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Autovermietung stellt mir einen Schaden in Rechnung, von dem ich nichts weiß

Themenstarteram 1. Februar 2014 um 21:51

Hallo!

 

Vor etwas über einem Monat habe ich einen Kleinwagen gemietet - ich hatte keinen Unfall und habe auch sonst keine Beschädigung des Wagens bemerkt. Den Wagen habe ich auf dem Parkplatz der Versicherung abgestellt und den Schlüssel in den Abgabekasten geworfen - es gab also keine persönliche Übergabe.

 

Heute bekam ich danna uf einmal eine Rechnung über knapp 600 Euro aufgrund eines angeblichen langen Kratzers - eine Rücksprache mit mir oder ähnliches war nicht erfolgt.

 

Könnt Ihr mir sagen, wie die Rechtslage ist? Wer hat die Beweispflicht? Hat wer einen Tipp, wie ich mich am besten verhalten sollte?

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15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hadoken44

Hallo!

 

Vor etwas über einem Monat habe ich einen Kleinwagen gemietet - ich hatte keinen Unfall und habe auch sonst keine Beschädigung des Wagens bemerkt. Den Wagen habe ich auf dem Parkplatz der Versicherung abgestellt und den Schlüssel in den Abgabekasten geworfen - es gab also keine persönliche Übergabe.

 

Heute bekam ich danna uf einmal eine Rechnung über knapp 600 Euro aufgrund eines angeblichen langen Kratzers - eine Rücksprache mit mir oder ähnliches war nicht erfolgt.

 

Könnt Ihr mir sagen, wie die Rechtslage ist? Wer hat die Beweispflicht? Hat wer einen Tipp, wie ich mich am besten verhalten sollte?

Wenn du kein Übergabe-Protokoll, selbstgemachte Fotos oder Zeugen hast, hast du ein Problem...

notting

am 2. Februar 2014 um 10:54

Warum gibst du das Auto bei einer Versicherung zurück?

Themenstarteram 2. Februar 2014 um 19:28

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von Hadoken44

Hallo!

 

Vor etwas über einem Monat habe ich einen Kleinwagen gemietet - ich hatte keinen Unfall und habe auch sonst keine Beschädigung des Wagens bemerkt. Den Wagen habe ich auf dem Parkplatz der Versicherung abgestellt und den Schlüssel in den Abgabekasten geworfen - es gab also keine persönliche Übergabe.

 

Heute bekam ich danna uf einmal eine Rechnung über knapp 600 Euro aufgrund eines angeblichen langen Kratzers - eine Rücksprache mit mir oder ähnliches war nicht erfolgt.

 

Könnt Ihr mir sagen, wie die Rechtslage ist? Wer hat die Beweispflicht? Hat wer einen Tipp, wie ich mich am besten verhalten sollte?

Wenn du kein Übergabe-Protokoll, selbstgemachte Fotos oder Zeugen hast, hast du ein Problem...

notting

Und wenn ich einen Zeugen habe?

Zitat:

Original geschrieben von Hadoken44

Zitat:

Original geschrieben von notting

 

Wenn du kein Übergabe-Protokoll, selbstgemachte Fotos oder Zeugen hast, hast du ein Problem...

notting

Und wenn ich einen Zeugen habe?

Dann werden die im Zweifelsfall einen Richter überzeugen können müssen.

Da würde ich mal einen Anwalt konsultieren...

notting

am 3. Februar 2014 um 13:38

Erinnert mich irgendwie an das hier: http://www.motor-talk.de/.../...tcheck-abzocke-bei-hertz-t4827102.html

Zitat:

Original geschrieben von Gentsai

Erinnert mich irgendwie an das hier: http://www.motor-talk.de/.../...tcheck-abzocke-bei-hertz-t4827102.html

Dort war es aber IIRC so, dass dem Kunden was in Rechnung gestellt wurde, was gar nicht hätte abgerechnet werden dürfen (Steinschlag -> allg. Risiko beim Kfz-fahren und Kasko-Versicherungen zahlen ja Steinschlagreparaturen _ohne_ Austausch mit 0EUR SB, egal was im Vertrag steht - nur wenn die Scheibe ausgetauscht werden muss, kommt der SB ins Spiel).

notting

Deswegen lasse ich mich nie darauf ein, eine Rückgabe ohne Abnahme zu machen.

Beispiel:

Du gibst das Auto am Sonntag Abend zurück, das Auto ist top in Ordnung oder hat nur die im Mietvertrag notierten Schäden. Du wirfst den Schlüssel in den Briefkasten - z.B. bei Enterprise - und gehst nach Hause.

In der Nacht läuft irgendein A**** oder Betrunkener dort lang und macht aus Dummheit oder Berechnung einen langen Kratzer rein, im Umgangston "Neidgravur" ...

Noch Fragen? Du warst nicht dabei ...

Hallo,ich hatte ein ähnlichen fall.Hatte ein trasporter von peugoet und beim einparken ein lastwagen gestriffen.Nun ist dort ein langer kratzer.Habe heute post bekommen die wollen 2500 euro dafuer haben,kann ich nun irgendwas dagegen tun?

Zitat:

Original geschrieben von Whv2014

Hallo,ich hatte ein ähnlichen fall.Hatte ein trasporter von peugoet und beim einparken ein lastwagen gestriffen.Nun ist dort ein langer kratzer.Habe heute post bekommen die wollen 2500 euro dafuer haben,kann ich nun irgendwas dagegen tun?

Wenn die mehr verlangen als an SB vereinbart war oder du nachweisen kannst, dass die Reparaturkosten total überzogen sind kann man da was machen (also wenn z. B. mehr reparariert wird als nötig, exorbitante Stundensätze etc.). Dann solltest du einen Anwalt konsulieren. Zwischen den Zeilen deines Postings meine ich aber herausgelesen zu haben, dass nichts von dem der Fall ist.

notting

am 4. März 2014 um 4:06

Es liegt keine versicherung vor aber vor ort war die rede von 300 euro ca maximal nun sind es 2500 euro.für einen kratzer???

am 4. März 2014 um 13:32

Dann lass dir doch ein Gutachten vorlegen oder lass ein eigenes machen, wenn du dir unsicher bist wie hoch der Schaden wirklich ist.

Aber wenn man ohne Vollkasko fährt, ist man doch selber schuld.

Hi,

hast du Bilder gemacht? Oder eventuell Zeugen ?

Wenn nicht, hast du ein Problem.

Ich an deiner Stelle würde zum RA gehen, falls du Rechtsschutz Versichert bist.

Wie sieht der Vertrag , denn du abgeschlossen hast aus ?

Normalerweise hast du eine Eigenbeteiligung von ca.500 - 750€.

Gruss

Schlag1u

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von Hadoken44

 

 

Und wenn ich einen Zeugen habe?

Dann werden die im Zweifelsfall einen Richter überzeugen können müssen.

Da würde ich mal einen Anwalt konsultieren...

notting

eben, dann hätten du das gleich so angeben müssen. Hinterher einen "Zeugen" aus dem Ärmel schütteln, der "Stein und Bein bezeugt, dass alles ok war", wer glaubt dir das?

Könnte man schnell als "Gefälligkeit" auslegen..

Was ich nicht kapiere: warum kommen die erst nach einem Monat damit?

In der Zwischenzeit können doch x-Leute das Auto gefahren sein?

am 16. Mai 2017 um 20:28

Widerspruch Rechnung (Schaden ? Mietpreis? ) Autovermietung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vetrag ist lt. BGB 145 ff. ist eine nachträgliche einseitige Änderung des Mietvertrages nicht möglich. Was Sie mir schreiben, ist eine nachträgliche Mietpreisveränderung die ich ablehne. Entweder ist es eine Schadensrechnung der Versicherung gemeldet sein muss, oder eine Mietpreisveränderung. Aber eine Mietpreisveränderung akzeptiere ich nicht.

Ihr Schreiben verstößt gegen BGB § 134 Bürgerliches Gesetzbuch. § 138 BGB, BGB §305.

Bürgerliches Gesetzbuch § 241 Abs 1: Leistungspflichten.

Sie sind verpfichtet bei Schäden auch die Versicherung ein zu beziehen. Sollten Sie es nicht tun, verstoßen Sie gegen (§307 Abs.2 Nr.2 BGB)

Sollten Sie die Versicherung bei Schäden nicht einbeziehen , werde ich eine klage Bürgerliches Gesetzbuch §823 Schadensersatzpflicht einreichen. Da die Autovermietung bezahlte Leistung (Versicherung) verwährt.

Für jeden Schaden verlange ich ein unbabhängien Gutachter der von der Versicherung beauftragt wurde.

Strafgesetzbuch §263 Betrug.

Da die Autovermietung ein Schaden mit Mietpreis abzurechnen versucht, hat die Autovermietung eine Straftat begangen. Alleine der Versuch ist schon eine Straftat. Die Autovermietung tut vorsätzlich die Versicherung bei Schäden nicht informieren. Somit ist eine Vorsätzlichkeit der Straftat nachweisbar.

Sollten Sie mich noch eimal anschreiben, werde ich keine Strafanzeige schalten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Zitat:

@Hadoken44 schrieb am 1. Februar 2014 um 22:51:08 Uhr:

Hallo!

 

Vor etwas über einem Monat habe ich einen Kleinwagen gemietet - ich hatte keinen Unfall und habe auch sonst keine Beschädigung des Wagens bemerkt. Den Wagen habe ich auf dem Parkplatz der Versicherung abgestellt und den Schlüssel in den Abgabekasten geworfen - es gab also keine persönliche Übergabe.

 

Heute bekam ich danna uf einmal eine Rechnung über knapp 600 Euro aufgrund eines angeblichen langen Kratzers - eine Rücksprache mit mir oder ähnliches war nicht erfolgt.

 

Könnt Ihr mir sagen, wie die Rechtslage ist? Wer hat die Beweispflicht? Hat wer einen Tipp, wie ich mich am besten verhalten sollte?

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