Achslast überschritten
Mal ne Frage hier in die Runde...Hab bei der suche nach passenden Winterreifen mit Felge, immer Radreifenkombis gefunden wo bei mir die Achslast um 20kg überschritten wird.Interessiert das überhaubt
jemand somal das nur im Anhängerbetrieb zutrifft, und ich im Winter eh keinen Anhänger ziehe.
Kann man so was eintragen lassen?Z.b. "Im winter kein Anhänger möglich"
Lg Mike
Beste Antwort im Thema
@ TE
Zu Deinem "Problem" sagt die EU-Richtlinie 92/23 Anhang IV:
"3.7.3. Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden,
kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die
Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 %
überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens
100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar
erhöht wird."
58 Antworten
Das ist eine Menge, aber wohl aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit.
Und wenn es um die Felge geht? Der TE hat glaube ich nicht erwähnt, ob der Reifen oder die Felge nicht der Achslast entspricht.
Der TE bezog sich auf den zu geringen LI des Reifens.
In seinem zweiten Post. Ich setze wieder meine Brille auf ;-)
Dann ist der Zusatz im Fahrzeugschein ganz schön verwirrend.
Weshalb?
Ist vielleicht Naiv,aber gibts ne möglichkeit die Reifenkombi eintragen zu lassen mit dem Hinweis "Bei Winterreifen kein Anhängerbetrieb möglich"
Lg
Wozu eintragen?
Du hast doch eine eingetragene Achslast, die von den Reifen abgedeckt wird.
Nur die Achslast "im Anhängerbetrieb" wird nicht abgedeckt.
So lange du mit den Winterreifen ohne Anhänger unterwegs bist, sind doch alle Auflagen erfüllt.
Und selbst mit Anhänger gibt es kein Problem:
92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)
"Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird."
Ja, die entsprechende Regelung hatte touaresch aber auch gestern Morgen schon erwähnt.
Ich würde aber vermeiden an die Grenzen des Reifens zu gehen, also lieber die erlaubte Überschreitung nicht ausreizen.
Zitat:
@mauritzki schrieb am 1. November 2019 um 07:44:21 Uhr:
Dann wäre ja die gesamte Diskussion überflüßig🙄🙄🙄
Genau, ist sie ja auch seit gestern.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 1. November 2019 um 09:16:59 Uhr:
Zitat:
@mauritzki schrieb am 1. November 2019 um 07:44:21 Uhr:
Dann wäre ja die gesamte Diskussion überflüßig🙄🙄🙄Genau, ist sie ja auch seit gestern.
Die Diskussion war bereits erledigt mit meinen Posts vom 30.10.2019 um 20:20 bzw. 22:11 Uhr 🙂🙂🙂
Die waren jedoch ohne Rechtsgrundlage und somit nicht zufriedenstellend.
Um das Thema hier abzuschließen..
Ausage Audi/VW: "Gilt nur bei Anhängerbetrieb"
Ausage Reifendealer: Interessiert keine S...
Ausage TÜV:AHK abbauen🙄sonst kombi nicht zulässig,aber eigentlich egal solange ich nicht in eine "Gruppe Schulkinder" fahre und mein Auto wird auseinander genommen😰...
Der ganze Zinnober für einmal im Jahr zum Skifahren,man man man,Aber wer schön sein will muß bekanntlich leiden😉
Lg Mike
Na tröste dich..dann fällst du wenigstens bei der HU durch. Ist. Doch auch cool.
Der TÜV hat die richtige Antwort gebracht. Es gibt bei deinem Fahrzeug werksmäßige Rad Reifenkombinationen wo das Problem nicht auf tritt. Wenn du irgendwas besonderes haben willst musst du dich halt an die Richtilinien halten.
Ich könnte ja mit Sommerbereifung zum TÜV fahren😉....Und übrings der Audimann hat mir gleich noch ein Angebot ,mit genau der Reifenkombi gemacht...........