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Äußerer Bremsscheibenrand leicht angerostet. Problem beim TÜV?

Audi A2 8Z

Hallo A2-Fans!
Beim 180tkm-Service stellte meine Werkstatt am äußeren Rand der Scheibenbremsen vorne Rost fest. Ansonsten sind die Scheiben blitzblank, zeigen keine Risse und sind in gutem Zustand. Die Bremswirkung auf beiden Seiten perfekt, d.h. gleichmäßig. Nach meiner langjährigen Erfahrung beginnt sich der Rost nach einer gewissen Zeit natürlich immer erst am äußerne Rand bemerkbar zu machen. Eigentlich natürlich und mir auch verständlich. Bis dorthin sind ja die Bremsbeläge auch nicht wirksam.

Nachdem in Kürze der TÜV ansteht und dies evtl. bemängeln könnte frage ich Euch:
Sollte ich diesen Rostrand vorher mit einer Drahtbürste feiner oder mittlerer Stärke bearbeiten? Bei dieser Gelegenheit könnte ich auch feststellen, wie gravierend sich dann dieser Rest-Rostrand negativ auf die Beurteilung des TÜVs auswirken könnte.
Dachte schon den Rostrand mit "Hammrit-Rosthemmer", den es ja in verschiedenen Farben gibt, einzupinseln. Mir wurde davon abgeraten, weil beim TÜV der Eindruck entsteht/entstehen könnte, etwas optisch kaschieren zu wollen.

Danke im voraus für Euere Empfehlungen! Wundert Euch aber nicht, wenn ich erst nach ca. 2 Wochen darauf reagiere. Keine Unhöflichkeit, aber die Nordsee (Sylt) ruft. 🙂

Grüße Blacky

Beste Antwort im Thema

Könnte man das Thema langsam beenden?
MfG.

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Bitte, bitte das Thema an sich doch nicht beenden! Bestimmte Meinungsverschiedenheiten natürlich schon. Prima, fmbw10 ist auch dabei. Schön!

Gruß Blacky

Beenden und gut iss... Bringt doch nix mehr... Extragruß von mir an Blacky...
mfg fmbw10

Mal zum Thema "gesundbeten":

Wenn Bremsscheiben oder Klötzer nicht mehr den Mindestanforderungen genügen sollten sie gestauscht werden. Da gibts nix zu diskutieren.
Was allerdings Realität ist, dass Prüfer diesen besagten Rand sehen und ohne jegliche Messung aus diesem Grund die Plakette verweigern obwohl die Scheibe noch über Verschleißgrenze ist und keine Mängel Riefen/Risse/Tragbild aufzeigt. Dieser Rand ist aber an sich kein Mangel und entsteht automatisch dadurch das der Bremsklotz nunmal nicht die ganze Scheibe ausfüllt. Verschleißt nun die Bremsscheibe entsteht dieser besagte Rand.
Und genau aus diesem absurden Vorgehen entstehen Gedanken wie Rand abflexen/abschleifen um den Prüfer zu besänftigen.
Und das dieses Vorgehen beruht nicht auf dem Grund eine wechselbedürftige Scheibe nochmal "gesundzubeten" sondern soll nur verhindern, dass übereifrige (und messfaule) Prüfer, die die Fachinformationen der Prüforganisationen nicht kennen oder kennen wollen, eine beanstandungslose Scheibe monieren. Denn in den Prüfrichtlinien stehen genau 4 Sachen die zu Beanstandung führen können (für Bremsscheiben)

1.) Verschleißmaß unterschritten (steht auf der Scheibe und kann man einfach messen)
2.) Risse (bei Rissen größer 50% der Reibfläche geht man von einem tiefen Riss aus der zu beanstanden ist)
3.) Riefen (größer 0,3mm = durchgefallen)
4.) Tragbild (kleiner 80% = durchgefallen)

Gruß GB

Zitat:

@SweetNicole schrieb am 22. Dezember 2021 um 15:51:01 Uhr:


Dazu braucht es 5 einhalb Jahre... Respekt...
Noch Fragen?

...und du nur 2 Stunden, dafür aber mit "begrenztem" Inhalt

An diesem Sachverhalt hat sich übrigens auch nach 5,5 Jahren nichts geändert :-)

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