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Abtrittserklärung an Werkstatt?

Themenstarteram 10. Oktober 2017 um 12:18

Hallo zusammen,

hatte vor ein paar Tagen eine unschöne Begegnung mit einer anderen Verkehrsteilnehmerin.

Bevor ich hier jetzt alles in einem Roman verfasse:

Im Anhörungsbogen von Ihrer Versicherung schildert sie es so, dass ich der Schuldige bin.

Ich sage natürlich, dass sie die Schuldige ist. Aussage gegen Aussage.

Nun wird die Augenzeugin eingeschaltet und diese (Zufall) ist meine Arbeitskollegin. Sie sieht die Dame als Verursacherin und hat das so der Versicherung heute auch mitgeteilt. Finale Entscheidung also aktuell noch offen.

So, nun hab ich seit einigen Tagen (nach Ausstellung eines Gutachtens) einen Leihwagen von Ihrer Versicherung bekommen, da das Gutachten aussagt, der Wagen ist so nicht mehr verkehrssicher.

Mein Wagen steht in der Werkstatt und wartet nur auf die Freigabe Ihrer Versicherung bzw. auf mein "Go".

Das Ganze beläuft sich auf ca. 1800€.

Würdet ihr ohne finale Entscheidung eine Abtrittserklärung an die Werkstatt abgeben oder den Wagen lieber noch in der Werkstatt stehen lassen bis da was kommt?

Hab am Ende keine Lust dem Geld hinterher zu rennen.

Ps. Anwalt gibt's noch keinen. Erst wenn die Versicherung sich weiterhin (nach Aussage der Augenzeugin) immer noch querstellt wird dieser eingeschaltet.

Danke euch.

Gruß

Mars

Beste Antwort im Thema

@Mars_gib_Gas schrieb am 10. Oktober 2017 um 18:36:24 Uhr:

Was für ein geiles Rechtssystem wir in Deutschland haben :rolleyes:

 

Kennst du ein Geileres?

Ich nicht............

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Was willst du denn machen, wenn sich das länger hinzieht, möglicherweise über viele Monate.

Die Abtretungserklärung besagt doch nur, dass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen darf.

Zahlt die Versicherung nicht, wendet sich die Werkstatt ohnehin wieder an dich.

Nicht vergessen, du bist zur Schadenminderung verpflichtet und bist Herr des Verfahrens.

Übrigens würde ich direkt einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht und einen eigenen Sachverständigen einschalten, für letzteren könnte es aber bereits zu spät sein, wenn bereits ein Gutachter tätig war.

Bist du zu 100 % schuldlos, zahlt die die Gegenseite.

Was meinst du damit, dass die Gegenseite einen Mietwagen gestellt hat.

Aus der Abtrittserklärung entsteht dir kein Nachteil.

Mit der Reparaturfreigabe also deinem Go würde ich nicht

zögern sonst läufst du Gefahr den Leihwagen teilweise

selbst bezahlen zu müssen.

Ein zweiter Gutachter wird dir nichts bringen wenn du

reparieren lässt. Wenn mehr beschädigt ist als im Gutachten steht

klärt das die Werkstatt mit der Versicherung.

Themenstarteram 10. Oktober 2017 um 16:36

Danke für eure Infos.

Hab jetzt die Abtrittserklärung unterschrieben, mit dem Risiko, die Kosten erstmal tragen zu müssen, sofern sich die gegnerische Versicherung quer stellt.

Direkt Zuhause hab ich nun auch den Anwalt angerufen. War mir irgendwie alles zu doof und ganz ehrlich, auch viel zu schwammig und unsicher wenn man mit seinen noch jungen Jahren so eine Situation noch nie hatte.

Thema Schadenminderung hatte die Anwältin auch genannt, aber woher soll man sowas im Vorwege wissen?

Die gesamte Situation ist mehr oder weniger fürn Hintern, nervt mich tierisch...

Selbst mit der Augenzeugin (somit 2 Aussage gegen die eine Aussage der Unfallverursacherin) wird es wohl schwierig werden. Was für ein geiles Rechtssystem wir in Deutschland haben :rolleyes:

@Oetteken: Die gegnerische Versicherung hat nach meiner Schadensaufnahme danach gefragt ob ich als Geschädigter einen Leihwagen haben möchte. Dies habe ich mit "jein" beantwortet, da ich das Gutachten (einen Tag später) erstmal abwarten wollte ob der Wagen wirklich verkehrsunsicher ist. Wurde dann so auch vom Gutachter bestätigt und ab dem Punkt hab ich der Autovermietung erst mein ok für einen Leihwagen gegeben. Auf dem Leihwagenvertrag wurde auch extra für die Abrechnung die Schadennummer angegeben.

@Mars_gib_Gas schrieb am 10. Oktober 2017 um 18:36:24 Uhr:

Was für ein geiles Rechtssystem wir in Deutschland haben :rolleyes:

 

Kennst du ein Geileres?

Ich nicht............

So sehr anregend sind die Gerichtssäale eigentlich nicht gestaltet. Nirgends. :cool:

"Hab jetzt die Abtrittserklärung unterschrieben, mit dem Risiko, die Kosten erstmal tragen zu müssen, sofern sich die gegnerische Versicherung quer stellt."

Ob mit oder ohne Abtretungserklärung, als Auftraggeber der Reparatur zahlst du zumindest erst mal, wenn die Versicherung nicht zahlt.

Letztendlich entscheidet dann ein Gericht.

Wenn der TE eine Arbeitskollegin, die evtl. auch Beifahrerin war als Zeugin benennt, wird er schlechte Karten haben.

Die meisten Gerichte sehen derartige Aussagen als nicht beweiswürdig an.

Themenstarteram 11. Oktober 2017 um 4:31

Ne, die war in ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs. Halt per Zufall zwischen der Gegnerin und mir.

Sie hat ihre Aussage so neutral wie möglich gestaltet.

Z.b. hatte sie angegeben, dass die Gegnerin geblinkt hat, was ich so nicht gesehen habe.

Bin gespannt was die Tage dabei so rauskommt...

am 11. Oktober 2017 um 7:19

Bei dieser Schadenshöhe würde ich immer die Polizei rufen, 1800 Teuronen sind ja keine Bagatelle mehr und außerdem, selbst kleinste Rempler können ein Schleudertrauma verursachen, womit dann schon von Personenschaden gesprochen werden kann und die Polizei zur Unfallaufnahme verpflichtet ist.

Die Masche: "Wir brauchen keine Polizei, ich bin Schuld" und späterer Schuldumkehr ist ja sooooo selten nicht!

Themenstarteram 11. Oktober 2017 um 7:53

Ich sag mal so, es gab zum Glück keinen Zusammenstoß, dennoch wurde mir die Vorfahrt genommen.

Bordstein lässt grüßen. Es war früh morgens und dunkel, da hat man so erstmal gar nichts gesehen. Das teure daran sind die 2 neuen 17" Alu Sportfelgen von BMW.

Hier wäre die Polizei evtl. nicht mal gekommen da es nicht mal Blechschäden gab.

Von den 1800€ hab ich logischerweise erst einen Tag später erfahren durch meinen Gutachter.

Sicher, im Nachhinein ist man immer schlauer, aber aus Fehlern lernt man ja...

am 11. Oktober 2017 um 8:04

Vorfahrt? Da gibts doch eigentlich keine zwei Meinungen.

Themenstarteram 11. Oktober 2017 um 8:37

Anscheinend schon. War ein Überholvorgang und Trulla ist ohne zu schauen einfach ausgescherrt ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten. Soll heißen: Wenn du überholst und jemand der Meinung ist einfach auszuscherren (bekanntes Phänomen auf der BAB) dann bist du der Dumme.

Also bitte nur noch in Schrittgeschwindigkeit überholen oder es laut Theorie gleich bleiben lassen um das Risiko zu vermeiden. Am besten wie Oma und Opa fahren :rolleyes:

Gab es 2 Fahrbahnen in eine Richtung und sie war rechts und setzte dann nach links zum Überholen auf deine Spur links?

Dann ist das doch klar, zumindest für mich. Ist mir auch schon passiert und war null Problem.

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