ADAC Autovermietung -Vorsicht Betrug
Es geht um folgendes: Am Anfang September hatte ich einen unverschuldeten Autounfall. Der ADAC Abschlepper hat mir einen Leihwagen von ADAC angeboten. Er hat mir gesagt, dass ich als ADAC+ Mitglied und als Unschuldiger kostenlos 2 Wochen lang einen Mietwagen fahren darf.
Mein Anwalt hat mir gesagt, dass zum ADAC nochmal fahren und fragen soll, ob ich den Mietwagen für 2 Wochen oder 5 Tage kostenlos fahren darf. Nach seiner Empfehlung bin ich hingefahren und die Mitarbeiter haben mir gesagt, dass ich als ADAC+ Mitglied und Unschludiger 2 Wochen lang kostenlos fahren darf.
Einen Monat nach dem Unfall habe ich einen Brief von der ADAC bekommen mit einer Rechnung in Höhe von 1400€ für den Mietwagen. Ich habe bei der Rechtsabteilung angerufen und sie haben mir ebenfalls gesagt, dass ich nichts bezahlen muss und die Rechnung nur informativ sein sollte.
Gestern habe ich wieder eine Rechnung in Höhe von 944,05€ bekommen mit der Begründung, dass ich einen Nutzungsausfall in Höhe von 250,00€ gekriegt habe und die Rechnung in Höhe von 944,05€ soll ich selber bezahlen.
Im Brief stand noch, dass die ADAC keinen EInfluss auf diese Rechnung hat und nicht zur Rückfrage zur Verfügung steht, sondern nur die gegnerische Versicherung.
Ich bin mit der Rechnung in Höhe von 944,05€ zum ADAC gefahren und diese haben mir gesagt, dass wenn sie mir einen Nutzungsausfall in Höhe von 250€ ausgezahlt haben, ich den Rest selber bezahlen muss. Am Anfang haben sie mir versichert, dass ich überhaupt nichts bezahlen muss. Der ADAC Mitarbeiter hat mich unverschämt ausgelacht.
Sollte ich zur Polizei gehen und Betrug melden (Ich habe auch einen Augenzeugen) oder zum Anwalt gehen oder welche Möglichkeiten habe ich noch?
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Welks
In Mietvertrag steht weder Mietdauer noch die Kosten.Das war mein erste mal und soooo ein Fehler .Ich hab nie gedacht dass ADAC macht so was
Ich hätte nie gedacht, dass jemand so was macht, nämlich einen Mietvertrag zu unterschreiben, in dem weder Mietdauer noch Kosten aufgeführt sind.
O.
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Welks
In Mietvertrag steht weder Mietdauer noch die Kosten.Das war mein erste mal und soooo ein Fehler .Ich hab nie gedacht dass ADAC macht so was
Ich hätte nie gedacht, dass jemand so was macht, nämlich einen Mietvertrag zu unterschreiben, in dem weder Mietdauer noch Kosten aufgeführt sind.
O.
Es ist blauäugig einen Leihwagen ohne Preisangabe auszuleihen und auf den guten Willen des Autovermieters zu hoffen, dass die gegnerische Versicherung den vollen Preis zahlt. Ich rate allen, die das hier lesen, beim ADAC-Partner vor Ort keine pauschalen Abtretungserklärungen zu unterschreiben, ohne sich vorher sachkundig gemacht zu haben. Lieber den Wagen einen Tag auf dem Hof stehen lassen und einen Anwalt um Rat fragen.
Hier wird ganz klar eine Notlage ausgenutzt, indem dem Geschädigten, der nach seinem Unfall ggf. nicht voll geschäftsfähig handeln kann, per pauschaler Abtretungserklärung ein Leihwagen, ein Gutachter, ein Rechtsanwalt und eine Werkstatt untergejubelt wird. Möglicherweise liegt auch ein Verstoß gegen das UWG durch den ADAC-Partner vor. Schade ist, dass diese Geschäftspraktiken unter dem Deckmantel der gelben Engel geschieht.
Der ADAC meint in vielen Dingen recht zu haben, ob er es hat muss anschließend ein Rechtsanwalt klären.
Vorsicht vor Unfallhelferringen!
Lässt der Betroffene sein Fahrzeug abschleppen oder nimmt er einen Mietwagen in Anspruch, muss er aufpassen. Oft wirken Abschleppunternehmer, Mietwagenunternehmen, Sachverständiger und Werkstatt einvernehmlich zusammen und bieten im Rahmen eines Unfallservice an, die Unfallabwicklung zu managen. Diese „Interessengemeinschaft“ lässt sich dann durch Abtretungserklärungen Ansprüche des Geschädigten abtreten, so dass dieser bewusst über den Stand der Regulierung im Unklaren bleibt. Verweigert dann der Haftpflichtversicherer die Leistung, sieht sich der Geschädigte mit Forderungen seiner „Vertragspartner“ konfrontiert, obwohl ihm suggeriert wurde, die Versicherung würde alles bezahlen.
Dabei hat der Betroffene so gut wie keinen Einfluss, da er die Schadenregulierung kaum überblickt. In diesem Zusammenhang abgeschlossene Verträge sind, da sie auf eine Rechtsberatung hinauslaufen, wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig (BGH DAR 1994, 314). Der Unfallgeschädigte sollte sich nie aus der Hand nehmen lassen, selber den Schaden der Versicherung zu melden.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/schadensregulierung/
Zitat:
@Welks schrieb am 12. Dezember 2011 um 15:29:45 Uhr:
Mein Auto hab ich noch länger ,als 2 Wochen repariert -Reparatur hab ich selbst gemacht. ...
Da ist doch das Problem! Die gegnerische Versicherung geht sicher davon aus, dass eine Reperatur in einer Fachwerkstatt nicht länger als 5 Tage gedauert hätte. Und wenn die Fachwerkstatt dann doch länger gebraucht hätte, weil z. B. Ersatzteile fehlten, hätte die Versicherung sicher auch mehr als fünf Tage einen Mietwagen bezahlt.
Wenn ich aber nach Feierabend jeden Tag ein Stündchen am Auto werkele, kann ich dafür nicht länger einen Mietwagen beanspruchen als die normale Reperatur in der Fachwerkstatt gedauert hätte. Dem Mitarbeiter der Autovermietung war sicher nicht klar, dass du dein Auto selbst nach Feierabend reparieren willst.
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Nach fast 5 Jahren dürfte die Reparatur mittlerweile erledigt sein.