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Abstand geschätzt durch Zivilpolizei- Rechtskräftig ?

Themenstarteram 28. September 2013 um 15:08

Hallo Liebes Forum,

Mal eine Frage:

Habe ein Bild gemalt. Ist eine zweispurige Straße auf der 120km/h erlaub sind.

Ich ,,I" fahre auf der linken Spur,

,,S" Entspricht einen langsamfahrenden Sprinter ca 80Km/h

,,P" einer Zivilstreife

Also :

Ich fahre auf der linken Spur möchte die Zivilstreife und den Sprinter überholen.

Kurz vor dem Sprinter , zieht die Zivilstreife raus und somit ist mein Abstand nicht mehr nach vorne gegeben.

Ich gehe leicht vom Gas aber bremse deswegen nicht.

Keine 20Meter weiter ziehen sie mich raus, wegen Nötigung und Abstand.

Beweismittel: Polizeizeuge ( KEINE VIDEOAUFNAHME oder Bilder)

Ist soetwas Rechtskräftig ?

Merci.

P.S. Bin damit zur Rechtsschutz

Beste Antwort im Thema

Mit der Rechtsschutzversicherung hast du alle Chancen...

(Die gleichen wie ein Schneeball in der Hölle)...

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Der einzige Mythos ist, dass immer wieder einige glauben, wenn ein User Aussage gegen Aussage sagt, würde er meinen - ja was eigentlich?

Ok ich helfe Dir.

Viele sind der Meinung das wenn Aussage gegen Aussage steht nichts passieren kann und der Richer alle nach Hause schickt weil er nicht weiß wer die Wahrheit sagt.

Und das ist falsch.

Den typischen Fall von Aussage gegen Aussage kennt man hinreichend aus US-Filmen.

Beispiel:

Gangsta 3 liegt mit einer Kugel in der Brust tot auf dem Boden. Keine Zeugen, aber Gangsta 1 und Gangsta 2 waren mit im Raum.

Gangsta 1 sagt: "Ich habe ihn erschossen!".

Gangsta 2 sagt: "Nee, stimmt nicht, denn ich habe ihn erschossen!"

Das ist dann Aussage gegen Aussage, der (Friedens)-Richter kann nix entscheiden, der Fall wird geschlossen. :D

In Deutschland hingegen wird zunächst mal demjenigen Glauben geschenkt, der einen anderen belangt. Wenn dabei Beamte mit im Spiel sind, so wie hier, dann wird denen auch zunächst mal geglaubt, da sie

1. zur Wahrheit verpflichtet sind und

2. keinen eigenen Vorteil durch eine Falschaussage hätten.

Inwieweit der Richter den Angaben über den Abstand Glauben schenkt, kommt auf die Argumentation des Anwalts der Verteidigung an.

Die Sache mit dem VW-Spiegel finde ich übrigens sehr amüsant. Allerdings würde ich die Verteidigung nicht unbedingt auf diese Tatsache hin ausrichten, selbst wenn es ein Passat war. ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Und das ist falsch.

Da hast du Recht. Aber es hat doch niemand was Anderes behauptet. Daher fand ich dieses vorsorgliche Zeigefingerheben überflüssig.

Zitat:

Original geschrieben von -Wahnsinn-

Klar konnte man nach einer Eingewöhnung damit prima leben, aber ehrlich metergenaue Angaben? Im Leben nicht. Bei Spiegeln die das Bild nicht verzerren halte ich das zwar für möglich, aber nicht bei diesen. Leitlinie hin oder her..

Und wenn ich in einen verzerrenden Spiegel schaue, und sehe das zwischen mir und dem Hintermann eine Linie und ein Freiraum sind, sind die Linien auf der Straße dann kürzer?

Ich vermute mal du warst noch nicht ganz wach als du das geschrieben hast, und als du realisiert hast was da steht, war der Edit-Button nicht mehr aktiv.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Und das ist falsch.

Da hast du Recht.

Ja, ich weiß.

Zitat:

Aber es hat doch niemand was Anderes behauptet.

Doch.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Aber es hat doch niemand was Anderes behauptet.

Doch.

Wo jetzt genau? In diesem Thread zumindest nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Ok du hast recht, unterstellen wir mal keine Lüge.

Aber die Frage bleibt, warum sollte ein Polizist bewußt die Unwahrheit sagen - bei all den Gründen die dagegen sprechen.

wenn jemand bewusst die unwahrheit sagt, dann ist das eine luege. wir gehen aber davon aus, dass unbewusst die unwahrheit gesagt wird. das nennt sich dann irrtum ... ;)

Zitat:

Der Rest liegt dann in der Interpretation des Richters.

Ob er hinterfragt wie genau der Polizist das gesehen hat und woran er seine Aussage festmacht.

stimmt, der richter ist in seiner interpretation frei. ob er dem beamten oder dem te glauben schenkt, unterliegt allein seinem persoenlichen belieben.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Und wenn ich in einen verzerrenden Spiegel schaue, und sehe das zwischen mir und dem Hintermann eine Linie und ein Freiraum sind, sind die Linien auf der Straße dann kürzer?

Ich vermute mal du warst noch nicht ganz wach als du das geschrieben hast, und als du realisiert hast was da steht, war der Edit-Button nicht mehr aktiv.

Du willst mir also erzählen das du im Stande bist, aus fiktiven 100km/h die Abstand aus dem vorderen Fahrzeug metergenau bestimmen zu können? Hast du einen Glaskofferraum? Wenn du deinen Hintermann siehst - dazwischen eine Linie und der Freiraum, dann sind das eben nicht 18 Meter!

Dann Bewirb dich doch bei Wetten-Dass .. ich verspreche ich bin dann im Studio und gratulier dir wenn du richtig liegst. Geeichte Augen sozusagen? :D

Zitat:

Original geschrieben von macfet

Das werde ich auch tun. Mit der Rechtschutz.

Im Hinterkopf behalten:

FALLS Du tatsächlich wegen Nötigung (diese geschieht per Definition immer vorsätzlich) verurteilt wirst, entfällt der Versicherungsschutz und die RSV holt sich ihre Auslagen bei dir wieder.

Dies bei der Erzeugung von Kosten bedenken.

 

Zitat:

Original geschrieben von klowasser

dein nächster weg sollte zu einem FACHanwalt für verkehrsrecht führen .

genaues kann man erst nach akteneinsicht sagen

gib gas .es geht um fristen

Um welche Fristen sollte es deiner Meinung nach in diesem Stadium der Ermittlungen gehen?

Momentan würde ich an Stelle des TE vielleicht erst einmal abwarten, was ihm überhaupt vorgeworfen wird.

Ein Verfahren wegen Nötigung wird nicht durch die Polizei vor Ort, sondern von der Staatsanwaltschaft eröffnet. Ob die das tut ist momentan offen.

Dann ist es auch früh genug sich rechtlichen Beistand zu besorgen.

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