Ärger beim Autoverkauf , wenn man nicht ummeldet

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Ein verkauftes Auto wird zum teuren Problem: Obwohl es längst einen neuen Besitzer hat, flattern plötzlich Strafzettel, Gebühren und sogar Forderungen wegen eines Unfalls ins Haus – alles, weil das Auto nicht umgemeldet wurde. Wie kann so etwas passieren? Wer haftet in solchen Fällen, und wie können sich Verkäufer rechtlich absichern? Wir zeigen, worauf Sie beim Autoverkauf achten sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

90 Antworten

Ich verkaufe vor allem angemeldet, weil ich es meinem Gegenüber genauso so leicht machen will, wie ich es selbst auch leicht gemacht bekommen möchte, wenn ich mal kaufe, denn in meiner Metropolregion ist z. B. "An-/Umelden" nur mit Termin möglich und der liegt aktuell bei Ende Februar. Für mich ist das eine Frage des Miteinanders. Dabei lasse ich jedoch keine Sorgfalt außer acht (s.o. in den links), aber mir fehlt glücklicherweise deine Panik bei meinen Entscheidungen.

Ich erziele automatisch mehr Geld, weil ich an viel mehr Menschen verkaufen kann als du. Du brauchst, wie erwähnt, Leute, die nach dem Verkauf das Auto trotzdem noch problemlos abgemeldet bewegen können und das kann der Privatmann eben nicht so leicht. Die Profi-Käufer können das, aber die zahlen dir nix vernünftiges, denn sie müssen Geld mit dem Auto verdienen.

Es kann dir doch egal sein, ob du ein paar Tausender weniger bekommst und mir ist das Risiko von ein paar wenige Euro Rille, so einfach.

Hammers jetzt? 🙂

Jaja wenn du men meinst dann mach.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 19. Januar 2025 um 16:13:44 Uhr:


Ich erziele automatisch mehr Geld, weil ich an viel mehr Menschen verkaufen kann als du.

Das beruht nur auf Deinem Glauben. Belegen kannst Du das nicht.

Wenn ich ein bestimmtes Auto suche, spielt bei der Preisfindung angemeldet oder abgemeldet keine Rolle. Lediglich das Fzg selbst

Zitat:

Das beruht nur auf Deinem Glauben. Belegen kannst Du das nicht.

Das weiß jeder Verkäufer. Mache ich es meinen Käufern schwer, reduziere ich Interessenten - logischerweise.

Zitat:

Wenn ich ein bestimmtes Auto suche ...

Ja, geschenkt. Der Automarkt ist aber kein "enger Markt", sondern extrem breit und nur dadurch reguliert sich manches.

Viele suchen einfach Autos, die bestimmte Eigenschaften haben und das können viele verschiedene Marken sein. In dem ich aber grundsätzlich als Verkäufer meinen eigenen "Markt" durch gesteigerte Ansprüche an die Käufer reduziere, erschwere ich eben den Verkauf und mache am Ende Abstriche.

Ist das so schwer zu verstehen?

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Quatsch

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 19. Januar 2025 um 16:27:45 Uhr:


Quatsch

Das macht es so angenehm, mit dir zu kommunizieren. Man erkennt gleich den "Gehalt"! 🙂

Genauuu🙂

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Januar 2025 um 15:30:42 Uhr:



Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 19. Januar 2025 um 15:03:00 Uhr:



das ist auch nicht richtig. Die Behörden nehmen deine Verkaufsanzeige sehr wohl ernst und der neue Besitzer bekommt Ärger, wenn er nicht ummeldet.

Doch ist richtig.
Denn die wenigsten Verkäufer dürften Zugriff aufs LMR bundesweit haben und die Anschrift des Perso verifizieren können.

Und auch die Behörde schießt ins Leere, wenn der Käufer an der Anschrift auf dem Perso seit x Jahren von Amts wegen abgemeldet ist.

Vielleicht habe ich einen Denkfehler aber wenn man das Fahrzeug bei Übergabe online abmeldet, dann darf es den ganzen Tag, bis Mitternacht weiter genutzt werden.

Damit kann der Käufer das Auto nach Hause bewegen und muss sich dann kümmern.

Nutzt er es weiter, ist es sein Bier. Die Siegel lassen erkennen, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde.

Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle sind am Tag der Abmeldung bis 24 Uhr erlaubt, wenn die Versicherung Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen deckt.

Bei online Abmeldung ist das nicht der Fall

Das ist interessant. Ich war gerade auf dem online Portal und da wird tatsächlich geschrieben, dass das Auto nicht mehr in den öffentlichen Verkehr darf, wenn die Plaketten freiliegen.

Dennoch kam bei meiner letzten online Abmeldung der Hinweis, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde aber bis Ende des Tages genutzt werden dürfe.

Möglicherweise ist die Art der Fahrten an diesem Abmeldetag geregelt? Vielleicht nur solche Fahrten, die mit der Abmeldung zusammenhängen?

Das wäre interessant in Erfahrung zu bringen. Ggf. sollte man mit der Versicherung sprechen. Wenn die Fahrt nach Hause zulässig wäre, ist der neue Eigentümer fein raus und man selbst auch.

Der Verkäufer meldet ab, nicht der Käufer. Insofern ist der Verkäufer "fein raus", aber der Käufer noch lange nicht. Das wäre was anderes, wenn die Ummeldung online erfolgen könnte, könnte ich mir jedenfalls vorstellen.

"die Ummeldung online erfolgen" Ja, das wäre aber ein digitalisiertes Deutschland. Früher konnten wir mal effektive Prozesse.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 19. Januar 2025 um 19:37:13 Uhr:


Der Verkäufer meldet ab, nicht der Käufer. Insofern ist der Verkäufer "fein raus", aber der Käufer noch lange nicht. Das wäre was anderes, wenn die Ummeldung online erfolgen könnte, könnte ich mir jedenfalls vorstellen.

Ich meinte wenn der Käufer den Wagen noch fahren dürfte, bis zum Ende des Tages.

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