AHK aus A Omega Kombi in B Omega Kombi ?
Hallo,
habe hier eine abnehmbare AHK von ORIS - original verbaut von Opel - auf jeden Fall in den A Omega Kombis
Anbauanleitung gilt für alle Omega Kombis
ORIS sagt : passt auch in den B Omega Kombi
Andere sagen wieder: passt nicht
Kann jemand was genaues dazu sagen ? - am besten aus praktischer Erfahrung
habe leider keinen B Omega zum schauen
AHK ist Typ ORIS E 246 abnehmbar
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pylone
@wilberOmega Caravan - alle Modelle (siehe Anhang PDF)
1986 (aus diesem Jahr ist die Anbauanleitung) gab es ja auch nur den A Omega!!
abgesehen davon, dass die ABG natürlich von 1986 ist, existieren dafür auch noch Nachträge
und warum wird bei der Limo ABG von 1986 genau die Version A ausgewiesen und beim Kombi nicht ?
Zitat:
Original geschrieben von BMW-Biker007
1986 (aus diesem Jahr ist die Anbauanleitung) gab es ja auch nur den A Omega!!Zitat:
Original geschrieben von Pylone
@wilberOmega Caravan - alle Modelle (siehe Anhang PDF)
Ja klar, gibt es im Jahre 1986 nur den A-Omega, deshalb bezieht sich die Aussage "Für alle Omega..." ja auch nur auf das 86er Modell. Wie hätten die eine Anbau-Prüfung machen sollen für ein Modell, das erst ca 8 Jahre später auf den Markt kommt?
Zitat:
Original geschrieben von Pylone
abgesehen davon, dass die ABG natürlich von 1986 ist, existieren dafür auch noch Nachträge
Kannst Du mir die Nachträge einmal zeigen?
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Zum TÜV,
glauben und nicht glauben:
Ich habe meinen Caravan A am 9.7.07 mit einer ORIS AHK nachgerüstet.
Mein Tüv-Prüfer, ein Freund, hat mich gebeten im Netz die Einbauanleitung herunter zu laden und mit dieser und der eingebauten AHK beim Tüv vor zu fahren.
Der Eintrag ist ohne Probleme gemacht worden.
MfG
Lippi
Zitat:
Original geschrieben von acc-aachen
Ich habe meinen Caravan A am 9.7.07 mit einer ORIS AHK nachgerüstet.
Richtig, für einen A-Caravan...
Moin,
irgendwie scheint das eigentliche Thema hier vom Tisch zu fallen ;-) - egal
wollte ja eigentlich nur wissen, ob ich meine spezielle AHK unter den B Omega Caravan bekomme, ohne irgendwelche wilden und verbotenen Schnitzereien
Ergebnis:
einer sagt - es geht, der andere sagt, es geht nicht
Fakt ist:
es gibt AHKs, die definitiv für den A und den B Omega Caravan passen und andere, die entweder am A oder am B passen - also keine Pauschalaussage möglich
Aussage vom Hersteller ORIS - die besagte AHK passt an den B Omega Caravan (ob das der Wahrheit entspricht wollte ich hier herausfinden)
ABG sind urheberrechtlich geschützte Dokumente, deren Veröffentlichung der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf - unabhängig davon kenne ich den Inhalt dieser speziellen ABG nicht, demnach auch nicht den Inhalt der Nachträge, was ja mein Problem ist ;-)
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bauartgenehmigte Teile sind mit Sicherheit so sehr typisiert, dass eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann - auch wenn die Anleitung von 1986 ist, trug der Omega damals schon den Zusatz A, wie in der Anbauanleitung für die Limo auch ersichtlich ist. Demnach wäre der Zusatz A schon damals vermerkt worden, auch wenn der B noch gar nicht geplant war - es liegt also die Vermutung nahe, dass dieser Zusatz später per Nachtrag wieder entfernt wurde
@wilber
will nicht behaupten, dass ich Recht habe, wir sind halt verschiedener Auffassung
Naja, gegen eine verschiedene Auffassung spricht ja auch nichts.
Was ist den nun, wenn die Kupplung mechanisch drunter passt und Dir mündlich gesagt wird, das diese Kupplung an dein Auto ohne weitere Abnahme montiert werden darf. Hättest Du soetwas vom TÜV oder dgl. schriftlich,wärst Du aus dem Schneider.
Hast Du diesen schriftlichen Nachweis nicht und es passiert etwas, dann gibts wahrscheinlich großen Ärger.
Bitte Oris doch darum, das die Dir das schriftlich geben sollen.
Moin,
wie gesagt schriftlich Anfrage an TÜV, KBA und nun auch an ORIS gestellt - mal schauen
da die Abnahmefreiheit offensichtlich nicht wirklich klar definiert ist, würde ich die AHK so oder so abnehmen lassen - war ja auch nicht das eigentliche Problem - eher so ne Art Zwischendiskussion ;-)
werde das Ganze hier mal erweitern, wenn ich antworten vorliegen habe - wäre ja schön, wenn es mal harte Fakten zu diesem Thema gibt
Gruß
Pylone
Moin,
habe gestern einen Anruf vom TÜV Süd bezüglich meiner Anfrage zur Abnahmefreiheit von AHKs erhalten
Ergebnis ist recht kompliziert - versuche es kurz und sachlich zu halten
Fakt ist :
innerhalb der EU gibt es für PKW keine Abnahmepflicht mehr für AHKs
Grundlage:
seit Mitte der 90er gibt es bei uns nur noch PKWs mit EG Betriebserlaubnis - diese PKW sind bereits auf die Befestigungspunkte einer AHK hin überprüft - Deshalb sind AHKs für solche Fahrzeuge nicht mehr abnahmepflichtig - es geht also hier eigentlich um das Auto selbst, weniger um die AHK (AHK muss laut Anbauanleitung natürlich zu diesem Fahrzeug gehören und eine ABG oder ein E Zeichen besitzen ;-)
da der Gesetzgeber es aber für den Halter für unzumutbar hält, selbst festzustellen, ob sein PKW eine EG Betriebserlaubnis hat, wurde die ganze Sache pauschalisiert - heißt egal ob EG Betriebserlaubnis oder nicht - keine Abnahmepflicht - nur noch mitführen der Anbauanleitung
es wird nicht mehr unterschieden ob die AHK eine ABG hat oder eine E Prüfzeichen besitzt
Hinweis:
dieser Sachverhalt gilt nur für PKW - nur innerhalb der EU (wer also in die Schweiz will, könnte sich Ärger einfangen )
auf Wunsch werden alle AHKs nach wie vor eingetragen !!!!!!!!!!
diese Regelung ist bundesweit bekannt, auch bei den grünen Kellenschwenkern ;-)
so und bitte jetzt nicht sowas wie - hast du das schriftlich ? - wer daran zweifelt soll bitte zu den Ordnungshütern gehen oder seinem örtlichen TÜV das so vorlegen
Gruß
Pylone
PS: habe noch nicht nachgeschaut, aber laut TÜV gibt es in den neuen Zulassungsbescheinigungen nicht mal mehr eine Spalte für AHKs - das nur zum Nachdenken
Zitat:
Original geschrieben von Pylone
Antwort von Oris zum Thema Omega A und Omega B - habe schon bessere Auskünfte gesehen :-(
Ja das stimmt, also die Anwort von Oris ist ja nun wirklich lächerlich.
Aber dann ist die Sache jawohl eindeutig, die Kupplung kann drunter und es wird nie Probleme mit der Versicherung oder der Polizei geben.
Man lernt nie aus.
melde mich jetzt hier noch mal zu wort bezüglich der verbaubarkeit der ahk
bei ORIS sitzen offensichtlich leute im kundenservice, die gar nicht wissen, was sie da eigentlich machen
da mir die antwort von oris sehr nachlässig erschien, habe ich nach genaueren infos zur abg gesucht und auch gefunden
der letzte nachtrag zur ahk typ e246 ist von 1990 ! - somit ist der b omega definitiv hier nicht erfasst worden - die ahk also auch nicht dafür freigegeben - auch wenn sie unter den b omega passt
da die ahk bis mindestens 2000 produziert wurde, hätte oris die abg auf einen omega a abändern müssen, da seit einführung des b omega hier verwechslungsgefahr bestand, was laut tüv süd definitiv nicht sein darf
diese infos dafür, dass nach der ganzen diskussion nun doch keiner auf die idee kommt, diese ahk unter den b omega zu schnallen
es ist schon traurig, wenn einem der hersteller selbst keine richtige auskunft geben kann
Na siehste, hatt ich doch Recht! 🙂
@wilber
;-)
ja, hattest Recht - der Pfusch liegt aber bei ORIS - so was darf nicht passieren !
PS:
aber auch beachten - der letzte Nachtrag der ABG ist entscheidend - wäre der z.B von 1995 gewesen, hätte der B Omega drinstehen können, auch wenn die AHK schon 1986 entwickelt wurde