Absperrpfosten umgefahren :)

Liebe Forummitglieder,

vor kurzem kollidierte mein Wagen mit einem Absperrpfosten in einem Parkhaus. Der Pfosten an sich wies keine Beschädigungen auf, die Dübel wurden allerdings aus dem Betonboden herausgerissen - siehe Fotos.
Den Schaden habe ich natürlich gemeldet und erhielt vor kurzem eine Rechnung, die mich ein wenig stutzig macht.
Es ist eine pauschale Rechnung über 365€ über die Installation eines komplett neuen Pfostens.
Dabei sind auch keine einzelnen Positionen aufgelistet - ich kann also nicht nachvollziehen wie die Kosten
genau entstehen. Daher hier meine Frage an Menschen, die sich damit mit solchen Fällen auskennen (natürlich aus eigener Erfahrung, keine Rechtsberatung):

1. Ist es im vorliegenden Schadensfall rechtens einen komplett neuen Pfosten zu fordern? Wie gesagt - der Pfosten an sich wurde nicht beschädigt, den habe ich mir genau angeschaut. Ich hätte ja im umgekehrten Fall auch keinen Anspruch auf ein neues Auto bei "nur" ein Paar Beulen.
2. Sind pauschale Rechnungen bei Ersatzansprüchen überhaupt zulässig oder soll ich eine genaue Auflistung anfragen?

Ich möchte den Fall einfach so fair wie möglich für beide Seiten ohne meine Versicherung über die Bühne bringen.

Danke!

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Beste Antwort im Thema

Soo, um diesem Thread einen sachgemäßen Abschluss zu geben wollte ich kurz erzählen wie die Geschichte ausgegangen ist.

Ich habe mit der netten Sachbearbeiterin telefoniert und habe Ihr eine E-Mail nebst Widerspruch und Fotos zugeschickt. Gezahlt habe ich zu dem Zeitpunkt nicht, sondern wollte erst eine Aufschlüsselung der Rechnung.

Heute kam die Antwort - der Pfeiler sei doch nicht beschädigt worden ich brauche nichts zu zahlen.

Vielen Dank also an alle die mir die Tipps gegeben haben!

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Zitat:

Ausserdem kann man wohl kaum von einer fachmännischen Umsetzung ausgehen, wenn der Verursacher mal schnell den Pfosten wieder festdübelt.

Fachmännisch heißt so wie ein Fachmann und nicht, daß es nur ein Fachmann kann.

Aber lassen wir das. Du hast deine Ansicht, ich eine andere.

Wie man auf den Fotos sehen kann, war der Pfosten von Anfang an nicht fachgerecht verdübelt worden. Die Schrauben zu kurz, die Dübellöcher eventuell zu gross ?
Neuer Pfosten ist vollkommen überzogen, weil sich nichtmal die Grundplatte verzogen hat. Hier sollten also vier neue Dübel und vier Schrauben ausreichend sein. Und sind die Schrauben diesmal lang genug, würde der Pfosten sehr viel besser halten als vorher. Mal abgesehen davon, dass der Pfosten selbst gar nichts zu halten hat, ist ja nur eine Platzbegrenzung.
Es hätte dort keine Sau interessiert, wenn man hier selber einen 13er/16er Maulschlüssel gezückt hätte, um die Schrauben selber wieder in die alten Dübel zu leiern. Damit wäre zumindest der Urzustand wiederhergestellt worden.

Ohne jetzt alle Vorposts zu würdigen.

TE, die Schadenersatzforderung des Parkhausbetreibers ist augenscheinlich überhöht. Zahle sie nicht. Und übergib sie auch nicht der Haftpflichtversicherung - nachher haben die keine Lust, das zu prüfen, und zahlen einfach, und du darfst 365 Euro zurückkaufen oder mit schlechterer SF-Klasse leben.

Ja, ein Geschädigter darf selbst entscheiden, ob und wie er etwas instandsetzen lässt. Er hat aber keinen Anspruch auf Luxusreparaturen.

Auch ich meine, dass der Pfosten einfach nur wieder befestigt werden muss, was schlimmstenfalls vier neue Schrauben und Dübel und eine Viertelstunde Zeit eines Hausmeisters erfordert.

Vermutlich geht es so am schnellsten: Widersprich der Forderung und teile mit, dass du einen Schadenersatz von höchstens 100 Euro für angemessen hältst. Diese 100 Euro überweist du. Du teilst außerdem mit, dass du ganz ausdrücklich nicht auf Mahnungen reagieren und einem gerichtlichen Mahnbescheid auf jeden Fall widersprechen wirst. Fordere den Parkhausbetreiber auf, dich sofort zu verklagen, falls er mit dem 100 Euro nicht einverstanden ist.

Und dann warte ab. Falls er tatsächlich klagt, kriegst du von mir 'nen Kasten Bier bezahlt.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. September 2018 um 16:20:16 Uhr:


Wie man auf den Fotos sehen kann, war der Pfosten von Anfang an nicht fachgerecht verdübelt worden. Die Schrauben zu kurz, die Dübellöcher eventuell zu gross ?

Fachgerecht montiert ist der Pfosten dann, wenn er so montiert ist, wie der Eigentümer des Parkhauses das gerne hätte und der Einsatzzweck damit erfüllt ist. Wenn der Eigentümer des Pfostens entscheidet, dass ggf. ein paar Kunststoffdübel nachgeben sollen und er auf Schwerlastanker verzichtet, weil die ggf. mehr Schaden verursachen als verhindern, dann ist das eine logische Geschichte und die Montage mit Kunststoffdübel deutlich fachgerechter, als die Montage mit Schwerlastanker. Schließlich ist so ein Pfosten nicht als Panzersperre gedacht.

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 12. September 2018 um 16:46:09 Uhr:


Ja, ein Geschädigter darf selbst entscheiden, ob und wie er etwas instandsetzen lässt. Er hat aber keinen Anspruch auf Luxusreparaturen.

Das hat ja auch keiner behauptet, daher ja auch die Forderung nach einem Aufschlüsseln der Rechnung.

Dem muss der Geschädigte nachkommen. Er ist derjenige, der Schadenhergang, -Umfang und -Höhe nachweisen muss.

Nur hat die Versicherung wahrscheinlich wenig Lust, wegen so einer Bagatelle das große Geschütz aufzufahren. Den Schaden am Pfosten müsste ein Baugutachter beurteilen, das kostet schon mal mindestens 1.000 €. In der Regel werden die Kollegen (und auch ich für Sachschäden, die nicht den Baubereich betreffen), erst bei Schadenforderungen oberhalb ca. 20.000 € beauftragt.

Man könnte auch einfach in die Montageanleitung des Herstellers sehen. Der gibt sicherlich vor wie so ein Pfosten zu montieren ist. Vielleicht ist das aber auch nur eine Montage"empfehlung".

Fachgerecht kann tatsächlich vieles sein.

Etwas grenzwertig fände ich nur, wenn der Pfosten beinahe von selbst umfällt. Vielleicht sollte er sogar eine Person "stützen" können. Ist zwar nicht dafür gemacht, aber man stelle sich vor, jemand bekommt einen Schwächeanfall, stützt sich ab und liegt samt Pfosten da... wobei es auch diese Pfosten gibt, die federn und wegklappen, wenn man anfährt. Die halten auch keine Person.

Als Panzersperre hat er wohl leider keine Zulassung, aber bezüglich korrekten Dübeln gibt es tatschlich sensiblere Bereiche (z. B. Kraftwerksbau) als solch einen Absperrpfosten.

PS: Mit Bordwerkzeug, einer Zange, einem Hammer und einem Schlüssel(satz) hätte man beide Pfosten wieder aufgestellt und noch 50 € in Rechnung gestellt. Aber heute hat man "nur" mehr einen Kompressor in der Reserveradmulde...

Also wenn das da öfter vorkommet wie der TE berichtet scheint das ja ne lukrative zusätzliche Einnahmequelle für den Parkhausbetrieber zu sein. Der hat die Pfosten dann extra so in den Bode verankert, dass sie leicht nachgeben. Der Betreiber stellt den Verursacher den kompletten Pfosten in Rechnung und setzt den alten dann einfach in 2 Minuten wieder rein. Bis der Nächste diesen umfährt.
Geniales Geschäftsmodell.

Würd mich jedenfalls nicht wundern wenn das so ist. Die Berechnung des kompletten Pfosten spricht dafür.

Wieviel Euro wurden von euch bis jetzt eigentlich in Stromkosten investiert um über Centbeträge zu debattieren? Ich bin für Umweltschutz.

Ich weiß gar nicht immer, was ihr mit eurer Montage habt. Die Teile sollen zu 99% eine "Sollbruchstelle" haben, damit eben nur die Fläche abgesperrt ist und im Falle eines Falles der Pfosten nun einmal nachgibt. Ganz einfach.

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 13. September 2018 um 07:48:11 Uhr:


Ich weiß gar nicht immer, was ihr mit eurer Montage habt. Die Teile sollen zu 99% eine "Sollbruchstelle" haben, damit eben nur die Fläche abgesperrt ist und im Falle eines Falles der Pfosten nun einmal nachgibt. Ganz einfach.

Nachgeben soll er vermutlich auch. Aber dass der Pfosten umfällt, ohne ,dass man einen Kratzer dran sieht, halte ich für eben nicht fachgerecht.

Im Übrigen@f355: Fachgerecht bedeutet nicht, dass ein Objekt so befestigt wird, wie es der Eigentümer gerne hätte. Sondern eher so, wie es der Hersteller beschreibt.
Und auf dem Foto sieht das ein Blinder, dass die Schrauben zu kurz sind. Ansonsten brauchst nur mal auf einer Dübelpackung nachlesen, was der Hersteller empfiehlt.

Du solltest grundsätzlich mal davon ausgehen, dass Handwerker und Parkhausbetreiber wissen was sie tun. Wenn man sich für die hier gewählte Art der Befestigung entschieden hat, dann hatte man dafür sicher gute Gründe.
Es wäre für jeden Handwerker ein leichtes, diesen Absperrpfosten so "festzuballern", dass er wirklich fast als Panzersperre durchgeht.
Man steht als Parkhausbetreiber vor der Wahl..........möchte man einen bombenfest montieren Absperrpfosten, der ggf. deutliche Schäden am Fahrzeug hinterlässt, oder möchte man einen Absperrpfosten, der dem unaufmerksamen Parkhauskunden möglichst wenig Schaden am Fahrzeug verursacht.

Absichtlich fährt keiner gegen so einen Pfosten. Ich persönlich bezahle dann aber lieber die paar Euro für den neuen Pfosten und für die Beseitigung eines Kratzers an der Stoßstange. Eine neue Stoßstange - vielleicht verbunden mit weiteren Schäden - kostet richtig Geld.

Man könnte sich also über einen vorausschauenden Parkhausbetreiber freuen, der dem TE gröbere Schäden und damit verbundene Kosten erspart hat. Das funktioniert natürlich nicht auf MT. Hier wird dem TE empfohlen sich aus der Verantwortung zu stehlen, den verursachten Schaden nicht oder nur zum Teil zu bezahlen und sich wegen ein paar Euro ggf. sogar auf einen Rechtsstreit einzulassen.

Einen Rechtsstreit gibt es erst, wenn man sich nicht einigen kann. Zu widersprechen ist davon noch weit entfernt. Wenn man berechtigte Zweifel an der Summe hat, sollte man selbstverständlich dagegen vorgehen. Oder zahlst du auch überhöhte Bußgelder ohne Murren?

Grundsätzlich haben hier wieder alle Recht.
Es geht hier, glaube ich, in erster Linie um die Höhe der Rechnung, da sollte man auf alle Fälle einen kritischen Blick drauf werfen.
Der TE hat ja auch zugegeben, dass er Mist gebaut hat und dass er nicht bereit ist, evtl. jede Summe zu bezahlen, ist ja auch in Ordnung.
Dass de TE selbst alles billiger machen würde/könnte, spielt im nachhinein keine Rolle.

Zitat:

@f355 schrieb am 13. September 2018 um 09:34:01 Uhr:


Man könnte sich also über einen vorausschauenden Parkhausbetreiber freuen, der dem TE gröbere Schäden und damit verbundene Kosten erspart hat.

Könnte man, wenn der Kosten für die Instandsetzung dann der Wirklichkeit entsprechen würde.

Für das was du im Sinn hast gibt es spezielle Pfosten:
http://www.mercateo.com/.../...tte_zum_Aufschrauben_Durchm_165_mm.html

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. September 2018 um 10:15:46 Uhr:



Könnte man, wenn der Kosten für die Instandsetzung dann der Wirklichkeit entsprechen würde.

Was ist an 303 Euro/netto incl. Pfosten denn so "unwirklich"?

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