Absperrpfosten umgefahren :)

Liebe Forummitglieder,

vor kurzem kollidierte mein Wagen mit einem Absperrpfosten in einem Parkhaus. Der Pfosten an sich wies keine Beschädigungen auf, die Dübel wurden allerdings aus dem Betonboden herausgerissen - siehe Fotos.
Den Schaden habe ich natürlich gemeldet und erhielt vor kurzem eine Rechnung, die mich ein wenig stutzig macht.
Es ist eine pauschale Rechnung über 365€ über die Installation eines komplett neuen Pfostens.
Dabei sind auch keine einzelnen Positionen aufgelistet - ich kann also nicht nachvollziehen wie die Kosten
genau entstehen. Daher hier meine Frage an Menschen, die sich damit mit solchen Fällen auskennen (natürlich aus eigener Erfahrung, keine Rechtsberatung):

1. Ist es im vorliegenden Schadensfall rechtens einen komplett neuen Pfosten zu fordern? Wie gesagt - der Pfosten an sich wurde nicht beschädigt, den habe ich mir genau angeschaut. Ich hätte ja im umgekehrten Fall auch keinen Anspruch auf ein neues Auto bei "nur" ein Paar Beulen.
2. Sind pauschale Rechnungen bei Ersatzansprüchen überhaupt zulässig oder soll ich eine genaue Auflistung anfragen?

Ich möchte den Fall einfach so fair wie möglich für beide Seiten ohne meine Versicherung über die Bühne bringen.

Danke!

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Beste Antwort im Thema

Soo, um diesem Thread einen sachgemäßen Abschluss zu geben wollte ich kurz erzählen wie die Geschichte ausgegangen ist.

Ich habe mit der netten Sachbearbeiterin telefoniert und habe Ihr eine E-Mail nebst Widerspruch und Fotos zugeschickt. Gezahlt habe ich zu dem Zeitpunkt nicht, sondern wollte erst eine Aufschlüsselung der Rechnung.

Heute kam die Antwort - der Pfeiler sei doch nicht beschädigt worden ich brauche nichts zu zahlen.

Vielen Dank also an alle die mir die Tipps gegeben haben!

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Wie man hier lesen kann, gibt es für den Parkhausbetreiber eigentlich nur eine vernünftige Lösung. Absperrpfosten aus massivem Stahl einbauen und diese so befestigen, dass am Ende immer der Absperrpfosten gewinnt. Das ist zwar am Anfang etwas teurer und auch nicht besonders kundenfreundlich, spart aber langfristig viel Ärger, Zeit und Geld.

Nach Feierabend dann MT anmachen und ganz entspannt die ........."HILFE, bin im Parkhaus gegen Absperrpfosten gefahren. Vollkasko glaubt mir die Unfallschilderung nicht und weigert sich den Schaden in Höhe von 3.378 Euro zu bezahlen".......Beiträge genießen. 🙂

Ich frage mich gerade, welchen Mehrwert diese Beiträge haben? Es scheint so, dass mal wieder ein Benutzer nicht zugeben kann auf dem Holzweg zu sein.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 13. September 2018 um 15:34:53 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 13. September 2018 um 15:28:04 Uhr:


Weil das so ist.

Das ist die schlechteste aller möglichen Begründungen, ihm steht mitnichten der alte Pfosten zu. Kein Gesetz gibt dies her.

Warum soll meine meinung falsch sein? Bei einem austausch geht das defekte teil auch in mein eigentum über.

Peso

Auf welcher gesetzlichen Grundlage fußt diese Meinung?

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Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 13. September 2018 um 15:56:01 Uhr:


Auf welcher gesetzlichen Grundlage fußt diese Meinung?

Auf welcher gesetzlichen Grundlage fußt eigentlich Deine Meinung, dass bei dem hier vorliegenden Angebot jede Position einzeln aufgeführt werden muss?

Eigentumswerb nach dem bgb. Bei einem normalen haftpflichtschaden ist auch die beschädigte sache in das eigentum der versicherung übergegangen.

Peso

Zitat:

@f355 schrieb am 13. September 2018 um 15:45:44 Uhr:


...
Absperrpfosten aus massivem Stahl einbauen und diese so befestigen, dass am Ende immer der Absperrpfosten gewinnt.
...
Nach Feierabend dann MT anmachen und ganz entspannt die ........."HILFE, bin im Parkhaus gegen Absperrpfosten gefahren. Vollkasko glaubt mir die Unfallschilderung nicht und weigert sich den Schaden in Höhe von 3.378 Euro zu bezahlen".......Beiträge genießen. 🙂

Hehe, kann ich besser. Nachdem bei uns 2x der erste Pallisadenstein an der Gartenmauer umgefahren war, hab ich dessen Holraum mit einem Massiven Stahlrohr verstärkt.

Der Paketdienst hat es doch tatsächlich geschafft mit seinem Transporter aus dem Hof heraus so viel Schwung zu holen um sich dann an dem Ding das komplette Führerhaus einzudrücken und den Tank der länge nach aufzuschlitzen. 😁

Das hat mehr als 3378,-€ gekostet (ohne meie Verstärkung möchte ich wetten wäre der weg gewesen).

Gruß Metalhead

@tcsmoers :

Man leistet Schadensersatz und tätigt keinen Kauf. Darum haftet man ja auch nur für den Zeitwert. Das geschädigte Teil bleibt im Eigentum des Geschädigten.
Anders verhält es sich bei Versicherungen wo du Vertragspartner bist und einen Vertrag zum Neuwert hast. Dort kann der Versicherer die Reste Verwerten und du bekommst den Neuwert ersetzt. Denke letzteres war vll der Grund für deine Aussage.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 13. September 2018 um 15:58:48 Uhr:


Eigentumswerb nach dem bgb. Bei einem normalen haftpflichtschaden ist auch die beschädigte sache in das eigentum der versicherung übergegangen.

Da du in dem Fall allerdings Schadenersatz (§249 Bürgerliches Gesetzbuch) leistet und keinen Eigentumserwerb durchführst, ist dein Argument hinfällig. Man sollte sich schon genauer beschäftigen anstatt auf falschen Meinungen zu beharren.

Für Kostenvoranschläge gibt es keine Rechtsnorm, allerdings muss man diesen Vorschlag so nicht akzeptieren und kann und sollte eine detailliertere Version einfordern um besser prüfen zu können.

Ich sehe gerade, dass ein anderer Benutzer schneller gewesen ist.

Nein - ich meinte konkret den fall, bei dem ich einen schaden verursacht habe und der geschädigte den gegenstand an die versicherung aushändigen musste. Die haben es dann selbst verwertet.

Im te-fall wurde ja wohl ein neuer pfosten berechnet, obwohl der alte pfosten noch verwendungsfähig war?

Peso

Nachsatz: wie wäre es mit 255 bgb?

https://www.haufe.de/.../...atzansprueche_idesk_PI17574_HI9628797.html

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 13. September 2018 um 16:10:57 Uhr:


Nein - ich meinte konkret den fall, bei dem ich einen schaden verursacht habe und der geschädigte den gegenstand an die versicherung aushändigen musste. Die haben es dann selbst verwertet.

Im te-fall wurde ja wohl ein neuer pfosten berechnet, obwohl der alte pfosten noch verwendungsfähig war?

Peso

Für Dich hast Du Recht. Aber in der Realität ist das halt anders.

Und eigentlich wollte ich mich an der Kackofonie ja garnicht weiter beteiligen. 🙂

Ist doch mal ein interessantes thema, dass jeden treffen könnte.

Peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 13. September 2018 um 16:19:49 Uhr:


Ist doch mal ein interessantes thema, dass jeden treffen könnte.

Und aus diesem Grund verbietet es sich falsche Informationen zu verbreiten und sich nicht zu informieren.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 13. September 2018 um 16:23:55 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 13. September 2018 um 16:19:49 Uhr:


Ist doch mal ein interessantes thema, dass jeden treffen könnte.

Und aus diesem Grund verbietet es sich falsche Informationen zu verbreiten und sich nicht zu informieren.

Also hältst du deine meinung für richtig? Bitte erkläre mir warum 255 bgb nicht anwendbar ist? Der von mir zitierte link ist dazu sehr aufschlussreich. Also, du bist am zug!

Peso

Zitat:

@f355 schrieb am 13. September 2018 um 15:45:44 Uhr:


Wie man hier lesen kann, gibt es für den Parkhausbetreiber eigentlich nur eine vernünftige Lösung. Absperrpfosten aus massivem Stahl einbauen und diese so befestigen, dass am Ende immer der Absperrpfosten gewinnt. Das ist zwar am Anfang etwas teurer und auch nicht besonders kundenfreundlich, spart aber langfristig viel Ärger, Zeit und Geld.

Nach Feierabend dann MT anmachen und ganz entspannt die ........."HILFE, bin im Parkhaus gegen Absperrpfosten gefahren. Vollkasko glaubt mir die Unfallschilderung nicht und weigert sich den Schaden in Höhe von 3.378 Euro zu bezahlen".......Beiträge genießen. 🙂

Mittlerweile muss man wohl zu solchen Mitteln greifen. Schlimm.

Am besten den Pfosten so anbringen, dass das Auto völlig zerstört ist und gleich ein Totalschaden ist.

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