Abschlepper versetzt Auto und mit GPS - Tracker wiedergefunden
Man hört ja oft das in den großen Städten die Falschparker nicht mehr zu einer Verwahrstelle gebracht werden. Die werden ja jetzt nur ein paar Straßen weiter abgestellt. Nach Bezahlung der Abschleppkosten bekommt man dann den Standort genannt.
Wie ist das wenn ich mein Auto per GPS Tracker von alleine wiederfinde? Muss ich dann die Abschleppkosten noch bezahlen?
Beste Antwort im Thema
1.) Sein eigenes Auto per GPS-Tracker finden und es an einem anderen sicheren Ort abstellen.
Dann sollen die Haie mal mit hochrotem Kopf suchen.
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von John-Mac-Dee
..., aber trotzdem haftet der Abschlepper für alles was mit dem Wagen passiert sobald er ihn auf dem Schlepper hat.
Ja, aber nicht mehr, wenn der runter ist.
Und wenn der Wagen am nächsten Tag im Rahmen einer Mai-Veranstaltung als brennende Barrikade auf der Seite liegt, weil der Festumzug dieses Jahr eine andere Richtung genommen hat - juckt die nicht.
Zitat:
Original geschrieben von John-Mac-Dee
...Du hast das falsch verstanden...
In der Tat. So dermaßen um die ziemlich schräge Ecke denken konnte ich nicht. 😁
Die anderen haben es ja schon ausgeführt. Was Du Dir da denkst ist einfach mal eine Straftat, nämlich das Vortäuschen einer solchen, und das dürfte in keinem Verhältnis mit dem Ärger Abschleppen stehen, den Du mit Deiner Parkerei auch noch selbst verursacht hast.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... vielleicht sollte man der "klammen" Stadt Berlin einen Tipp geben wo sie eine Riesenfreifläche hätte um "Zwangsversetzte" PKW zwischenlagern zu können
Und für was 😕
Zitat:
Was wäre denn, wenn ich mein abgeschlepptes Fahrzeug in einer Nebenstraße finden würde und es tatsächlich mittels eines anderen Abschleppers sicherstellen ließe?
Du kannst auch Dein Fahrzeug anzünden, hat der erste Abschlepper auch nichts mit zu tun.
Zitat:
Parkkralle? Ventilschloss? Sonst würde das versetzten ja keinen sittlichen Nährwert haben und ich könnte das Fahrzeug mit Zweitschlüssel auch weiter fahren.
So ein Auto wird umgesetzt, weil es am ersten Standort gestört hat, aber nicht, damit es vom neuen Standort nicht wegbewegt wird. 😕
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Da dürfte jemand vom Ordnungsamt/Polizei dabei sein, der alles bezeugen kann.Zitat:
Wie will oder kann der erste Abschlepper nun nachweisen wo er das Auto abgestellt hat?
Der ist in keiner Beweispflicht, der ruft beim OA an und sagt, wo er den Wagen abgestellt hat - fertig. Wieso sollte der noch mal extra beweisen müssen, dass der Wagen auch dort steht?
Wenn ich den Wagen von jemand anderen irgendwo parke ("meinen" Firmenwagen, "meinen" Leasingwagen, ...) muss ich doch auch keinen Amtsträger bestellen, der das Abstellen des Fahrzeugs an diesem Ort neutral und objektiv glaubhaft bestätigt.
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Zitat:
Original geschrieben von Renegade1000
Vielleicht wäre bezahlen und dann die Herausgabe fordern auch ein Spaß? Würde mich mal interessieren was das abschleppende Unternehmen dann macht.
Das wird dir die Adresse nennen und fertig. Wer, wie und wann das dort abholt wird die nicht weiter interessieren.
Wenn du dann sagst, dass es nicht dort ist, dann wird ein (angeblicher) Diebstahl das Abschleppunternehmen auch nicht weiter stören.
Wie wäre es mit ordentlichem Parken, denn dann wird seltenst umgestellt?
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Siehe HIER.Damit Ihr schon mal den Kernsatz dazu seht:
Private Unternehmen dürfen widerrechtlich geparkte Autos abschleppen und müssen erst nach Zahlung der Kosten verraten, wo der Wagen steht. Das hat der Bundesgerichtshof in Sachen „Parkräume KG“ entschieden.
Zu diesem Thema gibt es auch schon einen etwas größeren Thread hier auf MT:
http://www.motor-talk.de/.../...wahrung-nach-abschleppen-t3705179.html
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zu diesem Thema gibt es auch schon einen etwas größeren Thread hier auf MT:Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Siehe HIER.Damit Ihr schon mal den Kernsatz dazu seht:
Private Unternehmen dürfen widerrechtlich geparkte Autos abschleppen und müssen erst nach Zahlung der Kosten verraten, wo der Wagen steht. Das hat der Bundesgerichtshof in Sachen „Parkräume KG“ entschieden.http://www.motor-talk.de/.../...wahrung-nach-abschleppen-t3705179.html
naja, das ist aber albern mit straßen weiterversetzen. nimmst du einfach eine flex mit und paar scheiben und schneidest die kralle auf und gut ist. oder wenn man bugatti veyron fährt, kann man keine kralle bekommen, da die räder viel zu groß sind und es keine extra kralle für den gibt.
Zitat:
Parkkralle? Ventilschloss? Sonst würde das versetzten ja keinen sittlichen Nährwert haben und ich könnte das Fahrzeug mit Zweitschlüssel auch weiter fahren.
Ein Nachbar hat beim Aldi, außerhalb der Parkbuchten, neben der Türe geparkt. Dort war ein ausgeschildertes Halteverbot. Der Wagen wurde nur wenigen Meter in eine Parklücke, auf dem selben Parkplatz versetzt. Mein Nachbar durfte das volle Programm zahlen. Selbst die Anfahrt wurde in voller Höhe fällig, obwohl der Schlepper die ganze Zeit auf dem Platz stand, um immer wieder neue Fahrzeuge zu versetzen.
Der Grund des versetzens lag nicht an der Abzocke, sondern daran, das in der Nähe ein Altenheim ist, und immer wieder (zwei bis drei mal am Tag) der Rettungsdienst raus muss. Der Rettungswagen steht dann hinter den Parklücken, das Kunden nach ihrem Einkauf behindert werden, und nicht mehr weg kommen. Aldi verdient nichts beim Schleppservice, hat aber auch keine ausgaben. Der Schlepper hingegen hat sich eine goldene Nase verdient. (80.000 Euro im ersten Monat) Da er immer vor Ort war, konnte er mehr Fahrzeuge versetzen, als wenn er weggefahren währe. Da die Fahlschparker nun selten geworden sind, kommt er nur noch stichprobenartig vorbei. Somit kann keiner mehr sagen, das die Leute nicht daraus lernen, wenn man den Wagen nur um ein paar Meter versetzt.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Und für was 😕Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... vielleicht sollte man der "klammen" Stadt Berlin einen Tipp geben wo sie eine Riesenfreifläche hätte um "Zwangsversetzte" PKW zwischenlagern zu können
Das könnte ich dir nun erklären, da ich es aber bereits in dem Satz geschrieben habe, ist es überflüssig! 😁
Zweitschlüssel? Ok, die meisten Beispiele hier spielen sich im Städtischen Bereich ab.
Auf dem Land sieht das ein wenig anders aus. Da wird z.B. schon mal einem Fahrer nach einem Unfall, einer Trunkenheitsfahrt oder was-weiß-ich, der Schlüssel abgenommen. Der Wagen muss dann ja irgendwo abgestellt werden, wenn er nicht in "Sicherungsverwahrung" genommen wird. Steht der Wagen etwas ungünstig, wird er eben versetzt und der Schlüssel einbehalten. Das passte aber in der Vergangenheit einigen Autobesitzern nicht und sie kamen mit dem - ACHTUNG - ZWEITschlüssel zurück um ihr Fahrzeug "Abzuholen". Ach, bevor nun jemand mit dem Argument kommt, dass es eine absolut andere Situation wäre ... Ist es nicht, wenn der Besitzer von der "Versetzaktion" nichts mitbekommt, weil er z.B. in der Klinik ist, wegen Blutabnahme oder (nach einem Unfall) überprüfen ob es größere, unentdeckte Verletzungen gibt!
*IRONIEMODUS ON* Aber nicht doch, ich helfe doch gerne wo es etwas zu erklären gibt ... 😁 Auch wenn man darauf selbst kommen könnte. Wie war das noch: Auf dem Land und auf hoher See ... 🙄 *IRONIEMODUS OFF
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Das könnte ich dir nun erklären, da ich es aber bereits in dem Satz geschrieben habe, ist es überflüssig! 😁Zweitschlüssel? Ok, die meisten Beispiele hier spielen sich im Städtischen Bereich ab.
Auf dem Land sieht das ein wenig anders aus. Da wird z.B. schon mal einem Fahrer nach einem Unfall, einer Trunkenheitsfahrt oder was-weiß-ich, der Schlüssel abgenommen. Der Wagen muss dann ja irgendwo abgestellt werden, wenn er nicht in "Sicherungsverwahrung" genommen wird. Steht der Wagen etwas ungünstig, wird er eben versetzt und der Schlüssel einbehalten. Das passte aber in der Vergangenheit einigen Autobesitzern nicht und sie kamen mit dem - ACHTUNG - ZWEITschlüssel zurück um ihr Fahrzeug "Abzuholen". Ach, bevor nun jemand mit dem Argument kommt, dass es eine absolut andere Situation wäre ... Ist es nicht, wenn der Besitzer von der "Versetzaktion" nichts mitbekommt, weil er z.B. in der Klinik ist, wegen Blutabnahme oder (nach einem Unfall) überprüfen ob es größere, unentdeckte Verletzungen gibt!*IRONIEMODUS ON* Aber nicht doch, ich helfe doch gerne wo es etwas zu erklären gibt ... 😁 Auch wenn man darauf selbst kommen könnte. Wie war das noch: Auf dem Land und auf hoher See ... 🙄 *IRONIEMODUS OFF
Es ist sehr wohl eine ganz andere Situation. Hättest du den
Eingangspostaufmerksam gelesen, wüsstest du, dass es in diesem Thread um das Versetzen eines
Falschparkersgeht. Weder Unfall, noch Trunkenheitsfahrt in Verbindung mit Schlüsselentzug.
Trotzdem danke für deine versuchte Hilfe.😁
... ach so, ja, Falschparker, na klar. Wird jemand angehalten, weil er offensichtlich besoffen gefahren ist, stellt er den Wagen erst mal ordnungsgemäß in einer Parklücke ab, ja?
Wird LESEN in der Schule nicht mehr gelehrt? Muss so sein, wenn ich mir z.B. heute meine eMail so anschaue. Das passt nämlich zu manchen Beiträgen hier. Und wenn ich etwas falsch verstehen will ................. dann verstehe ich das falsch, näää?
Ein bisschen Phantasie für eine andere als die Standartsituation? Ein falsch geparktes/abgestelltes Auto kann viele Ursachen haben. Was ist nun bitteschön an meinem Beispiel falsch? Schonmal nachgedacht bevor du antwortest, damich noch mal! 😠
Also wenn du besoffen angehalten wirst, der Schlepper deinen Wagen von der Straße räumt (absolut praxisfern) und du dann nicht mehr weißt wohin, dann müssen das mindesten 4 Promille gewesen sein.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Wird LESEN in der Schule nicht mehr gelehrt? Muss so sein, wenn ich mir z.B. heute meine eMail so anschaue. Das passt nämlich zu manchen Beiträgen hier. Und wenn ich etwas falsch verstehen will ................. dann verstehe ich das falsch, näää?
Ein bisschen Phantasie für eine andere als die Standartsituation? Ein falsch geparktes/abgestelltes Auto kann viele Ursachen haben. Was ist nun bitteschön an meinem Beispiel falsch? Schonmal nachgedacht bevor du antwortest, damich noch mal! 😠
Eine etwas weniger krude Ausdrucksweise in einem Beitrag, erhöht tatsächlich dessen Verständnis. Ich muss zugeben, dass ich auch nicht aus allen Deinen Äußerungen schlau werde. Die eine oder andere Beschimpfung weniger verkürzt übrigens auch den Text und erhöht wie mit Zauberhand den inhaltlichen Sinn. 😉
Aber das ist doch Standart bei ihm...sonst wüssten wir doch gar nicht, dass er es ist 😉
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Aber das ist doch Standart bei ihm...sonst wüssten wir doch gar nicht, dass er es ist 😉
Stimmt auch wieder. Man würde sich ja sonst Sorgen machen, wenn die Texte plötzlich anders "klingen"...🙂