Abstandsmessung Autobahn
Hallo,
Ich hoffe einige von euch können mir weiterhelfen
bzw einfach eine Frage beantworten an deren Antwort ich sehr interessiert bin 🙂
Dass Abends/Nacht Abstandsmessungen auf der Autobahn stattfinden weiß ich mittlerweile. Aber ob das so stimmt weiß ich nicht zu 100 %. Meine Frage: Kriegt man auch eine Strafe wenn man zum überholen ansetzt und dabei bissl näher an den Vordermann fährt? Überhole ja nicht wenn der Vordermann noch 60 m oder mehr entfernt ist.
Hoffe mir kann einer dies beantworten 🙂 Danke
Beste Antwort im Thema
Vermutlich 1 -2 km Geschwindigkeitsüberschuß.
52 Antworten
ist doch unerheblich. Oder willst Du das wirklich riskieren? Mindestens durch Nachfahren können sie auch nachts messen.
Wäre echt interessant, zu wissen ob es nachts also im Dunkeln gemacht wird.
Ob es sich lohnt und ob die Überwachung dauerhaft läuft
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 19. Februar 2015 um 17:10:23 Uhr:
Auch darf man den Abstand kurzzeitig unterschreiten und kurze Lichtzeichen geben, um seine Überholabsicht zu verdeutlichen. Das wird aber leider oft als Anmache und Drängelei interpretiert.
... bist du zu dicht , sieht er nicht dein Licht 🙄 😰 😁
Naja, wird nachts auf einer einsamen Landstraße geblitzt?
Eher nein, aber ausschließen lässt sich sicher nichts.
Nimmt die Verkehrsdichte massiv ab, dann braucht man auch kaum mehr kontrollieren, einfach weil man fast nie wen erwischt.
Anders kann es grade im Winter zu Berufsverkehrszeiten gegen z.B. 17 Uhr sein. Da würde ich mich nicht auf die Dunkelheit verlassen.
Am Ende sind Abstandsmessungen aber eh sehr sehr selten.
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Zitat:
@Hermy66 schrieb am 19. Februar 2015 um 19:29:29 Uhr:
... bist du zu dicht , sieht er nicht dein Licht 🙄 😰 😁
... jedoch das gleißend Licht erhellet Innenraume
und holet ihn dennoch aus seinem Traume 😁
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 19. Februar 2015 um 17:10:23 Uhr:
Auch darf man den Abstand kurzzeitig unterschreiten und kurze Lichtzeichen geben, um seine Überholabsicht zu verdeutlichen. Das wird aber leider oft als Anmache und Drängelei interpretiert.
Wie sollte man diese Vorgehensweise denn ansonsten interpretieren?
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 19. Februar 2015 um 21:43:23 Uhr:
Wie sollte man diese Vorgehensweise denn ansonsten interpretieren?Zitat:
@Mischkolino schrieb am 19. Februar 2015 um 17:10:23 Uhr:
Auch darf man den Abstand kurzzeitig unterschreiten und kurze Lichtzeichen geben, um seine Überholabsicht zu verdeutlichen. Das wird aber leider oft als Anmache und Drängelei interpretiert.
Wenn mir jemand rechtzeitig ein Lichtzeichen gibt, weil er überholen möchte und ich kann ihn problemlos vorbeilassen, freue ich mich über die Lichthupe. Ich lasse ihn vorbei und niemand muss sein Tempo verändern. Perfekt.
Wenn jemand drängelt, weil jemand die linke Spur blockiert obwohl rechts Platz ist, sind beide Verkehrsteilnehmer intolerante, gegen die StVO verstoßende Fahrer.
Drängelt jemand, obwohl er Vorrausfahrende die max erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährt (oder bei unbegrenzt zumindest zügig überholt) und rechts kein Platz ist dann ist es tatsächlich drängeln.
Was mir zum Abstand noch auffällt: Wenn ein LKW überholt und sich dahinter eine Kolonne bildet hält niemand mehr den Mindestabstand. Warum nicht??😕
Etwas mehr Rücksicht und alle kommen gut an 🙂
Das ist mir auch schon aufgefallen. Die Lkw's kleben wie sonst was aufeinander.
Auch wenn einer hinter mir fährt, dann so nah dass der mir gleich in den Kofferraum fährt. Wo mal dichterer Verkehr war.
Manchmal ist alles so unfair. Da überholt ich einmal und fahr dichter ran also zum überholen und tag täglich sehe ich Autofahrer die ständig dem Vordermann im Kofferraum kleben :/
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 19. Februar 2015 um 19:32:42 Uhr:
....Am Ende sind Abstandsmessungen aber eh sehr sehr selten.
Leider !
Zum einen würde es die Kassen füllen, zum anderen vielleicht mal zum nachdenken anregen.
Aber zur Frage des TE.
Meines Wissens werden Abstandsvergehen auf einem Filmchen festgehalten, man muss den Abstand eine Gewisse Zeit unterschreiten. Wenn Du wirklich nur mal kurz vor dem überholen zu dicht aufgefahren bist wirst Du "Glück" haben und es passiert nichts.
Zitat:
@KolosseumTenor schrieb am 19. Februar 2015 um 23:36:20 Uhr:
Wenn mir jemand rechtzeitig ein Lichtzeichen gibt, weil er überholen möchte und ich kann ihn problemlos vorbeilassen, freue ich mich über die Lichthupe. Ich lasse ihn vorbei und niemand muss sein Tempo verändern. Perfekt.
@KolosseumTenor
Warum kommt es überhaupt zu einem Lichtzeichen?
Die Verkehrssituation erlaubt mir problemlos "das Rechtsfahrgebot" einzuhalten, dann ist das Lichtzeichen unnötig.
Die Verkehrssituation erlaubt kein problemloses Einhalten "des Rechtsfahrgebots" , dann ist das Lichtzeichen auch unnötig.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2015 um 06:40:30 Uhr:
Leider !Zitat:
@Jupp78 schrieb am 19. Februar 2015 um 19:32:42 Uhr:
....Am Ende sind Abstandsmessungen aber eh sehr sehr selten.
Zum einen würde es die Kassen füllen, zum anderen vielleicht mal zum nachdenken anregen.
Sind Sie? Ich mag mich täuschen, aber gefühlt habe ich in diesem Jahr auf den Autobahnen schon in etwa so viele Abstandsmessungen gesehen wie Geschwindigkeitsmessungen.
Zum Kassen füllen: Ich vermute schwer, mit den Abstandsmessungen füllt sich die Kasse wesentlich schwerer als bei der Geschwindigkeitsmessung. Zum einen ist die Messtechnik aufwendiger und teurer, die Auswertung ist schwieriger. Die ausgesprochenen Strafen sind höher (soweit ich weiß wird erst bei Erreichen der Punkteschwelle überhaupt ein Bußgeldbescheid verschickt, alles zwischen "halber Tacho" und "viertel Tacho" ist auch schon verboten und kostet eigentlich Geld, wird aber nicht verfolgt) und damit (in Verbindung mit der schwierigeren Auswertung und den damit verbundenen Ansätzen zum Anfechten der Messung) gibt es vermutlich deutlich mehr Widersprüche als bei Geschwindigkeitskontrollen, die ja meist einfacher nachzuweisen und deutlich billiger sind (und daher i.d.R. einfach bezahlt werden).
Außerdem sind Abstandssünden seltener als Temposünden, sie dauern auch meist nur kurze Zeit an, eben bis der Bedrängte Platz macht. Und zu guter Letzt sind Abstandsmessungen deutlich einfacher rechtzeitig zu erkennen als Geschwindigkeitsmessungen. Selbst ich, Bekennender Nichtdrängler, schaue bei jeder Brücke ob sich darauf etwas (oder jemand) befindet, was da nicht hingehört...
Zitat:
Meines Wissens werden Abstandsvergehen auf einem Filmchen festgehalten, man muss den Abstand eine Gewisse Zeit unterschreiten. Wenn Du wirklich nur mal kurz vor dem überholen zu dicht aufgefahren bist wirst Du "Glück" haben und es passiert nichts.
Der Abstand wird an einem bestimmten Punkt gemessen, das Filmchen (ab ca. 400 m vor der eigentlichen Messung) dient in erster Linie dazu festzustellen, ob es "entschuldbare" Gründe für eine Abstandsunterschreitung gab.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 20. Februar 2015 um 08:42:31 Uhr:
Außerdem sind Abstandssünden seltener als Temposünden,
Also hier bin ich ja absolut anderer Meinung, zumal auch sehr viele Abstandssünden innerhalb der Limits stattfinden.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2015 um 09:10:10 Uhr:
Also hier bin ich ja absolut anderer Meinung, zumal auch sehr viele Abstandssünden innerhalb der Limits stattfinden.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 20. Februar 2015 um 08:42:31 Uhr:
Außerdem sind Abstandssünden seltener als Temposünden,
Abstandssünden im Bereich der geahndet wird? also kleiner als 1/4 des Tachowerts? Erlebe ich im Vergleich zu Temposünden im Bereich der geahndet wird, sprich oberhalb 5 (echte) km/h zu viel, weniger oft und dann eher kurzzeitig. Es wird kurz aufgelaufen, dann der Abstand wieder hergestellt oder es wird gedrängelt und der Bedrängelte macht Platz. Dass über Kilometer gedrängelt wird und dann auf diesem Abschnitt zufällig auch noch eine Abstandsmessung stattfindet, dürfte doch eher die Ausnahme sein. Wenn ich hingegen z.B. in der 120er Begrenzung auf der A5 im Bereich des Karlsruher Kreuzes Tempomat 130 fahre, schwimme ich mit dem Verkehr, gefühlt 1/3 der VT fährt eher schneller. Bei trübem Wetter erkennt man die mobile Tempomessstelle (man kennt ja mittlerweile die drei Stellen, an denen regelmäßig gemessen wird) mehrere 100 m voraus am "Wetterleuchten", da wird der Blitz gar nicht kalt...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 20. Februar 2015 um 09:20:46 Uhr:
Abstandssünden im Bereich der geahndet wird?Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2015 um 09:10:10 Uhr:
Also hier bin ich ja absolut anderer Meinung, zumal auch sehr viele Abstandssünden innerhalb der Limits stattfinden.
Nein, die Gesamtzahl meine ich, und ich rede jetzt nicht nur von Extremdränglern, sondern von ganz normalen Sicherheitsabstandsunterschreitern z.b. 20 Meter bei 100 Kmh, für viele der "Wohlfühlabstand".
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 19. Februar 2015 um 21:43:23 Uhr:
Wie sollte man diese Vorgehensweise denn ansonsten interpretieren?Zitat:
@Mischkolino schrieb am 19. Februar 2015 um 17:10:23 Uhr:
Auch darf man den Abstand kurzzeitig unterschreiten und kurze Lichtzeichen geben, um seine Überholabsicht zu verdeutlichen. Das wird aber leider oft als Anmache und Drängelei interpretiert.
Für Traumtänzer mag es unendlich viele Interpretationsmöglichkeiten geben 😉, für Kraftfahrzeugführer im Rechtsbereich der StVO allerdings nicht:
§5 StVO Überholen
(5) "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden."
§16 Warnzeichen
(1)
"Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2.wer sich oder Andere gefährdet sieht."
Zitat:
@sukkubus schrieb am 8. April 2010 um 18:09:05 Uhr:
[...]
[...]Zitat:
Dem Kläger kann allerdings nicht zusätzlich zu dem Verstoß gegen die Pflicht aus § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein pflichtwidrig unzureichender Sicherheitsabstand nach § 4 StVO zur Last gelegt werden. § 4 StVO betrifft den Abstand zu dem Vorausfahrenden vor Beginn des Überholvorganges. Wer überholen will, darf den Abstand (erst) dann verringern, wenn er ausscheren und zügig vorbeifahren kann (Jagusch/Hentschel a. a. O. § 4 Rn. 6 m. w. N.). Wird der Abstand zum Vorausfahrenden im Rahmen eines trotz unklarer Verkehrslage begonnenen Überholvorganges verringert, kann der Verletzung des Gebotes zur Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes nicht als eine zur Verletzung des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO hinzutretende Pflichtverletzung betrachtet werden.
Mögliche Interpretationen wären also nur noch: "Du verlierst gleich Dein Hinterrad!" oder "Da hängt jemand an Deiner Anhängerkupplung!"🙂