adaptive light - Bewusste Falschinformation durch Audi?!
Wer das Thema SQ5 - wer hat es getan? verfolgt hat wird aufgefallen sein, dass bei meinem SQ5 das adaptive light fehlt obwohl es bestellt und bezahlt wurde.
Bis jetzt war es eine erlebnisreiche Geschichte die heute um eine fast kriminelle Seite reicher wurde.
Laut der brodelnden Gerüchteküche ist mein fehlendes adaptive light kein Einzelfall; bereits hier im Forum gibt es mindestens drei Mitglieder bei denen das bestellte und bezahlte Licht fehlt. Betroffen dürften nicht nur SQ5 sondern auch "normale" Q5 sein.
Audi erhielt diesen Gerühten zufolge eine Charge von falsch deklarierten Teilen; "Standardteile" wurden von einem Zulieferer als Teile für adaptive light deklariert, geliefert und in weiterer Folge auch von Audi in die Fahrzeuge verbaut. Audi bemerkte diesen "Fehler", lieferte die Fahrzeuge dennoch aus. In wie weit Händler darüber informiert wurden besagten die Gerüchte nicht. In Österreich wurde der Generalimporteur jedoch informiert. Den Gerüchten zufolge wurde Stillschweigen vereinbart und die Endkunden über diesen "Fehler" nicht aktiv unterrichtet. Sollte ein Kunde von alleine auf diesen Umstand kommen sind mit diesem Kunden kostengünstige Lösungen zu vereinbaren. Frei nach dem Motto: Wenn der Kunde draufkommt gibt's ein wenig Geld zurück, wenn er nicht draufkommt braucht er das adaptive light auch nicht. Die Gerüchteküche spricht von 1000 oder sogar mehr betroffenen Fahrzeugen.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Gerüchte handelt. Dieses deckt sich jedoch mit den derzeitigen Erkenntnissen. Die Information stammt von einem Verkäufer der einem Kunden ein Auto mit diesem Mangel in vollem Bewusstsein, entsprechend der Vereinbarung von Audi mit dem Importeur ausgeliefert hat, und es später dem Kunden als dieser den Mangel reklamierte so "gebeichtet" hat. Den Wahrheitsgehalt möge jetzt jeder für sich beurteilen.
Wie erkenne ich ob mein Auto adaptive light tatsächlich verbaut hat?
Beim Einschalten der Zündung vollzieht die automatische Leuchtweitenregulierung einen "Testlauf". Dabei werden die Xenon-Brenner in vertikalter Richtung (auf und ab) bewegt.
Wenn zusätzlich das adaptive light verbaut ist, müssen die Brenner auch in horizontaler Richtung (links und rechts) einen "Testlauf" vollziehen. Tun sie das nicht ist nur normales Xenon verbaut.
Also Leute! Testet ob ihr das bestellte adaptive light auch bekommen habt. Falls nicht - Willkommen in der Gruppe der Unglücklichen. Setzt euren Vertragspartner (=Händler) unter Druck und verlangt Nachbesserung.
Ich wiederhole nochmals, dass es sich hierbei um Gerüchte handelt, deren Wahrheitsgehalt noch überprüft werden muss. Dass alleine hier im Forum mir drei Fälle bekannt sind, die noch dazu etwa zum selben Zeitpunkt vom Band liefen, kann kein Zufall mehr sein.
Dass Fehler passieren ist menschlich. Kriminell wird es dann wenn ich in bewusster Täuschungsabsicht Kunden prelle anstatt zu meinem Fehlern zu stehen.
lg vom firepr00f
der hofft, dass euch das richtige Licht aufgeht.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Axel_1961
"Eine Dame bestätigte mir ...."
Jetzt wird es kindisch!
Selbstverständlich hätte ich diese am Telefon durchaus freundliche Frau auch mit anderen Bezeichnungen (Sachbearbeiterin,...) oder gar Schimpfnamen belegen können. Ich fand die Bezeichung "Dame" für eine Frau, welche offensichtlich nichts für das Verhalten Audi's als Konzern kann, jedoch höflicher und durchaus zutreffend.
Sollte in deinem Kulturkreis diese Höflichkeitsformeln jedoch als "kindisch" bezeichnet werden so möchte ich mich vielmals dafür entschuldigen, dass ich gegenüber anderen Mitmenschen die ich direkt anspreche, oder über die ich spreche, ein Mindestmaß von kindlichem Verhalten an den Tag lege.
136 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von XC60 Interessent
Was allerdings beschrieben wird ist schon "Betrugsverdächtig": dem Kunden der eine Leistung bestellt, und bezahlt hat nur auf INTENSIVES Nachfragen das fehlen der Leistungserbringung zu bestätigen und den restlichen Kunden gegenüber nichts zu machen würde ich schon Betrug nennen wollen. ( Rechtlich müsste das natürlich ein Rechtsanwalt prüfen).Moralisch allerdings hat sich meine Aussage zu Audi bestätigt: der SQ5 wird - so lange sich da nichts
ändert oder Audi Einsicht zeigt - mein erster und letzter Audi gewesen sein.Und das schon RA eingeschaltet wurden: Gut, hätte ich auch gemacht.
Wie oben schon geschrieben wurde:
Wir sind Kunden und keine Bittsteller!
1. Rechtsempfinden ist dass eine, Recht haben dass andere...
Die Auslieferung ohne und Berechnung für AL ist zuerst einmal ein Sachmangel!
Ob und wie die Legislative es in A anders regelt weiß ich nicht.
In D ist dem Lieferanten/Hersteller (Vertragspartner) i.d.R. eine zweimalige Nachbesserung zu gestatten. Gelingt diese nicht, hat der Käufer erst danach ein Recht auf Wandlung/Rücknahme der Ware (Sachmangelhaftung). Natürlich Exlusive anderer Einigungen.
2. Betrug setzt Absicht/Vorsatz voraus. Die Ware muss quasi schon unter dieser Prämisse (also Fehlerhaft) hergestellt worden sein.
3. Der Vorwurf des Betruges ist nicht strafbar. Man ist bei Leugnung durch den Beschuldigten allerdings beweispflichtig!
4. Hat der Vertragspartner den Mangel geleugnet?
5. Selbst eine Täuschung ist nicht strafbar, es sei denn, man weist ihr den Tatbestand der Arglist nach.
6. Moral ist jedemanns persönliches Vergnügen.
7. Wer glaubt dass Sachmängel Markenspezifisch sind...den will ich in dem Glauben lassen.
8. Das Einschalten eines RA ist oftmals für eine eingehende Beratung gut. Allerdings sollte sie dann auch wirklich gut sein, ansonsten ist sie womöglich...nur teuer, besonders wenn er im vorliegenden Fall, auch von Betrug redet, nur um eine Mandantschaft zu bekommen.
9. Der Umgang mit Kunden ist ebenso nicht Markenspezifisch, sondern Charakteren-spezifisch
10. Hauptsache man fühlt sich gut dabei, den "Betrüger" abgestraft zu haben, indem man Publikumswirksam sein Produkt meidet!
Ganz ehrlich: Kauf dir einen Volvo (ich hatte einen vor meiner Q!) und werde glücklich mit ihm. Und das meine ich wirklich nicht Ironisch, sondern aufrichtig! Ich war bei Volvo ungefähr da, wu du jetzt bei Audi zu sein scheinst. Schei... was auf die Karre und den Fahrspaß, hauptsache dem Stolz wird genüge getan und zu seinem Recht verholfen. Du schriebst oben schon ganz richtig: "Wir Kunden sind keine Bittsteller"...
nirgendwo! 😉
Gruß
rolli
Zitat:
Original geschrieben von SQ5-313
Wirklich gut und ausführlich geschrieben! 🙂
na ja....ob's hilft ...Ärger und dessen Auflösung ist so individuell wie jeder einzelne Sachverhalt und jeder von uns ;-)...Empathie ist gut...aber soooooo ein Rat.... ;-)
Zitat:
Original geschrieben von wabasaja
na ja....ob's hilft ...Ärger und dessen Auflösung ist so individuell wie jeder einzelne Sachverhalt und jeder von uns ;-)...Empathie ist gut...aber soooooo ein Rat.... ;-)Zitat:
Original geschrieben von SQ5-313
Wirklich gut und ausführlich geschrieben! 🙂
So sieht's aus.😉 Emotionen gehören zum Autokauf dazu, positive und negative. Und da wir hier bei MT und nicht in einem Juristenforum sind, sind die Beiträge eben nun mal emotional angehaucht. Immerhin geben wir im Falle des SQ5 sehr viel Geld für ein Premiumprodukt aus...da kann einem bei entsprechenden Problemen schon mal der Hals anschwellen. Die AGBs der Hersteller lassen einem da bzgl. rechtlicher Schritte jedoch nur einen begrenzten Spielraum. Meine jüngste Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass man bei div. Ärgernissen auch ohne rechtliche Grundlage etliches erreichen kann. Die Audi-Hotline machts möglich... 😉
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Hallo!
Auch bei mir fehlt das adaptive light, welches ich mit dem Komfortpaket des SQ5 bestellt habe.
Wurde gestern darüber telefonisch verständigt.
Für mich ist es ein klarer Fall, das der Kaufvertrag nicht eingehalten wurde, denn ich habe was bestellt/bezahlt, dass nicht eingebaut wurde.
Bin schon gespannt auf den Lösungsvorschlag.
@zojo: Hast du das Auto schon übernommen, und wenn ja wann?
Meinen habe ich am 9.10. bekommen und das AL ist drinnen.
Zitat:
Original geschrieben von HannesB4
@zojo: Hast du das Auto schon übernommen, und wenn ja wann?
Meinen habe ich am 9.10. bekommen und das AL ist drinnen.
das hat nichts mit der übernahme des fahrzeuges zu tun, sondern ausschliesslich mit der produktion. ich gehe davon aus, dass zojo entweder einen vorführer, oder einen neuwagen mit produktionswoche bis kw 38 hat. da wurde der erste fall bekannt und audi hat den fehler korrigiert.
Da von der Produktion bis zur Auslieferung ca. 2 Wochen vergehen, kann man es schon eingrenzen.
Und jetzt haben wir schon KW 43.
Zitat:
Original geschrieben von HannesB4
@zojo: Hast du das Auto schon übernommen, und wenn ja wann?
Meinen habe ich am 9.10. bekommen und das AL ist drinnen.
Ja, habe den SQ5 jetzt seit zwei Monaten.
Zitat:
Original geschrieben von zojo
Ja, habe den SQ5 jetzt seit zwei Monaten.Zitat:
Original geschrieben von HannesB4
@zojo: Hast du das Auto schon übernommen, und wenn ja wann?
Meinen habe ich am 9.10. bekommen und das AL ist drinnen.
Ist ein Neuwagen,der um zwei Monate früher kam.
Laut Audihändler bei Vertragsabschluß, hätte ich ihn erst jetzt bekommen! (also Mitte/Ende Oktober)
Mein SQ5 hat das AL verbaut. Zumindest gehe ich stark davon aus.
Hab`s zwar noch nicht wirklich getestet, aber er hat in den Scheinwerfern diese seitlich wegstehenden Lampen, für das statische Abbiegelicht, die ja angeblich ein Zeichen dafür sein sollen, dass das AL verbaut ist...
So Long,
MAXQ5
Hallo Leute,
also ich bin ja mal ein wenig später dran!
Wunderte mich bereits schon lange bei meinem SQ5 (auslieferung 04/2013) über das AL.....
und wollte in den nächsten Wochen mal beim Händler nachfragen,
ob das überhaupt verbaut wurde!
Siehe da......hab ich heute ein Schreiben vom Importeur erhalten, in dem erkannt wurde,
dass es nicht verbaut wurde!
Es wird angeboten die Mehrkosten von € 386,- zurückzuerstatten und zusätzlich ein Servicegutschein mit € 500,-!
Angeblich ist es nicht möglich das AL nachzurüsten, daher der Vorschlag!
Kann das sein?????
Ist für mich persönlich nicht wirklich eine Lösung!
Hallo,
zuerst mal tut es mir leid für Dich...:-(
Soweit ich den Thread verstanden habe, gibt's da keine Chance auf Nachbesserung...Du kannst versuchen so viel wie möglich raus zu holen...Gutscheine etc...und dann damit leben...
Betrifft das eigentlich nur Schweizer/Österreicher...??