Abtrittserklärung an Werkstatt?

Hallo zusammen,

hatte vor ein paar Tagen eine unschöne Begegnung mit einer anderen Verkehrsteilnehmerin.
Bevor ich hier jetzt alles in einem Roman verfasse:
Im Anhörungsbogen von Ihrer Versicherung schildert sie es so, dass ich der Schuldige bin.
Ich sage natürlich, dass sie die Schuldige ist. Aussage gegen Aussage.
Nun wird die Augenzeugin eingeschaltet und diese (Zufall) ist meine Arbeitskollegin. Sie sieht die Dame als Verursacherin und hat das so der Versicherung heute auch mitgeteilt. Finale Entscheidung also aktuell noch offen.

So, nun hab ich seit einigen Tagen (nach Ausstellung eines Gutachtens) einen Leihwagen von Ihrer Versicherung bekommen, da das Gutachten aussagt, der Wagen ist so nicht mehr verkehrssicher.

Mein Wagen steht in der Werkstatt und wartet nur auf die Freigabe Ihrer Versicherung bzw. auf mein "Go".
Das Ganze beläuft sich auf ca. 1800€.
Würdet ihr ohne finale Entscheidung eine Abtrittserklärung an die Werkstatt abgeben oder den Wagen lieber noch in der Werkstatt stehen lassen bis da was kommt?

Hab am Ende keine Lust dem Geld hinterher zu rennen.

Ps. Anwalt gibt's noch keinen. Erst wenn die Versicherung sich weiterhin (nach Aussage der Augenzeugin) immer noch querstellt wird dieser eingeschaltet.

Danke euch.

Gruß
Mars

Beste Antwort im Thema

@Mars_gib_Gas schrieb am 10. Oktober 2017 um 18:36:24 Uhr:

Was für ein geiles Rechtssystem wir in Deutschland haben 🙄

Kennst du ein Geileres?

Ich nicht............

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Nein, es waren pro Fahrtrichtung nur jeweils eine Spur.

Also du hast überholt und sie wollte dann auch überholen und hat dich übersehen oder wie jetzt??

Riiiichtig. Ich war schon im Überholvorgang und befand mich auf der Gegenspur (kam kein Gegenverkehr), war mehr oder weniger auf der Höhe hinter ihr und dann war sie der Meinung auch einfach auszuscheren um zum Überholen anzusetzen. Genauso bestätigt es ja auch die Augenzeugin. Diese wurde allerdings erst gestern angehört. Ergebnis noch offen. Gestern hieß es von Ihrer Versicherung, sie bezahlen den Schaden nicht, da ihre Kundin ja geschaut hat ob frei ist und ich wäre ja viel zu schnell gewesen. Das sie ihrer Kundin mehr glauben ist ja eh glasklar.

Ich denke das geht mit Teilschuld aus.

Warum? Du hättest damit rechnen müssen das die vor dir ebenfalls überholen will. Wenn die dann noch Blinker gesetzt haben sollte, dann noch schlechter für dich.

Das mit der Geschwindigkeit ist natürlich nicht nachzuweisen und ist Blockadetaktik.

Ist aber nur meine Kurzeinschätzung.

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Ja, das sagte meine Anwältin gestern auch das es wohl so ausgehen wird...
Das ist ja der Grund warum ich sagte, man sollte am besten nur noch mit Schrittgeschwindigkeit oder gar nicht mehr überholen weil du wegen solchen dummen Leuten immer der "Gearschte" bist.
Geblinkt hat sie, allerdings nicht vor dem ausscheren sondern gleichzeitig beim Rausziehen. Bringt mir auch nichts, wenn ich schon fast eine Wagenlänge hinter ihr bin. Bremsweg und so.

Scheiße gelaufen.

mach das Beste draus und berichte wie es ausgegangen ist.

Vielleicht wird es ja nicht so schlimm.

Zitat:

@Mars_gib_Gas schrieb am 11. Oktober 2017 um 12:27:11 Uhr:



Geblinkt hat sie, allerdings nicht vor dem ausscheren sondern gleichzeitig beim Rausziehen. Bringt mir auch nichts, wenn ich schon fast eine Wagenlänge hinter ihr bin. Bremsweg und so.

Dieses Verhalten mit dem Blinken ist doch heute schon en vogue. Wundert mich, dass diese Leute nicht erst nach dem Spurwechsel bzw. Abbiegen blinken. Aber das kommt noch.

Zitat:

@Mars_gib_Gas schrieb am 11. Oktober 2017 um 12:27:11 Uhr:


Ja, das sagte meine Anwältin gestern auch das es wohl so ausgehen wird...
Das ist ja der Grund warum ich sagte, man sollte am besten nur noch mit Schrittgeschwindigkeit oder gar nicht mehr überholen weil du wegen solchen dummen Leuten immer der "Gearschte" bist.

Ich hätte jetzt was von "Überholen bei unklarer Verkehrslage" erzählt, aber ich glaube das willst du nicht hören. 😉

Wenn man nicht der erste hinter einem langsamfahrenden Fahrzeug ist sollte einem der gesunde Menschenverstand schon sagen "oh, die vor mir könnten auch überholen wollen" und evtl. lieber warten.

Solche Dinge sind aber immer Einzelfälle - zudem mit der Problematik der Beweisfrage. Du siehst dich als Geschädigter, also bist du auch in der Beweislast dem anderen die eindeutige Schuld zu beweisen. In D gilt Gott sei Dank immer noch unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist.

Von daher sehe ich die Schuldfrage nach deiner Schilderung noch völlig offen.

Die Situation hört sich für mich alles andere als eindeutig an. Mit "der eigenen Kundin glauben" hat das nichts zu tun. Man erfüllt einfach nur den Vertrag: Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Und im Zweifel sieht man den Anspruch erst einmal als unberechtigt an. Das wünscht sich jeder von seiner aber natürlich nie von der gegnerischen Versicherung 🙂

Zitat:

@Mars_gib_Gas schrieb am 11. Oktober 2017 um 06:31:53 Uhr:



Ne, die war in ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs. Halt per Zufall zwischen der Gegnerin und mir.

Dann hast Du also eine Kolonne überholen wollen, Deine Kollegin, die Unfallgegnerin und den Langsamfahrer davor ? ?

Wenn Du der einzige Geschädigte bist, wird es wohl die Versicherung der Gegnerin nicht nehmen.
Mit RSV kannst ja versuchen es einzuklagen,aber wenn sogar die Zeugin sagt, dass die Gegnerin geblinkt hat, glaub ich nicht,dass deren Versicherung eine Schuld bei ihrer VN sehen wird.

Gruß m

Letztendlich wird man es kommende Woche wohl erst wissen. Meine Anwältin ist dran.

Zitat:

Mit RSV kannst ja versuchen es einzuklagen,aber wenn sogar die Zeugin sagt, dass die Gegnerin geblinkt hat...

Richtig, aber wenn du etwas weiter oben gelesen hättest, dann wüsstest du, dass die Gegnerin gleichzeitig geblinkt, rübergezogen und Gas gegeben hast. Nichts von wegen vorher ankündigen, wofür der Blinker gedacht ist. Zumindest hab ich es so damals in der Fahrschule gelernt: Blinker setzen, in den linken Aussenspiegel schauen, Schulterblick und sofern dann frei ist rüberfahren.

Zudem sagte auch die Zeugin, dass ich schon auf Ihrer Höhe (also Höhe der Zeugin war) welche sich direkt hinter der Gegnerin befand. Sie wollte die Gegnerin und den Langsamfahrer selber überholen, hat mich dann aber schon im Überholvorgang gesehen und es richtigerweise nicht getan so wie dann die Gegnerin.

Nach deiner Logik bzgl. des Blinkers könnte ich ja einfach immer direkt rausziehen solange ich vorher (gleichzeitig) geblinkt habe und dabei jeden Unfall in Kauf nehmen...

Hab ich gelesen. Trotz allem hast Du eine Kolonne überholt. Und die Einschätzung wer wann rechtzeitig geblinkt hat,wird man Deiner Zeugin nicht zugestehen. Wenn Du die Gegnerin noch getroffen hättest.

Ich bin auch kein Kind von Traurigkeit und muss regelmäßig Kolonnen von Fahrzeugen überholen, meistens weil ein Lkw den Verkehr ausbremst und sich die nachfolgenden nicht trauen zu überholen.. Deine Situation kenne ich zur Genüge.

Ich glaub nur nicht,dass ein Verkehrsrichter sich davon überzeugen lässt,dass sie zu spät geblinkt hat. Wenn sie gar nicht geblinkt hätte,sähe es besser aus für Dich,aber so wird das Argument kommen" immer mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen und so fahren,dass man jederzeit rechtzeitig anhalten kann"

Evtl hast ja Glück,ich drück mal vorsichtig die Daumen.

Denk bitte dran,das Ergebnis hier Preis zu geben.

Gruß m

Na klar, offen stehen gelassene Threads mag ich nicht.
Die Deadline liegt bei kommender Woche Donnerstag seitens meiner Anwältin.

Zitat:

@Mars_gib_Gas schrieb am 13. Oktober 2017 um 11:14:13 Uhr:


Na klar, offen stehen gelassene Threads mag ich nicht.

Kommt aber in vielen Foren aber doch immer wiede vor.

Na ich bin gespannt.

Gruß m

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Oktober 2017 um 16:34:26 Uhr:


Ich glaub nur nicht,dass ein Verkehrsrichter sich davon überzeugen lässt,dass sie zu spät geblinkt hat. Wenn sie gar nicht geblinkt hätte,sähe es besser aus für Dich,aber so wird das Argument kommen" immer mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen und so fahren,dass man jederzeit rechtzeitig anhalten kann"

Falsch. Wenn ich überholt werde, darf ich nicht selbst zum Überholen ausscheren. Weder mit, noch ohne Blinker. Bei solchen Unfällen läuft es i.d.R. auf eine Teilhaftung beider Beteiligter hinaus.

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