Airbag Fehler löschen
Hallo zusammen,
meine Airbaglampe leuchtet nun schon seit 1 1/2 Jahren. Beim ersten Auftreten war ich in der Werkstatt und es wurde ein Fehler am Airbag auf der Beifahrerseite beim auslesen angezeigt. Der Fehler wurde gelöscht und es ging auch einige Tage gut, doch dann kam er wieder. Seitdem fahre ich so rum. Jetzt muss ich allerdings zum TÜV mit dem Wagen und ich wollte den Fehler löschen, kann man das z.B. durch abklemmen der Batterie oder muß dieser zwingend über ein Diagnosegerät gelöscht werden.
Gruß
Stephan
Beste Antwort im Thema
Typisch deutsche Einstellung - es gibt da diese und jene Vorschrift - §24358358 - blah blah man darf dieses und jenes nicht.....naja wers nötig hat, soll sich meinetwegen daran halten.
Du bist wahrscheinlich der Chef vom Tüv in deinem Kuhkaff und nimmst alles 125%ig^^..meinetwegen. Aber geh doch nicht immer den Leuten hier auf den Sack mit dem Gelaber - du darfst dieses und jenes nicht weil....haltet doch einfach die Fresse!
Dass es immer wieder solch Paragraphenreiter geben muss die bei dem kleinsten Furz mit dem Finger winken. Ich finde das echt schlimm in unserem Land.
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von globalwalker
Hi,Zitat:
Original geschrieben von CoNtAcT2000
Typisch deutsche Einstellung - es gibt da diese und jene Vorschrift - §24358358 - blah blah man darf dieses und jenes nicht.....naja wers nötig hat, soll sich meinetwegen daran halten.Du übersieht bei deiner einen entscheidenden Faktor.
Wenn hier z.B. eine Anleitung zu Arbeiten an Airbagsystemen geposted wird, kann am Ende der Betreiber dieser Seite dafür haftbar gemacht werden, wenn dabei jemand zu Schaden kommt. Aus diesem Grund wollen wir ganz einfach solche Anleitungen nicht. Was Du zuhause in deiner Garage machst, ist dein ureigenes Problem.
Hier sind solche Anleitungen unerwünscht und werden seitens der Moderatoren gelöscht, wenn wir sie zu Gesicht bekommen! Nichts anderes wollte Heizölgaser damit zum Ausdruck bringen!Also bitte wieder beim Topic bleiben und die Emotionen runterschrauben!
MfG
globalwalker
Nur noch dieses eine OT Post von mir hierzu, dann is schluss:
Das ist mir durchaus klar, ich bin Systemadministrator einer Stadt, dadurch kenne ich mich da schon aus. Aber von einer Anleitung waren wir hier Meilenweit entfernt. Nur weil jemand schreibt, klemm die Batterie ab und dann leg los, kann man ja nicht von einer Anleitung sprechen - zumal die Frage ob er diese abklemmen soll ja vom TE ausging!
Zitat:
Original geschrieben von Micki_23
die jungs dürfen die dinger auch ausbauen und verkaufen sie auch, die werden einen Schein dafür haben wo ist dann das Problem?
Tschuldigung, aber
DIESE AUSSAGE IST FALSCH !
Und würden sich damit eindeutig strafbar machen !
Beachte dazu auch Altfahrzeugverordnung, Punkt 3.2.2.1
Altfahrzeugverordnung.
Nach wie vor ist die Wiederverwendung gebrauchter pyrotechnischer Bauteile nicht zulässig.
Im Übrigen hat ein Entsorgungsbetrieb Nachweise über Verbleib solcher Teile zu führen.
Bei Verstößen ist auch mal ganz fix die Zulassung zur Entsorgung für solche Betriebe flöten, was i.A. das wirtschalfliche AUS für solche Betriebe bedeutet.
Daher wird heute keine Ensorgungsbetrieb solche Teile an Endverbraucher weiterverkaufen.
Siehe dazu dann Bestimmungen des SprengG.
Zitat:
Original geschrieben von CoNtAcT2000
...Nur noch dieses eine OT Post von mir hierzu, dann is schluss:
Das ist mir durchaus klar, ich bin Systemadministrator einer Stadt, dadurch kenne ich mich da schon aus. Aber von einer Anleitung waren wir hier Meilenweit entfernt. Nur weil jemand schreibt, klemm die Batterie ab und dann leg los, kann man ja nicht von einer Anleitung sprechen - zumal die Frage ob er diese abklemmen soll ja vom TE ausging!
Bereits Prüf- und Diagnosearbeiten am Airbagsystem unterliegen der notwendigen und nachzuweisenden Sachkunde entsprechend SprengG. !
Link dazu.
Da weder derb TE noch sonst irgend ein "Tipgeber" diese haben dürfte, haben Tips dazu entsprechend den NUB´s hier NICHTS zu suchen.
Abgesehen davon ist das Abklemmen der Batterie nur ein kleiner Teil der zu beachtenden sicherheitsrelevanten Schritte.
Damit bleibt hier dann die Frage, ob diejenigen, die derartige unvollständigen Basteltips geben, auch bereit wären wenn durch handeln nach diesen Tips Schäden an Material oder Gesundheit eintreten, dafür die HAFTUNG zu übernehmen.
Dafür wird aber wohl keiner Derjenigen, die hier bislang so laut rumlamentieren der "Arsch in der Hose" haben.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Tschuldigung, aberZitat:
Original geschrieben von Micki_23
die jungs dürfen die dinger auch ausbauen und verkaufen sie auch, die werden einen Schein dafür haben wo ist dann das Problem?
DIESE AUSSAGE IST FALSCH !Und würden sich damit eindeutig strafbar machen !
Beachte dazu auch Altfahrzeugverordnung, Punkt 3.2.2.1Altfahrzeugverordnung.
Nach wie vor ist die Wiederverwendung gebrauchter pyrotechnischer Bauteile nicht zulässig.
Im Übrigen hat ein Entsorgungsbetrieb Nachweise über Verbleib solcher Teile zu führen.
Bei Verstößen ist auch mal ganz fix die Zulassung zur Entsorgung für solche Betriebe flöten, was i.A. das wirtschalfliche AUS für solche Betriebe bedeutet.Daher wird heute keine Ensorgungsbetrieb solche Teile an Endverbraucher weiterverkaufen.
zum glück gibt es aber auch noch menschen die sich net an alle gesetze halten. den sonst wer jeder so ein spieser wie du.
selbst die grünen bullen machen doch mittlerweile was se wollen und missachten viele (fast alle) gesetze! Wie vor kurzem in einer bar und bei einer fahrzeugkontrolle...aber wenn die dummen bullen zu 6 aufkreuzen und du nur zu 3 bist glaubt dir ja eh niemand! und sobald du ein video mit deinem handy machen willst schalgen sie dir es aus der hand und machen es kaputt. aber von den drecksbullen war es natürlich schlussendlich niemand. nach aussage der bullen ist es mir aus der handgefallen und bei aufheben bin ich gestolpert und drauf gedappt. aber ich ich bin eine normale person mit 70 kg und kein elefant."das handy war so beschädigt wenn ein auto drüber gefahren wär!"
also erzähl mir bitte nichts von gesetzen oder § kacke! die wo sich dran halten sollten tun es nicht und solange die das nicht tun werd ich es auch net!
wenn du mir nun unterstellen willst, dass ich damit gelogen habe vergiss es. Die Realtiät sieht hier wohl etwas anders aus.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von HNX
zum glück gibt es aber auch noch menschen die sich net an alle gesetze halten. den sonst wer jeder so ein spieser wie du.Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Tschuldigung, aber
DIESE AUSSAGE IST FALSCH !Und würden sich damit eindeutig strafbar machen !
Beachte dazu auch Altfahrzeugverordnung, Punkt 3.2.2.1Altfahrzeugverordnung.
Nach wie vor ist die Wiederverwendung gebrauchter pyrotechnischer Bauteile nicht zulässig.
Im Übrigen hat ein Entsorgungsbetrieb Nachweise über Verbleib solcher Teile zu führen.
Bei Verstößen ist auch mal ganz fix die Zulassung zur Entsorgung für solche Betriebe flöten, was i.A. das wirtschalfliche AUS für solche Betriebe bedeutet.Daher wird heute keine Ensorgungsbetrieb solche Teile an Endverbraucher weiterverkaufen.
selbst die grünen bullen machen doch mittlerweile was se wollen und missachten viele (fast alle) gesetze! Wie vor kurzem in einer bar und bei einer fahrzeugkontrolle...aber wenn die dummen bullen zu 6 aufkreuzen und du nur zu 3 bist glaubt dir ja eh niemand! und sobald du ein video mit deinem handy machen willst schalgen sie dir es aus der hand und machen es kaputt. aber von den drecksbullen war es natürlich schlussendlich niemand. nach aussage der bullen ist es mir aus der handgefallen und bei aufheben bin ich gestolpert und drauf gedappt. aber ich ich bin eine normale person mit 70 kg und kein elefant."das handy war so beschädigt wenn ein auto drüber gefahren wär!"also erzähl mir bitte nichts von gesetzen oder § kacke! die wo sich dran halten sollten tun es nicht und solange die das nicht tun werd ich es auch net!
Dann dürften die Leute, die sich nicht an gesetzliche Regelungen in Deutschland halten auch kein Problem damit haben, wenn Ihnen in Deutschland jemad Ihr Eigentum beschädigt oder raubt.
Komischerweise sind es i.A. genau die Leute, die dann nach Recht und Gesetz am lautesten Schreien.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Und würden sich damit eindeutig strafbar machen !Zitat:
Original geschrieben von Micki_23
die jungs dürfen die dinger auch ausbauen und verkaufen sie auch, die werden einen Schein dafür haben wo ist dann das Problem?
Beachte dazu auch Altfahrzeugverordnung, Punkt 3.2.2.1Altfahrzeugverordnung.
Nach wie vor ist die Wiederverwendung gebrauchter pyrotechnischer Bauteile nicht zulässig.
Im Übrigen hat ein Entsorgungsbetrieb Nachweise über Verbleib solcher Teile zu führen.
Bei Verstößen ist auch mal ganz fix die Zulassung zur Entsorgung für solche Betriebe flöten, was i.A. das wirtschalfliche AUS für solche Betriebe bedeutet.Daher wird heute keine Ensorgungsbetrieb solche Teile an Endverbraucher weiterverkaufen.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, ausser: Was meint ihr wieso die Ludolfs die Airbags sprengen? 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Micki_23
wenn du mir nun unterstellen willst, dass ich damit gelogen habe vergiss es. Die Realtiät sieht hier wohl etwas anders aus.
Die Realität sieht so aus, das es inzwischen weniger Entsorgungsbetriebe gibt, als noch vor einem Jahr.
Und das aus gutem Grund.
Jetz muss ich auch mal sagen dass es echt schlimm is wieviele meinen sie müssen ihren Senf dazu geben nur um schlau dazustehen.
Dass hilft ihm auch nicht weiter dass seine Airbaglampe ausgeht.
@Maverick911
Dass beste wird sein wenn du entweder zu VW fährst (kostet nicht die Welt) die oder in eine freie Werkstatt, da gibt es viele die VAG Com mit OBD Kabel fürs Laptop haben.
@Alle
Airbags dürfen verkauft werden!!!!
Ebay ist voll davon.
Sonst dürfte auch kein Einziger Tuningshop diese Viktor Airbagsportlenkräder verkaufen.
Aber Achtung!!!!!
Airbags dürfen nur von !!!Fachpersonal!!! ein und ausgebaut werden.
Der Verkauf ist nur erlaubt wenn der Airbag in der Originalverpackung oder einer ensprechenden Bauartbestimmten verpackung transportiert wird. (Bei Airbagmodulen vom Schrott wird dass natürlich schwer)
Aber dieses Paragrafen hinher ist doch völlig fehl am Platz. Jeder der dies unbedingt los werden will soll`s auf nen Zettel schreiben und danach wegwerfen. Hier hat keiner danach gefragt.
Zitat:
Original geschrieben von Golfracer5389
Jetz muss ich auch mal sagen dass es echt schlimm is wieviele meinen sie müssen ihren Senf dazu geben nur um schlau dazustehen.
Dass hilft ihm auch nicht weiter dass seine Airbaglampe ausgeht.@Maverick911
Dass beste wird sein wenn du entweder zu VW fährst (kostet nicht die Welt) die oder in eine freie Werkstatt, da gibt es viele die VAG Com mit OBD Kabel fürs Laptop haben.
@Alle
Airbags dürfen verkauft werden!!!!
Ebay ist voll davon.
Sonst dürfte auch kein Einziger Tuningshop diese Viktor Airbagsportlenkräder verkaufen.Aber Achtung!!!!!
Airbags dürfen nur von !!!Fachpersonal!!! ein und ausgebaut werden.
Der Verkauf ist nur erlaubt wenn der Airbag in der Originalverpackung oder einer ensprechenden Bauartbestimmten verpackung transportiert wird. (Bei Airbagmodulen vom Schrott wird dass natürlich schwer)Aber dieses Paragrafen hinher ist doch völlig fehl am Platz. Jeder der dies unbedingt los werden will soll`s auf nen Zettel schreiben und danach wegwerfen. Hier hat keiner danach gefragt.
Man darf in Deutschland vieles verkaufen und kaufen.
Man darf nur nicht alles, was man kaufen darf bzw. kann auch verwenden.
=> Es gibt halt jeden Tag mindestens einen Dussel, der bei Ebay oder sonstwo für viel Geld SONDERMÜLL käuflich erwirbt.
Bleibt an der Stelle dann noch die Frage, warum gerade bei E... die wenigsten Bauteile der Klassifizierung T1 mit Garantie verkauft werden, obwohl diese doch angeblich vollständig i.O. und funktionsfähig sein sollen.
Zitat:
Original geschrieben von Vorname
Ist denn das auslesen des Airbag-Fehlers mit so nem komischen OBD-Kabel auch verboten? Denke nicht...
Das Scannen der Airbags ist jedenfalls nie im Hauptscan mit drin sondern muss immer erst extra mit angewählt bzw. in nem anderen Menü gemacht werden. Hab ich jedenfalls noch nie anders gesehen. Verboten sein wird es wohl nicht, aber irgendeinen Grund wird es schon haben.
Ich würde mich jedenfalls nicht vor den Airbags aufhalten beim Auslesen... wer weiß 😉
Edit: siehe Beitrag darunter. Gut zu wissen...
Zitat:
Original geschrieben von Vorname
Ist denn das auslesen des Airbag-Fehlers mit so nem komischen OBD-Kabel auch verboten? Denke nicht...
Bereits Diagnosetätigkeiten unterliegen der nach SprengG. notwendigen und nachzuweisenden Sachkunde.
Link dazu.
Beachte weiterhin,
- dass bei einigen Diagnosetools /Softwareständen die Möglichkeit besteht, das Airbagsteuergerät zu schädigen / zu zerstören;
- es Herstellerinformationen gibt, dass bestimmte Fehler im Airbagsystem NICHT gelöscht werden dürfen, OHNE die TATSÄCHLICHE FEHLERURSACHE BEHOBEN ZU HABEN, da sonst u.U. der Airbag nach löschen des Fehlers ungewollt auslösen kann !
Das betrifft im speziellen Fehlereinträge zu "Kurzschluß nach Masse / Plus".
Ich Danke Euch für die vielen Antworten. Mir ist klar das der Fehler wieder kommen kann aber beim letztenmal löschen, war er für einige Tage weg und vielleicht habe ich ja Glück das er dann auch so lange weg bleibt bis ich beim TÜV war, was ich danach mach ist doch mein Problem ist auch meine Visage die in den Airbag beim Unfall knallt oder dann eben auch nicht :-)
Zitat:
Original geschrieben von Maverick911
Ich Danke Euch für die vielen Antworten. Mir ist klar das der Fehler wieder kommen kann aber beim letztenmal löschen, war er für einige Tage weg und vielleicht habe ich ja Glück das er dann auch so lange weg bleibt bis ich beim TÜV war, was ich danach mach ist doch mein Problem ist auch meine Visage die in den Airbag beim Unfall knallt oder dann eben auch nicht :-)
Ob Du auch so denkst, wenn Dir das Ding unkontrolliert das körperliche Erscheinungsbild modifiziert hat bzw. Dich nicht aufgefangen hat, wo es das hätte tun sollen, ist eher fraglich.
Als Fallschirmspringer würdest Du wohl auch dem Schirm vertrauen, den Dein ärgster Feind zusammengepackt hat.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Ob Du auch so denkst, wenn Dir das Ding unkontrolliert das körperliche Erscheinungsbild modifiziert hat bzw. Dich nicht aufgefangen hat, wo es das hätte tun sollen, ist eher fraglich.Zitat:
Original geschrieben von Maverick911
Ich Danke Euch für die vielen Antworten. Mir ist klar das der Fehler wieder kommen kann aber beim letztenmal löschen, war er für einige Tage weg und vielleicht habe ich ja Glück das er dann auch so lange weg bleibt bis ich beim TÜV war, was ich danach mach ist doch mein Problem ist auch meine Visage die in den Airbag beim Unfall knallt oder dann eben auch nicht :-)Als Fallschirmspringer würdest Du wohl auch dem Schirm vertrauen, den Dein ärgster Feind zusammengepackt hat.
Ersten möchte ich ja garnicht an dem Airbags schrauben, also habe keine Lust darauf die Dinger unkontrolliert ab zu bekommen. Im übrigen dürfte auch beim Abziehen von Steckeren oder bei statischer Entladung oder ähnlichem, dies kann ja auch passieren ohne das man bewußt daran schraubt (Kabelbruch ect.), kein Aribag einfach so auslösen.
Wenn ich so Angst davor hätte ohne Airbag zu fahren, dürfte ich auch kein Motorrad fahren oder zuhause die Decke streichen, könnte ja von der Leiter fallen, was wahrscheinlicher ist als im Verkehr verletzt zu werden.
Hier könnte ich auch wieder ansetzen und mich über die Autofahren mit den tollen SUV aufregen, durch die ich mich als Verkehrsteilnehmer mit einem normalen Kompaktwagen mehr bedroht fühle als durch einen nicht funktionierenten Airbag. Die Viagras der Straße braucht keine Sau.
schonmal was von anschnallen gehört?
der gurt rettet mehr leute wie der dumme airbag!