Ärger beim Autoverkauf , wenn man nicht ummeldet
https://www.youtube.com/watch?v=8zs3fSlytIs
Ein verkauftes Auto wird zum teuren Problem: Obwohl es längst einen neuen Besitzer hat, flattern plötzlich Strafzettel, Gebühren und sogar Forderungen wegen eines Unfalls ins Haus – alles, weil das Auto nicht umgemeldet wurde. Wie kann so etwas passieren? Wer haftet in solchen Fällen, und wie können sich Verkäufer rechtlich absichern? Wir zeigen, worauf Sie beim Autoverkauf achten sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
90 Antworten
Zitat:
Wer "kassiert" die Kfz-Steuer? Richtig, der Zoll.
Das ist doch alles völlig egal, wer was erstmal zahlt. Wenn ich "abmelden bis zum 31.01.25" in den Vertrag reinschreibe, entsteht mir ein
Verzugsschaden, den der Käufer ab 01.02.25 zahlen muss!
Was ist denn daran so schwer zu verstehen?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 18. Januar 2025 um 14:55:49 Uhr:
mache das nur so das ich abgemeldet übergebe.
. . und das bitte jedem der fragt ans Herz legen. Spart Ärger und anderen Arbeit.
Zitat:
. . und das bitte jedem der fragt ans Herz legen.
Und man verliert u. U. viel Geld! Das gehört auch zu der Wahrheit, die man dem anderen ebenfalls mit "ans Herz legen sollte"!
Wenn dein Käufer nicht greifbar ist, weil er z. B. von Amts wegen "unbekannt" abgemeldet wurde oder nüschts hat, dann kannst du deinen Verzugsschaden gerne geltend machen. Ob du dann etwas bekommst, steht in den Sternen.
Ist das so schwer zu verstehen?
"Gier frisst Hirn!"
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Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 18. Januar 2025 um 15:07:32 Uhr:
Naja, dann darf auch der Ausweis nicht existieren, den ich immer fotografierte!
Ich hab einen Ordner mit gefälschten, geklauten Ausweisen, Pässen, um von denen nicht über den Leisten gezogen zu werden.
Solche Infos hat der gemeine Privat Verkäufer nicht und muss darauf vertrauen,dass der vorgelegte Ausweis tatsächlich dem Käufer gehört.
Kann man aber alles umgehen, indem man die Außerbetriebsetzung vor der Übergabe erledigt.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 18. Januar 2025 um 15:18:13 Uhr:
Und man verliert u. U. viel Geld! Das gehört auch zu der Wahrheit, die man dem anderen ebenfalls mit "ans Herz legen sollte"!Zitat:
. . und das bitte jedem der fragt ans Herz legen.
Wobei verliert man viel Geld, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist?
Dann müssten die AH ja alle viel Geld verlieren, da dort in der Regel alle Kfz außer Betrieb gesetzt sind.
Außer bei den Fähnchenhändlern, die den Hobel noch mit der Zulassung des letzten Halters angemeldet weiter verkaufen.
Zitat:
Ich hab einen Ordner mit gefälschten, geklauten Ausweisen, Pässen, um von denen nicht über den Leisten gezogen zu werden.
Wofür brauchst
DUdas denn? Wovor hast du denn so unendlich große Angst, was dir passieren könnte, das du mit einer Abmeldung ausschließen könntest?
Selbst wenn du abmeldest und mit deinem Auto wird ein Überfall mit geklauten Kennzeichen begangen, kannst du immer noch nicht beweisen, dass du das nicht warst, weil du ja keinen gültige Perso-Kopie den Ermittlungsbehörden vorweisen kannst. Und deinen Ordner kannst du den Hasen geben, weil der ganz sicher nicht europaweit auf dem Laufenden ist. Bedeutet, dass du dein Risiko lediglich etwas reduzieren, aber nicht minimieren kannst.
Ich gehe mit ein paar Euro in Vorleistung, kann aber dafür auch an "normale" Privatleute verkaufen. Du/ihr nicht. Das müssen nahezu immer Händler sein, die irgendwie abgemeldete Auto bewegen können müssen.
Ach herje, ich glaub Bee hat noch wenig Lebenserfahrung.
Oder er hat im Leben immer den Richtigen gefunden.
Und Bee, ich hab immer, ausnahmslos immer, mein Geld bekommen was ich mir als Ziel gesetzt hatte.
Und ganz sicher waren das keine Dumpingpreise, eher das Gegenteil.
Weindelexpress, ja das mache ich und immer wieder, schon zigfach🙂
Für die Ängstlichen, die lieber was aus Prinzip machen und Wahrscheinlichkeiten für sinnlos halten ... auch beim abgemeldet verkauften Auto kann man Ärger bekommen ... Wenn der Käufer, der nicht existiert, weil seine Existenz von vorne bis hinten gefälscht ist😁, den abgemeldeten Wagen nie auf sich anmeldet .. Mist mit baut und schlussendlich im Umweltschutzgebiet im Teich versenkt, alternativ den Wagen beim Juvelier stehen lässt, wurde nur benötigt um den Laden zu "öffnen"😁...
Wer ist der letzte eingetragende Halter nach VIN/FIN, vom Tatort KFZ? Richtig, der ahnungslose Verkäufer der dachte, abgemeldet verkauft nun bin ich alle Sorgen los...😉
Und nun? Auto bis zum Schluss fahren, garnicht verkaufen und persönlich zum Verwerter fahren .??..
Kurz, wenn man alles richtig macht, kann man zugelassen verkaufen, oder anderes gesagt, wenn einer wirklich Mist anstellen möchten, kann er auch für mächtig Ärger nach verkauf sorgen, obwohl der Wagen abgemeldet verkauft wurde..
KV vorlegen und sollen die Abmeldung prüfen, fertig!
Korrekt und so auch wenn man zugelassen verkauft und es kommt zu Unstimmigkeiten, wie z.B. Verwarngeld, Blitzerfoto u.s.w. ..KV scan/foto zur Bussgeldstelle mailen, fertig!😛
Bereits schon mal so praktiziert ..😉
Solche Fälle gab es bereits in den 90er. Damals wurde empfohlen, auch wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, bei einem Verkauf eine Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Zulassungsstelle zu machen und eine Kopie des Kaufvertrages zuzusenden.
Du liebe Zeit, das ist doch in dem thread schon fünf Mal gesagt worden. Lest ihr auch ein bisschen, bevor ihr kommentiert?
Wenn der Käufer tatsächlich trotz Perso überhaupt nicht existiert, hilft ein Kaufvertrag rein gar nichts, denn man würde vorgeworfen bekommen können, den Verkauf erfunden zu haben. Dann aber hilft auch vorherige Abmeldung ebenfalls nichts. Logischweise.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 18. Januar 2025 um 15:30:12 Uhr:
Wofür brauchst DU das denn? Wovor hast du denn so unendlich große Angst,Zitat:
Ich hab einen Ordner mit gefälschten, geklauten Ausweisen, Pässen, um von denen nicht über den Leisten gezogen zu werden.
Hab keine Angst, da ich ausschließlich abgemeldet verkaufe.
Du hast Angst, angemeldet zu verkaufen, logischerweise.