Adaptiver Abstandsassistent
Moin nochmal
Im Skoda-Prospekt steht recht wenig drüber drin.
Kann mir jemand erklären was das genau ist , hat das schon jemand, und vor allem :
KANN MAN ES ABSCHALTEN ?
LG
slibo
Beste Antwort im Thema
Nichts für ungut, aber wenn du ein akustisches Signal dafür brauchst, um zu merken, dass du deutlich zu dicht auffährst, dann stimmt irgendwas grundsätzlich nicht.
20 Antworten
Es gibt im VAG Konzern 2 Varianten:
Front Assist:
Hier "scant" das System den Bereich vor dem Auto und wird "im Rahmen der technischen Grenzen" das Auto auf einen Unfall vorbereiten oder durch eine Notbremsfunktion den UNfall sogar vermeiden oder im Umfang veringern. Ob das System abschaltbar ist und ob es sinnvoll ist es abzuschalten lass ich mal dahin gestellt.
ACC + Front Assist:
Du stellst einen Tempomaten ein (Autobahn) und es schert ein langsameres Fahrzeug auf Deine Spur. Das System erkennt den Wagen vor Dir und bremst (nimmt gas weg) und reiht sich hinter diesem Fahrzeug ein. Ist die Spur wieder frei, beschleunigt der Wagen wieder auf die eingestellte Tempomat-Geschwindigkeit.
Skodas Prospekt und Informationen sind nicht wirklich tief. Da aber viele Extras auch im VW (Golf) verbaut sind, kann man da prima nachlesen.
Danke ,
das Abschalten könnte deshalb sinnvoll sein , weil man ja manchmal dem vorausfahrendem Fahrzeug signalisieren muss, das man schneller unterwegs sein möchte, und da Lichthupe ja nicht erlaubt ist , aber kurzfristiges annähern schon....
Du verstehst gell ;-)
Dazu musst du ihn nicht abschalten - wie die normale GRA kann auch der ACC mit "manuellem Gasgeben" "überschritten" werden...
ABER um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen: Ja, man kann beides (ACC und Front-Assist) getrennt abschalten. ACC wie die normale GRA via Lenkstockhebel und Front-Assist via Infotainment (sogar in zwei Stufen).
P.S.: Ich empfehle immer das lesen der (online als PDF verfügbaren) Bedienungsanleitung: Anhand der "Bedienungserlärung" erkennt man meist auch die "eigentliche Funktion" vieler/aller Features...
Zitat:
Original geschrieben von slibo
das Abschalten könnte deshalb sinnvoll sein , weil man ja manchmal dem vorausfahrendem Fahrzeug signalisieren muss, das man schneller unterwegs sein möchte, und da Lichthupe ja nicht erlaubt ist , aber kurzfristiges annähern schon....
Kannst Du Deine seltsame Rechtsauffassung an Paragraphen belegen? Es ist nämlich eher umgekehrt ...
Kurzzeitige, einmalige "Lichthupe" bei Wahrung des gesetzlichen Mindestabstands ist außerorts ohne Blendung des Gegenverkehrs keine Nötigung!
Deshalb darf ein ACC auch gar nicht so konfigurierbar sein, daß es den gesetzlichen Mindestabstand gewollt unterschreitet - und natürlich ist es abschaltbar, wie oben schon gesagt.
ich nutze die Lichthupe auf der BAB auch um zu signalisieren, dass ich schnell unterwegs bin....aber unter Einhaltung des Abstands - solange ich den Vordermann nicht mit Dauerlicht befeuer und/oder er diese Lichthupe nur erkennt, weil es unter ihm durscheint, ist das m.M. nach alles in Ordnung.
Stimme Käfer somit 100% zu.
Zitat:
Original geschrieben von Käfer1500
Kannst Du Deine seltsame Rechtsauffassung an Paragraphen belegen? Es ist nämlich eher umgekehrt ...Zitat:
Original geschrieben von slibo
das Abschalten könnte deshalb sinnvoll sein , weil man ja manchmal dem vorausfahrendem Fahrzeug signalisieren muss, das man schneller unterwegs sein möchte, und da Lichthupe ja nicht erlaubt ist , aber kurzfristiges annähern schon....
Kurzzeitige, einmalige "Lichthupe" bei Wahrung des gesetzlichen Mindestabstands ist außerorts ohne Blendung des Gegenverkehrs keine Nötigung!
Genau so ist es. Mich wundert es übrigens fast jeden Tag aufs neue, was da draußen, auf den Straßen für Dep... unterwegs sind und wo die ihren Führerschein gemacht haben.
Zitat:
Original geschrieben von st220
Genau so ist es. Mich wundert es übrigens fast jeden Tag aufs neue, was da draußen, auf den Straßen für Dep... unterwegs sind und wo die ihren Führerschein gemacht haben.Zitat:
Original geschrieben von Käfer1500
Kannst Du Deine seltsame Rechtsauffassung an Paragraphen belegen? Es ist nämlich eher umgekehrt ...
Kurzzeitige, einmalige "Lichthupe" bei Wahrung des gesetzlichen Mindestabstands ist außerorts ohne Blendung des Gegenverkehrs keine Nötigung!
Also Jungs,
ich will hier kein Fass aufmachen ....
aber kann es sein das Ihr aus einer recht verkehrsarmen Gegend kommt ?
Meines Wissens wird der Abstand kleiner als halber Tacho bereits als drängeln bezeichnet....
Das heißt bei Tempo 140/kmh mindestens 70 m Abstand.
Jetzt mal ehrlich, seit Ihr sicher das Ihr bei og. 70 m innehaltet ,kurz wartet, und einmal lieb aufblendet ?
Also wenn ich hier das täte, hätten sich in der Zwischenzeit 2 Pkws in die 70 meter Lücke gesetzt....
Übrigens schaut mal ne stark befahrene AB an, da fahren tatsächlich rechts Lkws, mit Tempo 80 und mehr....wenn ihr da auffahren wollt bedarf es einer Lücke von Minimum 80 meter, um dem einen nicht zu dicht aufzufahren, und dem anderen nicht in seinen Sicherheitsabstand zu fahren...
Meine Erfahrung : wenn der Vordermann genug Platz rechts hat, und mich nach einiger Zeit der Verfolgung
nicht vorbeilässt, wird Lichthupe meist mit Ignoranz bestraft, während wenn ich den og. Abstand mal kurz auf 50 m reduziere weiss er das ich eigentlich schneller möchte, und es auch kann..
Da frag ich mich wer der Depp ist....
Servus,
ich fahre 80% BAB von 30-35 tsd KM pro Jahr
Auf einer Landstraße mache ich keine Lichthupe da hier entweder 70 oder 100 km/h nur erlaubt sind und die meisten Verkehrsteilnehmer halten sich daran.
Auf einer viel befahrerenen BAB drängel ich schon deswegen nicht, da es nichts bringt und ich am Ende einen Herzinfarkt bekommen würde.
Wir reden hier über klassische Situationen, wo ich mit einer hohen Geschwindigkeit auf der linken Spur bin und sehe, dass jemand deutlich langsamer diese Spur befährt, er aber ohne Mühe und Risiko wieder auf die recht Spur wechseln kann - da kann ich also 90-100 Meter vorher locker einmal Aufblenden um zu sinalisieren, dass ich vorbei möchte.
Macht er dennoch nicht Platz muss ich das wohl erst einmal hinnehmen - meine Pappe riskiere ich nicht wegen solchen Situationen.
Zitat:
Meine Erfahrung : wenn der Vordermann genug Platz rechts hat, und mich nach einiger Zeit der Verfolgung nicht vorbeilässt, wird Lichthupe meist mit Ignoranz bestraft, während wenn ich den og. Abstand mal kurz auf 50 m reduziere weiss er das ich eigentlich schneller möchte, und es auch kann..
Da atme ich einmal tief ein und wechsel die Spur nach rechts - Verkehrserziehern gehe ich damit aus dem Weg, zumal das (schon oft beobachtet) auch in gefährlichen Manövern endet.
Es kommt ggf. dann ein neuer Hintermann "angeflogen" und er kann sich ja am Vordermann versuchen.
Außerdem hätte ich ja nun ACC an Board und fahre dann ganz entspannt hinterher.
Zitat:
Original geschrieben von Coestar
Da atme ich einmal tief ein und wechsel die Spur nach rechts - Verkehrserziehern gehe ich damit aus dem Weg, zumal das (schon oft beobachtet) auch in gefährlichen Manövern endet.
Es kommt ggf. dann ein neuer Hintermann "angeflogen" und er kann sich ja am Vordermann versuchen.
Genau so halte ich es auch. Teilweise wechseln dann die Vorrausfahrenden auch von sich aus mit nach rechts, um ein vermutetes Rechtsüberholen (das ich nie mache) zu "verhindern". Und dann ist links frei für regelkonformes Überholen ....
Zum Thema zurück, was ich oben sagen wollte, aus Gesprächen mit Kollegen eines anderen Standorts, die am ACC arbeiten: die Technik MUSS gesetzeskonform arbeiten, also den gesetzlichen Sicherheitsabstand (etwa "halber Tacho" in Metern oder knapp "2-Sekunden"😉 gewährleisten. Das ACC Steuergerät unterliegt "Functional Safety" (ISO 26262) Auflagen, und Entwickler würden sich persönlich (das ist der Unterschied zur Entwicklung ohne "Functional Safety"!) haftbar machen, wenn ein Unfall mit Personenschaden nachweislich durch eine aktive ACC Regelung verursacht worden wäre. Eine Einstellung des ACC auf einen nicht mehr gesetzeskonformen, aber in der Regel auch noch nicht bestraften Abstand (je nach Auslegung des Richters 1-1,5 Sekunden) darf also nicht möglich sein!
Genau so halte ich es auch. Teilweise wechseln dann die Vorrausfahrenden auch von sich aus mit nach rechts, um ein vermutetes Rechtsüberholen (das ich nie mache) zu "verhindern". Und dann ist links frei für regelkonformes Überholen .......
Außerdem halte ich mich an alle Geschwindigkeitbegrenzungen, halte an Stopschildern, und helfe älteren Damen über die Strasse....
Aber Danke für die Technische Info !!!!!!!
Die ist klasse
Fakt ist, dass Du den Assistenten mit dem eigenen Gaspedal immer überstimmen kannst....ggf. bimmelt oder leuchtet dann da etwas um dich darauf hinzuweisen, dass das system es gerne anders hätte...aber was soll es.
der rest ist eine charakterfrage😉
Hi Leute komme aus dem VW-Lager und habe einen Kumpel mit einem Octavia III der ein Problem mit seinem ACC hat. Hier mal der O-Ton
ACC schaltet sich selbst ab, wenn der Wagen im Stop-and-Go-Verkehr auf Stillstand runtergebremst wird. Nach ca. 2 Sekunden Stillstand kommt ein akustisches Signal, das ich die Bremse betätigen soll und ACC deaktiviert sich. Das hätt ich gerne abgeschaltet.
Ich kenne das aus dem Golf 7 so das er bis zu 3 Sekunden selbst wieder anfährt, über 3 Sekunden muss man ihm dann mittels Reset-Taste am Lenkrad oder durch kurze Betätigung des Gaspedals mitteilen das er wieder anfahren soll.
Habt ihr gleiche Erfahrungen oder ist das womöglich ein defekt im ACC?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Das ist beim O3 so, da er keine elektronische Hand-/Parkbremse mit "Auto-Hold" hat.
Nach den 3s muss man "manuell Bremsen", kann aber ansonsten gleich wie beim G7 sofort nach dem loslassen der Bremse wieder denn ACC aktivieren.
Vermutlich im falschen Thread, aber trotzdem:
Bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn erscheint im Kombiinstrument an Stelle der Km - Anzeige das Symbol von zwei Fahrzeugen. Dann ist der Abstand zum Vordermann zu gering. Gehört das zum Abstandsassistent und kann man irgendwo eine Einstellung ändern, die das Ding zum piepen bringt? Schließlich schaut man auf den Vordermann und nicht ständig auf das Kombi.