Achslast überschritten
Mal ne Frage hier in die Runde...Hab bei der suche nach passenden Winterreifen mit Felge, immer Radreifenkombis gefunden wo bei mir die Achslast um 20kg überschritten wird.Interessiert das überhaubt
jemand somal das nur im Anhängerbetrieb zutrifft, und ich im Winter eh keinen Anhänger ziehe.
Kann man so was eintragen lassen?Z.b. "Im winter kein Anhänger möglich"
Lg Mike
Beste Antwort im Thema
@ TE
Zu Deinem "Problem" sagt die EU-Richtlinie 92/23 Anhang IV:
"3.7.3. Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden,
kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die
Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 %
überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens
100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar
erhöht wird."
58 Antworten
OK, also gehen hier alle davon aus, daß der TE einfach nur ein zu niedriges Tragfähigkeitsindex gewählt hat.
Wäre in diesem Fall unzulässig, ansonsten würde sich im Anhängerbetrieb noch die Stützlast zur Gesamtlast addieren, aber nicht zu 100% sondern nur für einen Teil des Prozentsatzes...
Ohne Fahrzeug und dementsprechend die Daten dazu zu kennen würde ich behaupten, der Tragfähigkeitsindex ist das Maß der Dinge, wobei man da noch den Luftdruck und die gefahrene Geschwindigkeit zu berücksichtigen hat.
HTC
Grundsätzlich rate ich immer davon ab, Räder zu montieren die aufgrund des geringen Reifenquerschnitts stets am Limit ihrer Tragfähigkeit laufen und kaum Reserven haben.
Mir ist auch völlig schleierhaft, weshalb Kunden immer wieder die Risiken und Folgen einer Überlastung auf sich nehmen, nur um mit Reifenquerschnitten von 30 oder 35 % über die Straßen zu hoppeln.
Nun das wäre aber der Worst Case, man fährt selten mit einem Auto, daß bis ans Limit geladen ist und zusätzlich noch einen Anhänger dran hat...
Und wenn man nun den Reifen entsprechend aufpumpt und recht langsam fährt, ist die Gefahr verhältnismäßig gering.
Mir ist es aber ebenfalls schleierhaft, wieso man das machen sollte... falls es überhaupt darum in diesem Thread ging, habe Schwierigkeiten den Anfangsbeitrag richtig zu deuten 🙂
HTC
Wobei mit „Überlastung“ auch beispielsweise das Überfahren von abgesenkten Kanaldeckeln, Dehnungsfugen von Brücken und tieferen Frostaufbrüchen in der Fahrbahn gemeint ist.
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Ich habe extra breitere Reifen genommen, die ich aufgrund des Platzes kaum habe eingetragen bekommen, damit ich nicht ablasten muss. Aber jedem das seine, so lange er niemanden gefährdet und darum weiß, dass er nicht so viel zu laden darf. Wenn eine ABE dabei ist, die nicht durch den TÜV bestätigt werden muss, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass da jemand hinter kommt. Zum TÜV sollte man dann die Sommerräder aufziehen. Ich bin aber immer noch für die Einzelabnahme, dann ist man auf der sicheren Seite.
Genau, jeder muß natürlich selbst für sich entscheiden, welche Opfer er bereit ist zu erbringen, damit sein Fahrzeug den modischen Trends genügt.
Ich versuchs nochmal zu erklären:
Die "Achslast" in den Papieren ist ja nicht die tatsächliche Achslast des leeren Autos, sondern die Grenze, bis zu der man als Nutzer das Auto BELADEN DARF.
Die Achlast hinten eines leeren Autos ist z.B. 400 kg, im Schein steht (zul.) Achslast 700 kg, d.h. du darfst dein Auto nur soweit mit Personen, Gepäck usw. beladen, bis die Hinterachse 700 kg auf die Straße bringt.
Und nun "erlaubt" dir der Fzg.-Hersteller im Feld 22: "plus 50 kg bei Anh.-Betrieb"
Das heißt nichts weiter, als daß du dein Auto weiterhin bis 700 kg HA-Last beladen darfst und dann zusätzlich einen Anhänger dranhängen darfst, der eine Stützlast von bis zu 50 kg auf das Auto überträgt, was eigentlich zu einer Hinterachslast von 750 kg führt.
Wenn jetzt der TE Reifen kauft, die 2 x 350 kg, also 700 kg tragen, dann wird kein Polizist etc. sagen: Moment mal, in den Papieren steht 750 kg Achslast, also Bußgeld.
Er müßte dann schon das Auto auf eine Waage zitieren und feststellen, daß das Auto überladen ist.
Um welche Reifengröße geht es eigentlich?
Gibt es da nichts mit LI > 93?
245/35 R19
Ok, wenn man sich unbedingt so ne Größe auch noch als Winterreifen antun will...
Im "nicht Anhängerbetrieb" wird die Achslast ja abgedeckt.
Ich fahre im Sommer 255/35ZR19 auf einem Sharan 7N. Der Querschnitt ist ja wie ein 225/40ZR19, den ich auf der Vorderachse fahre. Bisher haben sich auch ältere Leute nicht über den Fahrkomfort beschwert und beim Fahrwerk habe ich eigentlich immer auf Sport gestellt.
Die Breite ist je nach Fahrzeuggewicht auch vollkommen ok. Ich fahre schon länger 245/40ZR18 auf Audi A4 und zuvor auf A6.
Danke für al Anworten.Die örtlichen Reifenhändler machen aber genau in der Reifenkombi Angebote und sagen keinen Ton das da irgend wo im Gutachten ne einschränkung steht!!!Steh da jetzt a`Bissel im Walde....Kaufen ,Anschrauben , losfahren und A-lecken🙄...
Lg Mike
Ich hatte mit meinem Sharan selbes Problem. Der Vorbesitzer kaufte Kompletträder mit Gutachten beim Reifenhändler, VW verkaufte mir die Zubehörräder mit. Alle guckten nur, dass der Sharan im Gutachten steht, jedoch achtete niemand darauf, dass der 7-Sitzer mit AHK eine erhöhte Achslast hat. Aus dem Grund und da die 16"er beim Abbiegen derbe über die Vorderräder schoben (sowas habe ich zuvor noch nicht erlebt, ich musste wirklich weiter lenken, um um die Kurve zu kommen, ohne in die Gegenfahrspur zu fahren), habe ich die schleunigst verkauft und für den Winter die Original 17"er zzgl. Spurplatten genommen, auf denen Sommerreifen waren und für den Sommer 19"er gekauft. Nun bin ich im Sommer sowie im Winter mit den Fahreigenschaften zufrieden.
@ TE
Zu Deinem "Problem" sagt die EU-Richtlinie 92/23 Anhang IV:
"3.7.3. Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden,
kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die
Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 %
überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens
100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar
erhöht wird."