ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Ärger bei Leasing Rückgabe: Kratzer/Steinschlag/Stoßdämpfer

Ärger bei Leasing Rückgabe: Kratzer/Steinschlag/Stoßdämpfer

Themenstarteram 1. Juli 2016 um 7:43

Guten Morgen.

Es geht um folgende Situation: Firma A least bei VW/Skoda einen Octavia für die Dauer von 3 Jahren, ohne Paket "Wartung und Verschleiß", und gibt den Octavia zum Ende der Laufzeit beim VW/Skoda Händler wie vereinbart ab. Der Octavia ist top gepflegt, alle Inspektionen bei Skoda gemacht, Laufleistung nur knapp über Leasingvereinbarung (77tkm statt 75tkm) und wurde auch vom Verkäufer bei Rückgabe gelobt, dass er so einen tadellosen Zustand selten sehe.

Nun erhält die Firma A als Leasingnehmer einen "Zustandsbericht" von der DEKRA, die mit dem Händler zusammenarbeitet. Darin heißt es nun:

Optischer Zustand:

Stoßfänger vorn Kratzer smartrepair / Rep.Kost 216,00 EUR / Anteil Voll / Kunde 216,00 EUR

Motorhaube Steinschlag austupfen / Rep.Kost 30,00 EUR / Anteil Null / Kunde 0,00 EUR

Technischer Zustand:

Lenkung und Achsen: Stoßdämpfer hinten Oelverlust. / Rep.Kost 460,00 EUR / Anteil Voll / Kunde 460,00 EUR

Bremsanlage: Bremsflüssigkeit / Rep.Kost 95,00 EUR / Anteil Null / Kunde 0,00 EUR

(Die Bilder von den Schäden am Stoßfänger und dem Ölverlust hänge ich hier dran.)

Die Firma A soll nun den Zustandsbericht anerkennen, unterschreiben und "676,00 EUR (netto = 568,07 EUR / 19,0 % MwSt.= 107,93 EUR)" zahlen.

Fragen an die Experten:

(1) Was haltet Ihr von den berechneten Positionen?

(2) Ölverlust an den Stoßdämpfern ist doch nicht Sache des Leasingnehmers, oder?! In den Bewertungskriterien von Skoda steht bei "Antriebsstrang" und akzeptierter Zustand "Leichte Ölfeuchtigkeit der Aggregate ohne Tropfenbildung".

(3) Müsste der Händler nicht konkret ausführen, weshalb er meint, dass diese Positionen von der Firma A als Leasingnehmer zu begleichen sind? Dazu habe ich im Netz gelesen: "Er muss detailliert darlegen und nachweisen, welche der behaupteten Schäden auf normalen Verschleiß und welche auf übervertragliche Abnutzung zurückzuführen sind. Ein Gutachten, das die Schadenskosten ohne jegliche Begründung auflistet, reicht nicht aus."

(4) Wie würdet Ihr hier weiter vorgehen?

Muchas gracias :)

Beste Antwort im Thema

Also den stossfänger zu bezahlen finde ich mehr als legitim!

33 weitere Antworten
Ähnliche Themen
33 Antworten
am 1. Juli 2016 um 9:44

gel.

am 1. Juli 2016 um 10:36

Wird ein neues Fahrzeug im Anschluss geleast oder nur das alte abgegeben ?

Handeln mit dem Händler. So nicht unterschreiben.

Meine Meinung war aus dem Bauch, reine Fairness.

Aber wenn man nicht dafür aufkommen muss, knall ihnen diese Schadenkataloge usw. um die Ohren.

Spreche mit dem Verkäufer, der alles für ok befand. Vielleicht ist hier mal wieder der Fall, die rechte Hand weiß nicht was die Linke tut...

Zitat:

@benprettig schrieb am 1. Juli 2016 um 13:22:45 Uhr:

Handeln mit dem Händler. So nicht unterschreiben.

Mich würde es gar nicht wundern, wenn der Händler nicht mehr zuständig ist. Man kann als Händler im VW Konzern nämlich auch eine art "Rundum Sorglos Paket" buchen. Der Ablauf ist hierbei wiefolgt:

- LN gibt Fahrzeug beim Händler ab

- Händler meldet Leasing, dass der Wagen auf dem Hof steht

- Leasing beauftragt Gutacher (meist DEKRA)

- Wagen wird nach ca. 2 - 3 Wochen von der Leasing abgeholt.

Ich kann dem TE nur raten, dass er sich informiert, wer sein Ansprechpartner ist.

Gruß J_Novi

am 1. Juli 2016 um 21:28

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Juli 2016 um 10:29:39 Uhr:

Ersatzfähig wäre sicherlich nur die Wertminderung, also die Abweichung von Ist-Zustand zum Soll-Zustand. Das ist nicht der Reparaturaufwand. Die Reparatur führt ja ihrerseits auch wieder zu einer teilweisen Werterhöhung. Im Schadensrecht wäre das Stichwort "Abzug Neu für Alt".

Was ist das für eine krude Theorie bezogen auf den Kratzer?

Meinst du wirklich ein Kratzer der via Smart-Repair ausgebessert ist, ist besser als gar keiner?

Beim Kratzer kann man meiner Meinung nach bestenfalls über die Höhe verhandeln.

Bei den Stoßdämpfern kann man nur anzweifeln, dass das Urteil des Sachverständigen richtig war, was entsprechend schwierig wird. Denn egal ob man nun darin ein Verschleißteil sieht oder nicht, die müssen in Ordnung sein, egal ob sie Verschleißteil sind oder nicht. Weder eine Bremsscheibe (=klassisches Verschleißteil) darf verschlissen sein, noch darf der Motor nicht mehr laufen (=kein klassischen Verschleißteil bei dem Kilometerstand).

Jupp ... geht's wieder? Habe ich irgendwo geschrieben, dass der Kratzer Verschleiß ist? Habe ich behauptet, dass der Wert über das Vertragssoll steigt, wenn dieser kleine Schaden mit einer Smartrepair für ca. 50,- € repariert wird? Ich schrobte, dass ich für diese Smartrepair ca. 50,- € für ausreichend halte.

Solange die Stoßdämpfer nur an der Verschleißgrenze sind und nicht darüber (unzureichende Dämpfungswerte auf dem Prüfstand, da gäbe es auch ein Messprotokoll), sind sie technisch auch nicht fällig, sondern nur ziemlich dicht davor. Für dieses "davor" hat man bereits bezahlt.

Manche VW-Motoren wären bei dieser Laufleistung schon zum zweiten Austausch dran (hoch lebe die sich vorzeitig ausleiernde Steuerkette :D )

am 1. Juli 2016 um 22:58

Du hast etwas davon geschrieben, dass eine Instandsetzung wertsteigernd gegenüber einem altersgemäßen Ausgangszustand sein sollte. Wo soll das hier der Fall sein?

Und nochmal, natürlich kann man das Gutachten des Sachverständigen anfechten, aber das ist eine Nummer, die nicht ganz ohne ist.

Das hast Du nur so aufgefasst.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Juli 2016 um 00:42:02 Uhr:

Solange die Stoßdämpfer nur an der Verschleißgrenze sind und nicht darüber (unzureichende Dämpfungswerte auf dem Prüfstand, da gäbe es auch ein Messprotokoll), sind sie technisch auch nicht fällig, sondern nur ziemlich dicht davor. Für dieses "davor" hat man bereits bezahlt.

Stoßdämpfer die Öl verlieren, sei es auch noch so wenig, sind schlicht defekt auch wenn das noch nicht messbar sein sollte. Aber nach 75000km sollte da der Kostenanteil für den Kunden unter dem Verwaltungsaufwand sein.

Steinschläge sind so ein Thema für sich, sind Sie Alterstypisch oder nicht? Da es genügend Autos gibt die nach dieser Laufzeit keine oder nur wenige kaum sichtbare Steinschläge haben könnte der Fahrer durchaus mitgeholfen haben, durch zu geringen Abstand.

Aber ohne die Schäden mit eigenen Augen gesehen zu haben dürfte eine Einschätzung schwer sein.

Ausser den Stoßdämpfern, Die sind defekt aber nach 75000km auch keine unnormnale Erscheinung.

Themenstarteram 4. August 2016 um 4:59

Das ganze ist dann übrigens so ausgegangen, dass nur noch EUR 150,00 übrig blieben.

Das mit den Stoßdämpfern sei von der DEKRA nicht richtig erfasst worden, die eigene Werkstatt habe festgestellt, dass es nichts gravierendes sei. Und der Kratzer wurde dann etwas geringer berechnet. Wobei man sich auch da noch weiter hätte streiten können.

Nochmal allen meinen allerbesten dank für die tipps...

Danke für die Rückmeldung.

Mit der Summe kann man leben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Juli 2016 um 10:29:39 Uhr:

Stoßdämpfer haben erfahrungsgemäß nach 60-80tkm Laufleistung ihre Ablegereife erreicht. Danach sollte man sie tauschen (wg. Bodenhaftung, Bremsweg, Einlenkverhalten).

ich weiß nicht, was du für Autos fährst, aber bei meinem Passat sind sie auch lt. Stoßdämpfertest gut bis sehr gut. Der Wagen ist 4,5 Jahre alt und hat 96.000 KM drauf.

Bei meinem damaligen Golf 4 wurden sie nach 8 Jahren und 140.000 Km vorne etwas müde.

Bei unserem jetzigen Zweitwagen (Golf 4 1,4 aus 2003) sind die Stoßdämpfer nach Gefühl und Stoßdämpfertest auch nach 13 Jahren und 127.000 KM noch mehr als gut.

Ich würde hier mal schauen, ob der Wagen noch Garantie hat oder etwas auf Kulanz versuchen. Dass die Schürze instandgesetzt werden muss, ist klar.

Wegen dem Dämpfer liegt hier entweder ein Materialfehler vor oder der Fahrer ist damit gefahren wie ne gestochene Sau.

Die auf der Rüttelplatte erreichten Dämpfungswerte sind nicht unbedingt sehr aussagekräftig. Die Einflüsse des Reifendrucks, des Fahrzeuggewichts und des Fahrwerkszustands spielen bei diesen Messverfahren mit hinein und verwässern insbesondere wegen der Masseträgheit die Messergebnisse. Der "Normalfahrer" bemerkt es meist nicht rechtzeitig, wenn der Austausch sinnvoll durchgeführt werden sollte. Die Schwächeleien treten erst in Gefahrensituationen so zu Tage, dass sie Folgen zeitigen (Bremswegverlängerung u. frühzeitiges Ausbrechen des Fahrzeugs). Zu diesem Zeitpunkt sollten diese Bauteile aber bereits ersetzt sein. Das ist auch keine Frage der Fahrzeugmarke oder des Modells, sondern der Wartung und des Selbsterhaltungstriebes.

Oha :D

Na gut. Dann bin ich mal gespannt, wann

Ich als Laie merke, dass sie neu müssen. Bin wirklich überrascht. Danke für die Erklärung :)

Ich persönlich würde in solchen Fällen immer eine Garantieverlängerung mitbuchen. Ölaustritt ist definitiv kein normaler Verschleiss an einem Dämpfer. Gummilagerungen schon. Also ich persönlich würde vor Abgabe immer eine Unterbodeninspektion mit einem Meisterkollegen machen und dann alles dokumentieren und abklären.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Ärger bei Leasing Rückgabe: Kratzer/Steinschlag/Stoßdämpfer