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Ärger mit der Versicherung.

Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 12:24

Hallo liebe Leute,

 

ich hatte im Oktober einen kleinen Zusammenstoß beim zurücksetzen in einem Parkhaus. Dabei wurde der Stoßfänger auf der rechten Seite seitlich beschädigt. Ich wollte das über die Vollkasko regeln lassen.

 

Ich habe keine Werkstattbindung und 300€ Eigenleistung. Es ist ein W205, C220 d, Bj:06/16, Ez: 07/16.

 

Kostenvoranschlag in Höhe von ca.1800€ bei einem Benz Händler eingeholt.

 

Gutachter von der Versicherung schätz voraussichtlich ca.722€

 

Was kann ich jetzt tun ?

Wie sollte ich vorgehen ?

 

Vielen Dank euch im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Leute, das ist doch ganz Einfach:

Kaskoschaden ist Vertragsrecht.

Grundlage ist die jeweilige AKB und dass, was in dieser vereinbart wurde.

Und selbst wenn ein extern beauftrager Sachverständiger im Kaskoschaden ein Gutachten erstellt,

dann muss dies nach den Gesichtspunkten des Kasko- Vertrages erstellt

werden und nicht nach Haftptflicht- Kriterien.

Sonst ist das Gutachten nicht verwendbar.

Und bezahlen muss der, wer die Musik bestellt. Hier der Versicherungsnehmer als Auftraggeber.

Punkt.

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Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 14:37

Zitat:

@rrwraith schrieb am 21. Dezember 2017 um 15:00:05 Uhr:

Zitat:

@baer-tram schrieb am 21. Dezember 2017 um 14:39:06 Uhr:

Ich würde umgehend einen Termin bei einen Fachanwalt für Verkehrsrecht machen. Auch wenn ich den selber zahlen müsste. Alles Andere erscheint mir sinnlos.

Ein vollkommen unsinniger Ratschlag.

Wenn Du reparieren lassen willst, mach einen Termin bei Mercedes. Die Rechnung für die fachgerechte Reparatur wird in voller Höhe bezahlt werden.

Die Zahlen des "Gutachters" sind nur ein Betrugsversuch der Versicherung für den Fall der fiktiven Abrechnung. Solltest Du eine solche vorhaben, dann muss natürlich anders vorgegangen werden.

Versicherung

 

 

Vielen Dank für deinen Beitrag!

 

Dein Rat ist also, Reparatur beauftragen und dann die Rechnung mit Verweis auf den Kostenvoranschlag an die Versicherung senden ? Meinst Du wirlich, die machen das mit?

Zitat:

@rrwraith schrieb am 21. Dezember 2017 um 15:18:15 Uhr:

Das Falschgutachten braucht Dich erst mal nicht zu interessieren.

Das stimmt so einfach leider nicht. Wenn der Reparaturweg gleich ist dann kann man zu Mercedes gehen und sagen "mach fettich" und die höheren Löhne etc.. müssen bezahlt werden.

Steht im Gutachten "Instandsetzen, Smart-Repair, ..." und die Werkstatt macht einen neuen Stoßfänger dran wird's Stress geben.

Recht auf eigenen Gutachter gibt's schon (=Sachverständigenverfahren), aber im Kaskofall muss den erstmal nicht die Kasko bezahlen sondern das Gegengutachten geht auf eigene Rechnung.

Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 14:40

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 21. Dezember 2017 um 15:05:09 Uhr:

Ich kann nur die Blauen aus Süddeutschland und die grünen ländlichen aus Westfahlen mit dem P... empfehlen.

Alle anderen die ich hatte haben entweder mal Probleme gemacht oder keine Erfahrung mit gehabt.

In dem Fall da die sich so verhalten entweder schriftlich mit Nachweis zur Offenlegung aller Sachen mit Frist auffordern oder Ärger sparen und Fachanwalt aufsuchen.

Was ist das denn für ein Verhalten der Versicherung. Sowas habe ich bei noch gar keiner erlebt.

Vielleicht sollte man so ein Verhalten auch dort mal melden https://www.bafin.de/.../beschwerdenansprechpartner_node.html

Vielen Dank für deinen Beitrag!

 

Die Versicherung wird gekündigt. Ich könnte ein Buch über das Verhalten der jenigen schreiben, aber würde mir keiner glauben. Ist wirlich ungeheuerlich.

Was willst Du? Nach Gutachten abrechnen oder Reparieren lassen?

Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 14:44

Natürlich nicht nach Gutachten! Was soll ich mit rund 300€ netto anfangen ?

Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 14:45

Dann würde ich natürlich reparieren lassen, also das was der Versicherung am teuersten kommt.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 21. Dezember 2017 um 15:38:50 Uhr:

Zitat:

@rrwraith schrieb am 21. Dezember 2017 um 15:18:15 Uhr:

Das Falschgutachten braucht Dich erst mal nicht zu interessieren.

Das stimmt so einfach leider nicht. Wenn der Reparaturweg gleich ist dann kann man zu Mercedes gehen und sagen "mach fettich" und die höheren Löhne etc.. müssen bezahlt werden.

Steht im Gutachten "Instandsetzen, Smart-Repair, ..." und die Werkstatt macht einen neuen Stoßfänger dran wird's Stress geben.

Recht auf eigenen Gutachter gibt's schon (=Sachverständigenverfahren), aber im Kaskofall muss den erstmal nicht die Kasko bezahlen sondern das Gegengutachten geht auf eigene Rechnung.

Und das Geld dafür holt man sich besser mit einem Anwalt wieder zurück!

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 21. Dezember 2017 um 15:45:32 Uhr:

Und das Geld dafür holt man sich besser mit einem Anwalt wieder zurück!

Du hast mitbekommen dass wir bei Kasko und nicht bei Haftpflicht sind? :confused:

So wie es aussieht wollte er auf Kostenvoranschlag abrechnen und dann selbst reparieren lassen, was kann man da sparen?

Zitat:

@Moers75 schrieb am 21. Dezember 2017 um 15:38:50 Uhr:

Steht im Gutachten "Instandsetzen, Smart-Repair, ..." und die Werkstatt macht einen neuen Stoßfänger dran wird's Stress geben.

Du weißt Doch genau, dass bisschen beiflicken und drüberduschen keine sach- und fachgerechte Reparatur darstellt...:)

Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 15:06

Nein, stimmt nicht. Die Versicherung weigert sich mir Auskunft zu geben, bekomme nichts schriftliches etc.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 21. Dezember 2017 um 15:58:52 Uhr:

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 21. Dezember 2017 um 15:45:32 Uhr:

Und das Geld dafür holt man sich besser mit einem Anwalt wieder zurück!

Du hast mitbekommen dass wir bei Kasko und nicht bei Haftpflicht sind? :confused:

Ja!

Es ging hier um den eigenen Gutachter, den man evtl. erst selbst bezahlen muss!

Das Geld dafür muss in jedem Fall die Versicherung zahlen!

Komprende?:D

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 21. Dezember 2017 um 16:13:04 Uhr:

Komprende?:D

Dass du keine Ahnung hast, ja ... :D

Beim Sachverständigenverfahren kommt es auf das Ergebnis an wer wie viel Kosten zu tragen hat. Die Kosten trägt eben nicht in jedem Fall die Versicherung!

Zitat:

@Moers75 schrieb am 21. Dezember 2017 um 16:35:29 Uhr:

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 21. Dezember 2017 um 16:13:04 Uhr:

Komprende?:D

Dass du keine Ahnung hast, ja ... :D

Beim Sachverständigenverfahren kommt es auf das Ergebnis an wer wie viel Kosten zu tragen hat. Die Kosten trägt eben nicht in jedem Fall die Versicherung!

Habe ich was vom Sachverständigen Verfahren geschrieben?

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Und ich bleibe dabei: Der Versicherte hat das Recht sich einen eigenen Gutachter zu bestellen!

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 21. Dezember 2017 um 16:54:55 Uhr:

Und ich bleibe dabei: Der Versicherte hat das Recht sich einen eigenen Gutachter zu bestellen!

Das ist ja auch richtig. Bezahlen muss den die Versicherung aber nur, wenn man richtig vorgegangen ist.

99,9 % lassen sich allerdings den Versicherungsgutachter aufs Auge drücken und sind auch noch davon überzeugt, dass dies so richtig ist. :D

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