Abstand
Hallo Kollegen,
habe Post bekommen wegen zu geringem Abstand, habe dann die Fotos angefordert und die sind heute gekommen. Wie sollte es auch anders sein, vor mir ist son Wohnwagen rumgeeiert. Jetzt die Frage, muss der Abstand von 50m nur zwischen zwei LKW über 3,5t eingehalten werden, oder generell auch zwischen einem LKW und jedem anderen Fahrzeug? Ich bin bisher davon ausgegangen das der Abstand von 50m nur zwischen 2 LKW eingehalten werden muss... Habe im Internet ein bissel geschaut, aber nix wirklich brauchbares gefunden..
Danke schonmal im Vorraus..
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von pegus
HallloIch wurde auf der Autobahn A43 gefilmt wegen den abstand habe nur 18m gehabt stadt der 50m.
Dann kam die post 75 euro strafe und drei punkte in FL. Habe dann einspruch eingelegt naja mein anwalt sachte mir wenn ich dreissig meter gehabt hätte dann hätten wir eine schanze.War ja nicht so also habe ich auch verloren.
gruss
pegus
Falls vor dir jemand bei 18 m Sicherheitsabstand voll in die Eisen geht sitzt du zu 100 % auf deinem Vordermann,gerade deswegen passieren so viele LKW Unfälle und zu wenig Sicherheitsabstand ist Unfallursache Nr. 1
Ich hoffe das du nie hinter mir her fährst mein Truck hat 10 Scheibenbremen, der Unterfahrschutz ist aus Alu und hält vieleicht ein Auto ab mir hinten in die letzte Kammer von 13000 ltr meist mit Benzin gefüllt zu fahren. Du wirst dann mit 100% Sicherheit mit deinem Führerhaus drinne stecken. P.S. Benzin soll sehr leicht entzündlich sein.............
Unfall zu wenig Sicherheitsabstand
75 Antworten
Hallo zusammen,
ich habe mal ein paar Antworten gesammet:
Da ich nicht ganz so viel und oft mit dem LKW unterwegs bin, habe ich mit den freundlichen Damen und Herren in grün oder blau noch nicht viel Erfahrung sammeln können, aber ...
Zitat:
Original geschrieben von kleinehexe75
Der vor mir bemerkte den Messfotoaparat,bremste,abstand wurde zu schnell geringer zu mir und mich haben sie dann wegen Abstand dran bekommen!
Widerspruch.......
ABER,auch trotz der Fotos davor wo mein Abstand stimmte,zu meiner entlastung,
musst ich blechen.
Weil am Messpunkt der Abstand nur noch 35m waren!
... das Zauberwort heißt ja "Sicherheitsabstand", damit ich - wenn es vor mir knapper werden sollte - Zeit habe, um auf die veränderte Verkehrslage (in dem Fall das Bremsen desw Vordermanns) reagieren zu können. So wie ich die Pflicht habe, diesen einzuhalten, müsste ich doch eigentlich auf der anderen Seite das Recht haben, den Sicherheitsabstand auch als solchen nutzen zu dürfen. Sonst müsste ich ja die Fährigkeit zum Helllsehen haben, also schon vorher wissen, dass der Vordermann bremst, um dann gleichzeitig - oder besser noch vorher - ebenfalls mit mindestens der gleichen Kraft bremsen zu können.
Zitat:
Original geschrieben von MBSchmiddi
Der Stand meiner Aussage ist von Anfang diesen Jahres. Ich hatte 36m Abstand und es kommt, laut Aussage Behörde, darauf an ob sich der Abstand veringert oder Gleichbleibend ist.
Wenn ich jetzt mal obige Annahme umsetze, dann halte ich einen gleichbleibend zu geringen Abstand zunächst mal für schlimmer als einen der sich akut verringert und auf den ich noch nicht reagieren konnte, weil z. B. wie oben geschildert der Vordermann wegen der Kontrolle scharf auf die Bremse tritt ...
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Du wirst überholt und geschnitten. Du bremst, um den Abstand wiederherzustellen, wirst dabei von Deinem Hintermann überholt, der inzwischen dicht genug rangekommen ist. Beschleunigen kannst Du jetzt eigentlich nicht, da Du ja beim überholtwerden nicht schneller werden darfst😁
Der "Kollege" schneidet dich auch, also kannst Du immer noch nicht Gas geben, dadurch sieht sich der nächste zum Überholen "genötigt" usw, usw, uswKlassischer "Teufelskreis"
So [gespannt]: Wie willst Du das Problem korrekt lösen🙄😛🙄???
Im Moment habe ich mal wieder eine Phase des LKW-Fahrens. Mittlerweile sind in der Spedition alle Fahrzeuge auf 85 km/h begrent. Also stehe ich regelmäßig vor genau dieser Situation. Lösung: Ich drossel das Tempo auf 80 km/h lasse zur Not die ganze Karawane vorbei und fahre dann wieder mit "normaler" Geschwindigkeit weiter. Schließlich ist es ja mein Sicherheitsabstand für den nur genau ich verantwortlich bin.
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
.... und freust Dich über die ganzen Abstand-"tickets" wenn Dich die 85-89km/h Fraktion schneidet und Du geblitzt wirst...😁😁 Jepp, das is richtig entspannt..
Das denke ich mal nicht. Schließlich ist der Überholende ja schneller und der Abstand vergrößert sich. Ich muss allerdings schon sehen, dass es nicht ewig dauert bis die mindestens 50 m wieder hergestellt sind.
Moinsen Freising ...
zu Deinen letzten beiden Kommentaren:
Also ich weiss ja nicht, wo Du unterwegs bist. Aber versuche das "vorbeifahren lassen" mal auf der A1 zwischen Dortmund und Hamburg ( auf den Strecken, wo überholt werden darf ). Dann fährst Du nicht mehr schneller, weil Lkw an Lkw an Dir vorbeiziehen.
Und auch wenn der Abstand relativ schnell wieder auf den MINDEST-Abstand ( nicht Sicherheitsabstand ) von minimal 50 Meter anwächst, wenn man Dich bis dato blitzt, bekommst Du Deine Strafe. Weil der Abstand noch nicht da ist.
Denn was ich aus den Gesprächen mit dem Anwalt erfahren habe, der Mindestabstand darf NIE unterschritten werden, nur vergrössert. Denn alles Andere kostet Geld, Punkte, Nerven und graue Haare.
Mit maximal möglichen 85 km/h habe ich keine Chance bei den schnelleren mitzuhalten und werde zwangsläufig überholt. Und wenn es anders nicht möglich ist zum Vordermann einen entsprechenden Abstand zu schaffen dann wird mir in solchen Situationen nicht viel anderes übrig bleiben als dauerhaft langsamer zu fahren.
Ich gehöre daher auch zu denen, die nicht mit der Lichthupe aufblinken, um einem Kollegen ein Zeichen zum Einscheren zu geben. Damit fordere ich ihn ja nur noch mehr auf in meinen Abstand zu fahren - das mache ich höchstens dann, wenn der Kollege schon weit genug voraus ist oder ich von schnellern besonders langen Bussen überholt werde.
Naja, ich hoffe mal, dass ich den "Fallenstellern" entkomme solange ich mich übergangsweise auf der Straße herumtreiben muss. Und ja, ich fahre schon so, dass man mir im Normalfall nichts vorwerfen kann. Aber wie irgendwer zuvor schon mal geschrieben hatte: man ist nicht alleine auf der Straße und man kann immer in eine saudumme von anderen verursachte Situation kommen und es schaut zufällig im "falschen" Moment jemand zu ...
Es gibt immer welche, die es eiliger haben. Erlebe ich jeden Tag. Dann lass' ich sie eben vorbei. So einen Stress mache ich mir nicht. Ich fahre nicht hart am Begrenzer, ich mag meinen Sicherheitsabstand, der regelmäßig größer als 50 m ist und gerne mag ich nach oben und unten noch etwas Potential zum Variieren haben. Fahre ich hinter einem Fahrzeug her, welches ein oder zwei km/h langsamer ist, verändere ich meinen Tempomaten und schwimme mit.
Nicht leiden kann ich allerdings, wenn jemand seine Geschwindigkeit ständig variiert. Auf der Autobahn setze ich regelmäßig den Tempomaten ein. Da macht es keinen Spaß, ständig zwischen 78 und 90 hin und her zu pendeln. Das habe ich die Woche auf der A8 von S Richtung KA erlebt. Zweimal habe ich zum Überholen angesetzt, allerdings wurde er dann immer wieder schneller. Habe dann einen Trick ausgepackt: Als er auf einen anderen aufgefahren ist und ich die Möglichkeit hatte zu überholen, bin ich raus und habe ihn zum "mich überholen lassen" gezwungen. Das ist keine feine Sache und dürfte auch unter Nötigung fallen. War es aber nicht auch Nötigung, ständig die Geschwindigkeit zu variieren und beim überholt werden zu beschleunigen?
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Chris, ob das Nötigung war, kann ich Dir auch nicht sagen. Aber es ist manchmal wirklich die einzige Möglichkeit an manchen Kollegen vorbei zu kommen, die nicht wissen, wie ein Tempomat funktioniert und sich einen Spass drauss machen, Kollegen das Leben schwer zu machen. Von daher ists ok ...
Und ich fahre normal auch mit Tempomat, auf 87,5 km/h eingestellt. Wenn dann einer 85 vor mir fährt, kann ich immernoch am Verkehr entscheiden, ob ich vorbei fahre ( weil wenig Verkehr ist ) oder ob ich langsamer werde ( wenn es dichter ist ).
Ausserdem entscheide ich das nach Entfernung zu meinem Ziel oder der Zeit, bis die nächste Pause kommt. Denn es macht wenig Sinn, wegen noch 7 Kilometern bis zur Abfahrt oder wegen 10 Minuten bis zur nächsten Pause nochmal den Blinker links zu setzen.
Dann lieber gemütlich weiter.
Und was die "Geschwindigkeits-Pendler" angeht, die mag ich genauso wenig.
Vor allem, wenn auf Überholverbotsstrecken 78 km/h gefahren wird und sobald das Überholverbot aufgehoben ist, können die auf einmal wieder 89 km/h fahren ...
Zitat:
Original geschrieben von Haya-Nega
Und auch wenn der Abstand relativ schnell wieder auf den MINDEST-Abstand ( nicht Sicherheitsabstand ) von minimal 50 Meter anwächst, wenn man Dich bis dato blitzt, bekommst Du Deine Strafe.
Bei Abstandsmessungen wird nicht geblitzt, sondern gefilmt. Und jetzt rate mal, aus welchem Grund..... 😁
Genau, damit solche Sachen ausgeschlossen werden, wie z.B. der Überholende, der zu früh wieder einschert.
Richtig bei Abstandskontrollen wird gefilmt, und das etwa auf 300m von der Brücke meist . Anhand der Bodenmarkierung und der Zeit wird mit Weg durch Zeit die Geschwindigkeit ermittelt . Sicher kann man auch mit 75 bei den Schleichern mitschwimmen aber da is ja sowieso meist überholverbot ab 7,5 t für Freunde der Trick-Kiste .Ja das Leben is hart auf der Geraden will jeder wieder vorn fahren und seinen Begrenzer vorführen 😁😁
Meinen Tempomaten habe ich regelmäßig auf 86 oder 87 km/h eingestellt. Da hab' ich noch Luft nach oben, um eine Gefahrensituation zu beherrschen, sofern sie überhaupt beherrschbar ist. Meiner Meinung nach, ist das eine annehmbare Reisegeschwindigkeit. Trotzdem werde ich ständig überholt, als ob es an den 3 km/h liegen würde. Für mich zeigt sich darin eine Schwäche der geistigen Leistungsfähigkeit.
Mit dem aktuellen Fahrzeug schauen mir Polizisten beim Überholen zu - selbst im Überholverbot ab 7,5 t - und die sehen sich nicht aufgefordert, mich eines besseren zu belehren. Letztendlich ist es ja auch eine Frage, wie schnell man an dem Hindernis vorbei ist. Solange klar erkenntlich ist, dass man wirklich zur Steigerung des Verkehrsflusses beiträgt, haben die Kontrollorgane regelmäßig nichts dagegen einzuwenden.
Ich bin ein Gegner von Überholverboten, sofern diese nicht zwingend erforderlich sind, um Unfälle zu vermeiden und dies nicht durch Mindestgeschwindigkeiten auch erreichbar wäre. Ein gutes Beispiel ist die A6 von Ludwigshafen kommend Richtung Saarbrücken. Nach der Raststätte bei Grünstadt kommt ein Überholverbot, ein paar Kuppen weiter vor Enkenbach-Alsenborn eine Mindestgeschwindigkeit. Diese könnte auch in der Steigung nach Grünstadt angewendet werden und hätte einen ähnlichen Effekt.
ja ich mag die Schilder sicher auch ni aber in Thüringen zB klatschen die Kontrollorgane in die Hände bevor sie Dir einen Kleinen Beitrag abnehmen, aber was will ich sagen es ist nicht leicht bei Überholverbot und Begrenzer einen günstigen Zeitpunkt zum Überholen zu finden oder aber ständig aufzulaufen🙂
Zitat:
Original geschrieben von europdriver
Richtig bei Abstandskontrollen wird gefilmt, und das etwa auf 300m von der Brücke meist . Anhand der Bodenmarkierung und der Zeit wird mit Weg durch Zeit die Geschwindigkeit ermittelt .
Das gefilmt wird, hilft Dir nicht ( wie in meinem geschildertem Fall ), wenn in diesen 300 Metern der Abstand nicht wieder hergestellt wird.
Und das wäre in dem Fall nur mit einer (fast)Vollbremsung der Fall gewesen.
Und wenn Dein Abstand eben nicht gestimmt hat, wird geblitzt.
Und so ein Verhalten wäre zwar gut für die meinige Abstandsmessung gewesen, aber für den nachfolgenden Verkehr katastophal.
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Meinen Tempomaten habe ich regelmäßig auf 86 oder 87 km/h eingestellt. Da hab' ich noch Luft nach oben, um eine Gefahrensituation zu beherrschen, sofern sie überhaupt beherrschbar ist. Meiner Meinung nach, ist das eine annehmbare Reisegeschwindigkeit. Trotzdem werde ich ständig überholt, als ob es an den 3 km/h liegen würde. Für mich zeigt sich darin eine Schwäche der geistigen Leistungsfähigkeit.
Im Allgemeinen gebe ich Dir recht. Aber ich habe anschauliche Gegenbeispiele: Wr fahren öfter vom Allgäu bis ins mittlere Schleswig-Holstein. Als de Fahrzeuge noch 90 liefen war es kein Problem dieses in 10 Stunden zu schaffen. Seit alles auf 85 begrenzt istn nicht mehr. Weiteres Beispiel: Es werden je nach Situation Begegnungsverkehre orgnisiert (keine Linie, aber hin und wieder passt es so einfach besser). In eine der Richungen nach Norden hatte man einen Autohof ausgekuckt, an dem man die Auflieger gewechselt hat. Zu dem konnte man es von der Firma in 4 1/2 Stunden schaffen, damit der Kollege, der aus dem Süden einen vollen Auflieger raufbringt auch wieder zurück kommt. Einer der Fahrer, der schon einen digitalen Fahrtenschreiber hat, hat nun geflucht, dass ihm auf der Strecke 7 Minuten fehlen, wegen der er jetzt noch eine Pause dazwischen schieben muss.
Zitat:
Ich bin ein Gegner von Überholverboten, sofern diese nicht zwingend erforderlich sind, um Unfälle zu vermeiden und dies nicht durch Mindestgeschwindigkeiten auch erreichbar wäre. Ein gutes Beispiel ist die A6 von Ludwigshafen kommend Richtung Saarbrücken. Nach der Raststätte bei Grünstadt kommt ein Überholverbot, ein paar Kuppen weiter vor Enkenbach-Alsenborn eine Mindestgeschwindigkeit. Diese könnte auch in der Steigung nach Grünstadt angewendet werden und hätte einen ähnlichen Effekt.
Ja, das sehe ich ganz genau so. Der Hammer ist eine Stelgung auf der A72 vom Chemnitz Richtung Westen. Da fängt es unten mit einer Mindestgeschwindigkeit an und mitten am Berg (es ist wohlgemerkt immer noch dreispurig und das blebt auch so) geht es ins Überholverbot über. *würg*
Tolle Logik, dann manipulier noch den Begrenzer und du kommst auf der Tour noch einen Ort weiter 🙄
Es krankt oftmals genau daran! Nette Disponenten planen Touren die regulär, sprich unter Einhaltung der StVO und Ruhezeiten, gar nicht zu schaffen sind. Und der Fahrer gibt auf der Straße dann alles ... leider.
Gruß Meik
Warum sollen das Gegenbeispiele sein? Sollen diese ein Grund dafür darstellen, schneller, hart am Begrenzer und Kamikazee-haft zu fahren?
Der Fahrer hat nicht die Aufgabe, die Fehldispositionen auszubügeln. Er hat sich an die geltenden Gesetze zu halten, wozu u. a. auch gehört, dass der LKW auf der Autobahn 1. max. 80 km/h und 2. max. so schnell sein darf, so dass das Fahrzeug beherrschbar bleibt. Wenn eine Route schon im Sommer nicht wirklich klappt, wie ist das dann im Winter?
Wenn die Dispo nicht passt, muss diese angepasst werden! Es gibt aber immer wieder Unternehmen/Disponenten, die den Aufwand scheuen und die Kriminalisierung des Fahrers als kleineres Übel hinnehmen, zumal der Widerstand eher gering ist, gegenüber neuen Preisverhandlungen mit den Kunden.
Zitat:
Original geschrieben von Haya-Nega
Das gefilmt wird, hilft Dir nicht ( wie in meinem geschildertem Fall ), wenn in diesen 300 Metern der Abstand nicht wieder hergestellt wird.
Und das wäre in dem Fall nur mit einer (fast)Vollbremsung der Fall gewesen.
Und wenn Dein Abstand eben nicht gestimmt hat, wird geblitzt.Und so ein Verhalten wäre zwar gut für die meinige Abstandsmessung gewesen, aber für den nachfolgenden Verkehr katastophal.
Hoch genug war die Strafe bei dir wohl leider nicht?
Du bist so lange ohne Sicherheitsabstand gefahren, dass sich andere vor dir reinquetschen mussten. Ja siehst du es immer noch nicht ein, dass du Abstand halten musst! Die ganze Situation gäbe es nicht wenn du mit Vernunft unterwegs wärst.
Auch überholt man nicht einen Kollegen mit 85 km/h mit 89 km/h. Das ist ein Elefantenrennen. Fahrern wie dir werden wir das Überholverbot widmen.
Wenn alle falsch fahren wird es Zeit dass sie dazu gezwungen werden wieder richtig zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Warum sollen das Gegenbeispiele sein? Sollen diese ein Grund dafür darstellen, schneller, hart am Begrenzer und Kamikazee-haft zu fahren?Der Fahrer hat nicht die Aufgabe, die Fehldispositionen auszubügeln. Er hat sich an die geltenden Gesetze zu halten, wozu u. a. auch gehört, dass der LKW auf der Autobahn 1. max. 80 km/h und 2. max. so schnell sein darf, so dass das Fahrzeug beherrschbar bleibt. Wenn eine Route schon im Sommer nicht wirklich klappt, wie ist das dann im Winter?
Wenn die Dispo nicht passt, muss diese angepasst werden! Es gibt aber immer wieder Unternehmen/Disponenten, die den Aufwand scheuen und die Kriminalisierung des Fahrers als kleineres Übel hinnehmen, zumal der Widerstand eher gering ist, gegenüber neuen Preisverhandlungen mit den Kunden.
Danke, 100 % Zustimmung.