Absperrpfosten umgefahren :)

Liebe Forummitglieder,

vor kurzem kollidierte mein Wagen mit einem Absperrpfosten in einem Parkhaus. Der Pfosten an sich wies keine Beschädigungen auf, die Dübel wurden allerdings aus dem Betonboden herausgerissen - siehe Fotos.
Den Schaden habe ich natürlich gemeldet und erhielt vor kurzem eine Rechnung, die mich ein wenig stutzig macht.
Es ist eine pauschale Rechnung über 365€ über die Installation eines komplett neuen Pfostens.
Dabei sind auch keine einzelnen Positionen aufgelistet - ich kann also nicht nachvollziehen wie die Kosten
genau entstehen. Daher hier meine Frage an Menschen, die sich damit mit solchen Fällen auskennen (natürlich aus eigener Erfahrung, keine Rechtsberatung):

1. Ist es im vorliegenden Schadensfall rechtens einen komplett neuen Pfosten zu fordern? Wie gesagt - der Pfosten an sich wurde nicht beschädigt, den habe ich mir genau angeschaut. Ich hätte ja im umgekehrten Fall auch keinen Anspruch auf ein neues Auto bei "nur" ein Paar Beulen.
2. Sind pauschale Rechnungen bei Ersatzansprüchen überhaupt zulässig oder soll ich eine genaue Auflistung anfragen?

Ich möchte den Fall einfach so fair wie möglich für beide Seiten ohne meine Versicherung über die Bühne bringen.

Danke!

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Beste Antwort im Thema

Soo, um diesem Thread einen sachgemäßen Abschluss zu geben wollte ich kurz erzählen wie die Geschichte ausgegangen ist.

Ich habe mit der netten Sachbearbeiterin telefoniert und habe Ihr eine E-Mail nebst Widerspruch und Fotos zugeschickt. Gezahlt habe ich zu dem Zeitpunkt nicht, sondern wollte erst eine Aufschlüsselung der Rechnung.

Heute kam die Antwort - der Pfeiler sei doch nicht beschädigt worden ich brauche nichts zu zahlen.

Vielen Dank also an alle die mir die Tipps gegeben haben!

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Glaube das würde jetzt zu weit führen und ist viel zu umfangreich...

Grundsätzlich haftet man nur für den Zeitwert sofern bei dem Bauteil eine Entwertung bzw. Wertsteigerung vorliegt.
Der Anspruchsteller darf sich nicht bereichern. Er hat Anrecht auf den Wert zum Zeitpunkt des Schaden.
Wenn ich was reparieren kann und keine Wertsteigerung in Form einer Lebensverlängerung vorliegt entspricht der Neuwert dem Zeitwert. Wenn ich meinetwegen das komplette Garagentor austauschen muss wegen dem Schaden und dieses bereits 10 Jahre alt ist erfährt das Bauteil eine Wertsteigerung da es nun wieder länger hält (10 Jahre die es bereits auf dem Buckel hatte) und die Anspruchstellerin bekommt nur den Zeitwert (Wenn so ein Tor mit 30 Jahren gerechnet wird 2/3 der Kosten).

Aber in dem Fall alles Theorie und nicht von belang... der Pfosten wirkt zumindest auf den Fotos nicht gerade besonders "abgerockt" und alt. Eine besonders hohe Entwertung dürfte hier kaum vorliegen. Zumal bei den geforderten Summen es sich nicht lohnt große Anstrengungen zu betreiben...

Wenn der Pächter zum Vorabzug berechtigt ist kann man ggf. noch die MwSt. einbehalten da er diese ja zurückbekommt und der Firma dann selber auslegen muss.

Uff... wie es aussieht, gibt es doch unterschiedliche Ansichten zu dem Thema.
Ich hoffe ich wurde nicht missverstanden. Mir geht es nicht darum den Schaden nur auf Ersatz von 4 Schrauben zu drücken. Mir geht es einfach darum, dass ich mit dem Vorgehen des "Geschädigten" etwas vor den Kopf gestoßen wurde.
Erwartet habe ich eine Rechnung über von 60 bis 200 € (je nach Beurteilung des Schadens) und hätte mich da nicht weiter aufgeregt. Bekommen habe ich eine weitaus höhere Rechnung, ohne Aufschlüsselung der einzelnen Positionen die ein wenig nach Abzocke aussieht.
Eine weitere Sache die ich noch nicht erwähnt habe - an dem Tag wurden wohl 2 Pfosten unweit voneinander umgenietet. Der Betreiber hat mich bis dato nicht gefragt welcher von den beiden persönlich mir in den Weg kam... der zweite "Schädiger" hat sich soweit ich weiß nicht gemeldet. Es scheint wohl egal zu sein wie "hoch" der Schaden am Pfosten tatsächlich ist.

Ich würde an deiner Stelle vielleicht 50,- € ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zwecks Klaglosstellung überweisen, ein erläuterndes Schreiben im o.g. Sinne formulieren und dann abwarten. Ohne durchgeführte Reparatur hat der Betreiber nur Anspruch auf den Minderwert des Grundstücks (Vergleich Pfosten steht / liegt). Bin mir ziemlich sicher, dass die Marktwerte gleich sind.

Reden ist ja nicht das Schlechteste. Ich würde den Eigentümer ansprechen und auch Deine Bauchschmerzen nicht unerwähnt lassen.

Halt den Vorschlag von Paul durchführen, aber nicht schriftlich, sondern persönlich. Dann kannst Du ihm auch die Fotos zeigen.

Alles wird gut!

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TE: Du Redest immer von Rechnung. Bis jetzt haben wir nur ein Angebot/ Kostenvoranschlag gesehen.
Wenn du schon eine Rechnung erhalten hast, ist der Drops hier eh gerutscht. Ein Angebot/ Kostenvoranschlag muss man nicht annehmen.

Wenn ich den TE im Eröffnungsposting richtig verstanden habe, begehrt der Geschädigte Schadenersatz in Höhe des Kostenvoranschlags.

Dieses Recht hat er ja grundsätzlich, er darf die sach- und fachgerechte Reparatur fiktiv abrechnen und dann mit dem Schaden konkret machen was er will (z.B. etwaige Kratzer mit dem Lackstift ausbessern und die Dübel wieder in die Löcher drücken und den Pfosten damit aufstellen).

Allerdings spricht ja auch nichts dagegen, dass der TE nun genau das macht, was auch jede Versicherung in so einem Fall (aber wohl nicht bei der geringen Schadenhöhe....) machen würde:

1. den Kostenvoranschlag als für die Regulierung untauglich ablehnen, weil er die einzelnen Positionen nicht aufführt.
2. die geforderte Summe als für die Beseitigung des Schadens übermäßig hoch bezeichnen
3. erklären, dass man nach Prüfung zu einer anderen Rechnung gekommen ist, nämlich
3a. dass für das erneute Einsetzen des Pfostens einschließlich An- und Abfahrt maximal eine Stunde anzusetzen ist
3b. dass eine geeignete und für den Anspruchsteller erreichbare Fachfirma (Beispiel: $Name) das für $Stundensatz (wird wohl so 70 bis 80 Euro brutto sein?) macht
3c. dass der Anspruchsteller keine Schäden an Pfosten oder Boden belegt hat
3d. dass an Material deshalb lediglich Klein- und Befestigungsmaterial benötigt wird (pauschal 10 Euro brutto oder eben 4 Schrauben und 4 Dübel einzeln aufführen)
3e. dass der Schaden also für den Betrag $Summe (irgendwas von knapp 100 Euro) zu beheben ist
4. davon noch die USt abziehen da ja nicht nachgewiesen wurde, dass diese gezahlt wurde
5. diesen Betrag auf das angegebene Konto überweisen
6. mit freundlichen Grüßen

(Achtung: Versicherungen fallen mit sowas auch regelmäßig auf die Nase, es gibt keine Garantie dafür, dass der Geschädigte nicht hinterher doch eine ähnlich hohe Summe halbwegs sauber belegt!)

@hk_do
"4. davon noch die USt abziehen da ja nicht nachgewiesen wurde, dass diese gezahlt wurde"

genau, das muss auf alle Fälle bei einer fiktiven Abrechnung abgezogen werden. Er könnte/müsste dann auch gar nichts reparieren.
Bloß die Höhe/Stichhaltigkeit der Rechnung sollte man prüfen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 11. September 2018 um 22:23:25 Uhr:



1. den Kostenvoranschlag als für die Regulierung untauglich ablehnen, weil er die einzelnen Positionen nicht aufführt.
2. die geforderte Summe als für die Beseitigung des Schadens übermäßig hoch bezeichnen
3. erklären, dass man nach Prüfung zu einer anderen Rechnung gekommen ist, nämlich
3a. dass für das erneute Einsetzen des Pfostens einschließlich An- und Abfahrt maximal eine Stunde anzusetzen ist
3b. dass eine geeignete und für den Anspruchsteller erreichbare Fachfirma (Beispiel: $Name) das für $Stundensatz (wird wohl so 70 bis 80 Euro brutto sein?) macht
3c. dass der Anspruchsteller keine Schäden an Pfosten oder Boden belegt hat
3d. dass an Material deshalb lediglich Klein- und Befestigungsmaterial benötigt wird (pauschal 10 Euro brutto oder eben 4 Schrauben und 4 Dübel einzeln aufführen)
3e. d

Da hier recht selten Gutachter unterwegs sind, wäre ich mit so einem Vorgehen sehr vorsichtig.

Der Geschädigte hat eine Schadensminderungspflicht. Selbstverständlich kann der Verursacher den Schaden selbst fachgerecht beheben.
Was der Händler vor Ort für den Pfosten verlangt, ist unerheblich. Wenn ein Onlinehändler nur die Hälfte mit Versand verlangt, wird von einer Versicherung auch nur dieser Betrag ersetzt.

Für so einen kleinen "Drecksauftrag", verplempert man gerne mal ein paar Stunden.
(Angebot schreiben, Pfosten bestellen, Wareneingang prüfen, Rechnung bezahlen und verbuchen, Rechnung schreiben, An- und Abfahrt, das eine oder andere Telefonat und ..........Pfosten montieren)

Die Auftragsbücher der Handwerker sind derzeit am Platzen und keine S... reißt sich darum, einen einzelnen Pfosten zu montieren, wenn er in der gleichen Zeit Geld verdienen kann. Zieht man vom aufgerufenen Betrag den Wareneinsatz ab, dann ist das geradezu ein Schnäppchen.

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 12. September 2018 um 14:37:48 Uhr:


Selbstverständlich kann der Verursacher den Schaden selbst fachgerecht beheben.

Nö. Wer den Pfosten repariert, entscheidet ausschließlich der Eigentümer des Pfostens.

Zitat:

Was der Händler vor Ort für den Pfosten verlangt, ist unerheblich. Wenn ein Onlinehändler nur die Hälfte mit Versand verlangt, wird von einer Versicherung auch nur dieser Betrag ersetzt.

Und wieder nö. Ersetzt wird das, was die Versicherung als ortsüblich und angemessen betrachtet. Und das sind keinesfalls irgendwelche gegoogelten Onlinepreise.

Wenn die Versicherung das nicht beurteilen kann oder Zweifel hinsichtlich des Schadenumfangs oder des Hergangs hat, kommt ein Sachverständiger. Also ich, bzw. in diesem Fall eher ein Kollege Bauingenieur.

Das wird sie in diesem Fall sicher nicht tun, da ich schon 1.000 € in Rechnung stelle, sobald ich das Büro in Richtung Schadenort verlasse.

Allerdings würde ich mir auch die Rechnung hinsichtlich Material, Aufwand und Stundensatz aufschlüsseln lassen.

Zitat:

Und wieder nö. Ersetzt wird das, was die Versicherung als ortsüblich und angemessen betrachtet. Und das sind keinesfalls irgendwelche gegoogelten Onlinepreise

Da irrst du dich. Ich hatte genau das gleiche Prozedere mit Gutachter, Anwalt und Gegenanwalt. Da ging es allerdings um Reifen. Nur der günstigste Wiederbeschaffungswert wird ersetzt. Es gibt kein Anrecht bei einem lokalen Händler kaufen zu müssen.

Zitat:

Nö. Wer den Pfosten repariert, entscheidet ausschließlich der Eigentümer des Pfostens.

Das entscheidet er nicht alleine. Der Schädiger kann ein gleichwertiges Angebot vorlegen. Sonst müßte jedes Wucherangebot von der Versicherung akzeptiert werden. Dem ist nicht so.

Wenn ich beim Umzug das Treppenhaus beschädige -> Haftpflichtschaden, kann ich auch ein Gegenangebot vorlegen. Es geht einzig um die fachmännische Umsetzung.

Hängt mit §254 BGB zusammen unter der Betrachtung von Wirtschaftlichkeit und Zeit. Wenn die Lieferung des günstigen "Online"-Pfostens 3 Wochen dauern würde, wäre das nicht mehr wirtschaftlich.

..Ich vermute mal das ist eine Pauschale und beinhaltet auch die Pfosten, die von Vollpfosten mit Fahrerflucht umgefahren werden.... . 😁

Ich würde den Pfosten auch selbst montieren !

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 12. September 2018 um 15:15:30 Uhr:



Da irrst du dich. Ich hatte genau das gleiche Prozedere mit Gutachter, Anwalt und Gegenanwalt. Da ging es allerdings um Reifen. Nur der günstigste Wiederbeschaffungswert wird ersetzt. Es gibt kein Anrecht bei einem lokalen Händler kaufen zu müssen.

Wenn der Listenpreis für den Reifen 130 € beträgt, wird der üblicherweise auch ersetzt. Da würde ich als Geschädigter nicht erst lange rumsuchen, ob es den irgendwo für 105 € zzgl. Versand gibt. Bzw. In meinem Gutachten würde stehen, dass der Preis von 130 € ortsüblich und angemessen ist.

Ansonsten könnte die Versicherung ja auch von Dir verlangen, dass Du Dein Auto in irgend einer billigen Hinterhofwerkstatt reparieren lassen müsstest. Das kann die Haftpflicht aber nicht...

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 12. September 2018 um 15:15:30 Uhr:



Das entscheidet er nicht alleine. Der Schädiger kann ein gleichwertiges Angebot vorlegen. Sonst müßte jedes Wucherangebot von der Versicherung akzeptiert werden. Dem ist nicht so.
Wenn ich beim Umzug das Treppenhaus beschädige -> Haftpflichtschaden, kann ich auch ein Gegenangebot vorlegen. Es geht einzig um die fachmännische Umsetzung.

Ich hatte einen Haftpflichtschaden in einem Industrieunternehmen, der durch die Instandhaltung der AS für einen internen Stundensatz von 110 € behoben und in Rechnung gestellt wurde. Da hat VN auch argumentiert, dass Schlosser Müller das für die Hälfte gemacht hätte. Genutzt hat es ihm nix.

Ausserdem kann man wohl kaum von einer fachmännischen Umsetzung ausgehen, wenn der Verursacher mal schnell den Pfosten wieder festdübelt.

Schau doch noch einmal auf die Bilder vom Eingangspost. Da erkennst Du auch die Qualität der Erstausführung.

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