Abschlepper versetzt Auto und mit GPS - Tracker wiedergefunden
Man hört ja oft das in den großen Städten die Falschparker nicht mehr zu einer Verwahrstelle gebracht werden. Die werden ja jetzt nur ein paar Straßen weiter abgestellt. Nach Bezahlung der Abschleppkosten bekommt man dann den Standort genannt.
Wie ist das wenn ich mein Auto per GPS Tracker von alleine wiederfinde? Muss ich dann die Abschleppkosten noch bezahlen?
Beste Antwort im Thema
1.) Sein eigenes Auto per GPS-Tracker finden und es an einem anderen sicheren Ort abstellen.
Dann sollen die Haie mal mit hochrotem Kopf suchen.
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... Und wenn ich etwas falsch verstehen will ................. dann verstehe ich das falsch, näää?
Das erklärt mir endlich manche Beiträge.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... Schonmal nachgedacht bevor du antwortest, damich noch mal! 😠
Ich habe sehr wohl nachgedacht, im Gegensatz zu dir. Außerdem kann ich lesen _und_ schreiben. Obwohl, so etwas ist heute nicht mehr Standar
t.😁
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... ach so, ja, Falschparker, na klar. Wird jemand angehalten, weil er offensichtlich besoffen gefahren ist, stellt er den Wagen erst mal ordnungsgemäß in einer Parklücke ab, ja?
Nein, entweder gibst du der Polizei die Erlaubniss das zu tun, oder er kommt auf den Abschlepper. Du glaubst doch nicht daß die Karren einfach irgendwo auf der Strasse stehen bleiben.
Gruß Metalhead
ich finde es erstaunlich welche krimminelle energie einige mt- ler haben.
falschparken ist ansich ja schon an der grenze zum strafbaren
z.b. bei feuerwehrzufahrten, usw
oder auch verkehrsbehinderung, gefähdung ......
auf privatem gelände:
verfügt der falschparker einfach über den besitz anderer.
die üblichen ausreden lassen erkennen das solche leute nicht am öffentlichen strassenverkehr
teilnehmen sollten.
und dann solche gedanken sein eigenes auto ( mit dem zweitschlüssel😁) zu "klauen" und dann
gestohlen zu melden. ( wissen die ja nicht LOL)
das endet dann in einem strafverfahren.
und es ist doch ganz einfach:
richtig parken und alles ist gut🙂
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
und dann solche gedanken sein eigenes auto ( mit dem zweitschlüssel😁) zu "klauen" und dann
gestohlen zu melden. ( wissen die ja nicht LOL)das endet dann in einem strafverfahren.
Manche wissen anscheinend nicht, was sie schreiben🙄 Der ungeliebten Behörde eins auszuwischen bringt anscheinend manchen bis zum Orgasmus😁
Ähnliche Themen
Wo werden die Blauen wohl zuerst ein angeblich gestohlenes Auto, das vorher abgeschleppt wurde, suchen?
Und es heißt Standard mit d, Standart gab s bei der SS als Standartenführer.
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
und dann solche gedanken sein eigenes auto ( mit dem zweitschlüssel😁) zu "klauen" und dann
gestohlen zu melden. ( wissen die ja nicht LOL)
das endet dann in einem strafverfahren.
Es gibt Leute, dessen Hirn die Größe einer Erbse hat, und sich selbst in die scheiße reiten. Eigenes Auto als gestohlen melden, und dann in eine Fahrzeugkontrolle geraten. Dieser Personengruppe sage ich immer, das es doch mal eine perfekte Idee ist, und lasse sie anschließend dumm sterben. Diskutieren ist mir da zu blöd.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Das passte aber in der Vergangenheit einigen Autobesitzern nicht und sie kamen mit dem - ACHTUNG - ZWEITschlüssel zurück um ihr Fahrzeug "Abzuholen".
Hierbei wäre mal eine statistische Auswertung interessant hinsichtlich der Frage, ob es sich dabei ausnahmslos um Ersttäter handelte oder ob die schon ein entsprechendes Vorstrafenregister aufwiesen, was erklären würde, warum es ihnen nichts ausmachte, in solch einer Situation eine weitere Straftat zu begehen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hierbei wäre mal eine statistische Auswertung interessant hinsichtlich der Frage, ob es sich dabei ausnahmslos um Ersttäter handelte oder ob die schon ein entsprechendes Vorstrafenregister aufwiesen, was erklären würde, warum es ihnen nichts ausmachte, in solch einer Situation eine weitere Straftat zu begehen.Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Das passte aber in der Vergangenheit einigen Autobesitzern nicht und sie kamen mit dem - ACHTUNG - ZWEITschlüssel zurück um ihr Fahrzeug "Abzuholen".
Statistisch gesehen, mangelt es 100% der Betroffenden an mangelnder Inteligenz. 😁
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Statistisch gesehen, mangelt es 100% der Betroffenden an mangelnder Inteligenz. 😁
100% der Betroffenen sind also mit normaler Intelligenz bestückt?
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
100% der Betroffenen sind also mit normaler Intelligenz bestückt?Zitat:
Original geschrieben von MvM
Statistisch gesehen, mangelt es 100% der Betroffenden an mangelnder Inteligenz. 😁
Scharf erkannt😁😁
Zitat:
@MvM schrieb am 16. April 2014 um 10:16:17 Uhr:
Zitat:
Parkkralle? Ventilschloss? Sonst würde das versetzten ja keinen sittlichen Nährwert haben und ich könnte das Fahrzeug mit Zweitschlüssel auch weiter fahren.
Ein Nachbar hat beim Aldi, außerhalb der Parkbuchten, neben der Türe geparkt. Dort war ein ausgeschildertes Halteverbot. Der Wagen wurde nur wenigen Meter in eine Parklücke, auf dem selben Parkplatz versetzt. Mein Nachbar durfte das volle Programm zahlen. Selbst die Anfahrt wurde in voller Höhe fällig, obwohl der Schlepper die ganze Zeit auf dem Platz stand, um immer wieder neue Fahrzeuge zu versetzen.
Das wäre aber Betrug.
Das wäre so, als ob jeder einzelne Mieter die kompletten Nebenkosten zahlen soll.
Ist kein schöner Vergleich, aber es wird klar, was gemeint ist.
Bei der Anfahrt darf der nur die realen Kosten (Zeit, Sprit, Abnutzung...) berechnen.
Das wird ja schon bei der Fahrtlänge bzw. Entfernung klar.
Da ist das ja auch normal.
Aber auch wenn es da eine "Pauschale" gäbe, und die rechtlich zulässig wäre, wenn der gleich 3 oder 4 umsetzt, hat der nur EINMAL Anfahrtskosten.
Das muss man nur einmal mir Video festhalten, oder danach mit Schild auf der Suche nach anderen umgesetzten sein.
Kann man das nachweisen könnte es zu einem Betrugsverfahren kommen...
Dafür müsste nicht mal ein Abschlepper kommen.
Stelle Ich mir sehr umständlich und "sperrig" von.
Für solche Umsetzereien nimmt man einfach einen Rangierwagenheber.
Woher das Wissen um die hohen Einnahmen von €80k in einem Monat?!?
Selbst da gearbeitet, oder ist das kriminelle Handeln aufgeflogen?
Zitat:
Manche wissen anscheinend nicht, was sie schreiben🙄 Der ungeliebten Behörde eins auszuwischen bringt anscheinend manchen bis zum Orgasmus😁
Solange das was man macht legal ist.....
Eine Amtsdrohnen zum heulen bringen ist z.B. legal.
Ich bastele zwar noch am richtigen Text, aber er sollte nicht unter "Beleidigung" nach StGB 185 fallen.
Allgemeinplätze über die miese Arbeit, und dass die Bildungsgleichgültigen Eltern daran Schuld sind.
Dass sicher kein einziger EInserabiturient und/oder Absolvent des Internat Salem für das Eltern pro Kind und Monat bis zu 3000 Euro zahlen, diese Arbeit machen würde.....
Dass sie die Arbeit aufgäben, wenn sie zu 50Mio Euro kämen (hat nichts mit "Geld macht Glüklich" zu tun, obwohl dass die vorher Armen Stephen King und Joann K. Roaling so sehen würden...), und dies ein Beleg für die Miese Arbeit wäre.
Dass sie sich Freitag Abend nicht auf Montag morgen freuen (wie Menschen denen die Arbeit wirklich Spaß macht), dass sie sich auf die Rente, WE, Urlaub freuen WEIL es Arbeitsfreie Zeit ist, wärend es für manch Anderen nicht diese Grund gibt, und er/sie (wie ANton Zeilinger) Ärger macht wenn er zu vollem Rentensatz in Rente gehen soll.....
Dass man solche Schilder ( http://imgur.com/gallery/xtE9i ) öffentlich zeugen kann, und damit in diesem Fall (entwickele noch weitere) z.B. als Behörde schon mal legal die Polizei ärgern kann.
Nein, eher ein "Wesenstest", denn es ist so legal wie "Soldaten sind Mörder", dass wurde auch beim Brosa-Zitat schon festgestellt.
Und wenn sich ein Polizist aufregt, und man das heimlich aufzeichnet (wurde auch gerichtlich als legal eingestuft), dann verdient man damit auch noch Geld bei YouTube.
Was man auch wieder als Provokation gegen die zu sehenden Personen betrachten kann, denn dass man damit noch Geld verdient dürfte sie wieder aufregen.
Deswegen verweist man ncoh auf eine Webseite, und eine Telefonnummer führt zu einem AB.
Und alles was jemand auf einen AB spricht, darf man veröffentlichen. Hassanrufe von Menschen und Gezeigten (ja, dass Ich die getrennt nenne ist Absicht ;-]) auch wegen den EInnahmen damit, führen so wieder zu Einnahmen ;-] . Polizisten muss man in keinster Weise verfremden, bei "normalen Untertanen", Öbrigkeitshörig, "Law&Order"... kann man ja verfremden.
Allerdings hat Monitor den Amtsleider des Ausländer/Sozial-Amt in Sömmerda mit Gesicht und Stimme gefilmt, und es unverfremdet gesendet...
Ob man das nun auf jeden Bürger übertragen könnte darf bezweifelt werden, aber es zeigt, auch Beamte und jeder Staatsdiener darf heimlich investigativ gefilmt werden.
Und gerade unter Hartz-4-Bezeihern gibt es wohl Einige deren Sachbearbeiter Abs***** sind.
Ob es die ARD oder oder eine Privatperson bei YouTube ist, das macht rechtlich keinen Unterschied...
Zitat:
@Drahkke schrieb am 20. April 2014 um 11:49:06 Uhr:
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Das passte aber in der Vergangenheit einigen Autobesitzern nicht und sie kamen mit dem - ACHTUNG - ZWEITschlüssel zurück um ihr Fahrzeug "Abzuholen".
Hierbei wäre mal eine statistische Auswertung interessant hinsichtlich der Frage, ob es sich dabei ausnahmslos um Ersttäter handelte oder ob die schon ein entsprechendes Vorstrafenregister aufwiesen, was erklären würde, warum es ihnen nichts ausmachte, in solch einer Situation eine weitere Straftat zu begehen.
Das eigene Auto mit Zweitschlüssel zu holen ist nicht strafbar.
Eher muss man sich fragen, wie illegal ein Anderer den Erstschlüssel entwendete.
Der Eröffnungsbeitrag war ja genau so wenig ein "Fall" wie mein allgemeiner Text dazu... :-D .
Mittlerweile bzw. aktuell evtl. noch bekommt man einen GPS-Tracker ja kostenlos.
Für den Meriva meiner Mutter habe Ich einen bestellt und eingesetzt.
Erst kam er ohne Verlängerungskabel, weil vorher bei der Registrierung/Bestellung noch ein Combo da war.
Mit nachgeschickter Verlängerung (mit flachem zur Seite gehenden Kabel) steht er nun auch nicht mehr nach oben.
Denn beim Meriva ist der OBD2-Anschluss gleich unter der Abdeckung unter der Handbremse.
Die "Ablage".
Leider wird die interne Batterie nur geladen, wenn das Auto in Betrieb ist...
Und nach einer mir noch unbekannten Zeit ist dann auch die interne Batterie leer, und keine Ortung mehr möglich.
Da wäre es gut, es gäbe einen solchen Stecker mit seitlichem Eingang für 12V, z.B. per Hohlstecker.
Oder man könnte die OBD2-Buchse auf Dauerstrom schalten.
So viel kann so ein Stecker ja nicht ziehen, dass es die Batterie gefährden würde.
Wenn da noch ein "Batteriewächter" in dem Kabel drin wäre, dann würde ab max. 10,8V abgeschaltet.
Allerdings misst und übermittelt das Teil ja auch die Batteriespannung. Aktuell jedes mal 3h nach dem parken. Damit der Wert auch ohne gerade geladen zu haben realistisch ist. Da könnte man auch einen Emailalarm einbauen, würde bei Dauerstrom bald die Versorgung deaktiviert werden.
So dass man dann weiß, es läuft autark noch x Tage (interne Batterie)...
Zitat:
@John-Mac-Dee schrieb am 15. April 2014 um 07:15:43 Uhr:
Ganz klar finden, wegfahren, bezahlen und dann verklagen bis die aus den ohren bluten. Lass die mal 5 mal vor Gericht verlieren, dann können die ihre Bude schliessen 🙂
Großer Denkfehler! Die Abschlepper handeln im Auftrag der Behörden. Und jetzt bitte das Hirn einschalten .... 😕
Noch nie wurde ein Abschlepper deshalb vor Gericht belangt!
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 25. Oktober 2016 um 05:44:34 Uhr:
Großer Denkfehler! Die Abschlepper handeln im Auftrag der Behörden. Und jetzt bitte das Hirn einschalten .... 😕
Noch nie wurde ein Abschlepper deshalb vor Gericht belangt!
wenn Du selber Deinen Rat mit dem Hirn befolgt hättest, dann wüsstest Du:
- dass es wenig sinnvoll ist, auf zwei Jahre alte Beiträge zu antworten und
- dass es hier um einen Abschlepper auf Privatgelände ging (Supermarktparkplatz). Die werden niemals öffentlich beauftragt. Es wurden im Übrigen auch schon ganz oft Abschleppunternehmen verklagt und oftmals auch erfolgreicht.