Absolutes Halteverbot Zusatzschild auf Papier einlaminiert.

Hallo zusammen, vielleicht kennt sich ja einer von euch aus. Folgende Situation:

Auf der Straße wo ich Wohne wurden Kanalarbeiten durchgeführt. Für diesen Zeitraum wurden auf der Straße mehrere Absolutes Halteverbots Schilder mit entsprechenden Zusatzschildern aufgestellt.
Ich habe das Zusatzschild falsch interpretiert den dort stand folgendes.

Ab 05.04.23
Mo. 07:00h
bis Fr. 13:00h

So dumm wie ich bin habe ich erstens gedacht das der 5.4.23 ein Montag ist, wo das Ganze anfängt und dann an dem Freitag dieser Woche aufhört. Natürlich ist das so nicht gemeint und ich habe das ganze falsch interpretiert. Darum geht es aber auch gar nicht.

Jetzt wurde mein Wagen natürlich am Montag abgeschleppt und ich habe die Kosten und so für das Abschleppen bezahlt um den Wagen wieder zu bekommen.

Wie bereits erwähnt ist das Zusatzschild auf Papier und einlaminiert, meine Nachforschungen haben ergeben, dass so ein Schild mit einem laminierten Zusatzschild von einem Gericht in Bremen als nicht rechtskräftig beurteilt wurde und somit die ganze Schildanordnung auch.

Kann mir einer von euch sagen ob ich das erfolgreich anfechten kann? Oder hat einer von euch sogar eigene Erfahrungen mit solchen nichts rechtkräftigen Schild machen können und möchte die mit mir teilen?

Grüße und danke
Marek

36 Antworten

Zitat:

@Glg11 schrieb am 9. Mai 2023 um 22:47:35 Uhr:


Ein Zusatzschild aus einlaminierten Papier ist besser als einfaches Papier, was bei Regen aufweicht und nicht mehr lesbar ist. Und ein Zusatzschild aus einlaminierten Papier ist preiswerter als ein gedrucktes Schild aus Blech, was für jede Baustelle individuell hergestellt werden müsste.

Das ist aber in den entsprechenden Vorschriften so festgelegt. Das Zusatzzeichen hat so ausszusehen, wie es im Verkehrszeichenkatalog enthalten ist. Und das ist auch im temporären Bereich problemlos möglich und eigentlich seit Jahrzehnten gängige Praxis.

Zitat:

Solange der Aufdruck gut lesbar und der Sinn der Beschränkung erkennbar ist, nehme ich gerne ein laminiertes Papier in Kauf. Sonst wird jedes Vorhaben für alle Steuerzahler / Strassenanwohner / Häuslebauer / Umzieher ja noch teurer.

Grundsätzlich hast du Recht. Aber: Die Kosten bzw. die finanzielle Belastung der Steuerzahler usw. fällt so oder so an. Zusatzzettel sind nicht günstiger, sie erhöhen nur den Profit. Es ist wie beschreiben problemlos möglich, Zusatzzeichen ordnungsgemäß zu fertigen - auch in kurzer Zeit.

Eine Umweltplakette darf man sich auch nicht selber Drucken, auch wenn Sinn und Zweck erfüllt sind. Pinkfarbene Parkscheiben oder ein Zettel mit Ankunftzeit anstelle einer Parkscheibe werden im Regelfall auch nicht akzeptiert. Wo ist da der Pragmatismus? Eben: Es ist gesetzlich genau geregelt. Warum man ausgerechnet bei temporären Haltverboten so tut, als ginge das nicht anders und diese Meinung auch noch gerichtlich stützt, erschließt sich mir jedenfalls nicht. Dann soll man diesbezüglich die StVO nebst VwV-StVO anpassen und den ganzen Pfusch auch per "Gesetz" zulassen.

Unbeschadet dessen:
Allein wegen einem laminierten Zettel würde ich nicht vor Gericht gehen, weil da eine Entscheidung der Kategorie "Man sieht doch was gemeint ist" rauskommen kann (wird). Allerdings finden sich bei temporären Haltverboten oft ganz andere gravierende Fehler, die nicht so einfach wegzudiskutieren sind.

Zitat:

@Icewall schrieb am 10. Mai 2023 um 03:07:43 Uhr:


Ohne Zusatzschild ist ein mobil aufgestelltes Haltverbotsschild einfach nicht gültig

Ohne vorherige Genehmigung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung) sind Verkehrsschilder nicht gültig und dürfen auch nicht aufgestellt werden. Sobald Sie die Genehmigung bekommen haben, müssen Sie die Haltverbotsschilder selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen.

Quelle:https://stadt.muenchen.de/.../

Der erste Satz ist mal vollkommener Quatsch und zum zweiten kann man nur sagen, dass der Verkehrsteilnehmer nicht berechtigt ist unter genehmigt aufgestellten und ungenehmigten Schildern zu unterscheiden. Er hat sie einfach einzuhalten.

Und wohin führt so eine Korinthenkackerei a la "weil das ein laminiertes Selbstbauschildchen war ists ungültig und ich muss nix bezahlen" hin? Dazu, dass sich irgendwann keine Sau mehr drum schert beim Aufstellen der Schilder ob man dem Anwohner etwas Gutes tun kann mit einer zeitlichen Begrenzung. Der TE hat den Sinn des Schildes voll erfasst, gibt zu dass er entgegen dem Aussagesinn des Schildes dort stand und demnach erstmal zu Recht abgeschleppt wurde. Und jetzt kommt "ich weiß ich hab was falsch gemacht. Aber ein anderer soll es doch bitte zahlen, vielleicht der Schildermacher weil das Schild so nicht sein darf ...?" - obwohl man die Intention durchaus verstanden hat.

Sorry - so etwas verstehe ich nicht.

Schlimmer als in der Politik hier, diese typisch deutsche Diskussion gerade.
Fehlt noch : "was ist, wenn jemand ! ein Schild verdreht/umdreht, oder einen Sack drüber hängt" - also auf gehts!
Den Sack usw., lässt man natürlich nur solange man da selber steht!
Also weiter mit der "Korinthenkackerei"!
Der Hammer "ein mobiles Schild ist ohne Zusatzschild ungültig"!
Wie ist es eigentlich mit der Beleuchtung der Schilder?

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Zitat:

@CivicTourer schrieb am 10. Mai 2023 um 09:32:58 Uhr:


Und wohin führt so eine Korinthenkackerei a la "weil das ein laminiertes Selbstbauschildchen war ists ungültig und ich muss nix bezahlen" hin? Dazu, dass sich irgendwann keine Sau mehr drum schert beim Aufstellen der Schilder ob man dem Anwohner etwas Gutes tun kann mit einer zeitlichen Begrenzung.

Die zeitliche Beschränkung hat nichts damit zu tun, dass man dem Anwohner "etwas Gutes" tun kann. Haltverbote sind nur in dem Umfang zulässig, wie sie erforderlich sind (wobei die Grenzen des §45 Abs. 9 StVO in der Praxis speziell bei Haltverboten schon sehr weit ausgelotet werden). Aber das ist ein anderes Thema (Verhältnismäßigkeit).

Wenn ein Umzug oder Bauarbeiten erst z.B. 7:00 Uhr beginnen, dann darf ein Haltverbot nicht schon am Vortag gelten. Da es aber eine gewisse Vorlaufzeit braucht, wurde die Vorankündigung via Zusatzzeichen etabliert. Hierzu müssen gemäß der amtlichen Vorgaben Verkehrszeichen genutzt werden und nicht irgendwelche Zettel. Sonst könnte man auch auf eine Pappe "Halten verboten" schreiben und die Verkehrsteilnehmer müssten sich daran halten. Man sieht ja was gemeint ist.

Und ja: Das ist typisch Deutsch. Das System will es aber so. StVO ist keine Einbahnstraße.
Wer StVO-konformes Verhalten will, sollte zumindest auch die Aufstellvorschriften einhalten.
Sonst kann man sich das alles sparen und z.B. statt einer Parkscheibe einen Zettel mit der Ankunftszeit auslegen - eine pragmatische Lösung.

Natürlich gibt es dann ein Knöllchen. Typisch Deutsch.

Soweit das Vorschriftzeichen (hier: Halteverbot) den geltenden Ausführungsvorschriften genügt und lediglich das die Gültigkeit zeitlich einschränkende Zusatzschild in abweichender Darstellung/Aufmachung ausgeführt ist wird man gegen das Zusatzschild nur dann vorgehen können, wenn der Sinn nicht erkennbar ist bzw. es Fehler enthält, die eine sinnvolle Deutung ausschließen. Anderenfalls würde die Ungültigkeit des Zusatzschildes ja eine ständige Geltung des Halteverbotes bedingen. Und ja, es gibt auch temporäre HV ohne Zusatzschild bzw. wird bei 24-stündiger Gültigkeit das Zusatzschild nach Ende des Vorlaufs auch mitunter entfernt, wenn kein letzter Gültigkeitstag feststeht. Das ist alles regelkonform. Insoweit sehe ich für den TE wenig Chancen, die Abschleppkosten nicht zahlen zu müssen.

Man macht diese HV ja auch nicht aus Jux und Dollerei. Wenn ein Kran nicht gestellt werden kann oder auch nur eine Materialanlieferung scheitert, dann entstehen erhebliche Kosten - dagegen ist das Abschleppen selbst mehrerer Verkehrsteilnehmer letztlich verhältnismäßig.

Ich kann eure Einwände und Bedenken alle ein Stückweit nachvollziehen. Ich werde es auf keinen Fall zu einem Verfahren kommen lassen. :/ Ich habe das Bild mal hochgeladen, falls einer mal gucken möchte. Habe halt nur gehoft der Staat würde sich an seine eigenen Gesetze halten. Ob diese Sinnvoll oder nicht sind ist halt eine andere Frage um die es hier gar nicht gehen soll. Tatsache ist, die StVO gibt eine klare Definition darüber was ein gültiges Schild ist und was nicht. Eine Anordnung mit einem Papierzettel der einlaminiert ist, zählt nicht dazu. Für mich ist das Thema geschlossen, danke für euren input.

Edit: Ah ja, ich stand da am 10.4. Und außerdem war die ganze erste Woche gar nichts auf der Straße los... Wir haben alle paar Straßen weiter GEPARKT, obwohl nie was gemacht wurde.. Dann als ich da stand ging es los auf der Straße.. XD

Img-20230412

Eindeutig, wenn auch nicht regelkonform.

Im Verhältnis zu dem ähnlichen Parallel Thread im Forum, ist dieses Zeichen wirklich unmissverständlich und gut gemacht, finde ich.
Da würde ein Widerspruch wohl kaum erfolgversprechend sein.
Immerhin sind die auch so gnädig , daß man hier von 13 Uhr bis 7 Uhr stehen darf und Sa.,So. sogar ganztägig.

Hier etwas Lektüre.

Ja vieles ist nicht 100%, wir sind arm dran.
Vielleicht kann man auch mal Schlangenlinien fahren, weil die Fahrbahnmarkierungen schadhaft sind?
Mein Spurhalteassistenz macht schon mal mit....

Zitat:

@motor_talking schrieb am 9. Mai 2023 um 20:53:25 Uhr:


Nicht in Ordnung war nur, dass das Abschleppunternehmen für jedes einzelne der insgesamt 14 betroffenen Fahrzeuge Anfahrtskosten berechnet hat, obwohl diese nur einmal angefallen sind und die Behörde diese Kosten einfach weitergereicht hat.

Wie hätte das mit einer einmaligen Anfahrt funktionieren sollen? Etwa mit einem Fahrzeug, das alle 14 Autos gleichzeitig abtransportiert?

Zitat:

@Heiminmax schrieb am 11. Mai 2023 um 12:58:32 Uhr:


Wie hätte das mit einer einmaligen Anfahrt funktionieren sollen? Etwa mit einem Fahrzeug, das alle 14 Autos gleichzeitig abtransportiert?

Vielleicht wurde einfach nur umgesetzt in die Nachbarstrasse.

Das wird in dem verlinkten Urteil genau erklärt.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 10. Mai 2023 um 08:08:08 Uhr:



Zitat:

Solange der Aufdruck gut lesbar und der Sinn der Beschränkung erkennbar ist, nehme ich gerne ein laminiertes Papier in Kauf. Sonst wird jedes Vorhaben für alle Steuerzahler / Strassenanwohner / Häuslebauer / Umzieher ja noch teurer.

Grundsätzlich hast du Recht. Aber: Die Kosten bzw. die finanzielle Belastung der Steuerzahler usw. fällt so oder so an. Zusatzzettel sind nicht günstiger, sie erhöhen nur den Profit. Es ist wie beschreiben problemlos möglich, Zusatzzeichen ordnungsgemäß zu fertigen - auch in kurzer Zeit.

Danke für deine Erklärungen.

Was kostet eigentlich so ein Zusatzschild aus Blech nach amtlichen Vorgaben und wie lange dauert die Beschaffung? Man wird je Länge der Baustelle mehrere davon brauchen...

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