Abwrackprämie: Datum Kaufvertrag?
Hallo zusammen,
Die Meinungen wann die Prämie ausgeschöpft sein soll gehen ja ziemlich auseinander.
Daher muss muss ich Euch mal ne Frage stellen:
Mein Händler sagte, dass es bald ne Regelung geben wird, wonach nicht das Datum der Neuzulassung sondern der Tag des Neuwagenkaufs (Vertragsabschluss) zählen soll.
Wisst ihr da was drüber?
Gruß,
duffy6
Beste Antwort im Thema
Du kannst am 29.3 ein Auto kaufen, und am 30.03 dann reservieren... und genau das ist es, was vielen aufstößt... Ich habe am 29.1 - 2 Tage nach Kabinettsbeschluss bestellt...
Bis Ende März werden ca 360.000 Anträge weg sein, wenn sich das ganze bei aktuellen 10k Anträgen im Schnitt täglich einpendelt.
Es ist wohl stark davon auszugehen, dass spätestens bis Mitte April alles wegreserviert ist... DENN: Der Kfz-Bund gibt 420.000 Kaufverträge GEKOPPELT! mit der Abwrackprämie an... Was ist mit den ganzen Leuten, die die Abwrackprämie NICHT über den Händler abwickeln?
Ich z.B. regele das alles selber, der Händler weis quasi garnicht, dass ich die Prämie in Anspruch nehme... Wenn man jetzt davon ausgeht, dass nur jeder 4. sich das mit der Prämie selber regelt und der Kauf dadurch für den Verband nicht auf die Prämie zurückzuverfolgen ist, da wird mir schwindelig 😁
Dazu kommt, dass mein Auto für Ende März bis Mitte April avisiert ist... Klasse.... Soll ich jetzt reservieren und 3 Tage später kommt das Auto? Soll ich nicht reservieren, das Auto kommt aber doch später und ich bin der gelackmeierte?
Es ist genial, wie die Regierung aus einer eh schon bescheuerten Regelung eine noch bescheuerte Regelung machen kann.... Jetzt wird für viel Geld bei der BAFA die "technik" umgestellt - sprich neue Software programmiert (geh ich mal von aus) anstatt zu sagen:
Wer bis 31.06.2009 ein Auto kauft und nen KV vorweisen kann bekommt die Prämie gesichert...
Nein... das is viiiiiiiiiiel zu leicht.... Gott.. ich muss ins Bett.. ich reg mich wieder auf....
So einen Schwachsinn findet man wirklich nur in deutschland!
130 Antworten
Ich habe ein Fahrzeug, welches erst im Mai 9 Jahre alt wird und erst dann die Bedingungen für die Abwrackprämie erfüllt.
Kann ich trotzdem jetzt schon ein neues Fahrzeug bestellen und mir die Abwrackprämie reservieren, so dass ich im Juni/Juli nach Auslieferung des Fahrzeugs die Prämie bekomme?
Ich habe meinen TT bei Audi unter Vorraussetzung der Abwrackprämie bestellt, von Audi werden zusätzlich 2500€ drauf gelegt (allerdings AUSSCHLIEßLICH in Verbindung mit der Abwrackprämie).
Lieferzeit ist KW 18, also heißt es für mich jetzt erstmal warten und hoffen. Das mit der Reservierung ab dem 30.03. klingt schon mal gut, werde früh morgens zusehen das Formular so schnell wie möglich verschickt zu bekommen. Des weiteren bin ich mal gespannt wie viele Prämien bis zu diesem Stichtag überhaupt noch verfügbar sind.
Das ganze bleibt weiterhin ein Glücksspiel. Und das finde ich nicht richtig, dass der Staat (der sowieso durch die MwSt. einen Großteil zurück erhält) seinen "Bürgern" eine solche Bangerei zumutet. Eine ZEITLICHE Begrenzung der Prämie auf den 31.12.2009 halte ich für viel sinnvoller, ich wette dann könnten viele Leute nachts ruhiger schlafen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Ungeheuer
Ich habe ein Fahrzeug, welches erst im Mai 9 Jahre alt wird und erst dann die Bedingungen für die Abwrackprämie erfüllt.
Kann ich trotzdem jetzt schon ein neues Fahrzeug bestellen und mir die Abwrackprämie reservieren, so dass ich im Juni/Juli nach Auslieferung des Fahrzeugs die Prämie bekomme?
Erst ab Mai.. das auto muss auch bei der reservierung schon die faktoren erfüllen.. sonst könnte ja jeder nach gutdünken sachen reservieren
@NickPF:
Die Prämie kannst dir aber erst ab 30.3 mit dem Kaufvertrag reservieren.
Ich bin froh, dass diese Regelung eingeführt wurde. Ich habe mir auch ende Februar einen A3 bestellt und mein Liefertermin steht noch nicht sicher fest. Wäre also eine ziemliche Zitterpartie geworden. Aber nun denke ich schon, dass alle die bisher einen Kaufvertrag haben auch die Prämie erhalten.
Einige "Experten" gehen ja davon aus, dass die maximale Anzahl von 600 000 Anträgen garnicht ausgeschöpft wird.
MfG
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Das denke ich nicht, wir werden anfang April ja sehen wieviele Kaufanträge eingegangen sind zu den 200000 Anträgen die jetzt schon vorliegen, vermutlich werden es deutlich mehr Anträge wie 600.000 inzwischen vermutet man über 1 Mio. und dann muss sich unsere Regierung was einfallen lassen 🙄
knapp 218.000 Anträge bisher...wenn es so weiterlaufen sollte dann wird das mit dem 30.03.2009 auch arschknapp, weil sicher viele bestellt haben und somit noch garnicht in diese Zahl der Anträge fallen.
sorry, aber nur um sicherzugehen:
ich hab vor 10 tagen einen skoda roomster bestellt. mein altfahrzeug erfüllt die voraussetzungen zur verschrottung erst zum 13.04. (dann 9 jahre alt). liefertermin für den skoda ist 15.04.
nach der bisherigen regelung konnte ich ja relativ sicher sein, dass die prämie bis zum 15.04. reicht, da ich dann alle voraussetzungen habe, um den antrag über den händler zu stellen.
aber durch die geplante neuregelung mit dem datum des kaufvertrages habe ich ein problem, wenn ich das richtig verstehe.
frage: kann ich die anwartschaft erst beantragen, wenn mein altfahrzeug 9 jahre alt ist, d.h. hier am 13.04.? oder kann ich den antrag schon vorher stellen, weil mein auto bis zur lieferung des neuwagens dann ja die voraussetzungen erfüllt?
die antwort wäre sehr wichtig, da ich noch bis DIESEN FREITAG widerrufen könnte wegen finanzierung des neuwagens und widerrufsrecht.
danke für eure antworten!
Durch die Neuregelung solltest Du mit Deinem Kaufvertrag in der Lage sein, die sogenannte Umweltprämie zu reservieren. (edit: Meinung um 20:14 revidiert)
Im Folgenden findest Du meine Ansicht, weshalb Dir das die Abwrackprämie trotzdem nicht sichert.
Zitat:
Original geschrieben von NickPF
knapp 218.000 Anträge bisher...wenn es so weiterlaufen sollte dann wird das mit dem 30.03.2009 auch arschknapp, weil sicher viele bestellt haben und somit noch garnicht in diese Zahl der Anträge fallen.
"Arschknapp" könnte sich sogar als eine ziemlich optimistische Prognose erweisen.
Ich befürchte auch eher eine Entwicklung, wie sie Eue hervorsagt.
Die augenblicklich eingehenden Anträge auf die sogenannte Umweltprämie setzen die Vollständigkeit der Unterlagen vorraus. Das heißt, das eine Vielzahl der Anträge auf die Abwrackprämie noch nicht eingegangen sind, da eine Menge Leute noch auf ihr bestelltes Auto warten müssen, bevor sie ihren Antrag stellen können.
So werden alle Wartenden Ende März ihren Kaufvertrag an das BAFA senden.
Zusätzlich wird nun noch ein gravierender Ansturm durch den Personenkreis aufkommen, der bis jetzt durch die wartezeitbedingte Chancenlosigkeit gezwungenermaßen auf die Abwrackprämie verzichtet hätte.
Und bis diese Reservierungen eintreffen, die alleine schon das Kontingent ausschöpfen könnten, werden weiterhin Tag für Tag neue Anträge eingehen.
Dies kann nun durchaus zur Folge haben, dass ein Neuwagenkäufer, der bewusst auf der Grundlage der bisherigen Regelung Anfang Februar ein Fahrzeug gekauft hat, welches im April/Mai geliefert wird, die Umweltprämie nicht erhält.
Durch dieses Forum bin ich auf die Seite abgeordnetenwatch.de aufmerksam geworden, auf welcher ich von Herrn Oppermann folgende Aussage zu diesem Thema gelesen habe: "Es ist nicht erkennbar, warum auch für die Reservierung nicht das Windhundverfahren angewendet werden sollte, das auch jetzt schon gilt."
Da es mir etwas schleierhaft war, wie man hier das auf der Hand liegende Problem nicht erkennen könne, habe ich folgende Anfrage zu einer Stellungnahme verfasst:
Sehr geehrter Herr Oppermann,
ich bin etwas irritiert darüber, dass es für Sie nicht erkennbar ist, wieso bezüglich der Reservierung der Abwrackprämie das Windhundverfahren keine Anwendung finden sollte.
Es könnte der sprichwörtliche Schlag in das Gesicht jener werden, die sich an den Rat von Wirtschaftsminister Glos gehalten haben und sich zur Sicherung der Abwrackprämie umgehend um den Erwerb eines Fahrzeuges bemüht haben, welches zeitnah geliefert wird. Sollte bei der Neuregelung nun das Windhundverfahren angewandt werden, so wird für diesen Personenkreis die bis dato nahezu sichere Prämie auf einmal zum Glücksspiel, da sich nun die Möglichkeit ergibt, dass die Fördermittel am 01.04. auf einen Schlag ausgeschöpft werden, wenn die Anzahl der eingehenden Anträge dementsprechend hoch ist.
Das man nun unter Umständen darauf hoffen muss, dass der Briefträger den eigenen Antrag oben auf legt, anstatt sich darauf verlassen zu können, durch den frühzeitigen Kauf eines in absehbarer Zeit lieferbaren Fahrzeuges, die Prämie nutzen zu können ist meiner Ansicht nach ein böser Aprilscherz auf Kosten derer, die dem Rat des Wirtschaftsministers gefolgt sind und sich anhand der ursprünglichen Richtlinien gut positioniert haben/hatten.
Um es an einem Beispiel vielleicht besser erkennbar zu machen:
Wäre es pädagogisch wertvoll und würde meine Glaubwürdigkeit fördern, wenn ich meinen Kindern sage "Wer zu erst sein Zimmer aufräumt bekommt ein Bonbon", um dann, wenn das erste fast fertig ist zu sagen "Ach, jetzt bekommt es doch der, der es mir als erstes aus der Hand reißt, solang er irgendwann sein Zimmer aufräumt..."
Aufgrund dessen sollte nach meiner Ansicht das Datum des Kaufvertrages berücksichtigt werden.
Halten Sie unter diesem Aspekt das Windhundverfahren nach wie vor für adäquat?
Leider wurde mir unterstellt, mein Beitrag würde keine Frageabsicht oder Aufforderung zur Stellungnahme erkennen lassen und hauptsächlich dem Zweck der Meinungsäußerung oder Kommentierung dienen, weshalb er dann auch nicht weiter geleitet wurde.
Dem ist jedoch nicht so. Darum habe ich mich über die am 10.03.2009 zugelassenen Fragen von Herrn Thomas und Herrn Bundler gefreut, die die Problematik aufgreifen.
Hier der Link zu den betreffenden Beiträgen.
Ich habe mich für die "Benachrichtigung , wenn eine Antwort vorliegt"-Liste eintragen lassen.
Vielleicht macht ja der ein oder andere mit und es wird hoffentlich ein großes Interesse an dieser Frage veranschaulicht.
danke für deinen sehr interessanten beitrag. d.h. also dass ich die reservierung schon am 30.03. vornehmen kann, auch wenn mein altfahrzeug erst am 13.04.2009 die kriterien erfüllt?!
wie gesagt, ansonsten müsste ich eben noch widerrufen, was bis zu diesem freitag möglich ist.
ich habe mich übrigens auch auf die benachrichtigungsliste setzen lassen.
Danke für den Link,
habe mich auch dort eingetragen, da das genau meine brennenden Fragen zur Prämie abdeckt.
Gern geschehen. Danke für´s eintragen. 🙂
@zappie: Das hängt von der Neuregelung ab. Ich habe vorhin, als ich die Meinung vertreten habe, dass Du die Prämie reservieren könntest, den Gedanken nicht zu Ende gedacht.
Sollte für die Reservierung beispielsweise der Kaufvertrag und eine Kopie des aktuellen und mindestens "9 Jahre alten Fahrzeugscheines" notwendig sein, so wirst Du nicht reservieren können.
Bis dato gibt es aber nirgends Angaben zum geänderten Ablauf, weshalb sich Deine Frage augenblicklich nicht beantworten lässt.
Meines Wissens nach musst du den Kaufvertrag und den KFZ Brief des Altfahrzeuges einreichen-aber keine Ahnung ob im Original oder in Kopie.
Ob Kopie oder Original - damit wäre zappie erst ab dem 13.04.2009 prämienberechtigt.
Allerdings finden sich auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach wie vor die alten Richtlinien. Somit sind bis zu einer offiziellen Bekanntgabe der geänderten Anforderungen alle kursierenden Informationen "ohne Gewähr" und ohne Hintergrundwissen über den Urheber der Aussage generell kritisch zu betrachten. Bleibt nur, den Kaiser zu zitieren:
"Schau ma mal..."
Ich muss zugeben dass mich nach anfänglicher "Sicherheit" mittlerweile das unruhige Gefühl gepackt hat.
BTW: Was ist eigentlich der Kaufvertrag? Habe bei meinem Händler ein Formular "Verbindliche Audi-Bestellung" unterschrieben, ist DAS mein Kaufvertrag?
Hallo,
laut verschiedenen Aussagen, ua. hier
http://www.zuckerbrot.de/abwrackpraemie/
ist die verbindliche Bestellung mit dem Kaufvertrag gleichzusetzen.
Einzelheiten wird es aber dann mit dem neuen Formular am 30.03 geben.
MfG