passen, oder!?)

Gruß von der Ostseeküste (besonders an MiReu und mcaudio, die mir schon oft geholfen haben)

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22 Antworten

Hallo,

den Umbau haben sie bei MB gratis gemacht. Muß aber dazu noch sagen, daß ich meinen E 350 als Jahreswagen kurz vorher dort gekauft habe. Ich hab das Lenkrad bei ebay für 220 Euro incl. Schaltpaddles ersteigert. Einfach mal nachsehen, es sind immer wieder welche drin. Zu den Anzugs Drehmomenten kann ich nur sagen, der MB Mechaniker hat die Schrauben nach Gefühl angezogen, ohne Drehmomentschlüssel.

Er hat übrigens die Batterie nicht abgeklemmt, ist aber von MB vorgeschrieben. Der Schlüssel muß auf jeden Fall abgezogen werden.

Gruß

Gerlof

Wo steht geschrieben, das die Batterie abgeklemmt werden muß?

Im WIS jedenfals nicht.

 

Gruß

 

MiReu

am 30. Mai 2008 um 8:08

was soll das batterie abklemmen bringen ???

 

der airbag geht auch los wenn die batterie abgeklemmt ist und statische aufladung an den steckerkontakten mist machen....

wenn die zündung bei abgeklemmten airbag angemacht wird, geht der airbag nicht los, es gibt nur nen dicken fehler im fehlerspeicher ...

 

steve

Oh sorry, ich konnte natürlich nicht wissen, daß ihr besser informiert seit wie die geschulten Mechaniker bei MB. Der Service Leiter von meiner Niederlassung hat mir das mit dem Batterieabklemmen auf jeden Fall so erklärt. Ich denke mal, daß man es machen sollte, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte. Jedoch es bleibt jedem selbst überlassen, wie er sein Lenkrad wechselt. Ich wollte einfach nur meine Erfahrungen berichten, sonst nix.

Gruß

Gerlof

am 30. Mai 2008 um 21:43

Bei mir wurde letzte Woche das Lenkrad in meiner MB- Niederlassung demontiert, um eine Einstellung zu korregieren. Ich habe daneben gestanden und habe zugeschaut. Die Batterie wurde nicht abgeklemmt.  Es zeigte sich hinterher auch keine Fehlermeldung.

am 31. Mai 2008 um 13:02

wenn die airbagsteckverbindung unterbrochen ist und keine zündung eingeschaltet ist, kann auch kein fehler zustande kommen...

erst wenn zündung eingeschaltet wird, checkt das system auf airbagfehler und die sensorenparameter ab...

 

steve

am 3. Februar 2009 um 16:11

hey,

will meins auch tauschen.

jetzt bin ich bei airbag en bissi vorsichtig.

hab den zwar schonmal bei meinem 210er draussen gehabt, aber beim 211er kann ja schon en bissi was anderes sein!?

Muss ich beim ausbau/einabu drauf achten welche stecker ich zuerst ziehe oder ähnliches?

der airbag soll der alte bleiben, es wird nur das lenkrad getauscht.(orginal mit holzeinlage).

am 3. Februar 2009 um 17:12

Guten Abend,

mal davon abgesehen das der Thread schon etwas älter ist, ist jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachlundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

 

* * * c l o s e d * * *

Gruss TAlFUN

MT Moderation

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