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Unklarheit: Widersprüchliche Angaben im Fahrzeugschein zu Reifen / Traglast / Loadindex / Achslast

Themenstarteram 19. Februar 2024 um 10:50

Liebes Forum,

ich denke das ist Automodell-unabhängig – in unserem Fahreugschein stehen widersprüchliche Angaben zu den nötigen Reifen:

Max. Achslast: 1.780 kg pro Achse (unter 7.2 und 8.2 im Fahrzeugschein)

Benötigte Reifen: 215 / 70 R16 C 108T (15.1 und 15.2 im Fahrzeugschein)

Und jetzt kommts: bei den Anmerkungen unter "22" im Fahrzeugschein steht dann:

"Ohne technische Änderung, dann die Bereifungen 215/70 R16. 215/60 R17 u. 235/60 R17 auch mit Tragfähigkeitsindex 100T zulässig."

 

Wie werde ich daraus schlau? :confused::confused::confused:

Kann ich also 215/60 R17 mit 100V Reifen fahren? Ohne "C" (Commercial) und nur Traglast 100 (=800 Kg pro Reifen, also 1600 kg Achslast)?

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17 Antworten

Ist die Frage, ob die 100V in Ordnung sind, wenn nur maximal 190 oder 210 fahren wird, oder ob sich jemand daran stört, weil du mit den Reifen schneller fahren könntest. Was du natürlich auch mit einem Index von T oder ggf. ganz ohne Reifen auf den Felgen könntest :D... Schwierig. Wenn du eh nicht schneller fährst, lieber das nehmen, was im Schein steht. Vermutlich sind Reifen mit geringeren Indizes doch sowieso günstiger, oder nicht?

"Der Traglastindex

Der im Fahrzeugschein angegebene Traglastindex, auch Lastindex (LI) genannt, ist der Minimalwert und kann bei dem montierten Reifen höher sein. Er gibt an, wie viel KG der Reifen bis zum Erreichen seiner Geschwindigkeitsgrenze tragen kann, sofern diese maximal 210 Stundenkilometer beträgt. Bei Geschwindigkeiten über 210 Km/h nimmt die Tragfähigkeit mit zunehmendem Tempo ab. Der Lastindex 91 besagt, dass zum Beispiel ein Reifen der Größe 195/65 R15 91H bis zu seiner Maximalgeschwindigkeit von 210 Km/h maximal 615 Kg tragen kann. Sein schnellerer Bruder, der 195/65 R15 91V trägt bei Tempo 210 zwar ebenfalls 615 Kg pro Reifen, bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 Km/h hat sich seine Tragfähigkeit jedoch auf 91% reduziert. Anders Reifen mit der Geschwindigkeitskennzeichnung W, Y oder ZR, deren Tragfähigkeit erst jenseits von 240 Km/h unter die 100%-Marke rutscht."

Quelle: https://www.reifensuchmaschine.de/.../...it-hoechstgeschwindigkeit.htm

Das Fahrzeug hat nicht zufällig Zwilliingsreifen? Und welche Vmax hat es denn?

Kann es sein, dass die Achslast rein theoretischer Natur ist, weil vorher die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs erreicht wird? Dann würde "ohne technische Änderungen" bedeuten, dass es nur gilt, solange das Fahrzeug nicht aufgelastet wird.

Mit den gezeigten Angaben alleine sehe ich auch einen Widerspruch. Das seltsame Deutsch mit Rechtschreib- und Grammatikfehlern könnte auch ein Hinweis auf eine früher mal erfolgte Änderung sein.

Kannst du vielleicht noch mal das gesamte Dokument anonymisiert hochladen? Vielleicht ergeben sich noch Anhaltspunkte aus der Vmax oder der zulässigen Gesamtmasse.

Themenstarteram 19. Februar 2024 um 11:46

@rockville ich danke dir schonmal vielmals. Ich habe hier nur mal die Fahrgestellnr. rausgenommen. Ich hoffe das ist anonym genug :)

Kfz-fahrzeugschein-hyundai-h1-ohne-vin

Jetzt fehlt aber genau Feld T = Höchstgeschwindigkeit.

Themenstarteram 19. Februar 2024 um 11:53

Ah, Feld T ist auf dem Foto leider abgeschnitten. Ist aber 180 km/h laut diversen Quellen bei unserer Motorisierung und manuellem Getriebe.

Was mich wundert:

Zulässige Gesamtmasse 3030 kg

Leergewicht 2250 bis 2313 kg

Bedeutet Zuladung:

3030 - 2250 = 780 kg

3030 - 2313 = 718 kg

Wieso braucht es dann solche Achslasten?

Achslast VA 1600 kg = 800 kg pro Reifen = mind. Loadindex 100

Achslast HA 1780 kg = 890 kg pro Reifen = mind. Loadindex 104

Ich glaube, jetzt hast du in deiner Rechnung einen Denkfehler. Oder warum verdoppelst du die Werte der Achslasten? Und für die Achslasten kannst du ja nicht nur die Zuladung nehmen, sondern die Leermasse zuzüglich der möglichen Zuladung.

Die statischen Achslasten und die AL im Fahrbetrieb (dynamisch) unterscheiden sich erheblich.

Rad- und Achslast sind unterschiedliche Baustellen.

Themenstarteram 19. Februar 2024 um 12:04

@rockville stimmt, ich wollte es glaube ich eher halbieren. Habe es korrigiert.

@gummihoeker stimmt natürlich auch, logisch.

@johnnywiesel das ist ja das Problem: ich würde gerne die 100V Reifen (ohne "C" und weniger Loadindex) auf den Felgen behalten und so montieren, was ja laut der Anmerkung im Fahrzeugschein auch geht. Aber weiter oben im fahrzeugschein steht eben ich bräuchte "C 108T" Reifen...

Ich will auf jeden Fall a) legal und b) sicher (auch mit evtl. fehlerhaftem Fahrzeugschein) unterwegs sein.

 

 

@Rockville

Den Eintrag in der Zulassungsbescheinigung finde auch ich seltsam/nebulös.

Fachkräftemangel wohin das Auge blickt…

Ich glaube: der Eintrag ist inhaltlich schlicht falsch.

Es ist zwar so, wie ich schon vermutet habe, nämlich dass du die max. VA-Last und die max. HA-Last nicht gemeinsam ausnutzen darfst, weil das vorher durch die zulässige Gesamtmasse begrenzt wird. Als Erklärung für den LI 100 reicht das aber nicht.

Dass die Vmax unter 190 km/h liegt (T-Reifen), ändert daran auch nichts.

Der Unterschied zwischen statischer und dynamischer Achslast kann es auch nicht erklären. Insofern wüsste ich nicht, wie das bei maximaler hecklastiger Beladung mit einem LI-100-Reifen gehen soll. Ich denke, dass der Eintrag einfach falsch ist.

Themenstarteram 19. Februar 2024 um 12:25

Also zur Sicherheit lieber 103 aufwärts würdet ihr sagen?

Im schlimmsten Falle – ein Schaden, Versicherungsschutz – könnte es auf dieser Basis hakelig werden.

Schöne Zusammenfassung…, damit ist es jetzt ein Fall für die Prüforganisation, die diesen Unfug nachgetragen hat.

Eine gesetzliche Grundlage dafür halte ich für ausgeschlossen.

Themenstarteram 19. Februar 2024 um 12:43

Ich werde zur Sicherheit auf jeden Fall nicht die 100er Reifen drauf lassen. Nachprüfen, woher der Eintrag kommt, ist evtl. schwierig, daher gehe ich auf Nummer Sicher. TÜV meinte gerade am Telefon auch, das könne sich nur auf die VA beziehen aber sicher nicht auf VA+HA.

Danke für eure Beiträge :)

Zitat:

@kingodabongo schrieb am 19. Februar 2024 um 13:43:34 Uhr:

TÜV meinte gerade am Telefon auch, das könne sich nur auf die VA beziehen aber sicher nicht auf VA+HA.

Es ist ja noch kurioser: Laut ZBS gilt der alternative Load Index nur für 8.2, also für die Hinterachse. Auf der Vorderachse wäre dann weiterhin LI 108 gefordert. Das ergibt ja gar keinen Sinn. ;)

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