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Abstand geschätzt durch Zivilpolizei- Rechtskräftig ?

Themenstarteram 28. September 2013 um 15:08

Hallo Liebes Forum,

Mal eine Frage:

Habe ein Bild gemalt. Ist eine zweispurige Straße auf der 120km/h erlaub sind.

Ich ,,I" fahre auf der linken Spur,

,,S" Entspricht einen langsamfahrenden Sprinter ca 80Km/h

,,P" einer Zivilstreife

Also :

Ich fahre auf der linken Spur möchte die Zivilstreife und den Sprinter überholen.

Kurz vor dem Sprinter , zieht die Zivilstreife raus und somit ist mein Abstand nicht mehr nach vorne gegeben.

Ich gehe leicht vom Gas aber bremse deswegen nicht.

Keine 20Meter weiter ziehen sie mich raus, wegen Nötigung und Abstand.

Beweismittel: Polizeizeuge ( KEINE VIDEOAUFNAHME oder Bilder)

Ist soetwas Rechtskräftig ?

Merci.

P.S. Bin damit zur Rechtsschutz

Beste Antwort im Thema

Mit der Rechtsschutzversicherung hast du alle Chancen...

(Die gleichen wie ein Schneeball in der Hölle)...

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Ich kann mir nicht vorstellen das es sich so zugetragen hat.

Falls doch war der Weg zur Rechtsschutzversicherung richtig. Du alleine gegen 2 Zivilbeamte vor Gericht, das wird nichts. Vor Gericht kann Dich jeder zerren.

Themenstarteram 28. September 2013 um 15:45

Bedeutet also:

Die Schätzung eines Beamtens reicht ohne Videobeweiß oder Bilder aus ?

Bei ca. 80KMH ca. 20Meter weiter???

Also da kann wirklich was nicht stimmen. :confused:

Hallo,

ich glaube nicht, dass die Polizei damit oben bleibt. Es wird sicherlich sehr schwer dem Richter zu erklären sein, wie der Polizist diesen zu geringen Abstand beweisen will, bzw. sogar zu belegen, wie er diesen überhaupt festgestellt hat.

Gerade bei einer Nötigung (Straftatbestand) müssen schon Hieb- und Stichhaltige Beweise vorliegen. Außerdem käme der Polizist in Erklärungsnot, wenn er denn ehrlich ist und der Fall sich so zugetragen hat, wieso er einen Überholvorgang behindert hat.

Zitat:

Original geschrieben von macfet

Bedeutet also:

Die Schätzung eines Beamtens reicht ohne Videobeweiß oder Bilder aus ?

Beamter hin oder her. Jeder kann Dich anzeigen. Jedoch wird Zivilbeamten im Dienst vor Gericht besonderes Gehör geschenkt, und da wirst Du landen wenn Du alles abstreitest und eine andere Version servierst.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hallo,

ich glaube nicht, dass die Polizei damit oben bleibt. Es wird sicherlich sehr schwer dem Richter zu erklären sein, wie der Polizist diesen zu geringen Abstand beweisen will, bzw. sogar zu belegen, wie er diesen überhaupt festgestellt hat.

Gerade bei einer Nötigung (Straftatbestand) müssen schon Hieb- und Stichhaltige Beweise vorliegen. Außerdem käme der Polizist in Erklärungsnot, wenn er denn ehrlich ist und der Fall sich so zugetragen hat, wieso er einen Überholvorgang behindert hat.

Ich denke nicht das die Zivilbeamten die Storry so servieren das sie erst kurz zuvor rausgezogen sind. Das beist sich ja dann, vermutlich wird die Geschichte dann darauf hinaus laufen das der TE noch ewig weit weg war und anstatt leicht zu bremsen dann einfach viel zu dicht aufgefahren ist um eine Drohkulisse aufzubauen.

Ich habe den Verdacht das irgenwie was falsch vom TE geschildert wurde.

Vermutlich zu dicht aufgefahren. :D

So ohne weiteres wird man nicht aus dem Verkehr gezogen.

Pech war dabei das es ein Zivilfahrzeug der Polizei war.

 

Themenstarteram 28. September 2013 um 16:05

Hat sich so abgespielt und deswegen bin ich so verdutzt gewesen.

Ich habe erst gedacht, was ist den das für eine Schnarchnase die einfach rüberzieht.

Dann habe ich nicht gebremst habe ausrollen lassen und bin halt aufgefahren.

Kurz bevor das Fahrzeug am Sprinter vorbei war, Winkte mir schon die Kelle, und wir sind an der nächsten Abfahrt runtergefahren.

Zitat:

Original geschrieben von macfet

Bedeutet also:

Die Schätzung eines Beamtens reicht ohne Videobeweiß oder Bilder aus ?

Wie dicht warst Du bei welcher Geschwindigkeit ?

Zitat:

Original geschrieben von macfet

Hat sich so abgespielt und deswegen bin ich so verdutzt gewesen.

Ich habe erst gedacht, was ist den das für eine Schnarchnase die einfach rüberzieht.

Dann habe ich nicht gebremst habe ausrollen lassen und bin halt aufgefahren.

Kurz bevor das Fahrzeug am Sprinter vorbei war, Winkte mir schon die Kelle, und wir sind an der nächsten Abfahrt runtergefahren.

Dann halte Dich an deine Rechtsschutzversicherung. Hier kommst Du nicht weiter.

Themenstarteram 28. September 2013 um 16:10

Das werde ich auch tun. Mit der Rechtschutz.

Wollte nur wissen ob eine Schätzung Rechtskräftig ist.

Oder der Abstand durch ein geeichtes Providasystem gemessen werden muss.

Zum Abstand hat der Beamte und Ich keine Aussage getroffen.

Zitat:

Original geschrieben von macfet

Dann habe ich nicht gebremst habe ausrollen lassen und bin halt aufgefahren.

Damit ist doch alles nötige gesagt. Über die genauen Meter werden wir hier eh keine Einigung erzielen.

Also viel Glück und beim nächsten Mal einfach den Sicherheitsabstand einhalten.

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