Ärger beim Autoverkauf , wenn man nicht ummeldet

https://www.youtube.com/watch?v=8zs3fSlytIs

Ein verkauftes Auto wird zum teuren Problem: Obwohl es längst einen neuen Besitzer hat, flattern plötzlich Strafzettel, Gebühren und sogar Forderungen wegen eines Unfalls ins Haus – alles, weil das Auto nicht umgemeldet wurde. Wie kann so etwas passieren? Wer haftet in solchen Fällen, und wie können sich Verkäufer rechtlich absichern? Wir zeigen, worauf Sie beim Autoverkauf achten sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

90 Antworten

Nö.
Ich verkaufe nur grundsätzlich abgemeldet.
Den Ärger überlasse ich den anderen, die sich dann bei mir ausheulen "und nun nach mal"
Standard Antwort, warum verkaufen sie auch angemeldet. Selbstgemachtes Leid, in dem Glauben einen besseren Preis erzielt zu haben. Das die Klientel lediglich ein angemeldeters Fahrzeug brauchte, erkennt man dann erst, wenns Kind in Brunnen gefallen ist. Aber jeder ist seines eigenen Glückes Schmied.

Ich habe 2x angemeldet verkauft, 1x gekauft. Beim ersten Verkauf war zu Zulassungsstelle zum gemeinsamen ummelden seit 3 minuten zu, das Geld vom Käufer schon eingezahlt. Ausserdem hatte er am nächsten Tag schon einen Termin zur Ummeldung. Bei zweiten Verkauf habe ich mir den Online Termin bei der Stelle schriftlich zeigen lassen. Ein bischen Menschenkenntnis gehört natürlich auch dazu……der dritte kam aus dem Nachbardorf, ist polizist. Alles gut und seriös gelaufen.
Soviel zu meinen Erfahrungen

Eben, man muss sich die Leute auch anschauen und dass der Käufer so nach Hause fahren kann ist schon ein guter Service und Verkaufsförderung. Trotzdem natürlich perso, bargeld, adac-Kv und sofortige Meldung an die Zulassungsstelle und Versicherung.

Bei der ganzen Geschichte ist halt eben ziemlich viel irrationale Angst mit im Spiel. Es werden Szenarien, die tatsächlich sein könnten, überbewertet, und wenn man eben die Risiko-minimierenden Dinge wie richtiger Kaufvertrag, Perso-Kopie, Meldung an Versicherung und Zulassungsstelle unterlässt, richtet das dann in der Folge zuweilen erheblichen Schaden an.

Ob ich hinterher nochmal 150 € für zwei Monate Steuer- und Versicherung nachfordern muss oder nicht, werte ich nicht unbedingt als ein nennenswerten "Schaden" . Und "Risiko" ist bei dieser niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit auch nicht.

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https://www.autoscout24.de/.../

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 19. Januar 2025 um 12:58:00 Uhr:


Bei der ganzen Geschichte ist halt eben ziemlich viel irrationale Angst mit im Spiel. Es werden Szenarien, die tatsächlich sein könnten, überbewertet, und wenn man eben die Risiko-minimierenden Dinge wie richtiger Kaufvertrag, Perso-Kopie, Meldung an Versicherung und Zulassungsstelle unterlässt, richtet das dann in der Folge zuweilen erheblichen Schaden an.

Ob ich hinterher nochmal 150 € für zwei Monate Steuer- und Versicherung nachfordern muss oder nicht, werte ich nicht unbedingt als ein nennenswerten "Schaden" . Und "Risiko" ist bei dieser niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit auch nicht.

Wenn die Versicherung unmittelbar nach der Veräußerung informiert wird, wird ab diesen Datum kein Cent nachgefordert.

Zitat:

Wenn die Versicherung unmittelbar nach der Veräußerung informiert wird, wird ab diesen Datum kein Cent nachgefordert.

Exakt!

Und wenn zeitgleich auch die Zulassungsstelle sowohl Personalausweis- als auch Kaufsvertrags-Kopie bekommt, ist man auch nicht mehr "Ansprechpartner für Behörden und Versicherung".

@BeeKlasse

Für Behörden bleibt der letzte eingetragene Halter Ansprechpartner, so lange nicht um- oder abgemeldet wird. Die Kopie vom BPA nutzt nur etwas, wenn der Inhaber auch noch an der Anschrift wohnt. Das scheinst du aber nicht wahrhaben zu wollen.

Laber laber treets, ich verkaufe nur abgemeldet, da kann sich Bee noch so lange auflehnen.

Denn seine Argumentation zieht nicht.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 19. Januar 2025 um 14:18:55 Uhr:


@BeeKlasse

Für Behörden bleibt der letzte eingetragene Halter Ansprechpartner, so lange nicht um- oder abgemeldet wird.

das ist auch nicht richtig. Die Behörden nehmen deine Verkaufsanzeige sehr wohl ernst und der neue Besitzer bekommt Ärger, wenn er nicht ummeldet.

Zitat:

Die Kopie vom BPA nutzt nur etwas, wenn der Inhaber auch noch an der Anschrift wohnt. Das scheinst du aber nicht wahrhaben zu wollen.

Das ist doch Quatsch. Ob der umgezogen ist oder nicht, ändert nichts an seinem Vergehen. Und wenn es ihn gar nicht gibt und du hast vorher zwar abgemeldet, aber den Verkauf nicht weitergemeldet, weil deiner Meinung nach mit der Abmeldung "dann ja alles in Ordnung ist", wie ein paar hier scheinbar glauben, dann kriegst du so richtig Ärger. Dann kann man dir bei einem Verbrechen als Anfangsverdacht schon mal Verschleierung, Vorsatz, Betrug, alles mögliche vorwerfen.

Ihr Leut', ihr könnt doch in eurer recht irrationalen Panik alles Mögliche für toll halten, aber das müsst doch nicht als die einzige Wahrheit verkaufen. Schon gar nicht, wenn ihr gar nicht alle Fakten bedacht habt. Da lob ich mir den verlinkten Film und den größten Teil der verlinkten Beiträge.

Zitat:

Laber laber treets, ich verkaufe nur abgemeldet, da kann sich Bee noch so lange auflehnen.

Denn seine Argumentation zieht nicht.

Auch wenn du einen Oskar für dein Lebenswerk beanspruchst, du wirst ihn eher nicht haben! 🙂

Kapitän Lück, die Worte Altersweisheit, Altersmilde fangen alle mit "Alter" an, Altersstarrsinn aber auch. Ich gönne dir alles drei, sie gehören zu dir so weit, wie du dies selbst uns vermittelst.

Und "meine" Argumentation ist die in den verlinkten Beiträgen. Dort wird argumentiert und die Abwägung liegt dann bei Leser. Dort steht logischerweise auch nicht "Meldet ab, alles andere ist Irrsinn!"

Super, dann hast du auch den Beitrag mitbekommen wo einer mit Vertrag und Mitteilungen trotzdem da stand und erst mal die Rechnungen und den Ärger hatte.

Aber mach du mal, Argumente müssen nur Bestand haben, deine haben sie es nur leider nicht.

Ja und da bin ich starrsinnig, ich verkaufe nur abgemeldet weil meine 40 jährige Erfahrung das immer wieder bestätigt hat. Das Risiko wird um ein vielfaches minimiert und das ist mein Anliegen und Ziel.

Dass du das selbst mit deinen Starrsinn zugibst, ist doch schon mal was! 🙂

Es sind während deiner 40 Jahre (und vorher auch schon) zig Millionen Autos poblemlos angemeldet verkauft worden, aber was zählen schon Millionen andere, wenn deine Erfahrung dagegen steht! 🙂

Kapitän, lass gut sein!

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 19. Januar 2025 um 15:03:00 Uhr:



das ist auch nicht richtig. Die Behörden nehmen deine Verkaufsanzeige sehr wohl ernst und der neue Besitzer bekommt Ärger, wenn er nicht ummeldet.

Doch ist richtig.
Denn die wenigsten Verkäufer dürften Zugriff aufs LMR bundesweit haben und die Anschrift des Perso verifizieren können.

Und auch die Behörde schießt ins Leere, wenn der Käufer an der Anschrift auf dem Perso seit x Jahren von Amts wegen abgemeldet ist.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Januar 2025 um 15:30:42 Uhr:



Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 19. Januar 2025 um 15:03:00 Uhr:



das ist auch nicht richtig. Die Behörden nehmen deine Verkaufsanzeige sehr wohl ernst und der neue Besitzer bekommt Ärger, wenn er nicht ummeldet.

Doch ist richtig.
Denn die wenigsten Verkäufer dürften Zugriff aufs LMR bundesweit haben und die Anschrift des Perso verifizieren können.

Das stimmt, aber der Fall, dass jemand vorsätzlich mit einer falschen Adresse kauft, ist nicht der Normalfall. Und selbst wenn es dir passiert, ist ves noch kein Beinbruch, wenn es die Vita dieses "Kunden" letztlich gibt, denn dann existiert er ja letztendlich.

Zitat:

Und auch die Behörde schießt ins Leere, wenn der Käufer an der Anschrift auf dem Perso seit x Jahren von Amts wegen abgemeldet ist.

"Die Behörde" hat aber einen langen Atem und wenn zu deiner Person eine Aufenthaltgenehmigung läuft, hält und bleibt die sehr lange.

Als das ist und bleibt extrem selten und daher kann man es einfach bei einer eigenen "Gefährdungsanalyse" genauso stark gewichten wie der berühmte gallische "Himmel auf den Kopf".

Wenn du heute einem Käufer vorher sagst, dass du einen gültigen ID-Dokument mit Adresse checken und dokumentieren wirst, wollen die Bösen dich als Verkäufer erst gar nicht.

Ich hatte mal einen alten 7er verkauft und genau das einem Verkäufer "mit Migrationshintergrund" vorher bereits am Telefon gesagt. Der kam, hatte Pass und gültige eID für die EU, mit deutscher Adresse. Der hat später sauber umgemeldet, kein Problem, sogar ein paar Tage eher als besprochen.

Nein, der versuchte Betrug ist nicht der Normalfall, vor dem man sich dauernd und immer und überall panisch rüsten muss. Er ist ein Ausnahmefall und kann passieren, dann aber mit überschaubaren Risiken, wie wir nun wissen. Wer panisch bleiben will, soll das gerne! 🙂

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 19. Januar 2025 um 15:20:58 Uhr:


Dass du das selbst mit deinen Starrsinn zugibst, ist doch schon mal was! 🙂

Es sind während deiner 40 Jahre (und vorher auch schon) zig Millionen Autos poblemlos angemeldet verkauft worden, aber was zählen schon Millionen andere, wenn deine Erfahrung dagegen steht! 🙂

Kapitän, lass gut sein!

Richtig!

Aber mir reicht das eine oder auch das zweite mal wo ich Ärger mit sowas hatte. Ergo lernt man für die Zukunft das so nicht mehr zu machen.

Wie du siehst bin ich lernfähig.

Und ich gehe Ärger lieber aus dem Weg.

Richtig du Klasse Bee, lass gut sein. Du verkaufst angemeldet weil du meinst du würdest da mit mehr Geld erzielen und niemals Ärger mit sowas nachträglich haben wirst.

Ich verkaufe abgemeldet, erziele die Kohle die ich haben will und minimiere mein Risiko auf ein Minimum.

Alle sind jetzt glücklich und zufrieden.

Aber ich denke du machst das zu deinem Lebenskampf.

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