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Abtrittserklärung an Werkstatt?

Hallo zusammen,

hatte vor ein paar Tagen eine unschöne Begegnung mit einer anderen Verkehrsteilnehmerin.
Bevor ich hier jetzt alles in einem Roman verfasse:
Im Anhörungsbogen von Ihrer Versicherung schildert sie es so, dass ich der Schuldige bin.
Ich sage natürlich, dass sie die Schuldige ist. Aussage gegen Aussage.
Nun wird die Augenzeugin eingeschaltet und diese (Zufall) ist meine Arbeitskollegin. Sie sieht die Dame als Verursacherin und hat das so der Versicherung heute auch mitgeteilt. Finale Entscheidung also aktuell noch offen.

So, nun hab ich seit einigen Tagen (nach Ausstellung eines Gutachtens) einen Leihwagen von Ihrer Versicherung bekommen, da das Gutachten aussagt, der Wagen ist so nicht mehr verkehrssicher.

Mein Wagen steht in der Werkstatt und wartet nur auf die Freigabe Ihrer Versicherung bzw. auf mein "Go".
Das Ganze beläuft sich auf ca. 1800€.
Würdet ihr ohne finale Entscheidung eine Abtrittserklärung an die Werkstatt abgeben oder den Wagen lieber noch in der Werkstatt stehen lassen bis da was kommt?

Hab am Ende keine Lust dem Geld hinterher zu rennen.

Ps. Anwalt gibt's noch keinen. Erst wenn die Versicherung sich weiterhin (nach Aussage der Augenzeugin) immer noch querstellt wird dieser eingeschaltet.

Danke euch.

Gruß
Mars

Beste Antwort im Thema

@Mars_gib_Gas schrieb am 10. Oktober 2017 um 18:36:24 Uhr:

Was für ein geiles Rechtssystem wir in Deutschland haben 🙄

Kennst du ein Geileres?

Ich nicht............

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Zitat:

@lemonshark schrieb am 13. Oktober 2017 um 12:29:55 Uhr:


Falsch. Wenn ich überholt werde, darf ich nicht selbst zum Überholen ausscheren. Weder mit, noch ohne Blinker. Bei solchen Unfällen läuft es i.d.R. auf eine Teilhaftung beider Beteiligter hinaus.

Genau daher ist es ja immer eine Einzelfallentscheidung. Wann hat wer zum Überholen angesetzt, wann hat wer geblinkt, konnte der hintere erkennen dass der vordere auch Überholen wollte, wie hoch waren die Geschwindigkeitsdifferenzen, war der hintere schon auf der linken Fahrbahn als der vordere ausscherte, ...

Da stehen Punkte wie Überholen bei unklarer Verkehrslage, Fehler beim Spurwechsel usw. mit rein. Als Außenstehender mit nur einer einseitigen Schilderung des Herganges ist es da unmöglich eine Aussage zur Schuldfrage zu treffen.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 13. Oktober 2017 um 12:29:55 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Oktober 2017 um 16:34:26 Uhr:


Ich glaub nur nicht,dass ein Verkehrsrichter sich davon überzeugen lässt,dass sie zu spät geblinkt hat. Wenn sie gar nicht geblinkt hätte,sähe es besser aus für Dich,aber so wird das Argument kommen" immer mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen und so fahren,dass man jederzeit rechtzeitig anhalten kann"

Falsch. Wenn ich überholt werde, darf ich nicht selbst zum Überholen ausscheren. Weder mit, noch ohne Blinker. Bei solchen Unfällen läuft es i.d.R. auf eine Teilhaftung beider Beteiligter hinaus.

Ich hab nirgends geschrieben,dass ich die Gegnerin für unschuldig halte. Hatte ebenfalls einen solchen Fall,dass ich aus Reflex nach links rüber gezogen haben um den ausscherenden nicht zu treffen und bin dann durch die Bankette gefahren.
Wenn er mich getroffen hätte,wäre es eindeutig,da man ja sieht wo die Berührung war. Aber so steht Aussage gegen Aussage.

Und mehr als das ich nicht daran Glaube,dass die Ausscherende die volle Schule bekommt,hab ich nicht geäußert. Erfahrung halt.

Und von einer Teilhaftung hat der TE ja nichts. Wenn ich alles richtig gelesen hab, dann hat nur der TE einen Schaden.

Gruß m

Hallo,

hier ein kleines Update:
Aktuell wurden 70% der gegnerischen Versicherung bezahlt und selbst da wurde im Gutachten ohne Ende rumgeprokelt und der Reifenpreis moniert, den würde es "in einschlägigen Internetshops" ja auch günstiger geben blabla...
Anwältin ist noch dran für die restlichen 30% mit 2 Präzedenzfällen vom OLG welche für eine 100% Kostenübernahme sprechen.

Hallo,

der finale Abschluss steht nun fest.

Es ist bei den 70% geblieben. Ich musste "lediglich" 30% Eigenanteil leisten.
Ein Ergebnis mit dem ich auch leben kann.

Anwaltskosten und fast 2 Wochen Leihwagen bezahlt die gegnerische Versicherung.

Man hätte es nun natürlich jff (just for fun) mit einem Gang vors Gericht probieren können und das Ergebnis (egal wie es ausfällt) sportlich nehmen können. Davon hat mir meine Anwältin aber abgeraten aufgrund der fehlenden Verkehrsrechtschutzversicherung 😉

@windelexpress: Dass ist das, was mich am meisten ärgert.
Man ist ja gewillt und versucht auszuweichen um eben nicht einen großen Schaden an zwei Fahrzeugen zu verursachen. Aber genauso hätte ich es machen sollen. Dann wären laut meiner Anwältin die 100% sicher drin gewesen. So wurde ja immer wieder darauf hingewiesen, dass es ja keine genauen Beweise gibt aufgrund der fehlenden Kollision am gegnerischen KFZ.

Gruß
Marcel

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