Absperrpfosten umgefahren :)

Liebe Forummitglieder,

vor kurzem kollidierte mein Wagen mit einem Absperrpfosten in einem Parkhaus. Der Pfosten an sich wies keine Beschädigungen auf, die Dübel wurden allerdings aus dem Betonboden herausgerissen - siehe Fotos.
Den Schaden habe ich natürlich gemeldet und erhielt vor kurzem eine Rechnung, die mich ein wenig stutzig macht.
Es ist eine pauschale Rechnung über 365€ über die Installation eines komplett neuen Pfostens.
Dabei sind auch keine einzelnen Positionen aufgelistet - ich kann also nicht nachvollziehen wie die Kosten
genau entstehen. Daher hier meine Frage an Menschen, die sich damit mit solchen Fällen auskennen (natürlich aus eigener Erfahrung, keine Rechtsberatung):

1. Ist es im vorliegenden Schadensfall rechtens einen komplett neuen Pfosten zu fordern? Wie gesagt - der Pfosten an sich wurde nicht beschädigt, den habe ich mir genau angeschaut. Ich hätte ja im umgekehrten Fall auch keinen Anspruch auf ein neues Auto bei "nur" ein Paar Beulen.
2. Sind pauschale Rechnungen bei Ersatzansprüchen überhaupt zulässig oder soll ich eine genaue Auflistung anfragen?

Ich möchte den Fall einfach so fair wie möglich für beide Seiten ohne meine Versicherung über die Bühne bringen.

Danke!

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Beste Antwort im Thema

Soo, um diesem Thread einen sachgemäßen Abschluss zu geben wollte ich kurz erzählen wie die Geschichte ausgegangen ist.

Ich habe mit der netten Sachbearbeiterin telefoniert und habe Ihr eine E-Mail nebst Widerspruch und Fotos zugeschickt. Gezahlt habe ich zu dem Zeitpunkt nicht, sondern wollte erst eine Aufschlüsselung der Rechnung.

Heute kam die Antwort - der Pfeiler sei doch nicht beschädigt worden ich brauche nichts zu zahlen.

Vielen Dank also an alle die mir die Tipps gegeben haben!

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Jetzt mal im Ernst. Worüber reden wir hier? Über vergleichsweise lächerliche 303 Euro/netto. Es mag ja durchaus sein, dass man nach langer suche - vielleicht in Sachsen-Anhalt - jemanden findet, der so verzweifelt ist, dass er einen neuen Pfosten für 250 Euro/netto liefert und montiert. Nur wer bezahlt dann den Aufwand, den der Parkhausmitarbeiter betreibt, um DIESEN einen Handwerker zu finden.

Sinnvoll wäre eher ein beweglicher plastikpfosten.

Peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 13. September 2018 um 16:28:43 Uhr:


Also hältst du deine meinung für richtig? Bitte erkläre mir warum 255 bgb nicht anwendbar ist? Der von mir zitierte link ist dazu sehr aufschlussreich. Also, du bist am zug!

Peso

Liest du dir die Paragraphen auch vorher durch? Welche Sache oder welches Recht ist in diesem Fall verloren gegangen?

Zitat:

@f355 schrieb am 13. September 2018 um 15:58:47 Uhr:



Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 13. September 2018 um 15:56:01 Uhr:


Auf welcher gesetzlichen Grundlage fußt diese Meinung?

Auf welcher gesetzlichen Grundlage fußt eigentlich Deine Meinung, dass bei dem hier vorliegenden Angebot jede Position einzeln aufgeführt werden muss?

Wie wäre es denn hier mal mit einer antwort?

Peso

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Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 13. September 2018 um 16:34:30 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 13. September 2018 um 16:28:43 Uhr:


Also hältst du deine meinung für richtig? Bitte erkläre mir warum 255 bgb nicht anwendbar ist? Der von mir zitierte link ist dazu sehr aufschlussreich. Also, du bist am zug!

Peso

Liest du dir die Paragraphen auch vorher durch? Welche Sache oder welches Recht ist in diesem Fall verloren gegangen?

Liest du die kommentare und erläuterungen durch? Offensichtlich nicht!!

Peso

@tcsmoers

Du beiziehst dich in deinem Link auf Ansprüche im Regress - an einen dritten.
Der Geschädigte darf sich nicht bereichern. Wenn er Esatz erhalten hat tritt er evtl weitere Ansprüche an dritte im Regress an den "Entschädiger" ab. Sonst würde er ja doppelt den Schaden geltend machen können und das darf man nicht.
Das kommt dann mal vor wenn mehrere Personen/Firmen oder was auch immer in der Haftung sind.

Zitat:

@f355 schrieb am 13. September 2018 um 16:33:24 Uhr:


Jetzt mal im Ernst. Worüber reden wir hier? Über vergleichsweise lächerliche 303 Euro/netto. Es mag ja durchaus sein, dass man nach langer suche - vielleicht in Sachsen-Anhalt - jemanden findet, der so verzweifelt ist, dass er einen neuen Pfosten für 250 Euro/netto liefert und montiert. Nur wer bezahlt dann den Aufwand, den der Parkhausmitarbeiter betreibt, um DIESEN einen Handwerker zu finden.

Ich bin ganz bei dir, ich verstehe das Handeln auch nicht. Am Ende spart man vielleicht durch Umwege und mit viel Nerverei 50€, wenn überhaupt. Oder es wird noch teurer, da vielleicht ein Gutachter eingeschaltet wird.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 13. September 2018 um 16:34:48 Uhr:



Zitat:

@f355 schrieb am 13. September 2018 um 15:58:47 Uhr:


Auf welcher gesetzlichen Grundlage fußt eigentlich Deine Meinung, dass bei dem hier vorliegenden Angebot jede Position einzeln aufgeführt werden muss?

Wie wäre es denn hier mal mit einer antwort?

Peso

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 13. September 2018 um 16:07:45 Uhr:



Für Kostenvoranschläge gibt es keine Rechtsnorm, allerdings muss man diesen Vorschlag so nicht akzeptieren und kann und sollte eine detailliertere Version einfordern um besser prüfen zu können.

Soviel zum Durchlesen von Beiträgen und ich beende die Diskussion mit dir auch an diesem Punkt. Denn sie bringt den hier fragenden Benutzer nicht weiter und sture Benutzer die an ihrer falschen Auffassung um jeden Preis festhalten kann und brauch ich nicht zu überzeugen. Es gibt schlichtweg keinen Anspruch auf Herausgabe des alten Pfostens.

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 13. September 2018 um 16:39:48 Uhr:


Ich bin ganz bei dir, ich verstehe das Handeln auch nicht. Am Ende spart man vielleicht durch Umwege und mit viel Nerverei 50€, wenn überhaupt. Oder es wird noch teurer, da vielleicht ein Gutachter eingeschaltet wird.

Der Gutachter ist in diesem fall nicht notwendig und aus diesem Grund auch nicht zu bezahlen. Es gilt die Schadenminderungspflicht des Geschädigten.

Und genau deshalb ist es in diesem Fall und vor allem bei dieser geringen Summe am günstigsten, den Auftrag an den Handwerker zu vergeben, der in diesem Parkhaus üblicherweise die Absperrpfosten montiert.

Zitat:

@Nisse2005 schrieb am 13. September 2018 um 16:38:01 Uhr:


@tcsmoers

Du beiziehst dich in deinem Link auf Ansprüche im Regress - an einen dritten.
Der Geschädigte darf sich nicht bereichern. Wenn er Esatz erhalten hat tritt er evtl weitere Ansprüche an dritte im Regress an den "Entschädiger" ab. Sonst würde er ja doppelt den Schaden geltend machen können und das darf man nicht.
Das kommt dann mal vor wenn mehrere Personen/Firmen oder was auch immer in der Haftung sind.

Hast du dazu eine quelle? Mir wurde gesagt, mit dem schadensersatz geht der beschädigte gegenstand in das eigentum des leistungserbringers über. Das passt auch zu dem erwähnten kommentar.

Peso

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 13. September 2018 um 16:40:43 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 13. September 2018 um 16:34:48 Uhr:


Wie wäre es denn hier mal mit einer antwort?

Peso

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 13. September 2018 um 16:40:43 Uhr:



Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 13. September 2018 um 16:07:45 Uhr:



Für Kostenvoranschläge gibt es keine Rechtsnorm, allerdings muss man diesen Vorschlag so nicht akzeptieren und kann und sollte eine detailliertere Version einfordern um besser prüfen zu können.

Soviel zum Durchlesen von Beiträgen und ich beende die Diskussion mit dir auch an diesem Punkt. Denn sie bringt den hier fragenden Benutzer nicht weiter und sture Benutzer die an ihrer falschen Auffassung um jeden Preis festhalten kann und brauch ich nicht zu überzeugen. Es gibt schlichtweg keinen Anspruch auf Herausgabe des alten Pfostens.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 13. September 2018 um 16:40:43 Uhr:



Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 13. September 2018 um 16:39:48 Uhr:


Ich bin ganz bei dir, ich verstehe das Handeln auch nicht. Am Ende spart man vielleicht durch Umwege und mit viel Nerverei 50€, wenn überhaupt. Oder es wird noch teurer, da vielleicht ein Gutachter eingeschaltet wird.

Der Gutachter ist in diesem fall nicht notwendig und aus diesem Grund auch nicht zu bezahlen. Es gilt die Schadenminderungspflicht des Geschädigten.

Ich sage es sehr selten. Aber du bist ein schwätzer. Und damit beende ich die diskussion mit dir. Ich habe meine quelle genannt und von dir kam nur warme luft.

https://www.frag-einen-anwalt.de/...eschaedigte-Sache-zu--f106166.html

Peso

@tcsmoers … jetzt willst du mich aber Verarschen... oder???
Das steht doch in der (deiner) Quelle selbst drin.

§ 255 BGB - Abtretung der Ersatzansprüche - heißt es...

Lies doch mal die anwaltsantwort. Das trifft doch sinngemäss hier zu. Wenn die kfz versicherung zahlt, gehört der pfosten der versicherung? Diese kann den anspruch an den schädiger abtreten? Wenn der te den schaden selbst bezahlt hat er keinen anspruch? Irgendwie unlogisch?

Peso

Was soll eine Versicherung mit diesen Pfosten? Ihn als "leicht gebraucht " bei eBay verschleudern?

Es ist anzunehmen, dass fiktiv abgerechnet wird und nur ein monetärer Schadenersatz eingefordert wird.

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