Absperrpfosten umgefahren :)

Liebe Forummitglieder,

vor kurzem kollidierte mein Wagen mit einem Absperrpfosten in einem Parkhaus. Der Pfosten an sich wies keine Beschädigungen auf, die Dübel wurden allerdings aus dem Betonboden herausgerissen - siehe Fotos.
Den Schaden habe ich natürlich gemeldet und erhielt vor kurzem eine Rechnung, die mich ein wenig stutzig macht.
Es ist eine pauschale Rechnung über 365€ über die Installation eines komplett neuen Pfostens.
Dabei sind auch keine einzelnen Positionen aufgelistet - ich kann also nicht nachvollziehen wie die Kosten
genau entstehen. Daher hier meine Frage an Menschen, die sich damit mit solchen Fällen auskennen (natürlich aus eigener Erfahrung, keine Rechtsberatung):

1. Ist es im vorliegenden Schadensfall rechtens einen komplett neuen Pfosten zu fordern? Wie gesagt - der Pfosten an sich wurde nicht beschädigt, den habe ich mir genau angeschaut. Ich hätte ja im umgekehrten Fall auch keinen Anspruch auf ein neues Auto bei "nur" ein Paar Beulen.
2. Sind pauschale Rechnungen bei Ersatzansprüchen überhaupt zulässig oder soll ich eine genaue Auflistung anfragen?

Ich möchte den Fall einfach so fair wie möglich für beide Seiten ohne meine Versicherung über die Bühne bringen.

Danke!

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Beste Antwort im Thema

Soo, um diesem Thread einen sachgemäßen Abschluss zu geben wollte ich kurz erzählen wie die Geschichte ausgegangen ist.

Ich habe mit der netten Sachbearbeiterin telefoniert und habe Ihr eine E-Mail nebst Widerspruch und Fotos zugeschickt. Gezahlt habe ich zu dem Zeitpunkt nicht, sondern wollte erst eine Aufschlüsselung der Rechnung.

Heute kam die Antwort - der Pfeiler sei doch nicht beschädigt worden ich brauche nichts zu zahlen.

Vielen Dank also an alle die mir die Tipps gegeben haben!

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Zitat:

@f355 schrieb am 13. September 2018 um 10:46:17 Uhr:


Was ist an 303 Euro/netto incl. Pfosten denn so "unwirklich"?

Weil hier eben ein fabrikneuer Pfosten abgerechnet wird, obwohl das angefahrene Teil offenbar keine Schäden aufweist.

Ein von einem Auto umgefahrener Pfosten, wird zumindest ein paar Kratzer haben und genau so, wie du an deinem Auto keine Kratzer dulden musst, muss man das auch an diesem Pfosten nicht. Natürlich muss man den Pfosten nicht durch einen Fabrikneuen ersetzen. Man kann ihn auch zum Lackieren bringen und ihn in den Zustand bringen lassen, den er vor dem Unfall hatte.........ob das dann günstiger wird. Wohl eher nicht.
Und dann haben wir als nächstes das Thema........Parkhausbetreiber lässt 100 Euro Pfosten für 200 Euro neu lackieren. 😉

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 13. September 2018 um 10:51:46 Uhr:



Zitat:

@f355 schrieb am 13. September 2018 um 10:46:17 Uhr:


Was ist an 303 Euro/netto incl. Pfosten denn so "unwirklich"?

Weil hier eben ein fabrikneuer Pfosten abgerechnet wird, obwohl das angefahrene Teil offenbar keine Schäden aufweist.

Wenn ein neuer Pfosten eingesetzt wird, ist es auch völlig normal. Selbst wenn nicht, spricht da auch nichts dagegen.

Zitat:

@f355 schrieb am 13. September 2018 um 11:09:41 Uhr:


Natürlich muss man den Pfosten nicht durch einen Fabrikneuen ersetzen.

Natürlich nicht.

Ein herkömmlicher Vollpfosten tuts auch.

😛

Ansonsten bin auch der Ansicht daß es nicht die hohe Schule ist mit dem Geschädigten um die Höhe des Schadens zu streiten den ich angerichtet habe solange die Forderung nicht vollkommen abwegig ist.

Und vollkommen abwegig sind die 300 Eur nicht.

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Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 13. September 2018 um 12:19:20 Uhr:



Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 13. September 2018 um 10:51:46 Uhr:


Weil hier eben ein fabrikneuer Pfosten abgerechnet wird, obwohl das angefahrene Teil offenbar keine Schäden aufweist.

Wenn ein neuer Pfosten eingesetzt wird, ist es auch völlig normal. Selbst wenn nicht, spricht da auch nichts dagegen.

Doch, nämlich dass der Anspruchsteller den Schadenumfang nachweisen muss. Ist der Pfosten tatsächlich völlig unbeschädigt, muss der Schadenverursacher den auch nicht bezahlen.

Wie waere es, wenn der pfosten schon einen vorschaden hatte? Hier waere dann ein abzug alt gegen neu zu berücksichtigen.

Peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 13. September 2018 um 13:57:05 Uhr:


Wie waere es, wenn der pfosten schon einen vorschaden hatte? Hier waere dann ein abzug alt gegen neu zu berücksichtigen.

Peso

Den Vorschaden wird man kaum beweisen können.

Der Vorschaden ist schon in rot-weiß markiert worden. 😎

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 13. September 2018 um 10:51:46 Uhr:



Zitat:

@f355 schrieb am 13. September 2018 um 10:46:17 Uhr:


Was ist an 303 Euro/netto incl. Pfosten denn so "unwirklich"?

Weil hier eben ein fabrikneuer Pfosten abgerechnet wird, obwohl das angefahrene Teil offenbar keine Schäden aufweist.

Er soll sich doch den alten pfosten geben lassen ;-)
Bei einer schadensregulierung gehört er ihm doch

Peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 13. September 2018 um 14:11:53 Uhr:


Er soll sich doch den alten pfosten geben lassen ;-)
Bei einer schadensregulierung gehört er ihm doch

Peso

Wie kommst du darauf?

Für 2000 Euro Gerenne und Gelaber um am Ende 25 Euro zu sparen. DAS ist MT.

Zitat:

@f355 schrieb am 13. September 2018 um 14:35:03 Uhr:


Für 2000 Euro Gerenne und Gelaber um am Ende 25 Euro zu sparen. DAS ist MT.

Nein, es ist hier eher so das man wieder versucht hanebüchene Vorschläge mit aller Macht zu verteidigen und den hier fragenden Benutzer zu verunsichern. Einen Kostenvoranschlag der keine einzelnen Positionen auflistet würde ich keinesfalls akzeptieren und würde zumindest auf einer genauen Auflistung bestehen, danach kann man entscheiden wie weit man gehen will.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 13. September 2018 um 14:34:44 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 13. September 2018 um 14:11:53 Uhr:


Er soll sich doch den alten pfosten geben lassen ;-)
Bei einer schadensregulierung gehört er ihm doch

Peso

Wie kommst du darauf?

Weil das so ist. Er hat einen neuen pfosten bezahlt und damit gehört ihm doch wohl das ausgewechselte teil?

Peso

Nö, der Restwert wird natürlich abgezogen und der alte Vollpfosten geht an den Gebrauchtevollpfostenaufkäufer. Der repariert meist auch.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 13. September 2018 um 15:28:04 Uhr:


Weil das so ist.

Das ist die schlechteste aller möglichen Begründungen, ihm steht mitnichten der alte Pfosten zu. Kein Gesetz gibt dies her.

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