Abstand geschätzt durch Zivilpolizei- Rechtskräftig ?
Hallo Liebes Forum,
Mal eine Frage:
Habe ein Bild gemalt. Ist eine zweispurige Straße auf der 120km/h erlaub sind.
Ich ,,I" fahre auf der linken Spur,
,,S" Entspricht einen langsamfahrenden Sprinter ca 80Km/h
,,P" einer Zivilstreife
Also :
Ich fahre auf der linken Spur möchte die Zivilstreife und den Sprinter überholen.
Kurz vor dem Sprinter , zieht die Zivilstreife raus und somit ist mein Abstand nicht mehr nach vorne gegeben.
Ich gehe leicht vom Gas aber bremse deswegen nicht.
Keine 20Meter weiter ziehen sie mich raus, wegen Nötigung und Abstand.
Beweismittel: Polizeizeuge ( KEINE VIDEOAUFNAHME oder Bilder)
Ist soetwas Rechtskräftig ?
Merci.
P.S. Bin damit zur Rechtsschutz
Beste Antwort im Thema
Mit der Rechtsschutzversicherung hast du alle Chancen...
(Die gleichen wie ein Schneeball in der Hölle)...
38 Antworten
Danke,
Mal sehen was kommt, werde dazu stehen 🙂
Nur KOTZ mich das an : Einfach schätzen ohne Messung ?
Kann das auch ein Zivilpolizist bei Geschwindigkeiten ?
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von macfet
Danke,Mal sehen was kommt, werde dazu stehen 🙂
Nur KOTZ mich das an : Einfach schätzen ohne Messung ?
Kann das auch ein Zivilpolizist bei Geschwindigkeiten ?
Grüße
Deshalb ja meine Frage nach dem endgültigen Abstand. Es ist schwer zu schätzen ob nun 120 oder 140 Meter, aber unter 10 Meter ist ein Kinderspiel zu schätzen. Bei mir verschwinden dann deine Scheinwerfer unter meiner Heckscheibe.
Nunja, es wird nicht immer ein Abstand in Metern gefordert für den Vorwurf.
Insofern könnte man Abstand vielleicht schätzen.
Das will ich jetzt nicht abschätzen ob man nicht schätzen könnte. 😁
Üblicherweise muß aber für Schätzungen (z. B. wie lange rot) doch einiges vom Polizisten "nachgewiesen" werden. Eben woran er das festgemacht hat usw...
Ich glaube ein LKW Fahrer wurde schon verurteilt wegen Nichteinhalten des 50 Meter Abstands ohne genaue Angabe wiewenig Meter es waren (eben auf jeden Fall unter 50 - und man war sicher weil nur 1 Fahrzeuglänge oder sowas).
Allerdings haben wir da einen definierten Mindestabstand bei Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h.
Mit der Rechtsschutzversicherung hast du alle Chancen...
(Die gleichen wie ein Schneeball in der Hölle)...
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Die Frage vor Gericht wird sein, wem glaubt der Richter.
Dem Beschuldigten oder den Polizisten.
Da wir die wirklichen Tatsachen nicht kennen ist jede Spekulation sinnlos.
dein nächster weg sollte zu einem FACHanwalt für verkehrsrecht führen .
genaues kann man erst nach akteneinsicht sagen
gib gas .es geht um fristen
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Die Frage vor Gericht wird sein, wem glaubt der Richter.
Aussage gegen Aussage.
Polizisten sind auch nur Menschen und Menschen begehen nun mal Fehler. Wenn es jetzt um ein Telefon am Steuer ginge, dann wäre die Sache schnell erledigt und der TE müsste büßen. Aber wenn der TE behauptet, der Wagen hätte kurz vor ihm reingezogen und hätte ihn auch noch gefährdet, dann sieht die Sache schon anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Bei ca. 80KMH ca. 20Meter weiter???
Also da kann wirklich was nicht stimmen. 😕
Möglich ist das, zum Rausholen kümmern sich die Beamten selten um Abstände. Es wird gern überholt, anschliessend geschnitten und ausgebremst was das Zeug hält, um den "Sünder" auf dem Standstreifen zum Stehen zu bringen.
Die Schätzungen kann jeder selbst durchführen, die Abstände zwischen den Leitpfosten betragen 50m, die Leitlinien sind auf den deutschen Autobahnen 6 Meter lang, sie liegen im Verhältnis 1:2, 12 Meter auseinander.
Eine Linie und eine Lücke sind 18m, 20m zu schätzen ist auch, wenn man fährt, nicht schwer.
Nur mal ein Gedanke: Die Polizisten haben ja den Abstand geschätzt während du hinter ihnen warst. Fuhren sie VW? vllt hilft dir als Argumentationshilfe das der gesamte Innenspiegel vergrößert, die gesamten Außenspiegel verkleinern und so das genaue Abschätzen kaum möglich sein könnte. Da müsste schon jemand den Hals um 180° drehen. Jedenfalls war es bei meinem Golf 6 so. Klar konnte man nach einer Eingewöhnung damit prima leben, aber ehrlich metergenaue Angaben? Im Leben nicht. Bei Spiegeln die das Bild nicht verzerren halte ich das zwar für möglich, aber nicht bei diesen. Leitlinie hin oder her..
Mein E46 hat noch normale Spiegel, die nur am Rand konvex sind.
Zitat:
Original geschrieben von Zodius
Aussage gegen Aussage.......Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Die Frage vor Gericht wird sein, wem glaubt der Richter.
......mal angenommen das es sowas gibt wäre es Aussage+Aussage gegen Aussage,
aber, Aussage gegen Aussage kann man vergessen, das ist ein Mytos, der Richter wird entscheiden, dafür wird er bezahlt. In so einem Fall ist die Verteidigung gefragt die dem Richter die Unschuld nahe legen muss.
Allerdings muss der Richter auch einen bestimmten Katalog abarbeiten um die Glaubwürdigkeit der Aussagenden zu beurteilen und da steht ein Zivilbeamter nun mal ganz hoch im Kurs.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
aber, Aussage gegen Aussage kann man vergessen, das ist ein Mytos, der Richter wird entscheiden, dafür wird er bezahlt.
Ach und da steht dann nicht die Aussage des Einen gegen de Aussage der Anderen? Wie soll es denn deiner Meinung nach heißen? Meinung gegen Meinung?
Der einzige Mythos ist, dass immer wieder einige glauben, wenn ein User Aussage gegen Aussage sagt, würde er meinen - ja was eigentlich?
Diese alberne Haarspalterei weil man meint zu wissen was der Andere meint ist ganz schön "anstrengend".
Nö Aussage UND Aussage.
Die Dicke will damit sagen es ist kein Patt bei Aussage gegen Aussage und alle gehen unentschieden nach Hause. 😁
Es gibt auch kein "ich hab mehr Aussagen und hab also mehr Recht".
Der Richter hört sich die Aussagen an und entscheidet dann.
Der ist da wirklich frei in seiner Interpretation.
Natürlich sollte der Richter in einem Fall wie diesem eben fragen wie man denn die Geschwindigkeit festgestellt hat und daraus resultierend den Mindestabstand und wie man die Unterschreitung desselben festgestellt hat.
Wenn da nichts mit Substanz kommt sollte...
Aber vorm Amtsgericht und auf hoher See...
Dann haben wir wieder die Frage der Glaubwürdigkeit der Aussage.
Immerhin muß man als Beschuldigter nicht die Wahrheit sagen.
Der Zeuge aber schon.
Warum TE lügen könnte ist wohl klar.
Aber der Polizist? Ein Zivilpolizist? Jemand der sich um die gröberen Verstöße zu kümmern hat. Warum sollte der bei jemand lügen den er gar nicht kennt? Sollte eine Lüge rauskommen hat der Polizist auch große Probleme. Welchen Grund für eine Lüge gibt es?
Und vor Gericht gibt es keine Gerechtigkeit sondern ein Urteil. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Warum sollte der bei jemand lügen den er gar nicht kennt? Sollte eine Lüge rauskommen hat der Polizist auch große Probleme. Welchen Grund für eine Lüge gibt es?
man sollte sich abgewoehnen, eine unzutreffende aussage als luege zu bezeichnen. zeugenaussagen sind meist deshalb falsch, weil der zeuge sich ganz einfach geirrt hat. es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ein polizist davor nicht gefeit ist.
Ok du hast recht, unterstellen wir mal keine Lüge.
Aber die Frage bleibt, warum sollte ein Polizist bewußt die Unwahrheit sagen - bei all den Gründen die dagegen sprechen.
Irren kann er sich natürlich auch.
Aber TE dagegen, der kann bewußt die Unwahrheit sagen.
Der Rest liegt dann in der Interpretation des Richters.
Ob er hinterfragt wie genau der Polizist das gesehen hat und woran er seine Aussage festmacht.
Evtl. haben wir auch noch ne Aussage vom Transporterfahrer.
Witz:
Dann stehen 2 Aussagen gegen eine. 😁
/witz
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Die Dicke will damit sagen es ist kein Patt bei Aussage gegen Aussage und alle gehen unentschieden nach Hause. 😁
Das hat ja auch hier niemand behauptet, oder 😉
Und was wäre denn ein "Patt" bei Aussage gegen Aussage? Das der Richter doch dem TE mehr glauben würde und ihn deswegen nicht verurteilt. Also auch eine Entscheidung.
Was die Dicke gemeint hat weis ich wohl, nur ist diese Wortklauberei völlig unangebracht und falsch noch dazu. Das habe ich dazu gemeint.
Und nu kann von mir aus jeder wieder meinen was er meint 😁