Absolutes Halteverbot Zusatzschild auf Papier einlaminiert.
Hallo zusammen, vielleicht kennt sich ja einer von euch aus. Folgende Situation:
Auf der Straße wo ich Wohne wurden Kanalarbeiten durchgeführt. Für diesen Zeitraum wurden auf der Straße mehrere Absolutes Halteverbots Schilder mit entsprechenden Zusatzschildern aufgestellt.
Ich habe das Zusatzschild falsch interpretiert den dort stand folgendes.
Ab 05.04.23
Mo. 07:00h
bis Fr. 13:00h
So dumm wie ich bin habe ich erstens gedacht das der 5.4.23 ein Montag ist, wo das Ganze anfängt und dann an dem Freitag dieser Woche aufhört. Natürlich ist das so nicht gemeint und ich habe das ganze falsch interpretiert. Darum geht es aber auch gar nicht.
Jetzt wurde mein Wagen natürlich am Montag abgeschleppt und ich habe die Kosten und so für das Abschleppen bezahlt um den Wagen wieder zu bekommen.
Wie bereits erwähnt ist das Zusatzschild auf Papier und einlaminiert, meine Nachforschungen haben ergeben, dass so ein Schild mit einem laminierten Zusatzschild von einem Gericht in Bremen als nicht rechtskräftig beurteilt wurde und somit die ganze Schildanordnung auch.
Kann mir einer von euch sagen ob ich das erfolgreich anfechten kann? Oder hat einer von euch sogar eigene Erfahrungen mit solchen nichts rechtkräftigen Schild machen können und möchte die mit mir teilen?
Grüße und danke
Marek
36 Antworten
So ein Blanko-Zusatzzeichen kostet etwa 10-30 Euro, je nach Größe, Ausführung und Konditionen.
Im Regelfall erfolgt die Beschriftung mit einem Grafikplotter, der die benötigten Inhalte aus selbstklebender Folie ausschneidet. Der wiederum ist teuer und erfordert in der Bedienung doch etwas Erfahrung, so dass nicht zu erwarten ist, dass sich Bauunternehmen usw. so etwas hinstellen.
Aber:
Verkehrssicherungsfirmen verfügen in der Regel über solche Grafikplotter und können auch die Blanko-Zusatzzeichen beschaffen. Dort kann man sich also einen Satz Standard-Zusatzzeichen zur Ankündigung von Haltverboten (Zeichen 1040-34) bestellen. Mit Beginn der Maßnahme können diese ja auch entfernt werden, um sie dann für die nächste Ankündigung vorzubereiten (das funktioniert natürlich nicht, wenn entgegen der amtlichen Variante ein Enddatum drauf steht). Zusätzlich zu Schildern lässt man sich passende Zahlen von 0-9 ausplotten, damit man diese später nur noch auf das Schild kleben muss, um das Datum zu ändern. Innerhalb eines Monats sind dann nur die Tage zu ändern und ggf. die Uhrzeit. Das ist natürlich alles aufwändiger, als einen Zettel auszudrucken, aber das Ergebnis entspricht dann dem, was im Anwendungsbereich der StVO eigentlich gefordert wird. Und es gibt tatsächlich viele Firmen (auch kommunale Bauhöfe usw), die nach diesem Prinzip arbeiten. Abgesehen davon kann man auch direkt einen Verkehrssicherer beauftragen, der dann die Beschilderung stellt. Leider gibt es da aber auch Unternehmen, die Zettel kleben.
Die "Königsklasse" und eigentlich die einzig zulässige Variante, ist die Zertifizierung als "autorisierter Verarbeiter". Hier durchlaufen die Firmen (insbesondere Verkehrssicherungsfirmen) eine Prüfung, um überhaupt Verkehrszeichen überarbeiten (überarbeiten, nicht herstellen) zu dürfen. Verkehrszeichen müssen in Deutschland nämlich auch an Baustellen usw. anerkannten Gütebedingungen entsprechen. Das oben vorgestellte Kleben von Einzelzahlen durch nicht autorisierte Unternehmen ist genau genommen nicht statthaft. Interessiert aber in der Praxis niemanden, auch die Behörden nicht, in deren Verwaltungsvorschrift das aber verankert ist.
Hi, ich habe ein Update zur von mir dargestellten Sache.
Tatsächlich habe ich heute eine Einzahlung auf meinem Konto festgestellt, in höhe des bereits gezahlten Bußgeldes. Leider gab es von der Stadt Wuppertal darüber hinaus keinerlei Informationen oder Reaktion auf meinen Brief oder meine Mail.
Auch die von mir gezahlte Gebühr für das Abschleppen des Fahrzeuges habe ich noch nicht wieder bekommen, da werde ich jetzt aber nochmal nachhacken.
🙂
Grüße
Marek
Keine Ahnung ob es noch jemand interessiert oder nicht, aber ich habe heute auch die Gebühren für das Abschleppen des Fahrzeugs vollständig zurück erstattet bekommen. Leider ohne Kommentar der Stadt Wuppertal.
Grüße
Marek
Danke für die Rückmeldung
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Zitat:
@Marek22 schrieb am 3. Juli 2023 um 16:40:52 Uhr:
Keine Ahnung ob es noch jemand interessiert oder nicht, aber ich habe heute auch die Gebühren für das Abschleppen des Fahrzeugs vollständig zurück erstattet bekommen. Leider ohne Kommentar der Stadt Wuppertal.Grüße
Marek
Glückwunsch. Nachhaken lohnt sich öfter, als so mancher denkt.
Zitat:
@Marek22 schrieb am 3. Juli 2023 um 16:40:52 Uhr:
Keine Ahnung ob es noch jemand interessiert oder nicht, aber ich habe heute auch die Gebühren für das Abschleppen des Fahrzeugs vollständig zurück erstattet bekommen. Leider ohne Kommentar der Stadt Wuppertal.Grüße
Marek
Was erwartest du? Das ist ein ganz normaler Vorgang und da braucht keiner was schreiben.
Zitat:
@Compikub schrieb am 4. Juli 2023 um 11:22:26 Uhr:
Zitat:
@Marek22 schrieb am 3. Juli 2023 um 16:40:52 Uhr:
Keine Ahnung ob es noch jemand interessiert oder nicht, aber ich habe heute auch die Gebühren für das Abschleppen des Fahrzeugs vollständig zurück erstattet bekommen. Leider ohne Kommentar der Stadt Wuppertal.Grüße
MarekWas erwartest du? Das ist ein ganz normaler Vorgang und da braucht keiner was schreiben.
Finde ich schon sehr interessant, da für mich kein ' normaler Vorgang '.
Daher Danke für die Rückmeldung,
@Marek22