Abweichende Erlaubnis für "Ganzjahresreifen"?

Hallo zusammen,

meine Frau fährt einen 2018er SEAT IBIZA.
Lat Zulassungsbescheinigung 1 bei 15.1 und 15.2 darf sie 185/65 R15 88H Reifen fahren.
Diese sind auch Werksseitig als Sommerreifen Montiert.

Jetzt wollte Sie auf Ganzjahresreifen wechseln, und die Originalfelge behalten. Sprich nur neue Reifen.
(Online) gekauft hat Sie Allwetterreifen M+S (Michelin). Als diese Angebracht werden sollte sagte der Händler, dass diese nicht montiert werden dürften (Händler und Montage ist derselbe Laden, also kein interessenkonflikt) .
Er gab meiner Frau mit, es MÜSSTEN 185/65 R15 91V sein.
Wieso ein Auto mit ~90PS Reifen braucht die 240km/h können, und Allwetterreifen jetzt mehr traglast haben müssen als die normalen versteh ich jetzt wirklich nicht...
Die COC ist aktuell nicht auffindbar, daher konnte ich dort noch nicht nachschauen.

Daher kann ich nur Allgemein fragen:
- Kann es sein dass die in 15 eingetragenen Werte NICHT für Ganzjahresreifen gelten?

Danke und liebe Grüße!

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Nein, Dein Händler hat sich geirrt.

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Zitat:

Dein Händler will nur Umsatz machen.

Es ist ja immer noch nicht geklärt, ob der Händler eine falsch gelieferte Reifengröße oder das 'V' gemeint hat.

Google mal nach SEAT Serienreifenkatalog. In dem Pamphlet findest Du exakt, was auf den Ibi ab Werk an Reifengrößen freigegeben ist. Wenn die CoC nicht zur Hand ist, unbedingt die relevante Seite ausdrucken und mitführen. Spart eventuell unnötige Diskussionen mit weitern Zweiflern.
Schau auch mal ganz hinten. Da steht noch was zu Ibi Winterbereifung, meine ich.

Grüße Siggi

Ach ja, was den Geschwindigkeitsindex abgeht, dürfen auch Reifen mit geringerer zugelassener Geschwindigkeit montiert werden, solange diese M & S sind (Dürfte auch bei Ganzjahresreifen so markiert sein) und(wichtig!!) ein entsprechender warnhinweis im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist.

Zitat:

@SiggTCS63 schrieb am 22. Januar 2019 um 19:57:33 Uhr:


Ach ja, was den Geschwindigkeitsindex abgeht, dürfen auch Reifen mit geringerer zugelassener Geschwindigkeit montiert werden, solange diese M & S sind (Dürfte auch bei Ganzjahresreifen so markiert sein) und(wichtig!!) ein entsprechender warnhinweis im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist.

... und damit im Sommer nicht nach Italien gefahren werden soll - dort sind in den Sommermonaten nämlich Reifen mit niedrigerem Speed-Index als bbH bußgeldbewehrt auch und gerade wenn es sich Winter- oder GJ-Reifen handelt 😉

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Das Auto hat eine VMax von 182 km/h. Normale PKW-Reifen in der benötigten Größe mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als T dürfte es entweder kaum noch geben oder finanziell keinen Sinn machen. Daher Off-Topic!

Die geneigten Leser dieser Beiträge mögen auf den verwegenen Gedanken kommen die allgemeine Aussage über das erlaubte Unterschreiten des Geschwindigkeitsindexes auf ihre eigenen Fahrzeuge zu übertragen und das auch völlig zurecht. Meine Einlassung bezog sich daher nicht konkret auf das erwähnte Fahrzeug mit einer bbH von 182 km/h sondern sollte die gemachte Allgemeinaussage sachlich vervollständigen.

Deine unnötige "Off-Topic"-Bemerkung und meine dadurch notwendig gewordene Rechfertigung haben dem Erdklima weitere 0,0000000000000000023 g klimaschädliches CO2 eingebracht 🙁

Hab mit allen Informationen dort angerufen und man konnte es dort beim besten Willen auch nicht nachvollziehen.
Die bestellten Reifen werden jetzt am Samstag montiert, bis dahin steht (wir haben in NRW dann jetzt auch mal Schnee ;-) ) der Wagen still. Man konnte sich das nur durch einen Irrtum oder eine Verwechselung erklärung.

Bestellt, und geliefert wurde, was eingetragen und aktuell auch montiert ist.
Zur Diskussion standen wirklich nicht Last und Geschwindigkeitsindex.

Ich hatte zeitweise die Vermutung, dass die Reifen einfach zu günstig verkauft wurden (da Kampfreis auf Lagerware) und man im nachgang dachte, dass es doch etwas zu günstig war...

Wie auch immer. Hauptsache meine Frau fährt dann mit passenden Reifen.

Vielen Dank für Eure Unterstützung hier!!!
Thema damit beantwortet.

Zitat:

@Cervin-E30 schrieb am 23. Januar 2019 um 14:04:31 Uhr:


Zur Diskussion standen wirklich nicht Last und Geschwindigkeitsindex.

was ist das nun fuer eine eigenartige Aussage?
Es ging die ganze Zeit "nur" um den Last- und Gechwindigkeitsindex, die Angabe stammt doch von dir selbst:
88H und 91V
Dann hatte ich darauf hingewiesen, das Michelin keinen "Allwetterreifen" (CrossClimate plus) in der Groesse 185 in 91V auf der Michelinseite gelistet hat, sondern nur mit

92T (190 km/h)
und
92V (240 km/h)

185 65 R 15 92 T XL C B 68dB 83,00 €
185 65 R 15 92 V XL C B 68dB 97,00 €

(Ich selbst greife in diesen Faellen immer zum hoeheren Geschwindigkeits-Index, weil ich evtl. mehr Sicherheitsreserve habe, und da ist mir der leicht hoehere Preis fuer meine Sicherheit mehr als gerechtfertigt, zumal wenn ich den hoeheren Preis auf die Laufzeit umrechne)
Und wenn deine Frau den 88H (??) vorher gekauft hat raetsele ich nun herum, weil Michelin den eben nicht anbietet. Aber einen 91V haette der Haendler nicht montieren koennen, da Michelin den nicht im Programm hat! Deine Frau kann also keine Reifen mit 88H von Michelin gekauft haben, zumindest nicht neu. Und wenn sie die Reifen CC+ von Michelin mit 92T gekauft haben sollte dann hat der Haendler den auch zu montieren. Es sei denn, er klebt an den Tacho das Schildchen mit 190km/h, weil ja laut Papieren H= 210km/h gefordert sind, oder?. Und wenn kein Schildchen und wenn kein H von Michelin lieferbar dann haette er Recht mit der naechst hoeheren Stufe in V = 240km/h. Nun alles klar?
Du scheinst also mit deiner Aussage etwas durch den Wind gewesen zu sein.
W. Labuhn

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