Abwicklung Vollkaskoschaden Fahrerflucht
Hallo Forum,
mein parkendes Auto wurde von jemandem angefahren der sich dann leider aus dem Staub gemacht hat. Sichtbarer Schaden ist: linke Tür, linker Kotflügel, linke Kieme, linker Seitenspiegel bei einem BMW Z3 aus 2001, Erstbesitz 47.000 km. Ich habe den Schaden am 18.02. bemerkt und die Polizei gerufen, die alles aufgenommen hat.
Am 21.02. habe ich meine Versicherung informiert - Vollkasko SF 19 ohne Werkstattbindung. Man sagte mir ich solle den Wagen in eine Vertragswerkstatt bringen lassen. Als ich erklärte, dass ich lieber in meine BMW-Werstatt möchte (200m entfernt) teilte man mir mit, dass in diesem Fall die Abwicklung Wochen dauern kann, wohingegen es in der Vertragswerkstatt sofort passieren würde. Zudem würden "Stellkosten" in der Werkstatt anfallen, die nicht mitversichert seien.
Ich habe mit meiner BMW-Werkstatt telefoniert und man hat mir geraten den Wagen vorbeizubringen, eine Abtrittserklärung zu leisten und die Werkstatt kümmere sich dann um die Abwicklung mit der Versicherung. Als ich nach möglicherweise anfallenden "Stellkosten" gefragt habe, hat man gelacht und gesagt so etwas gibt es bei Ihnen nicht, bestenfalls so ich 3 Wochen Urlaub mache und meinen Wagen dort unterstellen möchte.
Mein Anliegen und meine Fragen:
Ich möchte den Wagen vollständig reparieren lassen und hoffe, dass er nicht als wirtschaftlicher Totalschaden kategorisiert wird. Mir ist klar, dass ich die Selbstbeteiligung i.H.v. 500 € tragen muss und dass ich hochgestuft werde von SF 19 (35%) auf SF 12 (45%) - da-direkt Versicherung.
Ich möchte zu einen gerne wissen, ob weitere Kosten aus der Reparatur bzw. der Abwicklung der Regulierung auf mich zukommen können.
Zum anderen interessiert mich, ob jemand Erfahrung hat wie lange es dauert, bis eine Kostenübernahmezusage seitens der Versicherung erteilt wird. Die Versicherung möchte einen Gutachter schicken, der sich bislang noch nicht bei mir gemeldet hat.
Schon jetzt herzlichen Dank für mögliche Antworten/Hinweise/Tipps!
Beste Antwort im Thema
Bevor man hier gleich auf die Kacke haut und Tipps zum "richtigen" Beschweren gibt, sollte man sich vielleicht zunächst einmal die zeitlichen Abläufe zu Gemüte führen!
Der Schaden wurde am 18.02.2014 bemerkt - erst drei Tage später (warum eigentlich nicht sofort?) wurde der Schaden der Versicherung gemeldet.
Genauer gesagt am 21.02.2013 - einem Freitag (nach der Uhrzeit der Meldung frage ich lieber gar nicht).
Heute am Samstag, den 22.02.2014 stellt der TE um 13.08 Uhr fest, dass sich bisher noch kein Sachverständiger bei ihm gemeldet hat.
Und sofort kommen hier "Ratschläge", man solle "stärkere Geschütze" auffahren.
Einige Leute sollten erstens mal ihr Anspruchsdenken hinterfragen und zweitens über ihre eigenen Arbeitszeiten nachdenken.
Dass der Sachbearbeiter der Versicherung die eigene Vertragswerkstatt empfiehlt ist in meinen Augen nicht verwerflich.
Empfehlen darf er ja.
Und dass es in den Vertragswerkstätten der Versicherungen teilweise schneller mit der Abwicklung geht, ist auch kein Geheimnis.
Grossenteils wird da nämlich komplett auf ein Gutachten verzichtet, die Werkstatt schickt Fotos zusammen mit der Rechnung an die Versicherung und das war es dann schon.
Insoweit war das vom Sachbearbeiter der Versicherung nicht gelogen (von Formulierungsfragen einmal abgesehen)
Einzig die Aussage mit den Standkosten ist nicht nachvollziehbar, zumindest ich kenne keine Werkstatt, die bei Reparaturauftrag irgendwelche Standkosten berechnet.
Um dann noch die Frage zu beantworten:
Zitat:
Original geschrieben von myself4good
Ich möchte zu einen gerne wissen, ob weitere Kosten aus der Reparatur bzw. der Abwicklung der Regulierung auf mich zukommen können.
Nur noch dann, wenn du ein Ersatzfahrzeug in Anspruch nimmst.
Hier sagen deine Vertragsbedingungen, ob du diese Kosten mitversichert hast, oder ggf. den Ersatzwagen selbst zahlen musst.
Ansonsten gibt es da keine weiteren Kosten, egal, in welcher Werkstatt die Reparatur durchgeführt wird.
33 Antworten
Besten Dank, twelferider, dann bin ich beruhigt.
Bzgl. der kleinen Auseinandersetzung zwischen Oetteken und Dir:
Ich bin mir sehr sicher, dass ich meinen Wagen in der BMW-Werkstatt haben will und nirgends sonst, daher hat mich die Aussage der Sachbearbeitung wenig beeindruckt. Die Person am Telefon hat dies auch "geduldet". Es war allerdings hier wirklich keine Frage von Sender und Empfänger. Zunächst bekam ich eine freundliche Empfehlung zur Vertragswerkstatt. Als ich diese ebenso freundlich ablehnte und erklärte, dass ich eine präferierte Werkstatt in meiner Nähe (BMW) habe wurde die Sachbearbeitung direkter "dann kann es Wochen dauern und es entstehen Ihnen Stellkosten, welche wir nicht tragen". Als ich sagte, dass ich dennoch lieben in meine Werkstatt möchte bekam ich ein nicht mehr ganz so freundliches "wie Sie meinen, das müssen Sie wissen". - Das könnte schon verunsichern.
Ich jedenfalls bleibe dabei, der Wagen geht definitiv Montag zu BMW.
Zitat:
Original geschrieben von myself4good
Bzgl. der kleinen Auseinandersetzung zwischen Oetteken und Dir:
Da war doch nichts - du hast hier noch keine wirklichen Auseinandersetzungen erlebt...😁
Und die Aussage mit den Standkosten: Ich hatte es ja schon geschrieben - das ist wirklich Unsinn.
Eine Werkstatt die das von ihren Kunden zusätzlich bei Reparaturauftrag verlangt, gäbe es vermutlich nicht mehr sehr lange.
Wir schon alles klappen.
Aktualisierung:
Habe den Wagen soeben zu BWM gebracht und nach dem ersten Augenschein meint der Werkstattmeister, dass es vermutlich kein wirtschaftlicher Totalschaden sein wird (wäre schön) und repariert werden kann. Jetzt sieht man sich das dort genauer an und wartet auf den Sachverständigen der Versicherung.
Auf meine Frage nach der gewöhnlichen Dauer vom Gutachten bis zur Kostenzusage seitens der Versicherung sagte mir die Sachbearbeitung der DA-direkt: "... das kann 3 Wochen bis zu einem Jahr dauern." - Ich habe mich etwas erschreckt und nachgefragt, ob sich "bis zu einem Jahr" auf ungeklärte, komplizierte Fälle bezieht und sie sagte "... nein, das kommt eben einfach darauf an wie viel der Sachbearbeiter zu tun hat."
Ich bleibe Optimist, hoffe auf eine zügige Abwicklung und melde mich wieder mit einer Aktualisierung.
Grüße
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Hallo.
Ich hatte auch schon einen Vollkaskoschaden.
Der Wagen kam in die Volvowerkstatt die beschädigten Teile wurden ausgetauscht
und ich habe mein Auto wieder abgeholt.
Für mich war das wie "Brötchen" holen.
Dafür habe ich doch eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung.
Ein Ersatzfahrzeug hatte ich natürlich auch.
Das war wie in der Fersehwerbung:Ich habe nichts dazubezahlt.
Bei meinen Prozenten zahle ich im Jahr ca. 80€ mehr ohne Selbstbeteiligung.
Da schaut man schon froh in den Autoalltag.
Seelze 01
Bis zu einem Jahr? Schau mal in Deine Versicherungsbedingungen, da sollte drin stehen, wie schnell die Versicherung zahlen muss.
Hallo Peter BH,
in den AKB der Versicherung findet sich folgender Passus:
"(1) sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen aus. ..."
Dies lässt offen, wie lange die Versicherung braucht, bis sie sich entscheidet ob und in welcher Höhe sie zahlt.
Zitat:
Original geschrieben von myself4good
...
sagte mir die Sachbearbeitung der DA-direkt: "... das kann 3 Wochen bis zu einem Jahr dauern."
...
Hallo,
davon, wie lange das dauert und wie die Rückstufungstabelle aussieht, würde ich abhängig machen, was ggf. rechtzeitig vor dem 30.11.2014 zu tun ist.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von myself4good
Auf meine Frage nach der gewöhnlichen Dauer vom Gutachten bis zur Kostenzusage seitens der Versicherung sagte mir die Sachbearbeitung der DA-direkt: "... das kann 3 Wochen bis zu einem Jahr dauern."
Heilige Kacke.......da wird ja der Kundenservice wirklich groß geschrieben!
Eine Bearbeitungsdauer von "bis zu einem Jahr" ist starker Tobak.
Ich hoffe mal, dass du da nur eine Aushilfe oder die Putzfrau an der Leitung hattest oder jemand zu Späßen aufgelegt war.
Angesichts des ausgefallenen Winters (und der damit verbundenen geringen Anzahl von Kaskoschäden) muss das jetzt ratzfatz gehen - ansonsten ist aber wirklich Handeln zum Ablauf des Versicherungsjahres angesagt.
jau - war ´ne lässige Ansage 🙂
Dafür war die Werkstatt tiefenentspannt und meinte, sobald der Sachverständige da war und eine Reparatur als sinnvoll betrachtet legen sie los. Kostenübernahme sei nur eine Formsache.
Das würde ich nicht so problematisch sehen:
Unfall mit Unfallflucht, Anzeige ist erstattet, Anzeigeprotokoll liegt vor = die Vollkasko ist zuständig, damit steht Ersatzpflicht dem Grunde nach fest.
Eigener Sachverständige macht ein Gutachten, Du lässt entsprechend des Gutachtens reparieren und legst Rechnung vor = damit steht die Höhe der Entschädigung fest.
Beim Vorlegen der Rechnung gleich auf die eigenen Bedingungen verweisen und ein Zahlungsziel von zwei Wochen (das muss aber ein Datum sein (20.03.2014) und nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens!
Sind die zwei Wochen ohne Zahlung rum, befindet sich die Versicherung in Verzug. Kurze Nachfrist von einer Woche, dann die RS-Versicherungspolice schnappen und damit zum nächsten Anwalt.
Gruß
Peter
Aktualisierung:
Sachverständiger hat mir soeben sein Gutachten gemailt und mich angerufen: KFZ in überdurchschnittlich gutem Zustand und in jedem Fall bedenkenlos Reparatur empfohlen. Er sagt er hätte auch gleich in der Werkstatt nach Rücksprache mit der Versicherung die Freigabe zur Reparatur erteilt und die Jungs haben direkt losgelegt.
Alles was ich noch zu tun habe ist den Wagen abholen, sobald er fertig ist und in der Werkstatt meinen Selbstbehalt entrichten. Der Rest wird zwischen Werkstatt und DA-direkt abgerechnet.
Also das war ja wohl echt fix!
Zitat:
Original geschrieben von myself4good
Aktualisierung:Sachverständiger hat mir soeben sein Gutachten gemailt und mich angerufen: KFZ in überdurchschnittlich gutem Zustand und in jedem Fall bedenkenlos Reparatur empfohlen. Er sagt er hätte auch gleich in der Werkstatt nach Rücksprache mit der Versicherung die Freigabe zur Reparatur erteilt und die Jungs haben direkt losgelegt.
Alles was ich noch zu tun habe ist den Wagen abholen, sobald er fertig ist und in der Werkstatt meinen Selbstbehalt entrichten. Der Rest wird zwischen Werkstatt und DA-direkt abgerechnet.
Also das war ja wohl echt fix!
Also hat sich die Aufregung nicht wirklich gelohnt.
... war keine Aufregung, ich habe nur eins zu eins kontinuierlich berichtet was geschah, bzw. mir mitgeteilt wurde.
Dabei habe ich auch stets meine optimistische Sicht der Dinge betont.
Aktualisierung:
Gerade Anruf der BMW-Werkstatt. Ich hatte mitgeteilt, dass ich auf der Fahrt vom Unfallort zur Werkstatt vorne links ein schleifendes Geräusch hören kann, welches beim Bremsen stärker wird.
Meister teilt mit, dass der Bremssattel festsitzt und an der Scheibe schleift. Muss neu und neue Bremsscheibe und Arbeitsstunden in toto: 530 €. War vor dem Unfall nicht der Fall, muss ich dennoch selbst zahlen.
Könnte jetzt auch mal wieder eine Glückssträhne gebrauchen ...