Änderungsmaßnahmen bei größeren Felgen und Reifen

Ford Focus Mk1

Hallo zusammen!
Vor kurzem habe ich mir 17" Felgen mit Gutachten für meinen Ford Focus mk1 Facelift, Baujahr 2002, 1,6l bestellt, die heute schließlich angekommen sind. In dem Gutachten steht jedoch, dass ich die Radabdeckung an Achse 1 und 2 durch Ausstellen der Front- und Heckschürze und der Kotflügel oder durch Anbringen von dauerhaft befestigten Karosserieteilen herstellen muss. Außerdem muss an Achse 2, laut Gutachten, durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten und durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt, sowie durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination hergestelt werden.
Muss ich diese Auflagen wirklich alle erfüllen, um die Räder vom TÜV abgenommen zu bekommen oder hat jemand das auch so geschafft? Die Felgen haben eine Einpresstiefe von 38mm und ich wollte 215 40 ZR17 Reifen draufziehen. Falls jemand 17" Felgen mit dieser Reifengröße und ET montiert hat, wäre ich über Hinweise, wie sie passen und abgenommen wurden sehr dankbar. Außerdem wüsste ich gerne, was verändert werden muss und was so bleiben kann, damit nichts schleift.
PS: Noch könnte ich die Felgen und Reifen notfalls zurückschicken also wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr mir möglichst schnell antwortet, natürlich auch jeder andere, der die Reifen oder Felgen nicht fährt und was dazu sagen kann.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
MfG Crosser611

23 Antworten

Da war aber Einer über vorsichtig 🙂

Normal gehen selbst 215/40-17, ET 35, mit TL.

ja aber der meinte halt dass 5mm auf beiden seiten zu viel ist

Ach zur Tieferlegung habe ich auch nochmal eine Frage
und zwar habe ich welche gefunden von H&R 35mm vorn und hinten mit ABE
kann ich die ohne sorge einbauen oder muss ich dann wieder was machen??
Wegen der Rad Reifen Kombination

Hallo zyres83,
was hast du für Birnen drin und wo gibt es die Scheinwerfer? Kostenpunkt und Erfahrungen damit wären auch in beiden Fällen sehr nett.
LG

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Sobald Du eine TL verbaust, muss die Kombination wieder abgenommen werden.

Die ABE der TL gilt nur für Serienbereifung, ist also mit den 17 Zöllern ungültig.

Ebenso erlischt Deine Eintragung der Felgen / Reifenkombination, weil Diese ja auf Serienfahrwerk abgenommen wurde.

Es könnte ja passieren, dass Dir ein Fahrzeugteil, welches jetzt völlig ungefährlich ist, dann mit der Tieferlegung zbs den Reifen aufschlitzt.

in meiner abe steht etwas anderes. habe auch die H&R federn mit 35mm und die gelten für alle Radkombinationen, die passen.
Denke, da muss man eher nochmal die Räder eintragen lassen, mit der TL hat das jedoch nichts zu tun.

Ich hatte 7,5 x 17" mit 215/35 R17 und die konnte ich auch so eintragen lassen... habe ich jedoch nicht gemacht :-) Die Räder gefallen mir doch nicht mehr...

jemand Interesse?

2011-10-07-12-14-19
2011-10-07-12-12-45

Da H&R kaum Ihre TL auf Gängigkeit bei allen möglichen Reifen und Rädergrößen und Breiten testen kann, kann das auch so nicht in der ABE stehen.

Wäre ja mal was völlig Neues.

Ich würde wetten, da steht Serienbereifung auf Serienrädern drin.

Und 17 Zöller ist nunmal keine Serienbereifung !

Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk.

das ist das, was ich gelesen habe... werde aber bei Zeiten auch noch einmal direkt in die ABE schauen.

Viele Grüße

Steht doch eindeutig da, die Freigängigkeit muss passen.

Und das kannst nicht Du entscheiden, ob das passt, oder nicht. Also TÜV.

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